In NRW sinken die Schüler-Inzidenzen rasant

Weil man bei n‑tv.de am 8.9. nicht auf die nächst­lie­gen­de Erklärung (natür­li­che Immunität) kommt, erscheint das in dem Beitrag unter genann­tem Titel als Rätsel:

»Seit zwei Wochen geht es trotz Präsenzunterricht mit den Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen in NRW steil berg­ab. Warum das so ist, ist nicht leicht zu beant­wor­ten. Feststeht ledig­lich, dass meh­re­re Faktoren eine Rolle spie­len und dass es in dem Bundesland regio­nal gro­ße Unterschiede gibt.

Lange stie­gen im Sommer die Covid-19-Inzidenzen in Nordrhein-Westfalen rasant an, von rund 6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche auf knapp 133 am 29. August. Durch die rela­tiv hohen Impfquoten bei den Älteren, trie­ben vor allem Kinder und Jugendliche die Zahlen in die Höhe. Die Sorge war daher groß, dass die Inzidenzen durch Präsenzunterricht an den Schulen noch schnel­ler nach oben gehen wür­den. Doch das genaue Gegenteil ist ein­ge­trof­fen, beson­ders bei Schülern sind seit zwei Wochen die Fallzahlen im Sinkflug. In ande­ren Bundesländern ist das nicht so. Die gro­ße Frage ist also, war­um die Schüler-Inzidenzen in NRW so rasant fal­len.«

Eine irgend­wie wir­re Erklärung wird angeboten:

»Viele Reiserückkehrer

Dass die Inzidenzen der Kinder und Jugendlichen nach Schulbeginn in NRW so dra­ma­tisch sin­ken, könn­te unter ande­rem dar­an lie­gen, dass in dem Land sehr vie­le Menschen mit Migrationshintergrund leben. Der Anteil der aus­län­di­schen Bevölkerung beträgt dort dem Statistischen Bundesamt nach 15,4 Prozent. Und aus den RKI-Informationen geht her­vor, dass im August 25 Prozent der Infektionen mit wahr­schein­lich bekann­tem Ansteckungsort auf Auslandsreisen zurück­zu­füh­ren waren, vor allem auf Familienbesuche…

Ärmere stecken sich häufiger an

Ein wei­te­rer Faktor könn­te das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung sein. Ein Preprint des Rostocker Zentrums zur Erforschung des demo­gra­fi­schen Wandels zeigt, dass sich das Infektionsgeschehen von anfangs wohl­ha­ben­de­ren Bevölkerungsschichten in Süddeutschland im Laufe der Pandemie in ärme­re städ­ti­sche und spä­ter auch ärme­re land­wirt­schaft­lich gepräg­te Kreise ver­scho­ben hat…

Mit einem gerin­ge­ren Durchschnittseinkommen sind hohe Inzidenzen aber auch nicht wirk­lich erklärt. Mit Leverkusen, Wuppertal, Remscheid und Gelsenkirchen wei­sen vier Städte die höch­sten Fallzahlen in NRW auf. Auf den Plätzen danach fol­gen mit dem Oberbergischen Kreis und Siegen-Wittgenstein zwei Landkreise.

Ein Blick in die Statistik des Landwirtschaftsverbands Westfalen-Lippe zeigt, dass ledig­lich Gelsenkirchen ein stark unter­durch­schnitt­li­ches Haushaltseinkommen hat. In Leverkusen und Wuppertal ver­dient man etwas weni­ger als der Durchschnitt, Remscheid liegt knapp darüber.

Haushalte im Oberbergischen Kreis haben ein leicht über­durch­schnitt­li­ches Jahreseinkommen, im Kreis Siegen-Wittgenstein hat man sogar deut­lich mehr Geld in der Tasche als der Durchschnitt…«

Das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) in Köln hat fest­ge­stellt, so lesen wir, "dass Schulen grund­sätz­lich kei­ne Infektionsherde sind, son­dern das Virus vor allem von außen durch Ältere hin­ein­ge­tra­gen wird". Deshalb müß­ten die Erwachsenen "geimpft" wer­den. Allerdings:

»Eine hohe Impfquote ist aber nicht alles, wie man am Beispiel Bremen sehen kann. Mit 71,6 Prozent voll­stän­dig Geschützten und 76,2 Prozent min­de­stens ein­mal Geimpften in der Bevölkerung ist es unter den Bundesländern hier die kla­re Nummer 1. Allerdings trifft das auch auf die Gesamtinzidenz zu, wo es mit fast 118 Neuinfektionen eben­falls an der Spitze steht…«

10 Antworten auf „In NRW sinken die Schüler-Inzidenzen rasant“

  1. Die Erklärung ist viel ein­fa­cher. Seit Schuljahresbeginn wer­den Schüler wie­der 2x wöchent­lich gete­stet und ver­brin­gen ihre Unterrichtszeit mit Hygienekonzept. Und banaler­wei­se das Wetter: seit zwei Wochen son­nig und warm. In den Ferien herrsch­te dage­gen unge­müt­li­che Witterung vor; die Menschen ver­brin­gen dann mehr Zeit in geschlos­se­nen Räumen.

    1. Wie wäre es mit fried­li­chen Mitteln? Einfach sich als Gruppe wei­gern den Test zu machen und die Masken run­ter­zie­hen, und dann laut zu sagen: Wir machen das nicht län­ger mit.
      Sie wer­den wohl kaum alle von der Schule ver­wei­sen können.

      Gewalt hat noch nie ein Problem gelöst. Wundere mich, dass aa das unkom­men­tiert ste­hen lässt.

      1. @ak: Wahrscheinlich ist auch das zu viel Last auf die Schultern von Schulkindern gelegt. Entwicklungspsychologisch wäre es ihr Job, zu rebel­lie­ren gegen Eltern und Gesellschaft. In Zeiten, in denen sämt­li­che mora­li­sche Prinzipien einer Gesellschaft per­ver­tiert wer­den, Empathie, Neugier, Nähe, Verantwortung als ihr Gegenteil dar­ge­stellt wer­den, ist das ganz schön schwer. Da wer­den wir, die sich davon etwas bewahrt haben, wohl vor­an­ge­hen müs­sen mit dem fried­li­chen Widerstand.

        Zur Gewalt: Als ich als Volksschüler, wie das in den 60ern noch hieß, von einem übrig geblie­be­nen Nazilehrer geohr­feigt wur­de, lief mein Vater bei ihm auf und hat unmiß­ver­ständ­lich zu ver­ste­hen gege­ben, was ihm blüh­te, wenn das noch ein­mal vor­kä­me. Er hat­te damit kei­ne Eingabe beim Schulamt im Sinn. Der Lehrer hat mich nie wie­der angefaßt.

        1. Leider kann ich nicht auf einen sol­chen Vater stolz sein. Wenn es Probleme in der Schule gab, ging er immer davon aus, dass es an mir läge. 

          Als mein Sohn in der Schule Probleme hat­te, habe ich mich für ihn ein­ge­setzt, aber das war dann mei­nem Sohn wie­der­um peinlich. 

          Elternabende waren immer eine Horrorveranstaltung für mich, alle Eltern saßen stumm wie die Fische da und nick­ten immer alles ab. Es gab nie Diskussionen um irgendwas. 

          Ich dach­te bei mei­nem Vorschlag auch eher an älte­re Schüler. Klar, dass das von den jün­ge­ren zu viel ver­langt ist. Da müss­ten sich schon die Eltern zusam­men­tun und sagen; unse­re Kinder wer­den weder gete­stet noch unter Masken gesteckt.

        2. Ich hat­te als Schüler der 6. Klasse einen der zwei "Bullies" des Jahrgangs so rich­tig ver­prü­gelt, nach­dem die bei­den mich stän­dig tyran­ni­siert hat­ten. Mein Freundeskreis hat wort­wört­lich einen Kreis um uns bei­de gebil­det und ich habe ein­fach so lan­ge drauf gehau­en, bis mei­ne Freunde mir sag­ten es sei genug. Wir hat­ten bis zum Abitur mit den bei­den "Bullies" nie wie­der Ärger gehabt.

