Ist das Bundesgesundheitsministerium überfordert?

Die Frage wird am 9.3. auf faz​.net gestellt (ohne die­se Abbildung).

Man liest dort zum aktu­el­len Gesetzgebungsverfahren:

»Um 1.08 Uhr erging aus Lauterbachs Haus eine ent­spre­chen­de E‑Mail an die wich­tig­sten Akteure im Gesundheitswesen, dar­un­ter an die Krankenversicherungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Krankenhausgesellschaft. Darin hieß es, die fach­li­chen Anmerkungen zum vier­und­zwan­zig­sei­ti­gen Paragraphendschungel sei­en erwünscht „bis zum Mittwoch, den 9. März 2022, 10.00 Uhr“, also inner­halb von nicht ein­mal neun Stunden. Die „extre­me Kürze der Frist“, für die sich das Ministerium ent­schul­dig­te, war der spä­ten regie­rungs­in­ter­nen Einigung geschuldet.

Die ent­schei­den­de Fassung des Entwurfs, die der F.A.Z. vor­liegt, kam erst um 23.30 Uhr zustan­de. Dabei ist seit Langem klar, dass die Corona-Regeln zum Frühlingsbeginn am 20. März aus­lau­fen wer­den und dass die Verabschiedung der Anschlussbestimmungen im Bundestag in der kom­men­den Woche erfol­gen muss. Jedenfalls lief die gewünsch­te „Verbändebeteiligung“ vor Beschluss im Bundeskabinett völ­lig ins Leere. Die Regierungsrunde begann ihre Sitzung am Mittwoch genau zum Ablauf der Frist um 10 Uhr, konn­te die Stellungnahmen also gar nicht berücksichtigen.

Ins Bild einer fah­ri­gen Corona-Gesetzgebung passt auch ein Entwurf vom Montag zur Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und zur Coronavirus-Einreiseverordnung. Hierzu soll­ten sich laut Gesundheitsministerium (BMG) die Verbände inner­halb von zwei Tagen äußern, wobei Dienstag in Berlin ein Feiertag war. In der Betreff-Zeile war noch dazu „EILT! Frist 7.1.“ zu lesen, also ein längst ver­stri­che­nes Datum. Inhaltlich nimmt die neue Verordnung auf Änderungen im Infektionsschutzgesetz Bezug, die zu jenem Zeitpunkt noch gar nicht vor­la­gen, also von den Verbänden nicht bewer­tet wer­den konn­ten. „Deutlicher kann man nicht zei­gen, dass man im BMG über­for­dert ist“, sagt ein Verbandsvertreter, „und dass denen die Beteiligung der Fachverbände schnup­pe ist.“…«

Update: Interessant, daß der Anzeigenalgorithmus der "FAZ" dies für pas­send hält:

13 Antworten auf „Ist das Bundesgesundheitsministerium überfordert?“

  1. Wenn das BMG nur noch aus einer Person besteht, die seit sie an die Öffentlichkeit getre­ten , über­for­dert ist. Ja.

    1. In den lan­gen Vorlauf der Beratungen zum Thema lie­ssen sich pro­blem­los Deadlines ein­bau­en, um eine sol­che Zeitnot zu verhindern.
      Typische Nacht-und-Vernebebelungs-Gesetzgebung.
      Leider war kei­ne Zeit die fach­li­che Kritik zu berücksichtigen…
      Der ein­fa­che Bürger glaubt das sogar und zudem, dass die da oben es schon rich­ten wer­den. Die Politiker hin­ge­gen inter­es­sie­ren sich außer über­wie­gend für ihre Diät- und Nebeneinnahmen ledig­lich für ihre Karriereaussichten.

