In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. schreibt in seinem Newsletter "Krusten und Krumen" vom 19.5.:

»In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen. Selbstverständlich steht es jedem frei, sich nicht impfen zu lassen. Allerdings kann es dann auch sein, dass jemand, der eine Impfung trotz Möglichkeit ablehnt, die sich daraus ergebenden Konsequenzen tragen muss und im Fall einer Quarantäne kein Entgelt mehr erhält. 

Hinzu kommt, dass wir als Gemeinschaft die Pandemie nur besiegen, wenn sich alle beteiligen. Viele haben sich im vergangenen Jahr stark zurückgenommen und auf vieles verzichtet. Arbeitgeber haben vieles auf sich genommen, den Betrieb sicher durch die Krise zu führen und die Arbeitsplätze zu sichern. Wir denken, dass jeder seinen Teil beitragen und sich impfen lassen sollte, sobald das möglich ist.

Ihr
Michael Wippler und Daniel Schneider

#wirbackendas gemeinsam!«

In dem Newsletter wird verlinkt auf baeckerhandwerk.de. Dort ist zu lesen:

»Was tun mit Impfverweigerern?

Wie soll der Arbeitgeber sich verhalten, wenn Mitarbeiter ein Impfangebot ablehnen und vom Gesundheitsamt als Krankheits­verdächtige unter Quarantäne gestellt werden? Muss der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern das Entgelt fortzahlen oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz leisten? 

Zu unterscheiden sind folgende Fälle: 

        1. Fall 1: Der Mitarbeiter zeigt Corona-Symptome. 
           In dem Fall ist er arbeitsunfähig und hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG.  
        2. Fall 2: Der Mitarbeiter zeigt keine Corona-Symptome. Das Gesundheitsamt ordnet dem Mitarbeiter gegenüber Quarantäne an 

a) Die Rechtslage zur Frage, ob in so einem Fall ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn aus § 615 BGB oder auf Entgeltfortzahlung aus § 616 BGB besteht, ist leider nicht eindeutig. 

Nach Auffassung der zuständigen Behörden in mehreren Regionen des Bundesgebietes steht den betroffenen Mitarbeitern in einem solchen Fall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 616 BGB zu, sofern die Anwendung dieser Vorschrift nicht zuvor durch schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen Betrieb und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.

Praxistipp: Daher raten wir den Betrieben, sofern noch nicht geschehen, § 616 BGB vertraglich auszuschließen. Die Vereinbarung mit dem Mitarbeiter hierüber muss eindeutig und klar sein und schriftlich erfolgen. Dazu stellen wir Ihnen folgende Musterformulierung zur Verfügung, mit der § 616 BGB schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abbedungen werden kann:

Abbedingung von § 616 BGB

Die Parteien vereinbaren, dass § 616 BGB für das vorliegende Arbeitsverhältnis abbedungen wird.

b) Nach Auffassung der zuständigen Behörden in mehreren Regionen des Bundesgebietes kann den betroffenen Mitarbeitern in einem solchen Fall ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 56 IFSG zustehen, die Sie als Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen vorschießen und an den Arbeitnehmer auszahlen müssen; die ausgezahlten Beträge werden Ihnen als Arbeitgeber allerdings auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet, vorausgesetzt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt. 

Achtung: Zu diesen Voraussetzungen zählt nach Auffassung der Behörden, dass § 616 durch vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter vorab ausgeschlossen wurde und der Mitarbeiter keine Impfmöglichkeit abgelehnt hat.  

Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Behörden eine Erstattung der Entschädigung an Sie als Arbeitgeber verweigern, weil

        1. Sie § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen haben (s.o.) und  
        2. der Mitarbeiter ein Impfangebot nicht wahrgenommen hat. 

Deswegen empfehlen wir Ihnen folgende Lösung:  

        1. Schließen Sie, sofern noch nicht geschehen, § 616 BGB durch schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter aus (siehe dazu die Ausführungen und die Musterformulierung oben unter Buchstabe a). 
        2. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter mit dem nachfolgenden Aushang darüber, dass Sie im Fall einer Quarantäneanordnung durch die Behörde denen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, kein Entgelt zahlen müssen.  
        3. Stellen Sie den Mitarbeitern da, wo es nötig ist, zum Nachweis der Impfberechtigung eine Arbeitgeberbescheinigung aus. Ein Muster hierfür erhalten Sie über Ihre Innung oder Ihren Landesinnungsverband, soweit noch nicht erfolgt.  

