Ist Mathematik eine Kernkompetenz des RKI?

rki​.de (17.12.21)

Mit die­ser Grafik will das RKI bewei­sen, daß ein hoher Anteil "Geimpfter" im Krankenhaus eine schö­ne Entwicklung darstellt.

Lassen wir das Versprechen außer Acht, daß die 'Impfung" eigent­lich vor schwe­ren Verläufen schüt­zen soll, und betrach­ten die unte­ren Zahlen. Danach führt die Steigerung der "Impfquote" von 75 auf 90 Prozent dazu, daß nicht nur 42 "Geimpfte" im Krankenhaus behan­delt wer­den müs­sen, son­dern 50, jeweils bezo­gen auf 1 Million Menschen. Erfreulicherweise sinkt bei hoher "Impfquote" dage­gen die Zahl der nicht "Geimpften" von 140 auf 56.

Die Rechnung beruht auf die­sen magi­schen Voraussetzungen:

Auch hier sehen wir davon ab, daß das RKI aus­weis­lich sei­nes letz­ten Wochenberichts vom 13.1. von weni­ger als zwei Dritteln der "Fälle" über­haupt kli­ni­sche Informationen besitzt und nur für vier von fün­fen den "Impfstatus" kennt. Rufen wir uns statt des­sen in Erinnerung, wie das RKI "Geimpfte" in den Krankenhäusern ermittelt:

»Ein Impfdurchbruch als ein COVID-19-Fall (Nachweis der Infektion mit­tels PCR oder Erregerisolierung) defi­niert, für den eine kli­ni­sche Symptomatik und min­de­stens eine Grundimmunisierung ange­ge­ben wur­de.«

Was dar­un­ter zu ver­ste­hen ist, erklärt das RKI so:

»COVID-19-Fälle gal­ten als grund­im­mu­ni­siert, wenn für sie in den über­mit­tel­ten Daten ent­we­der 2 Impfdosen eines COVID-19-Impfstoffes (Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Spikevax (Moderna), Vaxzevria (AstraZeneca) oder eine Kombination dar­aus) bzw. 1 Dosis des JanssenImpfstoffes (Johnson & Johnson) ange­ge­ben waren und das Datum der Gabe der letz­ten Impfdosis min­de­stens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn lag oder min­de­stens 3 Dosen eines COVID-19-Impfstoffes bzw. min­de­stens 2 Dosen des Janssen-Impfstoffes ange­ge­ben waren und das Datum der Gabe der letz­ten Impfdosis maxi­mal 6 Tage vor Erkrankungsbeginn lag.«

Beispielsweise für den Biontech-Stoff geht in obi­ge Berechnung nur ein, wer vor sei­ner "Erkrankung" zwei­mal gespritzt war und des­sen zwei­te Spritze min­de­stens 14 Tage zuvor gesetzt wur­de und der dann im Krankenhaus lan­det. Alle ande­ren "Geimpften" zäh­len nicht als "Impfdurchbruch" und kom­men in obi­ger Berechnung nicht vor.

Doch egal, wie mit den Zahlen jon­gliert wird: Laut den aktu­el­len Daten (KW 50/21 – 1/22) machen "grund­im­mu­ni­sier­te" Erwachsene 33 Prozent der Zahl nicht "geimpf­ter" und "grund­im­mu­ni­sier­ter" Hospitalisierungen aus. Das ist deut­lich mehr als die in der Grafik ange­ge­be­ne Zahl von 23 Prozent.

Zwei Drittel der "Omikron-Toten" "geimpft" und/oder geboostert

Noch höher ist der Anteil bei der Omikron-Variante: 72 Prozent (276 von 382) der im Krankenhaus behan­del­ten Menschen waren "geimpft" oder sogar geboo­stert. Auf 15 der 23 in dem Zeitraum Verstorbenen trifft das eben­so zu:

rki​.de

Weitere Unwägbarkeiten ent­ste­hen aus der nicht genorm­ten Art der Anwendung des PCR-Tests und des­sen gene­rel­ler Fragwürdigkeit.

