In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. schreibt in seinem Newsletter "Krusten und Krumen" vom 19.5.:

»In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen. Selbstverständlich steht es jedem frei, sich nicht impfen zu lassen. Allerdings kann es dann auch sein, dass jemand, der eine Impfung trotz Möglichkeit ablehnt, die sich daraus ergebenden Konsequenzen tragen muss und im Fall einer Quarantäne kein Entgelt mehr erhält. 

Hinzu kommt, dass wir als Gemeinschaft die Pandemie nur besiegen, wenn sich alle beteiligen. Viele haben sich im vergangenen Jahr stark zurückgenommen und auf vieles verzichtet. Arbeitgeber haben vieles auf sich genommen, den Betrieb sicher durch die Krise zu führen und die Arbeitsplätze zu sichern. Wir denken, dass jeder seinen Teil beitragen und sich impfen lassen sollte, sobald das möglich ist.

Ihr
Michael Wippler und Daniel Schneider

#wirbackendas gemeinsam!«

In dem Newsletter wird verlinkt auf baeckerhandwerk.de. Dort ist zu lesen:

»Was tun mit Impfverweigerern?

Wie soll der Arbeitgeber sich verhalten, wenn Mitarbeiter ein Impfangebot ablehnen und vom Gesundheitsamt als Krankheits­verdächtige unter Quarantäne gestellt werden? Muss der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern das Entgelt fortzahlen oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz leisten? 

Zu unterscheiden sind folgende Fälle: 

        1. Fall 1: Der Mitarbeiter zeigt Corona-Symptome. 
           In dem Fall ist er arbeitsunfähig und hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG.  
        2. Fall 2: Der Mitarbeiter zeigt keine Corona-Symptome. Das Gesundheitsamt ordnet dem Mitarbeiter gegenüber Quarantäne an 

a) Die Rechtslage zur Frage, ob in so einem Fall ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn aus § 615 BGB oder auf Entgeltfortzahlung aus § 616 BGB besteht, ist leider nicht eindeutig. 

Nach Auffassung der zuständigen Behörden in mehreren Regionen des Bundesgebietes steht den betroffenen Mitarbeitern in einem solchen Fall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 616 BGB zu, sofern die Anwendung dieser Vorschrift nicht zuvor durch schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen Betrieb und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.

Praxistipp: Daher raten wir den Betrieben, sofern noch nicht geschehen, § 616 BGB vertraglich auszuschließen. Die Vereinbarung mit dem Mitarbeiter hierüber muss eindeutig und klar sein und schriftlich erfolgen. Dazu stellen wir Ihnen folgende Musterformulierung zur Verfügung, mit der § 616 BGB schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abbedungen werden kann:

Abbedingung von § 616 BGB

Die Parteien vereinbaren, dass § 616 BGB für das vorliegende Arbeitsverhältnis abbedungen wird.

b) Nach Auffassung der zuständigen Behörden in mehreren Regionen des Bundesgebietes kann den betroffenen Mitarbeitern in einem solchen Fall ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 56 IFSG zustehen, die Sie als Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen vorschießen und an den Arbeitnehmer auszahlen müssen; die ausgezahlten Beträge werden Ihnen als Arbeitgeber allerdings auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet, vorausgesetzt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt. 

Achtung: Zu diesen Voraussetzungen zählt nach Auffassung der Behörden, dass § 616 durch vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter vorab ausgeschlossen wurde und der Mitarbeiter keine Impfmöglichkeit abgelehnt hat.  

Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Behörden eine Erstattung der Entschädigung an Sie als Arbeitgeber verweigern, weil

        1. Sie § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen haben (s.o.) und  
        2. der Mitarbeiter ein Impfangebot nicht wahrgenommen hat. 