Stand: 19.05.2021«

Das Muster für den Aushang sieht so aus:

»Aushang

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir appellieren an Sie, die Möglichkeit zu nutzen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Sollte es in der Belegschaft zu einer Anordnung von Quarantäne kommen, sind wir nicht verpflichtet, denjenigen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, für die Dauer der Quarantäne Entgelt zu zahlen.

Gez. die Betriebsleitung«


Falls jemand Kontakt aufnehmen möchte zu den "Landesinnungsverbänden der deutschen Bäcker", hier finden sich die Daten dazu.

(Hervorhebungen nicht im Original.)

46 Antworten auf „In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen“

  1. Das ist ein bil­li­ger Trick, mit dem sich die Arbeit­ge­ber einer Ver­pflich­tung ent­zie­hen wol­len. Nie­mand braucht eine der­ar­ti­ge Ver­ein­ba­rung zu unter­schrei­ben. Durch das offe­ne Ein­ver­ständ­nis der Behör­den erfüllt das den Tat­be­stand der Nöti­gung. Der Arbeit­neh­mer wird unter Druck gesetzt und genö­tigt, die Ver­ein­ba­rung zu unter­schrei­ben, da ihm sonst Nach­tei­le ent­ste­hen. Dass das Gesetz der­ar­ti­ge Ver­ein­ba­run­gen zulässt, spielt für den Tat­be­stand der Nöti­gung kei­ne Rolle.
    Schlim­mer ist, dass die Exe­cu­ti­ve gegen das Grund­ge­setz ver­stößt (Gleich­heits­grund­satz).
    Noch schlim­mer ist die Geis­tes­hal­tung, die aus der­ar­ti­gen Mass­nah­men spricht, näm­lich eine faschis­ti­sche. Weh­ret den Anfängen!

    1. Wich­tig zu wis­sen ist, dass die AG vom Zen­tral­ver­band dazu gedrängt wer­den, so zu han­deln. 99 % der Bäcker wer­den das machen.

  2. Per­vers.
    Das Pri­vat­le­ben wird fast voll­stän­dig kas­triert, aber mal­lo­chen muss man wei­ter und sich dort zwangs­wei­se noch gän­geln und stig­ma­ti­sie­ren las­sen, wenn man nicht der Agen­da der Dik­ta­to­ren folgt.

    1. Dass Spal­tung bei man­chen Indi­vi­du­en so unmit­tel­bar und nach­hal­tig zu Arg­wohn und Nie­der­tracht führt, ist wirk­lich erstaunlich.

  3. Was bin ich froh, dass es so gar kei­nen Impf­zwang gibt.

    So ganz wirk­lich kom­me ich nicht dahin­ter. Ich dach­te, erst wenn ich krank bin, wer­de ich iso­liert. Aber dann bin ich doch krank mit gel­ben Zett­rel vom Arzt.
    Seit wann geht dem Arbeit­ge­ber mei­ne pri­va­te Ent­schei­dung, ob sprit­zen oder nicht, etwas an? Bin ich über­haupt zu einer Aus­kunft verpflichtet?
    Wie sieht es eigent­lich mit Fol­ge­schä­den durch die Sprit­ze aus, wo doch der Her­stel­ler von jeg­li­cher Kon­se­quenz befreit wor­den ist? An der Stel­le habe ich doch sogar noch weni­ger Recht auf Lohn­fort­zah­lung oder der Arbeit­ge­ber auf Erstattung.

  4. Kann man so machen. Man kann auch Unge­impf­ten im Fal­le einer schwe­ren Infek­ti­on das Kran­ken­haus­bett ver­wei­gern falls die Inten­siv­sta­tio­nen voll sind.
    Kon­se­quen­ter­wei­se rege ich an, für Men­schen mit Impf­schä­den die glei­che Mess­lat­te anzu­le­gen. Ist ja irgend­wie dann auch selbst verschuldet.

    1. Na, was da wohl Frau Buyx und die Ethik­trup­pe zu sagt. Sie kön­nen doch die soli­da­risch Geschä­dig­ten nicht mit kri­mi­nel­len Impf­ver­wei­ge­rern gleich­set­zen. Jede Dosis muss in einen Arm! (Es ist ja genug von dem Zeug da.)

  5. Das ist Erpres­sung. Das ist bru­tal. Nie­mand darf dadurch Nach­tei­le erlei­den, dass er sich nicht eine kaum getes­te­te Sub­stanz sprit­zen lässt, die nor­mal gesun­den Men­schen nichts bringt und ihrer Gesund­heit sogar abträg­lich sein kann.

