Weil man bei n‑tv.de am 8.9. nicht auf die nächstliegende Erklärung (natürliche Immunität) kommt, erscheint das in dem Beitrag unter genanntem Titel als Rätsel:
»Seit zwei Wochen geht es trotz Präsenzunterricht mit den Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen in NRW steil bergab. Warum das so ist, ist nicht leicht zu beantworten. Feststeht lediglich, dass mehrere Faktoren eine Rolle spielen und dass es in dem Bundesland regional große Unterschiede gibt.
Lange stiegen im Sommer die Covid-19-Inzidenzen in Nordrhein-Westfalen rasant an, von rund 6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche auf knapp 133 am 29. August. Durch die relativ hohen Impfquoten bei den Älteren, trieben vor allem Kinder und Jugendliche die Zahlen in die Höhe. Die Sorge war daher groß, dass die Inzidenzen durch Präsenzunterricht an den Schulen noch schneller nach oben gehen würden. Doch das genaue Gegenteil ist eingetroffen, besonders bei Schülern sind seit zwei Wochen die Fallzahlen im Sinkflug. In anderen Bundesländern ist das nicht so. Die große Frage ist also, warum die Schüler-Inzidenzen in NRW so rasant fallen.«
Eine irgendwie wirre Erklärung wird angeboten:
»Viele Reiserückkehrer
Dass die Inzidenzen der Kinder und Jugendlichen nach Schulbeginn in NRW so dramatisch sinken, könnte unter anderem daran liegen, dass in dem Land sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund leben. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung beträgt dort dem Statistischen Bundesamt nach 15,4 Prozent. Und aus den RKI-Informationen geht hervor, dass im August 25 Prozent der Infektionen mit wahrscheinlich bekanntem Ansteckungsort auf Auslandsreisen zurückzuführen waren, vor allem auf Familienbesuche…
Ärmere stecken sich häufiger an
Ein weiterer Faktor könnte das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung sein. Ein Preprint des Rostocker Zentrums zur Erforschung des demografischen Wandels zeigt, dass sich das Infektionsgeschehen von anfangs wohlhabenderen Bevölkerungsschichten in Süddeutschland im Laufe der Pandemie in ärmere städtische und später auch ärmere landwirtschaftlich geprägte Kreise verschoben hat…
Mit einem geringeren Durchschnittseinkommen sind hohe Inzidenzen aber auch nicht wirklich erklärt. Mit Leverkusen, Wuppertal, Remscheid und Gelsenkirchen weisen vier Städte die höchsten Fallzahlen in NRW auf. Auf den Plätzen danach folgen mit dem Oberbergischen Kreis und Siegen-Wittgenstein zwei Landkreise.
Ein Blick in die Statistik des Landwirtschaftsverbands Westfalen-Lippe zeigt, dass lediglich Gelsenkirchen ein stark unterdurchschnittliches Haushaltseinkommen hat. In Leverkusen und Wuppertal verdient man etwas weniger als der Durchschnitt, Remscheid liegt knapp darüber.
Haushalte im Oberbergischen Kreis haben ein leicht überdurchschnittliches Jahreseinkommen, im Kreis Siegen-Wittgenstein hat man sogar deutlich mehr Geld in der Tasche als der Durchschnitt…«
Das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) in Köln hat festgestellt, so lesen wir, "dass Schulen grundsätzlich keine Infektionsherde sind, sondern das Virus vor allem von außen durch Ältere hineingetragen wird". Deshalb müßten die Erwachsenen "geimpft" werden. Allerdings:
»Eine hohe Impfquote ist aber nicht alles, wie man am Beispiel Bremen sehen kann. Mit 71,6 Prozent vollständig Geschützten und 76,2 Prozent mindestens einmal Geimpften in der Bevölkerung ist es unter den Bundesländern hier die klare Nummer 1. Allerdings trifft das auch auf die Gesamtinzidenz zu, wo es mit fast 118 Neuinfektionen ebenfalls an der Spitze steht…«
Man kann auch anders interpretieren: "Schüler haben jetzt fertig mit Corona."
