Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. schreibt in seinem Newsletter "Krusten und Krumen" vom 19.5.:
»In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen. Selbstverständlich steht es jedem frei, sich nicht impfen zu lassen. Allerdings kann es dann auch sein, dass jemand, der eine Impfung trotz Möglichkeit ablehnt, die sich daraus ergebenden Konsequenzen tragen muss und im Fall einer Quarantäne kein Entgelt mehr erhält.
Hinzu kommt, dass wir als Gemeinschaft die Pandemie nur besiegen, wenn sich alle beteiligen. Viele haben sich im vergangenen Jahr stark zurückgenommen und auf vieles verzichtet. Arbeitgeber haben vieles auf sich genommen, den Betrieb sicher durch die Krise zu führen und die Arbeitsplätze zu sichern. Wir denken, dass jeder seinen Teil beitragen und sich impfen lassen sollte, sobald das möglich ist.
Ihr
Michael Wippler und Daniel Schneider
#wirbackendas gemeinsam!«
In dem Newsletter wird verlinkt auf baeckerhandwerk.de. Dort ist zu lesen:
»Was tun mit Impfverweigerern?
Wie soll der Arbeitgeber sich verhalten, wenn Mitarbeiter ein Impfangebot ablehnen und vom Gesundheitsamt als Krankheitsverdächtige unter Quarantäne gestellt werden? Muss der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern das Entgelt fortzahlen oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz leisten?
Zu unterscheiden sind folgende Fälle:
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- Fall 1: Der Mitarbeiter zeigt Corona-Symptome.
In dem Fall ist er arbeitsunfähig und hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG. - Fall 2: Der Mitarbeiter zeigt keine Corona-Symptome. Das Gesundheitsamt ordnet dem Mitarbeiter gegenüber Quarantäne an.
- Fall 1: Der Mitarbeiter zeigt Corona-Symptome.
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a) Die Rechtslage zur Frage, ob in so einem Fall ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn aus § 615 BGB oder auf Entgeltfortzahlung aus § 616 BGB besteht, ist leider nicht eindeutig.
Nach Auffassung der zuständigen Behörden in mehreren Regionen des Bundesgebietes steht den betroffenen Mitarbeitern in einem solchen Fall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 616 BGB zu, sofern die Anwendung dieser Vorschrift nicht zuvor durch schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen Betrieb und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.
Praxistipp: Daher raten wir den Betrieben, sofern noch nicht geschehen, § 616 BGB vertraglich auszuschließen. Die Vereinbarung mit dem Mitarbeiter hierüber muss eindeutig und klar sein und schriftlich erfolgen. Dazu stellen wir Ihnen folgende Musterformulierung zur Verfügung, mit der § 616 BGB schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abbedungen werden kann:
Abbedingung von § 616 BGB
Die Parteien vereinbaren, dass § 616 BGB für das vorliegende Arbeitsverhältnis abbedungen wird.
b) Nach Auffassung der zuständigen Behörden in mehreren Regionen des Bundesgebietes kann den betroffenen Mitarbeitern in einem solchen Fall ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 56 IFSG zustehen, die Sie als Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen vorschießen und an den Arbeitnehmer auszahlen müssen; die ausgezahlten Beträge werden Ihnen als Arbeitgeber allerdings auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet, vorausgesetzt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
Achtung: Zu diesen Voraussetzungen zählt nach Auffassung der Behörden, dass § 616 durch vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter vorab ausgeschlossen wurde und der Mitarbeiter keine Impfmöglichkeit abgelehnt hat.
Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Behörden eine Erstattung der Entschädigung an Sie als Arbeitgeber verweigern, weil
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- Sie § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen haben (s.o.) und
- der Mitarbeiter ein Impfangebot nicht wahrgenommen hat.
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Deswegen empfehlen wir Ihnen folgende Lösung:
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- Schließen Sie, sofern noch nicht geschehen, § 616 BGB durch schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter aus (siehe dazu die Ausführungen und die Musterformulierung oben unter Buchstabe a).