    Sol­che empö­ren­de, unmo­ra­li­sche und ver­mut­lich rechts­wid­ri­ge Erpres­sungs­ver­su­che sind die Fol­ge einer kri­mi­nel­len und ver­ant­wor­tungs­lo­sen Poli­tik der Panik­ma­che, die in Deutsch­land seit über einem Jahr von einer Ach­ter­ban­de betrie­ben wird: Mer­kel, Spahn, See­ho­fer, Söder, Alt­mai­er, Lau­ter­bach, Dros­ten und Wie­ler sind die Haupt­ver­ant­wort­li­chen für eine poli­ti­sche Stra­te­gie, die in die­sem Land völ­lig ohne jede Not einen uner­mess­li­chen mate­ri­el­len und imma­te­ri­el­len Scha­den ange­rich­tet hat.

  6. Da die Mehr­zahl der in den Filia­len im Ver­kauf täti­gen Mit­ar­bei­ter in nicht sozi­al­ver­si­cher­ten "450"€ Jobs gehal­ten wird, wird das für die sicher nicht so schwer, dann direkt zu kündigen. 

    Zum Glück rät der Ver­band nicht dazu, betref­fen­de Mit­ar­bei­ter in den Ofen zu schie­ben. Noch nicht!

  7. Vie­len Dank für Ihren Hin­weis, @aa! § 56 Abs. 1, Satz 4 IfSG lau­tet: "Eine Ent­schä­di­gung […] erhält nicht, wer durch Inan­spruch­nah­me einer Schutz­imp­fung oder ande­ren Maß­nah­me der spe­zi­fi­schen Pro­phy­la­xe, die gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist oder im Bereich des gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­orts des Betrof­fe­nen öffent­lich emp­foh­len wur­de […] ein Ver­bot in der Aus­übung sei­ner bis­he­ri­gen Tätig­keit oder eine Abson­de­rung hät­te ver­mei­den können."

    Mir war nicht bewusst, dass bereits das IfSG einen finan­zi­el­len Impf­an­reiz for­mu­liert. Ich bin gespannt, ob und wie dage­gen vor­ge­gan­gen wer­den kann.

  8. Was macht man eigent­lich mit Mit­ar­bei­tern, die TROTZ Imp­fung posi­tiv getes­tet UND in die Qua­ran­tä­ne geschickt wer­den wie z.B. BMI Seehofer?

  9. Da in den aller­meis­ten Bäcke­rei­en ohne­hin nur noch von der Indus­trie vor­ge­fer­tig­te Mischun­gen end­ver­ar­bei­tet wer­den (wenn nicht gleich ganz aus Ost­eu­ro­pa impor­tier­te Teig­roh­lin­ge "frisch" vor Ort auf­ge­ba­cken wer­den) , ist es zum Größ­ten­teil kein Qua­li­täts­ver­lust, die Back­wa­ren beim Dis­coun­ter zu kaufen. 

    Lang­fris­tig solk­te man aller­dings sei­nen Brot­kon­sum wei­test­ge­hend ein­schrän­ken, weil der ver­wen­de­te Indus­trie­wei­zen, der nichts mehr mit dem ursprüng­li­chen Getrei­de zu tun hat, mas­si­ve Gesund­heits­schä­den ver­ur­sacht, auch wenn man kei­ne Glu­ten­un­ver­träg­lich­keit hat.

    OK, zum eigent­li­chen The­ma sei ansons­ten dar­an erin­nert, dass wir Kon­su­men­ten dadurch Ein­fluss neh­men, dass wir unser Geld gezielt aus­ge­ben. Eine posi­tiv beant­wor­te­te Nach­fra­ge danach, ob es im Betrieb einen ent­spre­chen­den Aus­hang mit Hin­weis auf Aus­schluss der Lohn­fort­zah­lung nach §616 BGB gibt, soll­te Anlass genug sein, wo mög­lich den Chef oder Fili­al­lei­ter zu zitie­ren und mit­zu­tei­len, dass man das Ein­kau­fen dort ein­stel­len und sämt­li­chen Nach­barn, Freun­den und Fami­lie eben­falls vom Ein­kauf dort abra­ten wird.

    Und ja, einen ordent­li­chen Shit­s­torm an oben ange­ge­be­ne Kon­takt­adres­se haben sich die bei­den Autoren red­lich verdient!

