Isolation: Vom Basar der Illusionen im Berliner Senat

Ob Maske, ob Test, ob Absonderung: Das pro­gram­mier­te Chaos nimmt auch in Berlin wei­ter sei­nen Lauf:

»Berliner Senat beschließt noch kei­ne neue Corona-Isolationsfrist

Die Isolationsfrist für Menschen mit einer Corona-Infektion in Berlin wird in die­ser Woche noch nicht auf fünf Tage ver­kürzt. Der Senat beriet zwar am Dienstag nach Angaben von Sprecherin Lisa Frerichs dar­über, fass­te aber zunächst noch kei­nen Beschluss dazu. Es sei­en noch offe­ne Fragen zu klä­ren, hieß es zur Begründung. Das Thema kom­me vor­aus­sicht­lich am Dienstag näch­ster Woche erneut auf die Tagesordnung

Geplant ist nach bis­he­ri­gem Stand, dass Infizierte sich nur noch fünf Tage iso­lie­ren müs­sen, wenn sie dann 48 Stunden sym­ptom­frei sind. Sind sie das nach fünf Tagen nicht, müs­sen sie ent­spre­chend län­ger in Isolation blei­ben. Bisher sind auf Basis ver­schie­de­ner Kriterien sie­ben bis zehn Tage Isolierung vorgeschrieben…
Eine Änderung der weni­gen noch bestehen­den Corona-Regeln beschloss der Senat am Dienstag aber doch. Besucher von Pflegeheimen müs­sen sich dem­nach künf­tig nicht mehr auf Corona testen las­sen, wenn sie geimpft oder gene­sen sind. Dafür muss jeder Besucher eine FFP2-Maske tra­gen. Bisher reich­te auch eine ein­fa­che.«
tages​spie​gel​.de (26.4.)
Logik und Berliner Senat schlie­ßen sich offen­kun­dig aus.

4 Antworten auf „Isolation: Vom Basar der Illusionen im Berliner Senat“

  1. Gesundheitsstadt ber­lin kann gesundheitswirtschaft:
    "Memorandum of Understanding zur Gründung eines Zentrums für Translation": Understanding / Translation
    ein memo­ran­dum of under­stan­dig = ein zeug­nis der über­ein­kunft, der Abmachung.
    trans­la­ti­on: über­set­zung, umwand­lung: "Gründung eines Zentrums für Translation im Bereich der Gen- und Zelltherapien"
    da wird etwas umge­wan­delt, verändert.

    26.04.2022, 10:00 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Memorandum zur Errichtung eines Zentrums für Gen- und Zelltherapie unter­zeich­net – das Land Berlin, Bayer und Charité pla­nen im Bezirk Berlin Mitte Leuchtturmprojekt der Gesundheitswirtschaft

    Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

    Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, hat heu­te gemein­sam mit dem Vorstandsmitglied der Bayer AG und Leiter der Division Pharmaceuticals Stefan Oelrich, dem Vorstandsvorsitzenden der Charité-Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. Heyo K. Kroemer sowie der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, und dem Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, im Roten Rathaus ein gemein­sa­me Memorandum of Understanding zur Gründung eines Zentrums für Translation im Bereich der Gen- und Zelltherapien unterzeichnet.

    Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin: „Das Land Berlin, die Bayer AG und die Charité Universitätsmedizin Berlin haben heu­te ein hoch­in­no­va­ti­ves medi­zi­ni­sches Projekt gestar­tet. Auch der Senat hat sich dazu bekannt, das Projekt zu för­dern und unter­stüt­zen. Wir wer­den uns dar­um bemü­hen, wei­te­re Partnerinnen und Partner mit ins Boot zu holen, um die­ses Projekt mit sei­ner inter­na­tio­na­len Bedeutung für Wirtschaft und Wissenschaft bei uns in Berlin vor­an­zu­brin­gen. Alle Beteiligten wer­den hier­von pro­fi­tie­ren. Wir gewin­nen hoch­qua­li­fi­zier­te Arbeitsplätze und als Forschungsstandort sowie Gesundheitsstadt Berlin neue Potenziale zur Kooperation mit Partnern aus der gan­zen Welt. Für Patientinnen und Patienten wer­den neue Therapieansätze ent­wickelt, die Gesundheitsversorgung wird damit auch über Berlin hin­aus gestärkt. Unsere Stadt ist prä­de­sti­niert als Standort solch eines ein­zig­ar­ti­gen Zentrums für Gen- und Zelltherapie.“