Deswegen empfehlen wir Ihnen folgende Lösung:  

        1. Schließen Sie, sofern noch nicht geschehen, § 616 BGB durch schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter aus (siehe dazu die Ausführungen und die Musterformulierung oben unter Buchstabe a). 
        2. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter mit dem nachfolgenden Aushang darüber, dass Sie im Fall einer Quarantäneanordnung durch die Behörde denen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, kein Entgelt zahlen müssen.  
        3. Stellen Sie den Mitarbeitern da, wo es nötig ist, zum Nachweis der Impfberechtigung eine Arbeitgeberbescheinigung aus. Ein Muster hierfür erhalten Sie über Ihre Innung oder Ihren Landesinnungsverband, soweit noch nicht erfolgt.  

Stand: 19.05.2021«

Das Muster für den Aushang sieht so aus:

»Aushang

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir appellieren an Sie, die Möglichkeit zu nutzen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Sollte es in der Belegschaft zu einer Anordnung von Quarantäne kommen, sind wir nicht verpflichtet, denjenigen, die sich trotz Möglichkeit der Impfung nicht haben impfen lassen, für die Dauer der Quarantäne Entgelt zu zahlen.

Gez. die Betriebsleitung«


Falls jemand Kontakt aufnehmen möchte zu den "Landesinnungsverbänden der deutschen Bäcker", hier finden sich die Daten dazu.

(Hervorhebungen nicht im Original.)

46 Antworten auf „In diesem Newsletter erläutern wir Ihnen, wie Sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich nicht impfen lassen wollen“

  1. Das ist ein bil­li­ger Trick, mit dem sich die Arbeitgeber einer Verpflichtung ent­zie­hen wol­len. Niemand braucht eine der­ar­ti­ge Vereinbarung zu unter­schrei­ben. Durch das offe­ne Einverständnis der Behörden erfüllt das den Tatbestand der Nötigung. Der Arbeitnehmer wird unter Druck gesetzt und genö­tigt, die Vereinbarung zu unter­schrei­ben, da ihm sonst Nachteile ent­ste­hen. Dass das Gesetz der­ar­ti­ge Vereinbarungen zulässt, spielt für den Tatbestand der Nötigung kei­ne Rolle.
    Schlimmer ist, dass die Executive gegen das Grundgesetz ver­stößt (Gleichheitsgrundsatz).
    Noch schlim­mer ist die Geisteshaltung, die aus der­ar­ti­gen Massnahmen spricht, näm­lich eine faschi­sti­sche. Wehret den Anfängen!

    1. Wichtig zu wis­sen ist, dass die AG vom Zentralverband dazu gedrängt wer­den, so zu han­deln. 99 % der Bäcker wer­den das machen.

  2. Pervers.
    Das Privatleben wird fast voll­stän­dig kastriert, aber mal­lo­chen muss man wei­ter und sich dort zwangs­wei­se noch gän­geln und stig­ma­ti­sie­ren las­sen, wenn man nicht der Agenda der Diktatoren folgt.

    1. Dass Spaltung bei man­chen Individuen so unmit­tel­bar und nach­hal­tig zu Argwohn und Niedertracht führt, ist wirk­lich erstaunlich.

  3. Was bin ich froh, dass es so gar kei­nen Impfzwang gibt.

    So ganz wirk­lich kom­me ich nicht dahin­ter. Ich dach­te, erst wenn ich krank bin, wer­de ich iso­liert. Aber dann bin ich doch krank mit gel­ben Zettrel vom Arzt.
    Seit wann geht dem Arbeitgeber mei­ne pri­va­te Entscheidung, ob sprit­zen oder nicht, etwas an? Bin ich über­haupt zu einer Auskunft verpflichtet?
    Wie sieht es eigent­lich mit Folgeschäden durch die Spritze aus, wo doch der Hersteller von jeg­li­cher Konsequenz befreit wor­den ist? An der Stelle habe ich doch sogar noch weni­ger Recht auf Lohnfortzahlung oder der Arbeitgeber auf Erstattung.

  4. Kann man so machen. Man kann auch Ungeimpften im Falle einer schwe­ren Infektion das Krankenhausbett ver­wei­gern falls die Intensivstationen voll sind.
    Konsequenterweise rege ich an, für Menschen mit Impfschäden die glei­che Messlatte anzu­le­gen. Ist ja irgend­wie dann auch selbst verschuldet.