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter mit dem nachfolgenden Aushang darüber, dass Sie im Fall einer Quarantäneanordnung durch die Behörde denen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, kein Entgelt zahlen müssen.
- Stellen Sie den Mitarbeitern da, wo es nötig ist, zum Nachweis der Impfberechtigung eine Arbeitgeberbescheinigung aus. Ein Muster hierfür erhalten Sie über Ihre Innung oder Ihren Landesinnungsverband, soweit noch nicht erfolgt.
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Stand: 19.05.2021«
Das Muster für den Aushang sieht so aus:
»Aushang
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir appellieren an Sie, die Möglichkeit zu nutzen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Sollte es in der Belegschaft zu einer Anordnung von Quarantäne kommen, sind wir nicht verpflichtet, denjenigen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, für die Dauer der Quarantäne Entgelt zu zahlen.
Gez. die Betriebsleitung«
Falls jemand Kontakt aufnehmen möchte zu den "Landesinnungsverbänden der deutschen Bäcker", hier finden sich die Daten dazu.
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Die Verlogenheit dieses Schreibens ist beachtlich.
Das ist ein billiger Trick, mit dem sich die Arbeitgeber einer Verpflichtung entziehen wollen. Niemand braucht eine derartige Vereinbarung zu unterschreiben. Durch das offene Einverständnis der Behörden erfüllt das den Tatbestand der Nötigung. Der Arbeitnehmer wird unter Druck gesetzt und genötigt, die Vereinbarung zu unterschreiben, da ihm sonst Nachteile entstehen. Dass das Gesetz derartige Vereinbarungen zulässt, spielt für den Tatbestand der Nötigung keine Rolle.
Schlimmer ist, dass die Executive gegen das Grundgesetz verstößt (Gleichheitsgrundsatz).
Noch schlimmer ist die Geisteshaltung, die aus derartigen Massnahmen spricht, nämlich eine faschistische. Wehret den Anfängen!
Wichtig zu wissen ist, dass die AG vom Zentralverband dazu gedrängt werden, so zu handeln. 99 % der Bäcker werden das machen.
Pervers.
Das Privatleben wird fast vollständig kastriert, aber mallochen muss man weiter und sich dort zwangsweise noch gängeln und stigmatisieren lassen, wenn man nicht der Agenda der Diktatoren folgt.
Dass Spaltung bei manchen Individuen so unmittelbar und nachhaltig zu Argwohn und Niedertracht führt, ist wirklich erstaunlich.
Einer der seltenen Fälle…
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/ausbruch-corona-heidenheim-100.html
Ich nehme an: Das wird auch bald in anderen Branchen „hip“. Doch wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe… .
Anspruchsdenken und Dekadenz waren schon oft Grund für so manche Pleite. In Zeiten der Pandemie wird es heißen: Schuld war nur das Corona-Virus…
https://www.youtube.com/watch?v=QpITFnKLX8U
Ob geimpft oder Ungeimpft, jeder stirbt für sich allein – besonders hochbetagt:
https://www.wochenspiegellive.de/eifel/kreis-bitburg-pruem/artikel/nach-dem-corona-ausbruch-im-seniorenheim-in-pruem-70372/
Vielleicht sollte den Bäcker Ursachen auch dieser Artikel an die Hirnvenen gelegt werden:
https://tkp.at/2021/05/19/massive-impf-nebenwirkungen-sprengen-ema-datenbank/
Was bin ich froh, dass es so gar keinen Impfzwang gibt.
So ganz wirklich komme ich nicht dahinter. Ich dachte, erst wenn ich krank bin, werde ich isoliert. Aber dann bin ich doch krank mit gelben Zettrel vom Arzt.
Seit wann geht dem Arbeitgeber meine private Entscheidung, ob spritzen oder nicht, etwas an? Bin ich überhaupt zu einer Auskunft verpflichtet?
Wie sieht es eigentlich mit Folgeschäden durch die Spritze aus, wo doch der Hersteller von jeglicher Konsequenz befreit worden ist? An der Stelle habe ich doch sogar noch weniger Recht auf Lohnfortzahlung oder der Arbeitgeber auf Erstattung.