    Stefan Oelrich, Bayer AG: „Unser Unternehmen arbei­tet an hoch­in­no­va­ti­ven Therapieoptionen, mit denen in der Zukunft schwe­re Erkrankungen mög­li­cher­wei­se rever­si­bel wer­den. Dabei spielt der beschleu­nig­te Transfer von Gen- und Zelltherapien aus Wissenschaft und Forschung in die Patientenversorgung eine wich­ti­ge Rolle. Das beab­sich­tig­te Zentrum könn­te den Austausch und die Zusammenarbeit von allen Beteiligten in Deutschland sowie in Europa und der Welt stär­ken und eine inter­na­tio­nal attrak­ti­ve Anlaufstelle für Investitionen sowie Talente bil­den. Dieses gemein­sa­me Projekt ist ein kla­res Bekenntnis zum Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland und zu Berlin.“

    Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Charité: „Zell- und Gentherapien zei­gen zusam­men mit mRNA-basier­ten Verfahren welt­weit das stärk­ste Wachstumspotenzial bei der Entwicklung neu­er Ansätze zur Therapie und Prävention schwe­rer Erkrankungen. Die gemein­sa­me Initiative von Charité als inter­na­tio­nal renom­mier­ter Einrichtung der Universitätsmedizin sowie von Bayer als füh­ren­des for­schen­des Pharmaunternehmen in die­sem hoch inno­va­ti­ven Feld bie­tet die Chance, neue Formate der aka­de­misch-wirt­schaft­li­chen Kooperation bei Zell- und Gentherapien zu eta­blie­ren, die offen sind für Beiträge wei­te­rer Partner. Dabei bie­tet der Standort Berlin mit sei­nen natio­nal wie inter­na­tio­nal pro­fi­lier­ten Einrichtungen der Biomedizin und Gesundheitswirtschaft ein her­vor­ra­gen­des Umfeld, um wei­te­re Akteure für die Bildung eines krea­ti­ven und inter­ak­ti­ven Hubs für bio­me­di­zi­ni­sche Innovationen zu gewinnen.“

    Ulrike Gote, Wissenschafts- und Gesundheitssenatorin: „Die Erkenntnisse, die am Zentrum für Gen- und Zelltherapien gewon­nen wer­den, kön­nen wir für Gesundheit und Wissenschaft in Berlin in Zukunft gut nut­zen. Mit dem Berlin Institute of Health der Charité ist Berlin bereits jetzt einer der füh­ren­den Standorte, wenn es um die Übertragung von bio­me­di­zi­ni­schen Erkenntnissen der Grundlagenforschung hin zur kli­nisch-the­ra­peu­ti­schen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger geht. Dieses gro­ße Potenzial wird nun noch wei­ter aus­ge­schöpft und mit dem neu­en Zentrum ein wei­te­rer Baustein geschaf­fen, um die Lücke zwi­schen welt­weit füh­ren­der Grundlagenforschung und kon­kre­ter the­ra­peu­ti­scher Anwendung noch schnel­ler zu schlie­ßen. Besonders freut mich, dass auch das Thema Alternativen zu Tierversuchen im Zentrum inte­griert wird. Und eben­so ist es ein Gewinn, dass dort der Dialog in der Gesellschaft zu Chancen und Risiken der Gen- und Zelltherapie unter
    Berücksichtigung ethi­scher Aspekte vor­an­ge­trie­ben wird.“

    Stephan Schwarz, Wirtschaftssenator: „Aus Forschung und Entwicklung ent­ste­hen in unse­rer Stadt zukunfts­wei­sen­de Innovationen, neue Wirtschaftskraft und kri­sen­fe­ste Arbeitsplätze. Was für vie­le Branchen gilt, stimmt erst recht für Berlin als Powerhouse der Medizin und Gesundheitswirtschaft. Das Erfolgsrezept: Die immer enge­re Zusammenarbeit unse­rer Unternehmen mit Berlins exzel­len­ter Wissenschaft, der auch neue Talente und Investitionen nach Berlin fol­gen. Die Pläne für das neue Translationszentrum für Gen- und Zelltherapie wer­den die­ser Entwicklung wei­te­ren Schub ver­lei­hen. Dieses Leuchtturmvorhaben hat gro­ßes Potenzial, bis­he­ri­ge Grenzen der Medizin zu über­win­den, Türen zu neu­en Behandlungsmöglichkeiten auf­zu­sto­ßen und Erkenntnisse der Forschung noch bes­ser und schnel­ler zur Anwendung zu brin­gen. Dafür zie­hen jetzt die Schwergewichte Bayer, Charité und die Politik an einem Strang. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Berliner Wirtschaft und
    vor allem für alle Patientinnen und Patienten.“