    1. Na, was da wohl Frau Buyx und die Ethiktruppe zu sagt. Sie kön­nen doch die soli­da­risch Geschädigten nicht mit kri­mi­nel­len Impfverweigerern gleich­set­zen. Jede Dosis muss in einen Arm! (Es ist ja genug von dem Zeug da.)

  5. Das ist Erpressung. Das ist bru­tal. Niemand darf dadurch Nachteile erlei­den, dass er sich nicht eine kaum gete­ste­te Substanz sprit­zen lässt, die nor­mal gesun­den Menschen nichts bringt und ihrer Gesundheit sogar abträg­lich sein kann.

    Solche empö­ren­de, unmo­ra­li­sche und ver­mut­lich rechts­wid­ri­ge Erpressungsversuche sind die Folge einer kri­mi­nel­len und ver­ant­wor­tungs­lo­sen Politik der Panikmache, die in Deutschland seit über einem Jahr von einer Achterbande betrie­ben wird: Merkel, Spahn, Seehofer, Söder, Altmaier, Lauterbach, Drosten und Wieler sind die Hauptverantwortlichen für eine poli­ti­sche Strategie, die in die­sem Land völ­lig ohne jede Not einen uner­mess­li­chen mate­ri­el­len und imma­te­ri­el­len Schaden ange­rich­tet hat.

  6. Da die Mehrzahl der in den Filialen im Verkauf täti­gen Mitarbeiter in nicht sozi­al­ver­si­cher­ten "450"€ Jobs gehal­ten wird, wird das für die sicher nicht so schwer, dann direkt zu kündigen. 

    Zum Glück rät der Verband nicht dazu, betref­fen­de Mitarbeiter in den Ofen zu schie­ben. Noch nicht!

  7. Vielen Dank für Ihren Hinweis, @aa! § 56 Abs. 1, Satz 4 IfSG lau­tet: "Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder ande­ren Maßnahme der spe­zi­fi­schen Prophylaxe, die gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist oder im Bereich des gewöhn­li­chen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffent­lich emp­foh­len wur­de […] ein Verbot in der Ausübung sei­ner bis­he­ri­gen Tätigkeit oder eine Absonderung hät­te ver­mei­den können."

    Mir war nicht bewusst, dass bereits das IfSG einen finan­zi­el­len Impfanreiz for­mu­liert. Ich bin gespannt, ob und wie dage­gen vor­ge­gan­gen wer­den kann.

  8. Was macht man eigent­lich mit Mitarbeitern, die TROTZ Impfung posi­tiv gete­stet UND in die Quarantäne geschickt wer­den wie z.B. BMI Seehofer?

  9. Da in den aller­mei­sten Bäckereien ohne­hin nur noch von der Industrie vor­ge­fer­tig­te Mischungen end­ver­ar­bei­tet wer­den (wenn nicht gleich ganz aus Osteuropa impor­tier­te Teigrohlinge "frisch" vor Ort auf­ge­backen wer­den) , ist es zum Größtenteil kein Qualitätsverlust, die Backwaren beim Discounter zu kaufen. 

    Langfristig solk­te man aller­dings sei­nen Brotkonsum wei­test­ge­hend ein­schrän­ken, weil der ver­wen­de­te Industrieweizen, der nichts mehr mit dem ursprüng­li­chen Getreide zu tun hat, mas­si­ve Gesundheitsschäden ver­ur­sacht, auch wenn man kei­ne Glutenunverträglichkeit hat.

    OK, zum eigent­li­chen Thema sei anson­sten dar­an erin­nert, dass wir Konsumenten dadurch Einfluss neh­men, dass wir unser Geld gezielt aus­ge­ben. Eine posi­tiv beant­wor­te­te Nachfrage danach, ob es im Betrieb einen ent­spre­chen­den Aushang mit Hinweis auf Ausschluss der Lohnfortzahlung nach §616 BGB gibt, soll­te Anlass genug sein, wo mög­lich den Chef oder Filialleiter zu zitie­ren und mit­zu­tei­len, dass man das Einkaufen dort ein­stel­len und sämt­li­chen Nachbarn, Freunden und Familie eben­falls vom Einkauf dort abra­ten wird.

