Jeder soll automatisch E‑Patientenakte erhalten: Lauterbach bringt Opt-out-Verfahren auf den Weg

Das berich­tet am 7.11.22 han​dels​blatt​.com:

»Nur wer wider­spricht, soll künf­tig kei­ne digi­ta­le Akte erhal­ten. Der Strategiewechsel soll dem Vorhaben zum Durchbruch ver­hel­fen – ist aber umstritten.

Berlin Kaum jemand nutzt sie – und sie kann fast nichts: Die elek­tro­ni­sche Patientenakte (ePA) ist das Sorgenkind von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). 2021 gestar­tet, ist sie Kern der Digitalagenda des SPD-Politikers.

Sie soll Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe über­flüs­sig und medi­zi­ni­sche Daten für die Forschung ver­füg­bar machen. In Ländern wie Israel ist das selbst­ver­ständ­lich, in Deutschland noch Zukunftsmusik.

Ändern soll dies ein fun­da­men­ta­ler Strategiewechsel, den die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag ver­ein­bart haben und den Lauterbach nun auf den Weg bringt. Derzeit müs­sen sich gesetz­lich Versicherte aktiv für eine ePA ent­schei­den. Das soll sich mit dem Opt-out-Verfahren ändern: Nur wer wider­spricht, bekommt damit kei­ne digi­ta­le Akte.

„Einen ent­spre­chen­den Gesetzentwurf für die­se Grundsatzentscheidung wer­den wir zeit­nah vor­le­gen“, sag­te Lauterbach dem Handelsblatt…

Ziel ist die Umsetzung des Verfahrens im Jahr 2024. Die gilt als schwie­rig. Insbesondere der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat­te sich in der Vergangenheit kri­tisch zum Opt-out-Verfahren geäu­ßert. Zu dem aktu­el­len Verfahren woll­te Kelber sich auf Anfrage nicht äußern…

Die gesetz­li­chen Krankenkassen müs­sen seit 2021 eine elek­tro­ni­sche Akte anbie­ten. Laut dem TI-Dashboard der Gematik haben der­zeit aller­dings nur 556.000 der ins­ge­samt 74 Millionen gesetz­lich Versicherten in Deutschland eine digi­ta­le Akte…«

23 Antworten auf „Jeder soll automatisch E‑Patientenakte erhalten: Lauterbach bringt Opt-out-Verfahren auf den Weg“

  1. Übernächste Stufe: Verpflichtende Nutzung, Ärzte, die nicht mit­ma­chen, wer­den mit Honorarkürzungen wie bei der Telematik bestraft; damit auch Privatpatienten erfaßt wer­den, müs­sen die pri­va­ten Krankenversicherer den Rechnungsinhalt samt auf­ge­li­ste­ten Diagnosen melden.
    Lediglich Selbstzahler kön­nen dann noch die Datenhoheit behal­ten, das aber wer­den sich wohl die wenig­sten lei­sten kön­nen oder wollen.
    Alles kein Problem, wer hat schon etwas zu verbergen?

    1. Wer soll das sein, der Selbstzahler? In D gilt schon län­ger eine Versicherungspflicht. Auch ohne Einkommen 180 EUR pro Monat, wenn man kei­ne Sozialleistungen bean­tragt. Man wird in die Datenerfassung und in den Schuldturm hin­ein­kom­pli­men­tiert. Bohemien war gestern. Ja, ja nur zu Deinem Besten.

      1. Selbstzahler sind Leute, die ihre Versicherung nicht in Anspruch neh­men, obwohl sie Beiträge bezah­len; statt­des­sen bezah­len die die Arztkosten und Medikamente selbst, daher mei­ne rhe­to­ri­sche Frage, wer sich das lei­sten kann oder will?

  2. Aber schön, wenn man dann über­haupt noch wider­spre­chen darf und mal schau­en, wie­vie­le Nachteile dies im aku­ten Behandlungsbedarf für die­je­ni­gen nach sich zie­hen würde…
    (“Ohne E‑Akte behan­del ich sie nicht“, kei­ne Lesegeräte für Bilder auf Dateienträgern etc.etc.)

  3. Ein Klinikmitarbeiter tritt mit Maske aus einem Corona-Isolationsbereich
    Video: Corona-Brennpunkt Krankenhäuser:
    Zermürbt und ange­schla­gen wie das gan­ze Land?

    Hart aber fair. 07.11.2022. 02:39 Min.. .

    Masken‑, Impf- und Isolationspflicht: Geht der Streit um Corona auch im drit­ten Pandemie-Winter wei­ter? Was macht das mit dem Land und mit den beson­ders betrof­fe­nen Krankenhäusern? Wie wer­den die Kliniken wie­der gesund – zum Wohl der Patienten und der Mitarbeiter? 