    Das Zentrum könn­te am Standort der Pharma-Zentrale von Bayer am Berliner Nordhafen errich­tet wer­den und wäre ein in Deutschland ein­zig­ar­ti­ges Hochtechnologie-Vorhaben sowie ein her­aus­ra­gen­des Beispiel für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Translation bezeich­net die Überführung von viel­ver­spre­chen­der Forschung in kon­kre­te kli­ni­sche Programme und medi­zi­ni­sche Produkte im Sinne der Patienten. Ziel ist die noch bes­se­re Ausschöpfung des enor­men gesund­heits­po­li­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Potenzials von Gen- und Zelltherapien. Das heu­te unter­schrie­be­ne Memorandum umreißt Aufgaben und Ziele eines zukünf­ti­gen Translationszentrums sowie die in Aussicht gestell­ten Beiträge der Unterzeichner.

    Dabei sagt das Land Berlin sei­ne Unterstützung auch für wei­te­re zukünf­ti­ge Beteiligte aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Start-up Szene zu.

  2. ach, übri­gens:

    26.04.2022, 14:10 Uhr – Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
    Senat beschließt Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

    Aus der Sitzung des Senats am 26. April 2022:

    Der Senat von Berlin hat heu­te auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlos­sen. Diese wird vor­aus­sicht­lich am 28. April 2022 in Kraft treten.

    Folgende wesent­li­che Inhalte sieht die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:

    Änderungen in Einrichtungen der Pflege:

    Aus der bis­he­ri­gen Pflicht für Besuchende, eine medi­zi­ni­sche Gesichtsmaske zu tra­gen, wird nun­mehr die Pflicht, eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder ver­gleich­bar) zu tra­gen. Dies gilt auch für geimpf­te und gene­se­ne Besuchende.
    Für geimpf­te und gene­se­ne Besuchende von Einrichtungen in der Pflege ent­fällt die Testpflicht.
    Zudem wird Besuchenden wie Bewohnenden die Möglichkeit ein­ge­räumt, die ihnen auf­er­leg­ten Testungspflichten mit vor Ort über­wach­ten Antigen-Tests zur Selbstanwendung zu erfüllen.

    Die Geltungsdauer der Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 25. Mai 2022 verlängert.
    .….….….
    besu­chen­den und bewoh­nen­den, das ist irgend­wie kein deutsch und macht die spra­che nicht "gerech­ter", son­dern macht die spra­che zu einer verdinglichung.

  3. Basar der Illusionen

    Welt, Politik
    Schützt die Impfung noch vor einer Ansteckung mit Omikron?

    Die Bundesregierung sagt, dass eine Impfung gut vor Ansteckung und Weitergabe des Coronavirus schützt.
    Die Zahlen des RKI las­sen dar­an Zweifel aufkommen.
    Politiker und Virologen war­nen davor, nicht ergeb­nis­of­fen genug an die Studienlage heranzugehen.

    Welchen Effekt hat die Impfung auf die Covid-19-Krankheitslast in der Bevölkerung?
    Der aktu­el­le Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) zeich­net ein ein­deu­ti­ges Bild.
    Die Behörde hat die wöchent­li­che Inzidenz der sym­pto­ma­ti­schen Covid-19-Fälle unter „grund­im­mu­ni­sier­ten“, geboo­ster­ten und unge­impf­ten Personen getrennt berech­net, gra­phisch aufbereitet.

    Und sie­he da: Bei den sym­pto­ma­ti­schen Fällen unter den 18- bis 59-Jährigen lagen die Inzidenzen aller drei Gruppen für die ver­gan­ge­nen vier Meldewochen gleich auf.
    Und auch in den ande­ren Altersgruppen nähern sich die­se Kurven immer mehr an.