    Und ja, einen ordent­li­chen Shitstorm an oben ange­ge­be­ne Kontaktadresse haben sich die bei­den Autoren red­lich verdient!

  10. Da weiß man so ad hoc gar nicht ob man wei­nen oder laut auf­la­chen soll uber soviel Hochmut. Ich den­ke mal, dass die­ses unse­riö­se Arbeitnehmer feind­li­che VertragsVorhaben sich spä­te­stens beim Arbeitsgericht als wir­kungs­los / nich­tig / unzu­läs­sig ent­pup­pen wird. Arbeitsrechtler wer­den sich schon jetzt die Hände rei­ben für der­art leicht ver­dien­tes Zubrot.

    Interessant wäre zu wis­sen, wie mit jenen ver­fah­ren wird, wel­che den nach­träg­lich ver­schlech­tern­den Vertragsbedingungen die "Zustimmung" ver­wei­gern, was ja, rein recht­lich gese­hen, zuläs­sig sein müss­te, ohne den Verlust des bestehen­den Arbeitsverhältnisses zu riskieren.

    Wie auch immer
    MfG

  11. OMG. Jetzt wird den Mitarbeitern mit Streichung des Arbeitsentgeltes an die Eier gegan­gen. Die Kritik an der Gentherapie ist bekannt. Gibt es hier schon Urteile?

    Bei mei­ner Frau steht nichts von 616 BGB im Arbeitsvertrag, obwohl sie impf­be­rech­tigt wäre und ein Angebot hat­te. Ob was im Tarifvertrag steht, habe ich nicht kontrolliert.

  12. Mein Kenntnisstand ist, dass das Gesundheitsamt für Entschädigungen des Verdienstausfalls bei Quarantäne zustän­dig ist.
    https://​www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​D​a​t​e​i​e​n​/​3​_​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​C​/​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​F​A​Q​s​_​z​u​_​5​6​_​I​f​S​G​_​B​M​G​.​pdf
    Das dürf­te nur aus­ge­he­belt sein, wenn man in einem "Risikogebiet" in Urlaub war (oder die Familie besucht hat).
    De fac­to arbei­ten Bäckereiverkäufer im 450 Euro Jobbereich und/oder sind Hartz IV Aufstocker. Ich gehe noch davon aus, dass es die Arbeitsagentur nicht wagen wird, als Voraussetzung von Zahlungen die Impfung zu verlangen.
    Das Ganze ist natür­lich super­kri­tisch, da anschei­nend plötz­lich Arbeitgeber Auskunft über den Gesundheitsstatus und das Verhalten von Arbeitnehmern außer­halb der Arbeitszeit erhal­ten dür­fen. Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sind da meist ein gehirn­ge­wa­sche­ner "soli­da­ri­scher" Totalausfall, denn wenn wir uns alle imp­fen las­sen, sind wir ja "sicher" in der Herde. Die Betriebe wer­den schon allein des­halb Druck aus­üben, weil sie dann Ruhe vor dem Gesundheits- bzw. Ordnungsamt haben. Ich habe es erlebt, dass infor­mel­le Personal-"Vertreter" vom Betrieb Verhaltensregeln für Ungeimpfte ver­lan­gen. Wenn die Beschäftigten die Ruhe bewah­ren, kann ihnen nichts pas­sie­ren: Bei einem Prozentsatz von geimpf­ten zu unge­impf­ten von 50 Prozent kann der Arbeitgeber sei­nen Betrieb schlie­ßen wenn er die Ungeimpften vergrämt.
    (sie­he Pflege Bayern)
    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​e​r​l​e​i​c​h​t​e​r​u​n​g​e​n​-​f​u​e​r​-​p​f​l​e​g​e​-​k​r​a​e​f​t​e​-​k​o​e​n​n​t​e​n​-​i​m​p​f​q​u​o​t​e​-​e​r​h​o​e​h​e​n​,​S​X​H​j​IzO
    In gro­ßen Firmen dürf­ten kri­ti­sche Fragen an den Betriebsrat genü­gend poli­ti­schen Wind machen, bei Behörden sind Personalräte der Ansprechpartner. Beamte ris­kie­ren da so gut wie nichts.