@Benjamin: " Wie sieht es eigentlich mit Folgeschäden durch die Spritze aus, wo doch der Hersteller von jeglicher Konsequenz befreit worden ist?"
Siehe z.B. hier:
https://www.impfkritik.de/impfschaden/
Soll wohl ein Witz sein?
Kann man so machen. Man kann auch Ungeimpften im Falle einer schweren Infektion das Krankenhausbett verweigern falls die Intensivstationen voll sind.
Konsequenterweise rege ich an, für Menschen mit Impfschäden die gleiche Messlatte anzulegen. Ist ja irgendwie dann auch selbst verschuldet.
Na, was da wohl Frau Buyx und die Ethiktruppe zu sagt. Sie können doch die solidarisch Geschädigten nicht mit kriminellen Impfverweigerern gleichsetzen. Jede Dosis muss in einen Arm! (Es ist ja genug von dem Zeug da.)
Das ist Erpressung. Das ist brutal. Niemand darf dadurch Nachteile erleiden, dass er sich nicht eine kaum getestete Substanz spritzen lässt, die normal gesunden Menschen nichts bringt und ihrer Gesundheit sogar abträglich sein kann.
Solche empörende, unmoralische und vermutlich rechtswidrige Erpressungsversuche sind die Folge einer kriminellen und verantwortungslosen Politik der Panikmache, die in Deutschland seit über einem Jahr von einer Achterbande betrieben wird: Merkel, Spahn, Seehofer, Söder, Altmaier, Lauterbach, Drosten und Wieler sind die Hauptverantwortlichen für eine politische Strategie, die in diesem Land völlig ohne jede Not einen unermesslichen materiellen und immateriellen Schaden angerichtet hat.
Da die Mehrzahl der in den Filialen im Verkauf tätigen Mitarbeiter in nicht sozialversicherten "450"€ Jobs gehalten wird, wird das für die sicher nicht so schwer, dann direkt zu kündigen.
Zum Glück rät der Verband nicht dazu, betreffende Mitarbeiter in den Ofen zu schieben. Noch nicht!
@Lars: Bäcker-Hexen??
Vielen Dank für Ihren Hinweis, @aa! § 56 Abs. 1, Satz 4 IfSG lautet: "Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde […] ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."
Mir war nicht bewusst, dass bereits das IfSG einen finanziellen Impfanreiz formuliert. Ich bin gespannt, ob und wie dagegen vorgegangen werden kann.
Ekelhaft.
Oder soll ich lieber schreiben:
Willkommen im Corona-Reich.
?
Was macht man eigentlich mit Mitarbeitern, die TROTZ Impfung positiv getestet UND in die Quarantäne geschickt werden wie z.B. BMI Seehofer?
Da in den allermeisten Bäckereien ohnehin nur noch von der Industrie vorgefertigte Mischungen endverarbeitet werden (wenn nicht gleich ganz aus Osteuropa importierte Teigrohlinge "frisch" vor Ort aufgebacken werden) , ist es zum Größtenteil kein Qualitätsverlust, die Backwaren beim Discounter zu kaufen.
Langfristig solkte man allerdings seinen Brotkonsum weitestgehend einschränken, weil der verwendete Industrieweizen, der nichts mehr mit dem ursprünglichen Getreide zu tun hat, massive Gesundheitsschäden verursacht, auch wenn man keine Glutenunverträglichkeit hat.
OK, zum eigentlichen Thema sei ansonsten daran erinnert, dass wir Konsumenten dadurch Einfluss nehmen, dass wir unser Geld gezielt ausgeben. Eine positiv beantwortete Nachfrage danach, ob es im Betrieb einen entsprechenden Aushang mit Hinweis auf Ausschluss der Lohnfortzahlung nach §616 BGB gibt, sollte Anlass genug sein, wo möglich den Chef oder Filialleiter zu zitieren und mitzuteilen, dass man das Einkaufen dort einstellen und sämtlichen Nachbarn, Freunden und Familie ebenfalls vom Einkauf dort abraten wird.