    Das RKI schreibt auf WELT-Anfrage: „Aktuell sehen wir in den Auswertungen der Meldedaten noch einen Schutz vor einer sym­pto­ma­ti­schen Infektion bei den Personen ab 60 Jahren,
    in den jün­ge­ren Altersgruppen jedoch deut­lich gerin­ge­re berech­ne­te Impfwirksamkeiten.
    Wir gehen davon aus, dass die Gründe hier­für sowohl in der gerin­ge­ren Effektivität der COVID-19-Impfung gegen­über leich­ten Infektionen mit der Omikron-Variante, in einer nach­las­sen­den Impfeffektivität durch Zeitablauf als auch in dem sich in den Altersgruppen und nach Impfstatus unter­schei­den­den Test- und Expositionsverhalten zu fin­den sind.“

    Jüngere Altersgruppen hät­ten in der Regel mehr Kontakte, dadurch stei­ge das Risiko einer Infektion.
    Sie wür­den jedoch auch häu­fi­ger gete­stet, wodurch auch leich­te Infektionen erkannt würden.

    Die Bundesregierung schreibt auf Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Kubicki allerdings:
    „Nach einer voll­stän­di­gen Impfserie ist das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion deut­lich reduziert.“

    Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) ver­weist in ihrer Antwort dar­auf, dass die Wirksamkeit einer Auffrischimpfung gegen eine Infektion mit der aktu­ell vor­herr­schen­den Omikron-Variante in meh­re­ren inter­na­tio­na­len Studien und anhand ver­schie­de­ner Vergleiche unter­sucht und nach­ge­wie­sen wor­den sei.
    „Zusammenfassend führt die COVID-19-Schutzimpfungen [sic!] dazu, dass geimpf­te Personen im Vergleich zu unge­impf­ten Personen weni­ger zur Ausbreitung des Erregers bei­tra­gen, was ins­be­son­de­re dem Schutz vul­nerabler Personengruppen vor einer SARS-CoV2-Infektion dient.“

    Der Virologe Hendrik Streeck kri­ti­siert gegen­über WELT, dass nicht deut­lich gemacht wor­den sei, dass die erwähn­te Schutzwirkung bei den von Dittmar zitier­ten Studien nur in den ersten Monaten gemes­sen oder gese­hen wurde.
    „Das gehört zu einer ehr­li­chen Kommunikation dazu.
    Die Schlussfolgerung dar­aus wäre dann ja eigent­lich, dass man sich alle paar Monate imp­fen las­sen müss­te, was aber nie­mand allen Ernstes vor­schla­gen wür­de“, so das Mitglied des Expertenrates der Bundesregierung.

    Man müs­se Studien ergeb­nis­of­fen lesen und nicht nur so inter­pre­tie­ren, wie man es ger­ne hätte.
    „Die Bevölkerung merkt ja, dass die angeb­lich hohe Schutzwirkung vor Ansteckung und Weitergabe des Virus, die hier sug­ge­riert wird, nicht der Realität entspricht.“
    „Fatal, wenn sich der Eindruck bestä­ti­gen sollte“

    Auch das RKI schreibt, dass die Schutzwirkung einer Grundimmunisierung gegen eine sym­pto­ma­ti­sche Infektion bereits nach drei Monaten stark abnimmt.
    Durch eine Auffrischimpfung kön­ne der Schutz wie­der deut­lich erhöht her­ge­stellt werden.
    Innerhalb von drei Monaten nach der (ersten) Auffrischimpfung wür­de aber auch hier eine Abnahme beobachtet.

    Kubicki hält es für „sehr befremd­lich“, wenn das Bundesgesundheitsministerium die aktu­el­le Studienlage nicht mehr zur Kenntnis neh­me oder auch die „ein­deu­ti­gen Zahlen“ des RKI ignoriere.
    Gegenüber WELT sag­te er: „Ein dau­er­haf­ter Fremdschutz ist durch eine Impfung nicht gegeben.
    Dass die­se Tatsache vom Ministerium grob ver­zerrt und damit wahr­schein­lich bewusst miss­ver­ständ­lich umin­ter­pre­tiert wird, lässt Zweifel ent­ste­hen, ob es dort noch um eine wirk­li­che poli­ti­sche Problemlösung geht.
    Es wäre fatal, wenn sich der Eindruck bestä­ti­gen soll­te, dass die Aufrechterhaltung des eige­nen Narrativs wich­ti­ger ist als die Sache selbst.“