  13. gele­sen und geschrieben. 

    Guten Tag,

    seit Jahren kau­fe ich Brot bei Bäckern aus der Region. Ich tue das, auch weil ich Arbeitsplätze vor Ort unter­stüt­zen möchte.
    Nun erfah­re ich, dass Sie Druck auf die Mitarbeiter aus­üben las­sen wol­len, sich mit den neu­ar­ti­gen Impfstoffen behan­deln zu lassen.
    https://​www​.baecker​hand​werk​.de/​c​o​r​o​n​a​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​n​e​w​s​-​d​e​t​a​i​l​/​w​a​s​-​t​u​n​-​m​i​t​-​i​m​p​f​v​e​r​w​e​i​g​e​r​e​rn/

    Haben Sie eine ent­spre­chen­de gesund­heit­li­che Expertise? Haften Sie für evtl. gesund­heiit­li­che Schäden (bis hin zum Tod)?

    Ich hof­fe, dass die Impfstoffe gut ver­tra­gen wer­den, und nut­zen. Aber ich und auch sonst nie­mand kann das sicher wis­sen, da es kei­ne lang­fri­sti­gen Studien gibt. Die Erfassung von Impfnebenwirkungen geschieht nur lückenhaft. 

    Meines Erachtens ist Ihr Vorschlag zur Manipulation der Mitarbeiter sit­ten­wid­rig und grob fahrlässig.
    Falls Sie Ihren Vorschlag nicht zurück­neh­men und sich wei­ter­hin für eine gesund­heit­li­che Maßnahme von frag­wür­di­gem Nutzen ein­set­zen, wer­de ich mein Brot in Zukunft selbst backen.
    Bitte besin­nen Sie sich auf Ihre Aufgabe als Innung, zu denen Manipulation und Druck auf Mitarbeiter sicher nicht gehört.

    1. Sehr gut. Ich pro­du­zie­re seit Monaten immer mal wie­der Flugblätter und wer­fe die ein, wer­be u.a. dar­auf auch für kri­ti­sche Seiten wie reit​schu​ster​.de, coro​dok​.de usw. 

      Ich habe nun eine Nachricht für den Kiosk hier um die Ecke pro­du­ziert, weil der kei­ne Maskenatteste akzep­tiert, weil die Gesundheit der Kunden an erster Stelle ste­he, aber mit Tabakwaren wird wei­ter­hin kräf­tig Umsatz gemacht.

    2. Vielleicht soll­ten Sie die­sen Brief an alle Bäcker in Ihrer Region schrei­ben. Wir füh­ren eine Bäckerei und wer­den das nicht umsetzen!

  14. "Bäckerhandwerk"
    Es gibt kaum noch Bäcker. Alles nur noch Industriedreck.

    Nun kommt der Terror gegen die Industrieangestellten. Wenn das mal nicht nach hin­ten los­geht. Mahlzeit.

  15. ".. Beschäftigte, die durch die Quarantäne einen Verdienstausfall erlei­den (etwa dann, wenn sie wäh­rend der Quarantäne nicht von Zuhause arbei­ten kön­nen), haben grund­sätz­lich Anspruch auf eine Entschädigung ihres Verdienstausfalls durch den Staat (§ 56 Abs. 1 IfSG). Dieses Recht ent­fällt zwar, wenn die Quarantäneanordnung durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die öffent­lich emp­foh­len wur­de, ver­meid­bar gewe­sen wäre (§ 56 Abs. 1 S. 3 IfSG). Allerdings ist der­zeit nicht geklärt, ob sich durch die Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung die Quarantäneanordnung tat­säch­lich ver­mei­den lässt. .."