Und ja, einen ordentlichen Shitstorm an oben angegebene Kontaktadresse haben sich die beiden Autoren redlich verdient!
Da weiß man so ad hoc gar nicht ob man weinen oder laut auflachen soll uber soviel Hochmut. Ich denke mal, dass dieses unseriöse Arbeitnehmer feindliche VertragsVorhaben sich spätestens beim Arbeitsgericht als wirkungslos / nichtig / unzulässig entpuppen wird. Arbeitsrechtler werden sich schon jetzt die Hände reiben für derart leicht verdientes Zubrot.
Interessant wäre zu wissen, wie mit jenen verfahren wird, welche den nachträglich verschlechternden Vertragsbedingungen die "Zustimmung" verweigern, was ja, rein rechtlich gesehen, zulässig sein müsste, ohne den Verlust des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu riskieren.
Wie auch immer
MfG
OMG. Jetzt wird den Mitarbeitern mit Streichung des Arbeitsentgeltes an die Eier gegangen. Die Kritik an der Gentherapie ist bekannt. Gibt es hier schon Urteile?
Bei meiner Frau steht nichts von 616 BGB im Arbeitsvertrag, obwohl sie impfberechtigt wäre und ein Angebot hatte. Ob was im Tarifvertrag steht, habe ich nicht kontrolliert.
Mein Kenntnisstand ist, dass das Gesundheitsamt für Entschädigungen des Verdienstausfalls bei Quarantäne zuständig ist.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf
Das dürfte nur ausgehebelt sein, wenn man in einem "Risikogebiet" in Urlaub war (oder die Familie besucht hat).
De facto arbeiten Bäckereiverkäufer im 450 Euro Jobbereich und/oder sind Hartz IV Aufstocker. Ich gehe noch davon aus, dass es die Arbeitsagentur nicht wagen wird, als Voraussetzung von Zahlungen die Impfung zu verlangen.
Das Ganze ist natürlich superkritisch, da anscheinend plötzlich Arbeitgeber Auskunft über den Gesundheitsstatus und das Verhalten von Arbeitnehmern außerhalb der Arbeitszeit erhalten dürfen. Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sind da meist ein gehirngewaschener "solidarischer" Totalausfall, denn wenn wir uns alle impfen lassen, sind wir ja "sicher" in der Herde. Die Betriebe werden schon allein deshalb Druck ausüben, weil sie dann Ruhe vor dem Gesundheits- bzw. Ordnungsamt haben. Ich habe es erlebt, dass informelle Personal-"Vertreter" vom Betrieb Verhaltensregeln für Ungeimpfte verlangen. Wenn die Beschäftigten die Ruhe bewahren, kann ihnen nichts passieren: Bei einem Prozentsatz von geimpften zu ungeimpften von 50 Prozent kann der Arbeitgeber seinen Betrieb schließen wenn er die Ungeimpften vergrämt.
(siehe Pflege Bayern)
https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-impfung-erleichterungen-fuer-pflege-kraefte-koennten-impfquote-erhoehen,SXHjIzO
In großen Firmen dürften kritische Fragen an den Betriebsrat genügend politischen Wind machen, bei Behörden sind Personalräte der Ansprechpartner. Beamte riskieren da so gut wie nichts.
Das ist wohl Diskriminierung von Ungeimpften?
Was meinen die rechtsgelehrten dazu?
gelesen und geschrieben.
Guten Tag,
seit Jahren kaufe ich Brot bei Bäckern aus der Region. Ich tue das, auch weil ich Arbeitsplätze vor Ort unterstützen möchte.
Nun erfahre ich, dass Sie Druck auf die Mitarbeiter ausüben lassen wollen, sich mit den neuartigen Impfstoffen behandeln zu lassen.
https://www.baeckerhandwerk.de/corona/aktuelle-news-detail/was-tun-mit-impfverweigerern/
Haben Sie eine entsprechende gesundheitliche Expertise? Haften Sie für evtl. gesundheiitliche Schäden (bis hin zum Tod)?