11 Antworten auf „Ist Mathematik eine Kernkompetenz des RKI?“

  1. Die Rechnung geht ver­mutl. dann auf, wenn die­je­ni­gen, die an schwe­ren "Impf"folgen lei­den nicht im KH lan­den, son­dern gleich zuhau­se tot umfal­len. Ansonsten wird das wohl eher eine win win win Situation sein, ver­die­nen an trotz Impfung Corona als auch län­ger­fri­sti­ge "Impf"folgen wie Autoimmunerkrankungen, Krebs, etc.
    (am besten, wenn das nicht auf die Injektionen zurück­ge­führt wer­den kann)

  2. Bei Rechtsverordnungen haben alle Gerichte eine eigene Verwerfungskompetenz und -pflicht, wenn sie diese für verfassungswidrig halten sagt:

    Jan 16
    +++ Eilmeldung +++
    Bundesregierung ver­kürzt Genesenenstatus auf drei Monate, will es aber nicht gewe­sen sein:
    Delegation wich­ti­ger Impf- und Fristentscheidungen (Genesenenstatus, Auffrischungsimpfungen und Impfintervalle) auf das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut 

    Bei Rechtsverordnungen

    haben alle Gerichte eine eige­ne Verwerfungskompetenz und ‑pflicht,

    wenn sie die­se für ver­fas­sungs­wid­rig halten. 

    Dies ist anders als bei for­mel­len Gesetzen, für deren Prüfung allein die Verfassungsgerichte zustän­dig sind. 

    Durch die hier bespro­che­ne Verordnungsänderung wird der Inhalt von Vorschriften, die extrem bedeut­sam sind für die Ausübung von Grundrechten und auch für ihre Beschränkung bzw. ihren Entzug,
    an die genann­ten Einrichtungen delegiert. 

    Es wird zu prü­fen sein, ob dies auch mit Blick auf den Parlamentsvorbehalt noch mit Verfassungsrecht ver­ein­bar ist. 

    Hierzu ist jede Richterin und jeder Richter in Deutschland beru­fen. Auch die Beamtinnen und Beamten soll­ten die auf der Hand lie­gen­de Frage der Verfassungsmäßigkeit im Rahmen ihrer Remonstrationspflicht prüfen. 

    Es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass sich auf die­se Normen kei­ner­lei Bescheide, Bußgeldbescheide oder Urteile mehr stüt­zen lassen.

    Abgesehen vom Parlamentsvorbehalt gilt dies auch wegen der bereits bekann­ten Problematik der Bestimmtheit von Normen ange­sichts sol­cher Blankettvorschriften und Verweisungsketten. Weiterhin ist es höchst zwei­fel­haft, ob der ver­fas­sungs­recht­li­che Grundsatz „nulla poe­na sine lege scripta“ (kei­ne Strafe ohne geschrie­be­nes Gesetz) erfüllt ist (Art. 103 Abs. 2 GG), wenn zur Schaffung von Ordnungswidrigkeits- oder Straftatbeständen ledig­lich auf eine dyna­mi­sche(!) Internetseite ver­wie­sen wird, die bin­nen Minuten ohne Dokumentation und Nachweis geän­dert wer­den kann. Dieses – soweit ersicht­lich bis­lang nicht gelö­ste – Problem hat sich bereits bei der Ausweisung aus­län­di­scher Risikogebiete durch das RKI und der hier­an anknüp­fen­den Verpflichtung zur Quarantäne von Reiserückkehrern gestellt.

    Es ist daher unver­ant­wort­lich, dass die Bundesregierung die­sen ver­fas­sungs­recht­lich zwei­fel­haf­ten Zustand schafft. Hunderttausende, viel­leicht sogar meh­re­re Millionen Maßnahmen wer­den auf die­sen Regelungen beru­hen. Sollten sie Gerichte als ver­fas­sungs­wid­rig bewer­ten, wer­den die­se Maßnahmen rechts­wid­rig sein und die dies­be­züg­li­che Behördentätigkeit zum Erliegen kommen.

    https://​netz​werk​kri​sta​.de/​2​0​2​2​/​0​1​/​1​6​/​e​i​l​m​e​l​d​u​n​g​-​b​u​n​d​e​s​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​v​e​r​k​u​e​r​z​t​-​g​e​n​e​s​e​n​e​n​s​t​a​t​u​s​-​a​u​f​-​d​r​e​i​-​m​o​n​a​t​e​-​w​i​l​l​-​e​s​-​a​b​e​r​-​n​i​c​h​t​-​g​e​w​e​s​e​n​-​s​e​i​n​-​d​e​l​e​g​a​t​i​o​n​-​w​i​c​h​t​i​g​e​r​-​i​m​p​f​-​u​n​d​-​f​r​i​s​t​e​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​e​n​-​g​e​n​e​s​e​n​e​n​s​t​a​t​u​s​-​a​u​f​f​r​i​s​c​h​u​n​g​s​i​m​p​f​u​ng/