    https://​www​.dgb​.de/​t​h​e​m​e​n​/​+​+​c​o​+​+​9​8​6​b​4​3​1​a​-​8​c​8​e​-​1​1​e​b​-​9​8​0​b​-​0​0​1​a​4​a​1​6​0​123

    "..Vollständig gegen COVID-19 geimpf­te Personen sind nach Exposition zu einem bestä­tig­ten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen aus­ge­nom­men, eben­so wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestä­tig­te und sym­pto­ma­ti­sche COVID-19-Erkrankung durch­ge­macht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „voll­stän­dig geimpft“ sie­he FAQ zum Impfschema). Nach bis­he­ri­gem Kenntnisstand gilt die­se Ausnahme von der Quarantäne für die aktu­ell in Deutschland zuge­las­se­nen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) emp­foh­le­nen Impfstoffe. .."

    https://​www​.rki​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​F​A​Q​/​C​O​V​I​D​-​I​m​p​f​e​n​/​F​A​Q​_​L​i​s​t​e​_​A​l​l​g​e​m​e​i​n​e​s​.​h​tml

    Ich bin kein Jurist. Ist es tat­säch­lich Praxis, das unge­impf­ten bei Quarantäneanordnung kei­ne Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1 S. gezahlt wird?

    1. @info
      Bisher hat­ten die Ungeimpften damit kein Problem, wegen §56, Abs. 5 des glei­chen Gesetzes, der da lautet:
      "(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, läng­stens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zustän­di­ge Behörde aus­zu­zah­len. Abweichend von Satz 1 hat der Arbeitgeber die Entschädigung nach Absatz 1a für die in Absatz 2 Satz 5 genann­te Dauer aus­zu­zah­len. Die aus­ge­zahl­ten Beträge wer­den dem Arbeitgeber auf Antrag von der zustän­di­gen Behörde erstat­tet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zustän­di­gen Behörde auf Antrag gewährt."

      Deswegen ja auch die Aktion der Bäcker. Nach dem, was dort steht, wäre der Arbeitgeber der­je­ni­ge, der das Risiko einer Nichterstattung durch die Behörde trägt. Oder er maßt sich an, vor­her eine recht­li­che Prüfung durch­zu­füh­ren, und das wird in der Regel in die Hose gehen.

      Die rich­ti­ge Reaktion der Bäckerinnung wäre es, mas­siv Druck auf Behörden aus­zu­üben, falls die­se Rückzahlungen ver­wei­gern. Die vor­ge­schla­ge­ne Vorgehensweise, einen recht­lich bedenk­li­chen Aushang zu ver­wen­den und klamm­heim­lich ohne hin­rei­chen­de Aufklärung über die Konsequenzen einen den Arbeitnehmer schüt­zen­den Paragraphen abzu­be­din­gen und damit ein­sei­tig Risiko auf den Arbeitnehmer abzu­wäl­zen ist recht­lich bemer­kens­wert und mora­lisch infam bis verabscheuungswürdig.