  10. Da weiß man so ad hoc gar nicht ob man wei­nen oder laut auf­la­chen soll uber soviel Hoch­mut. Ich den­ke mal, dass die­ses unse­riö­se Arbeit­neh­mer feind­li­che Ver­trags­Vor­ha­ben sich spä­tes­tens beim Arbeits­ge­richt als wir­kungs­los / nich­tig / unzu­läs­sig ent­pup­pen wird. Arbeits­recht­ler wer­den sich schon jetzt die Hän­de rei­ben für der­art leicht ver­dien­tes Zubrot.

    Inter­es­sant wäre zu wis­sen, wie mit jenen ver­fah­ren wird, wel­che den nach­träg­lich ver­schlech­tern­den Ver­trags­be­din­gun­gen die "Zustim­mung" ver­wei­gern, was ja, rein recht­lich gese­hen, zuläs­sig sein müss­te, ohne den Ver­lust des bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­ses zu riskieren.

    Wie auch immer
    MfG

  11. OMG. Jetzt wird den Mit­ar­bei­tern mit Strei­chung des Arbeits­ent­gel­tes an die Eier gegan­gen. Die Kri­tik an der Gen­the­ra­pie ist bekannt. Gibt es hier schon Urteile?

    Bei mei­ner Frau steht nichts von 616 BGB im Arbeits­ver­trag, obwohl sie impf­be­rech­tigt wäre und ein Ange­bot hat­te. Ob was im Tarif­ver­trag steht, habe ich nicht kontrolliert.

  12. Mein Kennt­nis­stand ist, dass das Gesund­heits­amt für Ent­schä­di­gun­gen des Ver­dienst­aus­falls bei Qua­ran­tä­ne zustän­dig ist.
    https://​www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​nis​te​ri​um​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​D​a​t​e​i​e​n​/​3​_​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​C​/​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​F​A​Q​s​_​z​u​_​5​6​_​I​f​S​G​_​B​M​G​.​pdf
    Das dürf­te nur aus­ge­he­belt sein, wenn man in einem "Risi­ko­ge­biet" in Urlaub war (oder die Fami­lie besucht hat).
    De fac­to arbei­ten Bäcke­rei­ver­käu­fer im 450 Euro Job­be­reich und/oder sind Hartz IV Auf­sto­cker. Ich gehe noch davon aus, dass es die Arbeits­agen­tur nicht wagen wird, als Vor­aus­set­zung von Zah­lun­gen die Imp­fung zu verlangen.
    Das Gan­ze ist natür­lich super­kri­tisch, da anschei­nend plötz­lich Arbeit­ge­ber Aus­kunft über den Gesund­heits­sta­tus und das Ver­hal­ten von Arbeit­neh­mern außer­halb der Arbeits­zeit erhal­ten dür­fen. Gewerk­schaf­ten, Betriebs- und Per­so­nal­rä­te sind da meist ein gehirn­ge­wa­sche­ner "soli­da­ri­scher" Total­aus­fall, denn wenn wir uns alle imp­fen las­sen, sind wir ja "sicher" in der Her­de. Die Betrie­be wer­den schon allein des­halb Druck aus­üben, weil sie dann Ruhe vor dem Gesund­heits- bzw. Ord­nungs­amt haben. Ich habe es erlebt, dass infor­mel­le Personal-"Vertreter" vom Betrieb Ver­hal­tens­re­geln für Unge­impf­te ver­lan­gen. Wenn die Beschäf­tig­ten die Ruhe bewah­ren, kann ihnen nichts pas­sie­ren: Bei einem Pro­zent­satz von geimpf­ten zu unge­impf­ten von 50 Pro­zent kann der Arbeit­ge­ber sei­nen Betrieb schlie­ßen wenn er die Unge­impf­ten vergrämt.
    (sie­he Pfle­ge Bayern)
    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​e​r​l​e​i​c​h​t​e​r​u​n​g​e​n​-​f​u​e​r​-​p​f​l​e​g​e​-​k​r​a​e​f​t​e​-​k​o​e​n​n​t​e​n​-​i​m​p​f​q​u​o​t​e​-​e​r​h​o​e​h​e​n​,​S​X​H​j​IzO
    In gro­ßen Fir­men dürf­ten kri­ti­sche Fra­gen an den Betriebs­rat genü­gend poli­ti­schen Wind machen, bei Behör­den sind Per­so­nal­rä­te der Ansprech­part­ner. Beam­te ris­kie­ren da so gut wie nichts.

  13. gele­sen und geschrieben. 