  2. —um 1 uhr 8…ergingen die ergüsse…ups nee..beschlüsse. hicks prost kalle …
    hey! dat is nich lustich…et jet um men­schen leben, deret­we­gen wir ja nu auch waf­fen (bruch­mer nit mehr…mussten eh fott, weil et jibt nu ja wat modernares un so..) für de ver­tei­di­jung für de jun­gen ban​de​ri​sten​.ups ne für die selbsbe­stim­mung für de blon­de blau­äu­gi­gen ukrainerInnen ..unsoweiter…hic!

  3. Im Krieg wird nicht geschla­fen! Wer es nicht schafft, zwi­schen 01.08 Uhr und 10.00 Uhr zurück­zu­schie­ßen, ist ein Landesverräter.

  4. Vermutlich ist der gesam­te mini­ste­ria­le Verwaltungsapparat posi­tiv in Quarantäne und KL muß wie­der alles allei­ne machen.

  5. Hier ver­linkt eine evi­denz-basiert und juri­stisch plau­si­bel begrün­de­te Ansicht zur C‑Impfpflicht, die sich an die BT-Abgeordneten rich­tet. Ob sie sich die Zeit neh­men wer­den, die­se zu lesen?
    Wenig wahrscheinlich.
    Viele haben ihre Unterschrift auf die ver­ach­tens­wer­te "Liste der Schande" gelei­stet, haben ihre Erkenntnisprozeß schon zu einem Zeitpunkt abge­schlos­sen, bevor sach­li­che Kritik die­sen ins reflek­tie­ren­de Stocken hät­te brin­gen kön­nen. Zumindestens wird man spä­ter ihnen vor­hal­ten kön­nen, ihr habt es gewußt oder ver­sucht es bewußt aus­zu­blen­den. Besonders küm­mern wird es sie wohl nicht. Die anhal­ten­de Dankbarkeit und Verachtung ihrer frü­he­ren Wähler soll­ten wir Ihnen bei den kom­men­den Wahlen zum lang­fri­sti­gen Geschenk machen.

    https://​ber​li​ner​-zei​tung​.de/​b​l​z​-​p​u​b​l​i​c​/​f​i​l​e​s​/​2​0​2​2​/​0​3​/​0​9​/​c​1​6​6​6​f​a​a​-​7​f​3​3​-​4​1​f​a​-​8​f​d​8​-​4​8​6​b​b​8​4​7​1​7​9​5​.​pdf

  6. Und der Gedanke, dass die­se kur­ze 9stündige Frist eis­kal­te Berechnung ist (die übri­gens auch bei Gesetzesvorlagen im Parlament neben den mit­ter­nächt­li­chen Abstimmungen bei nicht beschluss­fä­hi­ger Abgeordnetenzahl prak­ti­ziert wird, damit ja kei­ne unan­ge­neh­men Fragen oder Kommentare auf­kom­men), ist Ihnen nicht gekommen?

  7. Allgemeine Impfpflicht ab Oktober ?

    5. März 2022
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    Am 03.03.2022 wur­de die Drucksache 20/899 in den Deutschen Bundestag eingebracht.

    Über 200 unter­zeich­nen­de Abgeordneten wol­len, dass ab Oktober alle Volljährigen mit gewöhn­li­chem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen.

    Die Vorlage soll schon am 17. März 2022 im Parlament behan­delt werden.

    Die Impfpflicht soll im Wege einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein­ge­führt wer­den und ab dem 01.10.2022 Inkrafttreten und am 31.12.2023 wie­der außer Kraft treten.

    Es ist kein Impfzwang vorgesehen
    son­dern nur eine Nachweispflicht über eine Impfung. 

    Der dort gefor­der­te Impfnachweis soll durch
    drei Impfungen

    mit einem der zuge­las­se­nen Impfstoffe erwor­ben werden,
    wobei es Ausnahmen
    für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel sowie
    Personen geben soll, die eine medi­zi­ni­sche Kontraindikation nachweisen.

    https://​kanz​lei​-rohr​ing​.de/​2​0​2​2​/​0​3​/​0​5​/​a​l​l​g​e​m​e​i​n​e​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​a​b​-​o​k​t​o​b​er/

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