    2. @info
      Als Nichtjurist – wenn du Symptome hast, greift die Lohnfortzahlung und der Arbeitgeber hat kei­nen Anspruch dar­auf, zu erfah­ren, war­um du krank warst. Problematisch wird es (für dich UND für einen Kleinbetrieb), wenn das Gesundheitsamt die Kollegen unter Quarantäne stellt. Noch musst du dich mei­nes Wissens bei Fieber, Husten, Schnupfen, Heiserkeit nicht Covid-19 testen las­sen (das Ganze ist eine Beleidigung des gesun­den Menschenverstands).
      Es hängt alles dar­an, ob du als Kontaktperson Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sein kannst, obwohl du kei­ne Symptome hast. Das muss unbe­dingt geklärt wer­den, denn der gan­ze Wahnsinn hängt daran.
      Bei den hoch­an­stecken­den Masern gilt das hier (Covid-19 ist ganz offen­sicht­lich NICHT hoch ansteckend -> Streeck Heinsberg Studie
      "Exponierte Personen, bei denen eine aus­rei­chen­de Immunität nicht sicher ange­nom­men wer­den kann, soll­ten über die fol­gen­den Punkte infor­miert werden:
      Notwendigkeit einer post­ex­po­si­tio­nel­len Prophylaxe
      Betretungs- oder Tätigkeitsverbote
      Kontakte mög­li­cher­wei­se inku­bie­ren­der emp­fäng­li­cher Personen betrof­fe­ner Einrichtung zu ande­ren Einrichtungen oder Gemeinschaften (z.B. in Sportvereinen, auf Schulfesten und Gruppenfahrten) soll­ten wäh­rend der Inkubationszeit nach Möglichkeit unterbleiben.
      Symptome der Masernerkrankung, ins­be­son­de­re über die unspe­zi­fi­schen Prodromalsymptome, die 10–14 Tage nach Exposition auf­tre­ten können
      Bei Auftreten die­ser Symptomatik soll­ten die Patienten zu Hause blei­ben und sich zunächst tele­fo­nisch mit einem Arzt/einer Ärztin in Verbindung setzen. "
      Also kei­ne Quarantäne, son­dern die Entscheidung liegt beim Gesundheitsamt.
      Das Gesundheitsministerium hat die grund­sätz­li­che Quarantäne für Risikogebiete für Ungeimpfte bereits durch einen Test ersetzt
      "Wer kann sich freitesten?
      Nach Voraufenthalt in einem ein­fa­chen Risikogebiet kann die häus­li­che Quarantäne vor­zei­tig been­det wer­den, wenn ein nega­ti­ver Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://​ein​rei​se​an​mel​dung​.de über­mit­telt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung been­det wer­den. Wird der Nachweis bereits vor Einreise über­mit­telt, so ist kei­ne Quarantäne erforderlich.
      Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frü­he­stens fünf Tage nach Einreise vor­ge­nom­men wer­den. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dau­ert die Quarantäne 14 Tage und eine vor­zei­ti­ge Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. "
      Das ist natür­lich völ­lig sinn­frei, da – neh­men wir mal an, der Test wür­de wirk­lich testen kön­nen, der Test ledig­lich eine Momentaufnahme ist und die 5 Tage vor Testung nicht der Inkubationszeit ent­spre­chen. Die Virusvariantengebiete sind ein­fach Gebiete, wo sie die Virusvarianten untersuchen.
      Das Ganze ist eine Beleidung durch­schnitt­li­cher Intelligenz. Ich glau­be nicht, dass in Deutschland irgend jemand die Macht hat, so etwas lang­fri­stig poli­tisch aufrechtzuerhalten.

  16. Also da bleibt einem doch wirk­lich der Mund offen ste­hen und das Brötchen im Halse stecken?
    Impfverweigerer? Ich fin­de es lang­sam unglaub­lich was in die­sem Land abgeht und was alles anschei­nend "rech­tens" ist?!
    Wer sich nicht mit einem nicht frei­ge­ge­be­nen Impfstoff sprit­zen las­sen will ist bestimmt kein Impfverweigerer son­dern ein­fach ziem­lich klug!! PUNKT.
    Aber das muss ich ja auf die­sem Blog nicht erklären.
    Ich bin gera­de so wütend und ent­täuscht und habe auch Angst wo das noch alles hin­füh­ren soll?!
    Ich habe immer auf Gerechtigkeit und "klu­ge" Experten und eine Erkenntnis von den ande­ren gehofft.
    Aber bis jetzt ist es nur beim Hoffen geblieben.
    Wie kann man ernst­haft so einen Text wie da oben verfassen?
    Es ist unglaublich.

  17. Natürlich ist dies Erpressung. Dies ist von die­sem Regime ja auch gewollt.

    Ich wer­de in enem sol­chen Falle mei­nen Arbeitgeber fra­gen, was bei Impflingen geschieht, die ent­we­der impf­be­dingt aus­fal­len oder dann doch schwer an Covid-19 erkranken.