Aber diese Idee ist undenkbar.
Die Erklärung ist viel einfacher. Seit Schuljahresbeginn werden Schüler wieder 2x wöchentlich getestet und verbringen ihre Unterrichtszeit mit Hygienekonzept. Und banalerweise das Wetter: seit zwei Wochen sonnig und warm. In den Ferien herrschte dagegen ungemütliche Witterung vor; die Menschen verbringen dann mehr Zeit in geschlossenen Räumen.
Kinder, wehrt Euch!
Sonst hört der Terror nie auf. Ihr habt das Recht Euch gegen Gewalt zu wehren.
Wie wäre es mit friedlichen Mitteln? Einfach sich als Gruppe weigern den Test zu machen und die Masken runterziehen, und dann laut zu sagen: Wir machen das nicht länger mit.
Sie werden wohl kaum alle von der Schule verweisen können.
Gewalt hat noch nie ein Problem gelöst. Wundere mich, dass aa das unkommentiert stehen lässt.
@ak: Wahrscheinlich ist auch das zu viel Last auf die Schultern von Schulkindern gelegt. Entwicklungspsychologisch wäre es ihr Job, zu rebellieren gegen Eltern und Gesellschaft. In Zeiten, in denen sämtliche moralische Prinzipien einer Gesellschaft pervertiert werden, Empathie, Neugier, Nähe, Verantwortung als ihr Gegenteil dargestellt werden, ist das ganz schön schwer. Da werden wir, die sich davon etwas bewahrt haben, wohl vorangehen müssen mit dem friedlichen Widerstand.
Zur Gewalt: Als ich als Volksschüler, wie das in den 60ern noch hieß, von einem übrig gebliebenen Nazilehrer geohrfeigt wurde, lief mein Vater bei ihm auf und hat unmißverständlich zu verstehen gegeben, was ihm blühte, wenn das noch einmal vorkäme. Er hatte damit keine Eingabe beim Schulamt im Sinn. Der Lehrer hat mich nie wieder angefaßt.
Leider kann ich nicht auf einen solchen Vater stolz sein. Wenn es Probleme in der Schule gab, ging er immer davon aus, dass es an mir läge.
Als mein Sohn in der Schule Probleme hatte, habe ich mich für ihn eingesetzt, aber das war dann meinem Sohn wiederum peinlich.
Elternabende waren immer eine Horrorveranstaltung für mich, alle Eltern saßen stumm wie die Fische da und nickten immer alles ab. Es gab nie Diskussionen um irgendwas.
Ich dachte bei meinem Vorschlag auch eher an ältere Schüler. Klar, dass das von den jüngeren zu viel verlangt ist. Da müssten sich schon die Eltern zusammentun und sagen; unsere Kinder werden weder getestet noch unter Masken gesteckt.
Ich hatte als Schüler der 6. Klasse einen der zwei "Bullies" des Jahrgangs so richtig verprügelt, nachdem die beiden mich ständig tyrannisiert hatten. Mein Freundeskreis hat wortwörtlich einen Kreis um uns beide gebildet und ich habe einfach so lange drauf gehauen, bis meine Freunde mir sagten es sei genug. Wir hatten bis zum Abitur mit den beiden "Bullies" nie wieder Ärger gehabt.
Ich weiss gar nicht, was ich sagen soll zu dem Irrsinn. Also wenn jetzt auch schon die Kinder in den Schulen "durchgeimpft" sind (ich weiss von vielen dementsprechend behandelten Kindern in der Altersklasse meines Sohnes, 13–14) dann erkläre mir einer die fortwährende Maskenpflicht selbst im Sportunterricht in den Schulen und – siehe dazu unten die jüngste Mail unserer Düsseldorfer Landesbeherrscher – die damit einhergehende UN-Logik des Ganzen (sind ja dann immer mehr auch in der Schule "geschützt").