  2. Ich weiss gar nicht, was ich sagen soll zu dem Irrsinn. Also wenn jetzt auch schon die Kinder in den Schulen "durch­ge­impft" sind (ich weiss von vie­len dem­entspre­chend behan­del­ten Kindern in der Altersklasse mei­nes Sohnes, 13–14) dann erklä­re mir einer die fort­wäh­ren­de Maskenpflicht selbst im Sportunterricht in den Schulen und – sie­he dazu unten die jüng­ste Mail unse­rer Düsseldorfer Landesbeherrscher – die damit ein­her­ge­hen­de UN-Logik des Ganzen (sind ja dann immer mehr auch in der Schule "geschützt").

    Hat jemand noch einen Tipp für mich, kann man recht­lich dem Irrsinn etwas ent­ge­gen­set­zen in Richtung Misshandlung von Schutzbefohlenen etc.? Ich halt das alles kaum mehr aus. Im wei­te­ren wei­se ich auch auf den gera­de gestern erschie­ne­nen Film hier hin, den ich ins­be­son­de­re allen Eltern nur drin­gend ans Herz legen kann: http://​www​.eine​-ande​re​-frei​heit​.com

    Und hier im fol­gen­den das NRW-Pamphlet aus Ddorf, das ich mir heu­te mor­gen aus mei­nem Mail-Postfach fischen muss­te, da wur­den eini­ge Lockerungen hin­sicht­lich Quarantäne-Aufhebung durch Freitesten ange­kün­digt, aller­dings eben auch unver­hoh­le­ne Drohungen, wenn Du nicht, dann:

    Ausschnitt:

    Zusätzliche schu­li­sche Testung an wei­ter­füh­ren­den Schulen
    An wei­ter­füh­ren­den Schulen muss flan­kie­rend zu den neu­en Vorgaben eine zusätz­li­che wöchent­li­che Testung statt­fin­den. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie wei­te­re Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem „Lolli“-Test-Verfahren gete­stet wird. Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ist ein zusätz­li­cher Corona-Test nicht erforderlich.
    Als Alternative zur regel­mä­ßi­gen drit­ten Testung in der Woche hät­te aus Gründen eines effek­ti­ven Infektionsschutzes bei ein­ge­schränk­ten Quarantänen nur ein kom­pli­zier­tes System zusätz­li­cher indi­vi­du­el­ler Testungen der Kontaktgruppen von infi­zier­ten Personen zur Verfügung gestanden.
    Eine drit­te regel­haf­te Testung gibt dahin­ge­gen zusätz­li­che Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt dar­über hin­aus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktu­el­len Coronaschutzverordnung außer­halb der Schule mit einem schu­li­schen Testnachweis von son­sti­gen Testpflichten befreit sind.
    Um den wei­ter­füh­ren­den Schulen eine ange­mes­se­ne Vorbereitungszeit auf den neu­en Testrhythmus ein­zu­räu­men, wird die neue Vorgabe zur drit­ten Testung erst ab Montag, 20. September 2021, gel­ten. Darüber hin­aus ist zu beach­ten, dass bei einer drei­ma­li­gen Testung pro Woche die Testungen grund­sätz­lich am Montag, Mittwoch und Freitag durch­zu­füh­ren sind. Dadurch gestal­tet sich der Testablauf über­sicht­lich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests bes­ser Rechnung. Die bekann­ten Ausnahmen bei teil­zeit­schu­li­schen Bildungsgängen gel­ten fort; ander­wei­ti­ge, in beson­de­ren Fällen erfor­der­li­che Ausnahmen sind von den Schulleiterinnen und Schulleitern im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden zu regeln.
    Wegfall der Dokumentation von Sitzplänen
    Gemäß § 1 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung war bis­lang die Dokumentation der Platzverteilung durch Sitzpläne erfor­der­lich. Vor dem Hintergrund der neu­en Regelungen, die eine Kontaktverfolgung nur in Ausnahmefällen vor­sieht, wird die­se Dokumentationspflicht mit der bereits vor­be­rei­te­ten Änderung der Coronabetreuungsverordnung ent­fal­len. Im Einzelfall kann es aber zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden nach wie vor nötig sein, die Sitzordnung einer Klasse oder eines Kurses kurz­fri­stig zu rekonstruieren.
    „Freitestungen“ von Kontaktpersonen
    Sollte aus­nahms­wei­se doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen ange­ord­net wer­den, ist die­se auf so weni­ge Schülerinnen und Schüler wie mög­lich zu beschrän­ken. Auch dazu kann es erfor­der­lich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurz­fri­stig zu rekon­stru­ie­ren (sie­he oben).
    Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in die­sem Fall durch einen nega­ti­ven PCR-Test vor­zei­tig been­det wer­den. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vor­ge­se­hen. Die Tests wer­den über den Gesundheitsfonds des Bundes finan­ziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).
    Der Test darf frü­he­stens nach dem fünf­ten Tag der Quarantäne vor­ge­nom­men wer­den. Bei einem nega­ti­ven Testergebnis neh­men die Schülerinnen und Schüler sofort wie­der am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und son­sti­ges schu­li­sches Personal.
    Schülerinnen und Schüler, die sich gegen­wär­tig in einer ange­ord­ne­ten Quarantäne befin­den, kön­nen ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frü­he­stens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
    2
    Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test
    Um zu gewähr­lei­sten, dass mög­lichst weni­ge Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müs­sen, sind in der Schule auch wei­ter­hin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immu­ni­sier­te Personen strikt zu beachten.
    Wer sich wei­gert, eine Maske zu tra­gen oder an den vor­ge­schrie­be­nen Testungen teil­zu­neh­men, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude aus­ge­schlos­sen blei­ben. Im Rahmen eines anhän­gi­gen Gerichtsverfahrens ist die Befugnis der Schulleitung zum Erlass von Schulverweisen pro­ble­ma­ti­siert wor­den. Um hier für die not­wen­di­ge Klarheit und Handlungssicherheit bei Ihnen zu sor­gen, wird in der Coronabetreuungsverordnung eine Anpassung erfol­gen. Damit wird klar­ge­stellt, dass Personen, die sich der Maskenpflicht oder der Testung ver­wei­gern, bereits kraft Gesetzes von der Teilnahme am Unterricht aus­ge­schlos­sen sind und eben­falls bereits kraft Gesetzes einem Betretungsverbot für das Schulgebäude unter­lie­gen. Keine Schulleiterin und kein Schulleiter muss also zunächst einen Verwaltungsakt erlas­sen bzw. schul­recht­li­che Ordnungsmaßnahmen ergrei­fen, um die­se Rechtswirkungen (Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot) her­bei­zu­füh­ren. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist aber nach wie vor gehal­ten, die betref­fen­de Person aus­drück­lich zum Verlassen des Schulgebäudes auf­zu­for­dern, wenn sie dem gesetz­li­chen Unterrichtsausschluss und Betretungsverbot nicht von sich aus Folge leistet.
    Rechtlich bleibt es bei der Feststellung, dass die Abwesenheit im Unterricht wegen eines Unterrichtsauschlusses/Betretungsverbots zunächst kein unent­schul­dig­tes Fehlen dar­stellt. Die fort­dau­ern­de, nicht medi­zi­nisch begrün­de­te Verweigerung von Schutzmaßnahmen (Maske, Testung) kann jedoch den Verdacht einer Schulpflichtverletzung begrün­den, mit ent­spre­chen­den Folgen auch für die Bewertung nicht­er­brach­ter Leistungsnachweise.
    Ich hof­fe, die Informationen in die­ser SchulMail sind für Sie ver­ständ­lich dar­ge­stellt und eine Hilfe bei Ihrer täg­li­chen Arbeit. Von den neu­en Regeln zur Quarantäne ver­spre­che ich mir eine spür­ba­re Unterstützung für Ihr Bemühen, allen Schülerinnen und Schülern einen stö­rungs­frei­en Präsenzunterricht zu ermöglichen.
    Mit freund­li­chen Grüßen
    Mathias Richter

    1. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden?

      Das Schreiben wür­de ich mal Justus Hoffmann oder Antonia Fischer zukom­men las­sen. Sie haben sich am Ende des heu­ti­gen CA dazu geäußert. 

      Wirklich schreck­lich, wie sich die­ses Regime gebärdet.

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