    Guten Tag,

    seit Jah­ren kau­fe ich Brot bei Bäckern aus der Regi­on. Ich tue das, auch weil ich Arbeits­plät­ze vor Ort unter­stüt­zen möchte.
    Nun erfah­re ich, dass Sie Druck auf die Mit­ar­bei­ter aus­üben las­sen wol­len, sich mit den neu­ar­ti­gen Impf­stof­fen behan­deln zu lassen.
    https://​www​.bae​cker​hand​werk​.de/​c​o​r​o​n​a​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​n​e​w​s​-​d​e​t​a​i​l​/​w​a​s​-​t​u​n​-​m​i​t​-​i​m​p​f​v​e​r​w​e​i​g​e​r​e​rn/

    Haben Sie eine ent­spre­chen­de gesund­heit­li­che Exper­ti­se? Haf­ten Sie für evtl. gesund­heiit­li­che Schä­den (bis hin zum Tod)?

    Ich hof­fe, dass die Impf­stof­fe gut ver­tra­gen wer­den, und nut­zen. Aber ich und auch sonst nie­mand kann das sicher wis­sen, da es kei­ne lang­fris­ti­gen Stu­di­en gibt. Die Erfas­sung von Impf­ne­ben­wir­kun­gen geschieht nur lückenhaft. 

    Mei­nes Erach­tens ist Ihr Vor­schlag zur Mani­pu­la­ti­on der Mit­ar­bei­ter sit­ten­wid­rig und grob fahrlässig.
    Falls Sie Ihren Vor­schlag nicht zurück­neh­men und sich wei­ter­hin für eine gesund­heit­li­che Maß­nah­me von frag­wür­di­gem Nut­zen ein­set­zen, wer­de ich mein Brot in Zukunft selbst backen.
    Bit­te besin­nen Sie sich auf Ihre Auf­ga­be als Innung, zu denen Mani­pu­la­ti­on und Druck auf Mit­ar­bei­ter sicher nicht gehört.

    1. Sehr gut. Ich pro­du­zie­re seit Mona­ten immer mal wie­der Flug­blät­ter und wer­fe die ein, wer­be u.a. dar­auf auch für kri­ti­sche Sei­ten wie reit​schus​ter​.de, coro​dok​.de usw. 

      Ich habe nun eine Nach­richt für den Kiosk hier um die Ecke pro­du­ziert, weil der kei­ne Mas­ken­at­tes­te akzep­tiert, weil die Gesund­heit der Kun­den an ers­ter Stel­le ste­he, aber mit Tabak­wa­ren wird wei­ter­hin kräf­tig Umsatz gemacht.

    2. Viel­leicht soll­ten Sie die­sen Brief an alle Bäcker in Ihrer Regi­on schrei­ben. Wir füh­ren eine Bäcke­rei und wer­den das nicht umsetzen!

  14. "Bäcker­hand­werk"
    Es gibt kaum noch Bäcker. Alles nur noch Industriedreck.

    Nun kommt der Ter­ror gegen die Indus­trie­an­ge­stell­ten. Wenn das mal nicht nach hin­ten los­geht. Mahlzeit.

  15. ".. Beschäf­tig­te, die durch die Qua­ran­tä­ne einen Ver­dienst­aus­fall erlei­den (etwa dann, wenn sie wäh­rend der Qua­ran­tä­ne nicht von Zuhau­se arbei­ten kön­nen), haben grund­sätz­lich Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung ihres Ver­dienst­aus­falls durch den Staat (§ 56 Abs. 1 IfSG). Die­ses Recht ent­fällt zwar, wenn die Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung durch die Inan­spruch­nah­me einer Schutz­imp­fung, die öffent­lich emp­foh­len wur­de, ver­meid­bar gewe­sen wäre (§ 56 Abs. 1 S. 3 IfSG). Aller­dings ist der­zeit nicht geklärt, ob sich durch die Inan­spruch­nah­me der Coro­na-Schutz­imp­fung die Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung tat­säch­lich ver­mei­den lässt. .."

    https://​www​.dgb​.de/​t​h​e​m​e​n​/​+​+​c​o​+​+​9​8​6​b​4​3​1​a​-​8​c​8​e​-​1​1​e​b​-​9​8​0​b​-​0​0​1​a​4​a​1​6​0​123

    "..Voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpf­te Per­so­nen sind nach Expo­si­ti­on zu einem bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Fall von Qua­ran­tä­ne-Maß­nah­men aus­ge­nom­men, eben­so wie Per­so­nen, die in der Ver­gan­gen­heit eine PCR-bestä­tig­te und sym­pto­ma­ti­sche COVID-19-Erkran­kung durch­ge­macht haben („Gene­se­ne“) und mit einer Impf­stoff­do­sis geimpft sind (für Defi­ni­ti­on „voll­stän­dig geimpft“ sie­he FAQ zum Impf­sche­ma). Nach bis­he­ri­gem Kennt­nis­stand gilt die­se Aus­nah­me von der Qua­ran­tä­ne für die aktu­ell in Deutsch­land zuge­las­se­nen und von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) emp­foh­le­nen Impfstoffe. .."