Ich hoffe, dass die Impfstoffe gut vertragen werden, und nutzen. Aber ich und auch sonst niemand kann das sicher wissen, da es keine langfristigen Studien gibt. Die Erfassung von Impfnebenwirkungen geschieht nur lückenhaft.
Meines Erachtens ist Ihr Vorschlag zur Manipulation der Mitarbeiter sittenwidrig und grob fahrlässig.
Falls Sie Ihren Vorschlag nicht zurücknehmen und sich weiterhin für eine gesundheitliche Maßnahme von fragwürdigem Nutzen einsetzen, werde ich mein Brot in Zukunft selbst backen.
Bitte besinnen Sie sich auf Ihre Aufgabe als Innung, zu denen Manipulation und Druck auf Mitarbeiter sicher nicht gehört.
Sehr gut. Ich produziere seit Monaten immer mal wieder Flugblätter und werfe die ein, werbe u.a. darauf auch für kritische Seiten wie reitschuster.de, corodok.de usw.
Ich habe nun eine Nachricht für den Kiosk hier um die Ecke produziert, weil der keine Maskenatteste akzeptiert, weil die Gesundheit der Kunden an erster Stelle stehe, aber mit Tabakwaren wird weiterhin kräftig Umsatz gemacht.
Vielleicht sollten Sie diesen Brief an alle Bäcker in Ihrer Region schreiben. Wir führen eine Bäckerei und werden das nicht umsetzen!
"Bäckerhandwerk"
Es gibt kaum noch Bäcker. Alles nur noch Industriedreck.
Nun kommt der Terror gegen die Industrieangestellten. Wenn das mal nicht nach hinten losgeht. Mahlzeit.
".. Beschäftigte, die durch die Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden (etwa dann, wenn sie während der Quarantäne nicht von Zuhause arbeiten können), haben grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung ihres Verdienstausfalls durch den Staat (§ 56 Abs. 1 IfSG). Dieses Recht entfällt zwar, wenn die Quarantäneanordnung durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die öffentlich empfohlen wurde, vermeidbar gewesen wäre (§ 56 Abs. 1 S. 3 IfSG). Allerdings ist derzeit nicht geklärt, ob sich durch die Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung die Quarantäneanordnung tatsächlich vermeiden lässt. .."
https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123
"..Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „vollständig geimpft“ siehe FAQ zum Impfschema). Nach bisherigem Kenntnisstand gilt diese Ausnahme von der Quarantäne für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe. .."
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Allgemeines.html
Ich bin kein Jurist. Ist es tatsächlich Praxis, das ungeimpften bei Quarantäneanordnung keine Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1 S. gezahlt wird?
@info
Bisher hatten die Ungeimpften damit kein Problem, wegen §56, Abs. 5 des gleichen Gesetzes, der da lautet:
"(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Abweichend von Satz 1 hat der Arbeitgeber die Entschädigung nach Absatz 1a für die in Absatz 2 Satz 5 genannte Dauer auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zuständigen Behörde auf Antrag gewährt."
Deswegen ja auch die Aktion der Bäcker. Nach dem, was dort steht, wäre der Arbeitgeber derjenige, der das Risiko einer Nichterstattung durch die Behörde trägt. Oder er maßt sich an, vorher eine rechtliche Prüfung durchzuführen, und das wird in der Regel in die Hose gehen.
Die richtige Reaktion der Bäckerinnung wäre es, massiv Druck auf Behörden auszuüben, falls diese Rückzahlungen verweigern. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, einen rechtlich bedenklichen Aushang zu verwenden und klammheimlich ohne hinreichende Aufklärung über die Konsequenzen einen den Arbeitnehmer schützenden Paragraphen abzubedingen und damit einseitig Risiko auf den Arbeitnehmer abzuwälzen ist rechtlich bemerkenswert und moralisch infam bis verabscheuungswürdig.
@Rocku o'Roll, B.M.Bürger: Danke für die Hinweise. Das habe ich auf die schnelle dazu noch gefunden.