    Sollten vor die­sem Hintergrund die aktu­ell noch gel­ten­den Benachteiligungen von Ungeimpften gegen­über Geimpften über­dacht werden?
    Nach Ansicht von Martin Sichert, gesund­heits­po­li­ti­scher Sprecher der AfD-Fraktion, macht die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht nur dann Sinn, wenn sich dadurch die Patienten weni­ger leicht anstecken würden.
    Auch die aktu­el­le Hamburgische Corona-Verordnung, die noch 2G-Vorschriften ent­hält, wur­de damit begrün­det, dass es bei geimpf­ten Personen „in gerin­ge­rem Ausmaß als bei nicht geimpf­ten Personen“ zu Ansteckungen und der Übertragung des Virus auf ande­re Personen kom­men würde.

    Wer sich gegen die Corona-Impfung ent­schie­den hat und dann einen Verdienstausfall wegen Absonderung oder Tätigkeitsverbot erlei­det, ent­hält anders als Geimpfte nach dem Infektionsschutzgesetz auch kei­ne Entschädigung, wenn er durch die Impfung die nega­ti­ven Folgen ver­mei­den hät­te kön­nen, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf sei­ner Website.

    Bietet die Impfung noch einen zuver­läs­si­gen Schutz vor Hospitalisierung und Tod wegen Covid-19?
    Laut Andreas Radbruch, Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Rheuma-Forschungszentrums Berlin, schüt­zen vor Ansteckung und Weitergabe des Virus im Wesentlichen neu­tra­li­sie­ren­de Antikörper auf den Schleimhäuten der Atemwege.
    Obwohl sol­che Antikörper nach den Impfungen sehr lan­ge im Blut nach­weis­bar sei­en und vor­aus­sicht­lich über vie­le Jahre von den Plasmazellen des immu­no­lo­gi­schen Gedächtnisses gemacht wür­den, wür­den sie rela­tiv schnell nach Infektion und Impfung von den Schleimhäuten verschwinden.

    „Das hängt wahr­schein­lich damit zusam­men, dass sie nicht mehr so wir­kungs­voll aus dem Blut auf die Schleimhäute trans­por­tiert werden.
    Werden unse­re Atemwege nicht mehr durch neu­tra­li­sie­ren­de Antikörper geschützt, sind wir auch nicht mehr vor Infektion geschützt“, erklärt der Immunologe.
    Dieser Effekt kön­ne auch nicht mehr durch Boostern abge­ru­fen werden.

    Der Pre-Print einer neue­ren Studie zei­ge, dass der Unterschied zwi­schen Geimpften und Ungeimpften nach der vier­ten Impfung von Anfang an mini­mal sei – der Schutz vor Infektion betrug ledig­lich 11 Prozent bei Moderna-Geimpften und 30 Prozent bei Biontech-Geimpften.
    „Erst wenn das Blut ins Spiel kommt, greift unse­re Immunität. Antikörper und Immunzellen ver­hin­dern einen schwe­ren Krankheitsverlauf“, so Radbruch.

    Auch laut RKI und Dittmar schüt­zen eine Grundimmunisierung und ins­be­son­de­re eine Auffrischimpfung nach bis­he­ri­gen Erkenntnissen wei­ter­hin gut gegen einen schwe­ren Corona-Verlauf.
    Zwar sei auch eine abneh­men­de Schutzwirkung gegen eine schwe­re Erkrankung nach einer Grundimmunisierung beobachtet.
    Durch die (erste) Auffrischimpfung kön­ne aber eine Schutzwirkung von bis zu 100 Prozent erreicht wer­den, die über die ersten drei Monate hin­weg wei­test­ge­hend sta­bil und hoch blieb.
    Für die Bewertung sei kein län­ge­rer Zeitraum mög­lich, da sich die Daten auf den Schutz vor Omikron beziehen.
    Sichert weist jedoch dar­auf hin, dass auch der Anteil der Geimpften an den Corona-Intensivpatienten von Woche zu Woche anstei­gen würde.

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