  18. Mal gucken, was man Arbeitgeber dem­nächst macht. Dann wei­se ich dar­auf hin, dass die Firma für Mitarbeiter seit Jahren immer wie­der Skiurlaube orga­ni­siert. Verletzungen beim Skifahren kön­nen böse enden. Ob sich die Firma dage­gen abge­si­chert hat? Die Risiken dürf­ten beim Skifahren höher sein und das Risiko ist auch ver­meid­bar (man fährt nicht mit) .

    Ich fin­de das alles nur noch zum Kotzen, wenn ich irgend­wo lesen, wie wich­tig einem die Gesundheit der Mitarbeiter oder Kunden sei, wes­halb man das Impfen durch­drückt oder die Maskenpflicht und den gan­zen Unfug. Das ist auch sehr geheu­chelt. Ich habe hier in der Nähe einen Kiosk, wo ein Schild ist: "Wir akzep­tie­ren kei­ne Maskenatteste. Sicherheit unse­rer Kunden steht an erster Stelle." Womit macht der Kiosk den mei­sten Umsatz? Mit Lotto und Tabakwaren, ver­mu­te ich.

    Ich glau­be, ich hin­ter­las­se mal eine Botschaft, mit der Frage, wie sie immer noch Tabakwaren ver­kau­fen kön­nen, wenn ihnen die Gesundheit der Kunden so wich­tig ist.

    Jetzt geht es in den Sportvereinen los, dass Geimpfte und Genesene Sonderrechte genie­ßen und wie­der in der Gruppe Sport aus­üben dür­fen. Das ist die Situation, vor der ich mich seit Wochen fürch­te, dass denen so ein Sch… ein­fällt. Die Verlockung, sich imp­fen zu las­sen, wird damit immer grö­ßer. Und es sind ja gera­de die jun­gen, gesun­den und robu­sten, die Sport trei­ben, die auch kei­ne Angst vor Corona haben müssen.

    1. @Johannes Schumann
      Ich habe das Gefühl, dass Sportvereine sich da zurück­hal­ten, die Sportstars sowie­so. Deren Image-Berater fürch­ten einen Riesen-Image-Gau, soll­te mit den Impfungen doch etwas schief gehen (Darf man über­haupt für medi­zi­ni­sche Behandlungen werben?)
      Ansonsten ist das Verhältnis der Politik zum Fußball zumin­dest leicht gestört.
      https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​U​t​7​i​L​H​z​N​yu8
      Die Liste der "Promis" der Impfkampagne spricht Bände.
      https://www.t‑online.de/unterhaltung/stars/id_89810688/immer-mehr-promis-schliessen-sich-deutscher-impfkampagne-an.html

    2. @Johnannes Schumann

      "Verletzungen beim Skifahren kön­nen böse enden."

      Denken Sie an Schumacher.…..

      Ich ver­mis­se mein Sportstudio sehr, aber imp­fen las­se ich mich nicht und auch kei­ne Teste machen.

  19. Gild das ent­spe­ch­end bzw umge­kehrt auch für Sars-CoV‑2 Positive oder Covid-19-Kranke und ‑Tote, die sich imp­fen liessen?

  20. "Corona-Symptome" – ich lach mich tot! Was ist das und wie grenzt man das von ande­ren Atemwegsinfekten ab?

    Das erin­nert mich an "Schweinegrippe". Das war nach höch­ster poli­ti­scher Entscheidung Husten und Fieber. Sind das jetzt alle "Coronakranke"?

  21. Nun ja, das Auf-Bäckerhandwerk trägt ja maß­geb­lich durch sei­ne Produkte dazu bei, dass die Konsumenten wel­che es aus­schließ­lich in einen schlech­ten Gesundheitszustand geraten.
    Eigentlich tra­gen sie die Verantwortung, indem sie die Bevölkerung mit min­der­wer­ti­ger Nahrung ver­sor­gen. ( Weißmehl, Zucker, Zusatzstoffe.…..die Folgen kennt man ja)
    Der Diabetiker gehört zur Risikogruppe.
    Backe schon lan­ge mein Brot selbst mit hoch­wer­ti­gem Getreide.
    Und bit­te behal­tet euren Schrott.

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