Hat jemand noch einen Tipp für mich, kann man rechtlich dem Irrsinn etwas entgegensetzen in Richtung Misshandlung von Schutzbefohlenen etc.? Ich halt das alles kaum mehr aus. Im weiteren weise ich auch auf den gerade gestern erschienenen Film hier hin, den ich insbesondere allen Eltern nur dringend ans Herz legen kann: http://www.eine-andere-freiheit.com
Und hier im folgenden das NRW-Pamphlet aus Ddorf, das ich mir heute morgen aus meinem Mail-Postfach fischen musste, da wurden einige Lockerungen hinsichtlich Quarantäne-Aufhebung durch Freitesten angekündigt, allerdings eben auch unverhohlene Drohungen, wenn Du nicht, dann:
Ausschnitt:
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren getestet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.
Als Alternative zur regelmäßigen dritten Testung in der Woche hätte aus Gründen eines effektiven Infektionsschutzes bei eingeschränkten Quarantänen nur ein kompliziertes System zusätzlicher individueller Testungen der Kontaktgruppen von infizierten Personen zur Verfügung gestanden.
Eine dritte regelhafte Testung gibt dahingegen zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Um den weiterführenden Schulen eine angemessene Vorbereitungszeit auf den neuen Testrhythmus einzuräumen, wird die neue Vorgabe zur dritten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gelten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer dreimaligen Testung pro Woche die Testungen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen sind. Dadurch gestaltet sich der Testablauf übersichtlich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung. Die bekannten Ausnahmen bei teilzeitschulischen Bildungsgängen gelten fort; anderweitige, in besonderen Fällen erforderliche Ausnahmen sind von den Schulleiterinnen und Schulleitern im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden zu regeln.
Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen
Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bislang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vorsieht, wird diese Dokumentationspflicht mit der bereits vorbereiteten Änderung der Coronabetreuungsverordnung entfallen. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurzfristig zu rekonstruieren.
„Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Auch dazu kann es erforderlich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurzfristig zu rekonstruieren (siehe oben).
Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).
Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.
Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
2
Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.
Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben. Im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens ist die Befugnis der Schulleitung zum Erlass von Schulverweisen problematisiert worden. Um hier für die notwendige Klarheit und Handlungssicherheit bei Ihnen zu sorgen, wird in der Coronabetreuungsverordnung eine Anpassung erfolgen. Damit wird klargestellt, dass Personen, die sich der Maskenpflicht oder der Testung verweigern, bereits kraft Gesetzes von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen sind und ebenfalls bereits kraft Gesetzes einem Betretungsverbot für das Schulgebäude unterliegen. Keine Schulleiterin und kein Schulleiter muss also zunächst einen Verwaltungsakt erlassen bzw. schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen ergreifen, um diese Rechtswirkungen (Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot) herbeizuführen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aber nach wie vor gehalten, die betreffende Person ausdrücklich zum Verlassen des Schulgebäudes aufzufordern, wenn sie dem gesetzlichen Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot nicht von sich aus Folge leistet.
Rechtlich bleibt es bei der Feststellung, dass die Abwesenheit im Unterricht wegen eines Unterrichtsauschlusses/Betretungsverbots zunächst kein unentschuldigtes Fehlen darstellt. Die fortdauernde, nicht medizinisch begründete Verweigerung von Schutzmaßnahmen (Maske, Testung) kann jedoch den Verdacht einer Schulpflichtverletzung begründen, mit entsprechenden Folgen auch für die Bewertung nichterbrachter Leistungsnachweise.
Ich hoffe, die Informationen in dieser SchulMail sind für Sie verständlich dargestellt und eine Hilfe bei Ihrer täglichen Arbeit. Von den neuen Regeln zur Quarantäne verspreche ich mir eine spürbare Unterstützung für Ihr Bemühen, allen Schülerinnen und Schülern einen störungsfreien Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Ich fühle mit Dir. Es ist ein fleischgewordener Albtraum. Leider habe ich keine Lösung an der Hand.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden?
Das Schreiben würde ich mal Justus Hoffmann oder Antonia Fischer zukommen lassen. Sie haben sich am Ende des heutigen CA dazu geäußert.
Wirklich schrecklich, wie sich dieses Regime gebärdet.