Impfung: Patientenaufklärung "soweit möglich"

»Soweit mög­lich stel­len die Impfzentren sicher, dass die Patientenaufklärung in Form von (mehr­spra­chi­gen) Aufklärungsbögen und die Aushändigung der Einwilligungserklärungen in aus­rei­chend zeit­li­chem Abstand vor der Verimpfung erfolgt. Dies geschieht durch ent­spre­chen­de Bereitstellung der Materialien für die Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie durch die Ausstattung der nie­der­ge­las­se­nen Ärzteschaft.«

Das ist zu lesen in der "Skizze zur Impforganisation in Nordrhein-Westfalen
(Stand 27.11.2020)" des NRW-Gesundheitsministeriums. Zu erfah­ren ist auch, daß der wich­tig­ste Impfstoff zuvor in spe­zi­el­len Apotheken "auf­be­rei­tet" wer­den muß.

»Die Aufbereitung des BioNTech-Impfstoffs erfolgt in ste­ril her­stel­len­den Apotheken. Nach bis­he­ri­gen Informationen wer­den an die Impfstoffe beson­de­re Anforderungen gestellt, die über die Arzneimittelherstellung in die­sen Apotheken qua­li­täts­ge­si­chert gewähr­lei­stet wer­den können.«

Bundeswehr in Pflegeheimen

"Insbesondere" soll die Bundeswehr in Richtung Pflegeheime in Marsch gesetzt werden:

»Der Einsatz der Bundeswehr kommt ins­be­son­de­re für die Registrierung der Impflinge sowie zur Unterstützung der mobil auf­su­chen­den Impfteams in Betracht. Ihre Beauftragung erfolgt über Amtshilfeersuchen der Kreise/kreisfreien Städte unter Einbeziehung der Bezirksregierungen… 

Nach der Nationalen Impfstrategie von BMG, RKI und PEI (Stand 6.11.2020) sol­len in der ersten Phase des Impfens auf­grund der gerin­gen zur Verfügung ste­hen­den Menge an Impfdosen sehr enge Priorisierungen rea­li­siert wer­den. Aus die­sem Grund sind hier Impfungen von vul­ner­ablen Personen sowie von Angehörigen des medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­schen Bereichs vor­zu­se­hen. In die­ser Phase wird ein Schwerpunkt auf den auf­su­chen­den Impfungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens lie­gen müs­sen (vor­dring­lich Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) – bei par­al­le­len Impfungen in den Impfstellen.«

Massenimpfung ab Mitte 2021

»Mit wei­ter stei­gen­der Anzahl zur Verfügung ste­hen­der Impfstoffe und Impfdosen sowie der Weiterentwicklung der Impfstoffe (bspw. hin­sicht­lich Lagerbarkeit) ist das Impfgeschehen auf die Bevölkerung aus­zu­deh­nen. Der Schwerpunkt des Impfgeschehens wird in die­ser Phase in den Regelversorgungsstrukturen erfol­gen (ins­be­son­de­re durch Hausarztpraxen und durch Betriebsärzte). Inwiefern in die­ser Phase ergän­zend der Fortbetrieb von Impfzentren erfor­der­lich ist, muss zu einem spä­te­ren Zeitpunkt erneut geprüft werden.«

Wie so oft: Vielen Dank für den Hinweis durch einen Leser!

9 Antworten auf „Impfung: Patientenaufklärung "soweit möglich"“

  1. Die Impfzentren wer­den leer­ste­hen, genau­so wie vie­le Testzentren. Die Menschen sind nicht so dumm, wie die Politiker glau­ben. Ich kann nur hof­fen, dass es dann kei­ne direk­te oder indi­rek­te Impfpflicht gibt. Dann wer­den die Proteste eskalieren.

    1. Es wird eine indi­rek­te Impfpflicht geben. Die Airlines füh­ren sie mit dem CommonsPass bereits ein. Eventveranstalter wol­len nach­zie­hen. Arbeitgeber dür­fen teil­wei­se Auskunft ver­lan­gen. Und durch das 'Bevölkerungsschutzgesetz' wird das Nachweisen von Impfung und Gesundheitszustand auch ver­pflich­tend, wenn man aus Risikogebieten einreist.

  2. "Bundeswehr in Pflegeheimen"
    Ganz toll, dann kann Opa, der den Krieg noch erlebt hat, gleich wie­der "Krieg" erle­ben. Ich dach­te, man will die Risikogruppen schüt­zen und nicht noch­mal extra traumatisieren.

  3. Man kann nur hof­fen , das sie sich mit der Kohle zufrie­den geben- wie bei der App- aber ich befürch­te Schlimmeres. Das sind ein­fach Menschenversuche.

  4. .

    - Diakonie kri­ti­siert Behörden – 

    20.12.2020 21:03 Uhr 

    ZDF heu­te

    Impf-Einwilligung vor­ab: Aufklärung fehlt 

    Lukas Wilhelm mit Material von dpa 

    Seit rund zwei Wochen lie­gen in Pflegeheimen Impf-Einwilligungen aus. Noch vor der euro­pa­wei­ten Zulassung des Corona-Impfstoffs. Die Diakonie kri­ti­siert dies scharf. 