    https://​www​.rki​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​F​A​Q​/​C​O​V​I​D​-​I​m​p​f​e​n​/​F​A​Q​_​L​i​s​t​e​_​A​l​l​g​e​m​e​i​n​e​s​.​h​tml

    Ich bin kein Jurist. Ist es tat­säch­lich Pra­xis, das unge­impf­ten bei Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung kei­ne Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung gem. § 56 Abs. 1 S. gezahlt wird?

    1. @info
      Bis­her hat­ten die Unge­impf­ten damit kein Pro­blem, wegen §56, Abs. 5 des glei­chen Geset­zes, der da lautet:
      "(5) Bei Arbeit­neh­mern hat der Arbeit­ge­ber für die Dau­er des Arbeits­ver­hält­nis­ses, längs­tens für sechs Wochen, die Ent­schä­di­gung für die zustän­di­ge Behör­de aus­zu­zah­len. Abwei­chend von Satz 1 hat der Arbeit­ge­ber die Ent­schä­di­gung nach Absatz 1a für die in Absatz 2 Satz 5 genann­te Dau­er aus­zu­zah­len. Die aus­ge­zahl­ten Beträ­ge wer­den dem Arbeit­ge­ber auf Antrag von der zustän­di­gen Behör­de erstat­tet. Im Übri­gen wird die Ent­schä­di­gung von der zustän­di­gen Behör­de auf Antrag gewährt."

      Des­we­gen ja auch die Akti­on der Bäcker. Nach dem, was dort steht, wäre der Arbeit­ge­ber der­je­ni­ge, der das Risi­ko einer Nicht­erstat­tung durch die Behör­de trägt. Oder er maßt sich an, vor­her eine recht­li­che Prü­fung durch­zu­füh­ren, und das wird in der Regel in die Hose gehen.

      Die rich­ti­ge Reak­ti­on der Bäcker­innung wäre es, mas­siv Druck auf Behör­den aus­zu­üben, falls die­se Rück­zah­lun­gen ver­wei­gern. Die vor­ge­schla­ge­ne Vor­ge­hens­wei­se, einen recht­lich bedenk­li­chen Aus­hang zu ver­wen­den und klamm­heim­lich ohne hin­rei­chen­de Auf­klä­rung über die Kon­se­quen­zen einen den Arbeit­neh­mer schüt­zen­den Para­gra­phen abzu­be­din­gen und damit ein­sei­tig Risi­ko auf den Arbeit­neh­mer abzu­wäl­zen ist recht­lich bemer­kens­wert und mora­lisch infam bis verabscheuungswürdig.