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/corona-informationen-fuer-arbeitgeber/arbeitsentgelt-waehrend-einer-quarantaene/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-lohnfortzahlung-gemaess-616-abs-1-bgb-trotz-arbeitsverhinderung-waehrend-der-sars-cov-2-pandemie_185726.html
@info
Als Nichtjurist – wenn du Symptome hast, greift die Lohnfortzahlung und der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, warum du krank warst. Problematisch wird es (für dich UND für einen Kleinbetrieb), wenn das Gesundheitsamt die Kollegen unter Quarantäne stellt. Noch musst du dich meines Wissens bei Fieber, Husten, Schnupfen, Heiserkeit nicht Covid-19 testen lassen (das Ganze ist eine Beleidigung des gesunden Menschenverstands).
Es hängt alles daran, ob du als Kontaktperson Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sein kannst, obwohl du keine Symptome hast. Das muss unbedingt geklärt werden, denn der ganze Wahnsinn hängt daran.
Bei den hochansteckenden Masern gilt das hier (Covid-19 ist ganz offensichtlich NICHT hoch ansteckend -> Streeck Heinsberg Studie
"Exponierte Personen, bei denen eine ausreichende Immunität nicht sicher angenommen werden kann, sollten über die folgenden Punkte informiert werden:
Notwendigkeit einer postexpositionellen Prophylaxe
Betretungs- oder Tätigkeitsverbote
Kontakte möglicherweise inkubierender empfänglicher Personen betroffener Einrichtung zu anderen Einrichtungen oder Gemeinschaften (z.B. in Sportvereinen, auf Schulfesten und Gruppenfahrten) sollten während der Inkubationszeit nach Möglichkeit unterbleiben.
Symptome der Masernerkrankung, insbesondere über die unspezifischen Prodromalsymptome, die 10–14 Tage nach Exposition auftreten können
Bei Auftreten dieser Symptomatik sollten die Patienten zu Hause bleiben und sich zunächst telefonisch mit einem Arzt/einer Ärztin in Verbindung setzen. "
Also keine Quarantäne, sondern die Entscheidung liegt beim Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsministerium hat die grundsätzliche Quarantäne für Risikogebiete für Ungeimpfte bereits durch einen Test ersetzt
"Wer kann sich freitesten?
Nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. "
Das ist natürlich völlig sinnfrei, da – nehmen wir mal an, der Test würde wirklich testen können, der Test lediglich eine Momentaufnahme ist und die 5 Tage vor Testung nicht der Inkubationszeit entsprechen. Die Virusvariantengebiete sind einfach Gebiete, wo sie die Virusvarianten untersuchen.
Das Ganze ist eine Beleidung durchschnittlicher Intelligenz. Ich glaube nicht, dass in Deutschland irgend jemand die Macht hat, so etwas langfristig politisch aufrechtzuerhalten.
Also da bleibt einem doch wirklich der Mund offen stehen und das Brötchen im Halse stecken?
Impfverweigerer? Ich finde es langsam unglaublich was in diesem Land abgeht und was alles anscheinend "rechtens" ist?!
Wer sich nicht mit einem nicht freigegebenen Impfstoff spritzen lassen will ist bestimmt kein Impfverweigerer sondern einfach ziemlich klug!! PUNKT.
Aber das muss ich ja auf diesem Blog nicht erklären.
Ich bin gerade so wütend und enttäuscht und habe auch Angst wo das noch alles hinführen soll?!
Ich habe immer auf Gerechtigkeit und "kluge" Experten und eine Erkenntnis von den anderen gehofft.
Aber bis jetzt ist es nur beim Hoffen geblieben.
Wie kann man ernsthaft so einen Text wie da oben verfassen?
Es ist unglaublich.
Gleichsetzung des Impfausweises mit dem Arierausweis möglich?, fragt Broder.
https://twitter.com/rosenbusch_/status/1395261089731026948/photo/1
Drehen denn alle durch?
@Dr. Hartmut Reinke
Ja. Manche bewältigen Angst mit einer Psychose, andere mit einer Zwangsstörung.
Natürlich ist dies Erpressung. Dies ist von diesem Regime ja auch gewollt.