    (…) Hochbetagte über 80 und Pflegekräfte sol­len ab dem 27. Dezember zuerst gegen das Coronavirus geimpft werden. 

    Damit hat Spahn den Startschuss für die soge­nann­ten Impf-Teams gege­ben, die bun­des­weit die Bewohner von Pflegeheimen durch­imp­fen sol­len. (…) Die Teams besu­chen die Bewohner der Einrichtungen und imp­fen alle, die sich damit ein­ver­stan­den erklä­ren und gesund genug sind. 

    Einwilligungs-Bögen wur­den bereits ausgeteilt 

    Bei den Einverständniserklärungen drückt das Bundesgesundheitsministerium beson­ders aufs Tempo. Bereits vor rund zwei Wochen gab ein Vertreter des Ministeriums im Rahmen einer inter­nen Beratungsrunde von Pflegeverbänden die Empfehlung, Impf-Einwilligungen zusam­men mit schrift­li­chen Informationen in den Heimen zu verteilen. 

    Diese Formulare lie­gen seit­dem in vie­len Pflegeheimen zur Unterschrift aus. ZDFheute lie­gen sie im Original vor. Bewohner kön­nen dort bereits jetzt – vor der Zulassung des Impfstoffs – ihre Einwilligung ertei­len. "Hochproblematisch" fin­det das die Referatsleiterin für Altenhilfe und Pflege der Diakonie Deutschland, Heike Prestin. 

    "Es wur­den Unterschriften ein­ge­sam­melt für einen Impfstoff, der noch gar nicht zuge­las­sen ist." (Heike Prestin, Diakonie Deutschland.) 

    Bevollmächtigte spie­len ent­schei­den­de Rolle 

    "Diese Vorab-Einwilligungen rei­chen nicht aus. Es ist wich­tig, dass vor der Impfung ein Arzt über Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs im per­sön­li­chen Gespräch auf­klärt, erst dann müs­sen sich die Bewohner ent­schei­den", erklärt Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverbands der kom­mu­na­len Senioren- und Behinderteneinrichtungen. 

    Komplizierter wird es, wenn Pflegeheimbewohner dement sind und einen Bevollmächtigten haben. Dieser Bevollmächtigte trifft dann die Entscheidung, ob der Bewohner geimpft wird. Die Aufklärung durch einen Arzt muss dann aller­dings eben­falls im per­sön­li­chen Gespräch statt­fin­den, erklärt Schraml, der auch als Hochschullehrer für Pflegerecht tätig ist. 

    Die Impf-Einwilligung hat eine ent­schei­den­de Klausel 

    In den Einwilligungs-Bögen, die in den Pflegeheimen her­um­lie­gen, geben die Patienten oder die Bevollmächtigten aller­dings, wenn sie unter­schrei­ben, an, dass sie schon mit einem Arzt über Risiken und Nebenwirkungen gespro­chen hät­ten. Dort heißt es: "Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genom­men und hat­te die Möglichkeit zu einem aus­führ­li­chen Gespräch mit mei­ner Impfärztin/meinem Impfarzt." 

    Fakt ist jedoch. In den ver­gan­ge­nen Wochen gab es weder eine Zulassung des Impfstoffs, noch waren Impf-Teams in den Pflegeheimen vor Ort. Demnach kann bis­lang kei­ne Beratung statt­ge­fun­den haben. 

    Durchführung der Impfung ist Ländersache 

    Das Bundesgesundheitsministerium teil­te zu die­sen Fragen schrift­lich mit, dass dem Ministerium bis­lang nicht bekannt sei, ob bereits Einwilligungs-Bögen in Pflegeinrichtungen aus­lie­gen. Die kon­kre­te Durchführung der Impfung sei Sache der Gesundheitsbehörden der jewei­li­gen Bundesländer. Eine ärzt­li­che Aufklärung müs­se vor der Impfung jedoch unbe­dingt vor Ort und münd­lich erfolgen. 

    https://​www​.zdf​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​p​f​l​e​g​e​h​e​i​m​-​1​0​0​.​h​tml

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    Diakonie Deutschland

    Heike Prestin, Referatsleitung Altenhilfe, Pflege, Hospiz 

    dia​ko​nie​.de/​z​e​n​t​r​u​m​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​r​e​h​a​b​i​l​i​t​a​t​i​o​n​-​u​n​d​-​p​f​l​ege

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    KSB – Bundesverband der­kom­mu­na­len Senioren- und Behinderteneinrichtungen 

    Prof. Dr. jur. Alexander Schraml wird neu­er BKSB-Vorsitzender 

    bksb​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​b​k​s​b​-​i​n​t​e​r​n​e​t​/​A​k​t​u​e​l​l​e​s​/​B​K​S​B​-​P​r​e​s​s​e​/​2​0​2​0​1​1​1​2​-​V​o​r​s​t​a​n​d​s​w​a​h​l​e​n​_​P​r​o​f​e​s​s​o​r​-​S​c​h​r​a​m​l​-​w​i​r​d​-​n​e​u​e​r​-​V​o​r​s​i​t​z​e​n​d​e​r​-​d​e​s​-​B​K​S​B​-​a​k​t​u​e​l​l​.​pdf

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