    2. @info
      Als Nicht­ju­rist – wenn du Sym­pto­me hast, greift die Lohn­fort­zah­lung und der Arbeit­ge­ber hat kei­nen Anspruch dar­auf, zu erfah­ren, war­um du krank warst. Pro­ble­ma­tisch wird es (für dich UND für einen Klein­be­trieb), wenn das Gesund­heits­amt die Kol­le­gen unter Qua­ran­tä­ne stellt. Noch musst du dich mei­nes Wis­sens bei Fie­ber, Hus­ten, Schnup­fen, Hei­ser­keit nicht Covid-19 tes­ten las­sen (das Gan­ze ist eine Belei­di­gung des gesun­den Menschenverstands).
      Es hängt alles dar­an, ob du als Kon­takt­per­son Aus­schei­der im Sin­ne des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes sein kannst, obwohl du kei­ne Sym­pto­me hast. Das muss unbe­dingt geklärt wer­den, denn der gan­ze Wahn­sinn hängt daran.
      Bei den hoch­an­ste­cken­den Masern gilt das hier (Covid-19 ist ganz offen­sicht­lich NICHT hoch anste­ckend -> Stre­eck Heins­berg Studie
      "Expo­nier­te Per­so­nen, bei denen eine aus­rei­chen­de Immu­ni­tät nicht sicher ange­nom­men wer­den kann, soll­ten über die fol­gen­den Punk­te infor­miert werden:
      Not­wen­dig­keit einer post­ex­po­si­tio­nel­len Prophylaxe
      Betre­tungs- oder Tätigkeitsverbote
      Kon­tak­te mög­li­cher­wei­se inku­bie­ren­der emp­fäng­li­cher Per­so­nen betrof­fe­ner Ein­rich­tung zu ande­ren Ein­rich­tun­gen oder Gemein­schaf­ten (z.B. in Sport­ver­ei­nen, auf Schul­fes­ten und Grup­pen­fahr­ten) soll­ten wäh­rend der Inku­ba­ti­ons­zeit nach Mög­lich­keit unterbleiben.
      Sym­pto­me der Masern­er­kran­kung, ins­be­son­de­re über die unspe­zi­fi­schen Pro­dro­mal­sym­pto­me, die 10–14 Tage nach Expo­si­ti­on auf­tre­ten können
      Bei Auf­tre­ten die­ser Sym­pto­ma­tik soll­ten die Pati­en­ten zu Hau­se blei­ben und sich zunächst tele­fo­nisch mit einem Arzt/einer Ärz­tin in Ver­bin­dung setzen. "
      Also kei­ne Qua­ran­tä­ne, son­dern die Ent­schei­dung liegt beim Gesundheitsamt.
      Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat die grund­sätz­li­che Qua­ran­tä­ne für Risi­ko­ge­bie­te für Unge­impf­te bereits durch einen Test ersetzt
      "Wer kann sich freitesten?
      Nach Vor­auf­ent­halt in einem ein­fa­chen Risi­ko­ge­biet kann die häus­li­che Qua­ran­tä­ne vor­zei­tig been­det wer­den, wenn ein nega­ti­ver Test­nach­weis über das Ein­rei­se­por­tal der Bun­des­re­pu­blik unter https://​ein​rei​se​an​mel​dung​.de über­mit­telt wird. Die Qua­ran­tä­ne kann dann ab dem Zeit­punkt der Über­mitt­lung been­det wer­den. Wird der Nach­weis bereits vor Ein­rei­se über­mit­telt, so ist kei­ne Qua­ran­tä­ne erforderlich.
      Nach Vor­auf­ent­halt in Hoch­in­zi­denz­ge­bie­ten kann eine Tes­tung frü­hes­tens fünf Tage nach Ein­rei­se vor­ge­nom­men wer­den. Nach Auf­ent­halt in Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten dau­ert die Qua­ran­tä­ne 14 Tage und eine vor­zei­ti­ge Been­di­gung der Qua­ran­tä­ne ist nicht möglich. "
      Das ist natür­lich völ­lig sinn­frei, da – neh­men wir mal an, der Test wür­de wirk­lich tes­ten kön­nen, der Test ledig­lich eine Moment­auf­nah­me ist und die 5 Tage vor Tes­tung nicht der Inku­ba­ti­ons­zeit ent­spre­chen. Die Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te sind ein­fach Gebie­te, wo sie die Virus­va­ri­an­ten untersuchen.
      Das Gan­ze ist eine Belei­dung durch­schnitt­li­cher Intel­li­genz. Ich glau­be nicht, dass in Deutsch­land irgend jemand die Macht hat, so etwas lang­fris­tig poli­tisch aufrechtzuerhalten.

  16. Also da bleibt einem doch wirk­lich der Mund offen ste­hen und das Bröt­chen im Hal­se stecken?
    Impf­ver­wei­ge­rer? Ich fin­de es lang­sam unglaub­lich was in die­sem Land abgeht und was alles anschei­nend "rech­tens" ist?!
    Wer sich nicht mit einem nicht frei­ge­ge­be­nen Impf­stoff sprit­zen las­sen will ist bestimmt kein Impf­ver­wei­ge­rer son­dern ein­fach ziem­lich klug!! PUNKT.
    Aber das muss ich ja auf die­sem Blog nicht erklären.
    Ich bin gera­de so wütend und ent­täuscht und habe auch Angst wo das noch alles hin­füh­ren soll?!
    Ich habe immer auf Gerech­tig­keit und "klu­ge" Exper­ten und eine Erkennt­nis von den ande­ren gehofft.
    Aber bis jetzt ist es nur beim Hof­fen geblieben.
    Wie kann man ernst­haft so einen Text wie da oben verfassen?
    Es ist unglaublich.

  17. Natür­lich ist dies Erpres­sung. Dies ist von die­sem Regime ja auch gewollt.

    Ich wer­de in enem sol­chen Fal­le mei­nen Arbeit­ge­ber fra­gen, was bei Impf­lin­gen geschieht, die ent­we­der impf­be­dingt aus­fal­len oder dann doch schwer an Covid-19 erkranken.