  3. Die Mathematik kann nix dafür und wrd ja weit­ge­hend OK angewandt.

    Dreist sind aber (fast) alle ange­ge­be­nen "Annahmen" (und z.T. Quellen).

    a) wo auch immer die­se 1% Annahme kommt (R‑Werte aus 5 Jahrhunderten?)

    b) kommt ver­mut­lich auch aus den RKI-Wochenberichten (wo bei den sym­ptom­lo­sen Fällen von um die 20% aus­ge­gan­gen wird) – wäh­rend z.B. in Spanien über 80% der "posi­tiv Getesteten" inner­halb von 14 Tage sym­ptom­los bleiben.

    c) bit­te den ver­trau­ens­wür­di­gen Hersteller fra­gen. Können deren Stoffe lügen?

    d) die Königsklasse der Manipulation: divi­diert man die Anzahl der Hospitalisierungen (laut ange­ge­be­ner Quelle) durch die Anzahl der posi­ti­ven Tests (im Nenner) so erge­ben sich näm­lich nicht 7% son­dern 5%. Durch die Bedingung "sym­pto­ma­ti­sche Infektion" ver­klei­nert man den Nenner und schiebt den Prozentsatz in die Nähe der 7%

    e) wie c)

    Die Methode ist lei­der RKI-symptomatisch

  4. Ich bin schlecht in Mathe, und die­se Gehirnakrobatik über­for­dert mich völlig.
    Deshalb hal­te ich es mit dem Ober aus dem berühm­ten Loriot-Sketch, der bezeu­gen soll, dass die klei­ne­re, bzw. abso­lut gleich gro­ße Hälfte des Kosakenzipfels…
    "Diesen Kosakenzipfel habe ich vor­hin ser­viert und den hier gera­de eben."

  5. So bizarr ist die Mathematik an sich nicht. Es sind weni­ger Ungempfte bei Variante 2 im Krankenhaus, weil sich die Aufteilung der Grundgesamtheit ver­än­dert und es nur noch 100.000 statt 250.000 Ungeimpfte gibt. Wichtig ist dem RKI eben die Gesamtzahl der KH-Aufentahlte, die sich bei die­ser Modellrechnung mit höhe­rer Impfquote verringert.

    Das RKI weiß also tat­säch­lich, was eine Grundgesamtheit ist und was pas­siert, wenn sich die­se in ihrer Zusammensetzung ver­än­dert. Das fin­de ich umso erstaun­li­cher, als dass es die­se Thematik bei der Frage der Tests kom­plett außer Acht lässt.
    Vor allem auf die­ser Außerachtlassung des RKI basiert die Schätzung der Impfeffektivität.
    Die dort ver­wen­de­te Farrington-Methode ist für Covid nicht geeig­net. Die Farrington-Methode im Rohzustand berück­sich­tigt näm­lich kei­ne Unterschiede in der Verteilung der Tests zwi­schen Geimpften und Ungeimpften. Und da das RKI nicht angibt, dass hier­für eine Korrekturfunktion ange­flanscht wur­de, muss man davon aus­ge­hen, dass sie den Rohzustand verwendet.

    Mit ande­ren Worten: man pro­du­ziert einen kom­plet­ten Datenschrott, bun­te Bilder hin oder her.

    Eine ganz net­te Beschreibung der Farrington-Methode im Rahmen eines Anwendungsbeispiels und eine durch­aus kri­ti­sche Betrachtung fin­det sich hier:

    https://​jour​nals​.plos​.org/​p​l​o​s​o​n​e​/​a​r​t​i​c​l​e​?​i​d​=​1​0​.​1​3​7​1​/​j​o​u​r​n​a​l​.​p​o​n​e​.​0​0​4​1​785

    Insgesamt beruht die Methode sehr stark auf Schätzungen und kann schon bei klei­nen "Fehleinschätzungen" (im Falle des RKI also absicht­li­che Manipulation) bei den Parametern zu sehr varia­blen Ergebnissen kommen.