Ich werde in enem solchen Falle meinen Arbeitgeber fragen, was bei Impflingen geschieht, die entweder impfbedingt ausfallen oder dann doch schwer an Covid-19 erkranken.
Mal gucken, was man Arbeitgeber demnächst macht. Dann weise ich darauf hin, dass die Firma für Mitarbeiter seit Jahren immer wieder Skiurlaube organisiert. Verletzungen beim Skifahren können böse enden. Ob sich die Firma dagegen abgesichert hat? Die Risiken dürften beim Skifahren höher sein und das Risiko ist auch vermeidbar (man fährt nicht mit) .
Ich finde das alles nur noch zum Kotzen, wenn ich irgendwo lesen, wie wichtig einem die Gesundheit der Mitarbeiter oder Kunden sei, weshalb man das Impfen durchdrückt oder die Maskenpflicht und den ganzen Unfug. Das ist auch sehr geheuchelt. Ich habe hier in der Nähe einen Kiosk, wo ein Schild ist: "Wir akzeptieren keine Maskenatteste. Sicherheit unserer Kunden steht an erster Stelle." Womit macht der Kiosk den meisten Umsatz? Mit Lotto und Tabakwaren, vermute ich.
Ich glaube, ich hinterlasse mal eine Botschaft, mit der Frage, wie sie immer noch Tabakwaren verkaufen können, wenn ihnen die Gesundheit der Kunden so wichtig ist.
Jetzt geht es in den Sportvereinen los, dass Geimpfte und Genesene Sonderrechte genießen und wieder in der Gruppe Sport ausüben dürfen. Das ist die Situation, vor der ich mich seit Wochen fürchte, dass denen so ein Sch… einfällt. Die Verlockung, sich impfen zu lassen, wird damit immer größer. Und es sind ja gerade die jungen, gesunden und robusten, die Sport treiben, die auch keine Angst vor Corona haben müssen.
@Johannes Schumann
Ich habe das Gefühl, dass Sportvereine sich da zurückhalten, die Sportstars sowieso. Deren Image-Berater fürchten einen Riesen-Image-Gau, sollte mit den Impfungen doch etwas schief gehen (Darf man überhaupt für medizinische Behandlungen werben?)
Ansonsten ist das Verhältnis der Politik zum Fußball zumindest leicht gestört.
https://www.youtube.com/watch?v=Ut7iLHzNyu8
Die Liste der "Promis" der Impfkampagne spricht Bände.
https://www.t‑online.de/unterhaltung/stars/id_89810688/immer-mehr-promis-schliessen-sich-deutscher-impfkampagne-an.html
Til Schweiger ist sicher auch dabei oder? 😉
@Johnannes Schumann
"Verletzungen beim Skifahren können böse enden."
Denken Sie an Schumacher.…..
Ich vermisse mein Sportstudio sehr, aber impfen lasse ich mich nicht und auch keine Teste machen.
Gild das entspechend bzw umgekehrt auch für Sars-CoV‑2 Positive oder Covid-19-Kranke und ‑Tote, die sich impfen liessen?
"Corona-Symptome" – ich lach mich tot! Was ist das und wie grenzt man das von anderen Atemwegsinfekten ab?
Das erinnert mich an "Schweinegrippe". Das war nach höchster politischer Entscheidung Husten und Fieber. Sind das jetzt alle "Coronakranke"?
Der "Aushang" ist Nötigung und ein Verstoß gegen den Nürnberger Codex.
Nun ja, das Auf-Bäckerhandwerk trägt ja maßgeblich durch seine Produkte dazu bei, dass die Konsumenten welche es ausschließlich in einen schlechten Gesundheitszustand geraten.
Eigentlich tragen sie die Verantwortung, indem sie die Bevölkerung mit minderwertiger Nahrung versorgen. ( Weißmehl, Zucker, Zusatzstoffe.…..die Folgen kennt man ja)
Der Diabetiker gehört zur Risikogruppe.
Backe schon lange mein Brot selbst mit hochwertigem Getreide.
Und bitte behaltet euren Schrott.