  18. Mal gucken, was man Arbeit­ge­ber dem­nächst macht. Dann wei­se ich dar­auf hin, dass die Fir­ma für Mit­ar­bei­ter seit Jah­ren immer wie­der Ski­ur­lau­be orga­ni­siert. Ver­let­zun­gen beim Ski­fah­ren kön­nen böse enden. Ob sich die Fir­ma dage­gen abge­si­chert hat? Die Risi­ken dürf­ten beim Ski­fah­ren höher sein und das Risi­ko ist auch ver­meid­bar (man fährt nicht mit) .

    Ich fin­de das alles nur noch zum Kot­zen, wenn ich irgend­wo lesen, wie wich­tig einem die Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter oder Kun­den sei, wes­halb man das Imp­fen durch­drückt oder die Mas­ken­pflicht und den gan­zen Unfug. Das ist auch sehr geheu­chelt. Ich habe hier in der Nähe einen Kiosk, wo ein Schild ist: "Wir akzep­tie­ren kei­ne Mas­ken­at­tes­te. Sicher­heit unse­rer Kun­den steht an ers­ter Stel­le." Womit macht der Kiosk den meis­ten Umsatz? Mit Lot­to und Tabak­wa­ren, ver­mu­te ich.

    Ich glau­be, ich hin­ter­las­se mal eine Bot­schaft, mit der Fra­ge, wie sie immer noch Tabak­wa­ren ver­kau­fen kön­nen, wenn ihnen die Gesund­heit der Kun­den so wich­tig ist.

    Jetzt geht es in den Sport­ver­ei­nen los, dass Geimpf­te und Gene­se­ne Son­der­rech­te genie­ßen und wie­der in der Grup­pe Sport aus­üben dür­fen. Das ist die Situa­ti­on, vor der ich mich seit Wochen fürch­te, dass denen so ein Sch… ein­fällt. Die Ver­lo­ckung, sich imp­fen zu las­sen, wird damit immer grö­ßer. Und es sind ja gera­de die jun­gen, gesun­den und robus­ten, die Sport trei­ben, die auch kei­ne Angst vor Coro­na haben müssen.

    1. @Johannes Schu­mann
      Ich habe das Gefühl, dass Sport­ver­ei­ne sich da zurück­hal­ten, die Sport­stars sowie­so. Deren Image-Bera­ter fürch­ten einen Rie­sen-Image-Gau, soll­te mit den Imp­fun­gen doch etwas schief gehen (Darf man über­haupt für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen werben?)
      Ansons­ten ist das Ver­hält­nis der Poli­tik zum Fuß­ball zumin­dest leicht gestört.
      https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​U​t​7​i​L​H​z​N​yu8
      Die Lis­te der "Pro­mis" der Impf­kam­pa­gne spricht Bände.
      https://www.t‑online.de/unterhaltung/stars/id_89810688/immer-mehr-promis-schliessen-sich-deutscher-impfkampagne-an.html

    2. @Johnannes Schu­mann

      "Ver­let­zun­gen beim Ski­fah­ren kön­nen böse enden."

      Den­ken Sie an Schumacher.…..

      Ich ver­mis­se mein Sport­stu­dio sehr, aber imp­fen las­se ich mich nicht und auch kei­ne Tes­te machen.

  19. Gild das ent­spe­ch­end bzw umge­kehrt auch für Sars-CoV‑2 Posi­ti­ve oder Covid-19-Kran­ke und ‑Tote, die sich imp­fen liessen?

  20. "Coro­na-Sym­pto­me" – ich lach mich tot! Was ist das und wie grenzt man das von ande­ren Atem­wegs­in­fek­ten ab?

    Das erin­nert mich an "Schwei­negrip­pe". Das war nach höchs­ter poli­ti­scher Ent­schei­dung Hus­ten und Fie­ber. Sind das jetzt alle "Coro­na­kran­ke"?

  21. Nun ja, das Auf-Bäcker­hand­werk trägt ja maß­geb­lich durch sei­ne Pro­duk­te dazu bei, dass die Kon­su­men­ten wel­che es aus­schließ­lich in einen schlech­ten Gesund­heits­zu­stand geraten.
    Eigent­lich tra­gen sie die Ver­ant­wor­tung, indem sie die Bevöl­ke­rung mit min­der­wer­ti­ger Nah­rung ver­sor­gen. ( Weiß­mehl, Zucker, Zusatzstoffe.…..die Fol­gen kennt man ja)
    Der Dia­be­ti­ker gehört zur Risikogruppe.
    Backe schon lan­ge mein Brot selbst mit hoch­wer­ti­gem Getreide.
    Und bit­te behal­tet euren Schrott.

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