  6. Was viel wich­ti­ger ist, wacke­rer AA, ist Ihr Hinweis auf die Tabelle 5. Hier haben wir näm­lich (noch) eine sehr viel bes­se­re Darstellung der Realität, da wegen Winter und Omikron mehr Tests auch bei Geömpften durch­ge­führt werden.
    Was sich im Bericht der letz­ten Woche schon ange­deu­tet hat, ver­fe­stigt sich: die sym­pto­ma­tisch Erkrankten und die Hospitalisierten ver­tei­len sich etwa so in der Bevölkerung, wie es den Bevölkerungsanteilen der Geimpften, Geboosterten und Ungeimpften ent­spricht. Die ande­ren Zahlen (Intensiv/Verstorben) sind so klein, dass allen­falls das RKI hier eine Einschätzung abge­ben wür­de, aber kein seriö­ser Forenschreiber.

    Wenn die Tests bei Geömpften und Geboosterten wie­der zurück­ge­hen wer­den auch die ent­spre­chen­den Anteile sin­ken. Und begei­stert wird man ver­kün­den, wie gut doch die Ömpfsuppe nach der Boosterung auch bei Omikron funktioniert.
    Solche Taschenspielertricks waren schon vor 25 Jahren ein alter Hut, aber für den Bildungsbürger von heu­te und ins­be­son­de­re die Öffentlich-Schlechtlichen Journalisten reicht es offen­sicht­lich immer noch.

  7. Wer hat es bemerkt?

    Die "Symptomatischen Infektionen" wer­den bei Geimpften und Ungeimpften anders rech­ne­risch erzeugt.
    Bei Geimpften sind laut Grafik 0,2% der Geimpften sym­pto­ma­tisch, bei Ungeimpften sind 0,8% der Ungeimpften sym­pto­ma­tisch. Und das unab­hän­gig davon, ob man eine Impfquote von 75% oder 90% hat (ein­fach mal nach­rech­nen: 1500 sym­pto­ma­ti­sche Infektionen geteilt durch 750.000 Geimpfte ergibt 0,2%. 2000 sym­pto­ma­ti­sche Infektionen geilt durch 250.000 Ungeimpfte ergibt 0,8%.

    –> Es wird also pau­schal bei den Ungeimpften mit einem ande­ren Faktor der Symptomausbrüche gerech­net. Wenn man aber als Input für eine Statistik schon den Wert vor­gibt, den man am Ende raus­ha­ben möch­te, hat das mit Statistik nichts mehr zu tun, son­dern ist Betrug. 

    Den Rest der Überprüfung die­ser witz­lo­sen 'Statistik' habe ich mir gespart. Ich emp­feh­le dem RKI einen Grundkurs in sta­ti­sti­schen Berechnungen und jour­na­li­sti­scher Kommunikation – oder auch nur, intel­li­gen­te­res oder weni­ger ver­fro­re­nes Personal einzusetzen.

  8. Wer so pfuscht, hat`s nötig.
    Die Daten aus England, Schottland, Australien, Israel und Süd-Afrika sind aufschlußreich.

    tkp, 14.01.2022
    Daten von Public Health Scotland zei­gen tota­les Impfdesaster

    Coronatransition, 10.01.2022
    Grossbritannien: Omikron-Ansteckungsrisiko für Geimpfte mehr als dop­pelt so hoch 

    tkp, 19.01.2022
    Australien: tota­ler Flop der Impfkampagne

    tkp,23.12.2021
    The BMJ Artikel zu Omicron: Daten aus Südafrika bestä­ti­gen Immunflucht aber gerin­ge­re Gefährlichkeit

    Selbst die "Frankfurter Rundschau" mel­det am 18.01.2021
    Omikron-Variante: Studie zu vier­ter Corona-Impfung aus Israel ernüchternd

    Und wie ist die Reaktion in Deutschland darauf?
    Man nimmt nun den Genesenen, den J&J- Geimpften und den zu aller­erst Doppelt-Gespritzten die Privilegien weg, in der Hoffnung, daß die­se nicht mehr dar­auf ver­zich­ten wol­len und sich (erneut) eine Impfung geben lassen.
    Damit erhöht man den Pool der Ungeimpften, um die Statistiken des RKI und der DIVI zu schö­nen und die Menschen in die Impfzentren zu treiben

    Ein inter­es­san­ter Bericht hier­zu von RT​.DE, 18.01.2022
    DIVI-Bericht zu COVID-19-Intensivpatienten wirft Fragen auf 

    Eigentlich wäre die Formel ganz einfach:
    Kein Eigenschutz, kein Fremdschutz -> Spaltung der Gesellschaft ist been­det -> kei­ne Impfpflicht

    Leider gibt es die Geo-Politik.

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