    Prof. Dr. Karl Lauterbach, SPD

    Klaus Holetschek, CSU

    Lisa Schlagheck

    Christina Berndt

    https://​www1​.wdr​.de/​d​a​s​e​r​s​t​e​/​h​a​r​t​a​b​e​r​f​a​i​r​/​i​n​d​e​x​.​h​tml

  4. Kalle ist doch nichts ande­res, als die lob­by­istisch ein­ge­setz­te Figur sei­ner "Herren". Lobbyismus zieht sich durch sein Leben. Und da er sich so unge­mein wich­tig fin­det, sich als ein Mitglied der "Elite" sieht, muss er den Wünschen nach­kom­men. Sonst droht Bedeutungsverlust. Die Konzernherren dürf­ten sich über Kalle schlapp­la­chen, der ihre toxi­sche Impfbrühe als das moder­ne Manna anpreist und auf­nö­tigt, wo es nur geht. Die Corona Ideologie hoch­hält. Und eben­falls bei der Patientenakte.

    Man darf raten, ob Kalle die opt-out-Regel für sich nut­zen wird. Was wohl für Diagnosen da drin ste­hen würden …

  5. Die kri­mi­nel­len Datenhehler bau­en das System nach der Salamitaktik seit 2003 auf (Einführung der "eGK" per Gesetz, SPD, Ulla Schmidt). Von Veröffentlichungen über schein­ba­re Misserfolge soll­te man sich nicht täu­schen las­sen. Hand in Hand mit der kor­rup­ten Justiz wird ein kri­mi­nel­les Regime errich­tet. Die soge­nann­ten Datenschutzbeauftragten der Politbüros aller Couleur haben sich dabei als nütz­li­che Idioten hervorgetan.

    In einem Artikel von Dr. Lüder kann man nach­le­sen, was der Bankenfreund Jens bis Anfang 2021 ver­an­stal­tet hat­te. Dr. Lüder the­ma­ti­siert unter ande­rem kurz den fata­len Einfluss, den das Vorhaben auf die Infrastruktur des Gesundheitswesens in Deutschland hat. Leider sind Ärzte wie Dr. Lüder und die Freie Ärzteschaft in der Minderheit. Die rest­li­chen Ärzte sind auf einem der­art nied­ri­gen Niveau, dass ihr Verständnis des Vertrauensverhältnisses zwi­schen Patient und Arzt de fac­to nicht mehr erkenn­bar ist.
    https://​www​.stoppt​-die​-​e​-card​.de/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​/​a​r​c​h​i​v​e​s​/​4​0​2​-​e​H​e​a​l​t​h​-​u​n​d​-​T​e​l​e​m​a​t​i​k​i​n​f​r​a​s​t​r​u​k​t​u​r​-​W​a​s​-​k​o​m​m​t​-​2​0​2​1​-​a​u​f​-​u​n​s​-​z​u​.​h​tml

    Dr. Lüder (Ärztin) ist seit sehr vie­len Jahren aktiv gegen das kri­mi­nel­le Projekt e‑Card – so hieß das vor 2003.

    Bei tkp​.at hat Dr. Mayer (Physiker) einen Artikel zu dem Thema ver­öf­fent­licht, in dem er den Bezug zur kri­mi­nel­len und kor­rup­ten EU Kommission herstellt.
    https://​tkp​.at/​2​0​2​2​/​1​1​/​0​8​/​d​e​r​-​f​a​h​r​p​l​a​n​-​z​u​m​-​e​u​-​i​m​p​f​p​a​s​s​-​s​e​i​t​-​2​0​1​8​-​u​n​d​-​d​i​e​-​e​u​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​z​u​r​-​s​c​h​a​f​f​u​n​g​-​d​e​s​-​m​e​d​i​z​i​n​i​s​c​h​-​g​l​a​e​s​e​r​n​e​n​-​b​u​e​r​g​e​rs/
    Der "EU-Impfpass" heißt auch EU Green Pass, Super Green Pass, Freedom Pass, Green Pass. Das sind Worte für das Zertifikatesystem der US-ame­ri­ka­ni­schen gei­stes­kran­ken Superkriminellen (die natür­lich auch in der EU ihre Helfershelfer haben). Egal wie man es nennt, es soll­te jedem bewusst sein, was dahin­ter steckt.

  6. Ähnlich wie bei der Corona-Impfung,
    eigent­lich ziem­lich ein­fach, was man zu tun hat, wenn einem eine ePatietenakte ange­bo­ten wird:

    "Bislang gilt das „Opt-in-Verfahren“: Das heißt, Patientinnen und Patienten müs­sen sich selbst dar­um küm­mern, eine ePA zu erhal­ten. Beim von der Bundesregierung und der Gematik favo­ri­sier­ten „Opt-out-Verfahren“ erhält man nur dann kei­ne digi­ta­le Patientenakte, wenn man der Einrichtung einer ePA widerspricht.

    Bei dem nun ins Auge gefass­ten Verfahren soll es vier Entscheidungsstufen gehen. In der ersten Stufe geht es um die Einrichtung der ePA an sich. In den wei­te­ren Stufen gehe es um den Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseud­ony­mi­sier­te Datenweitergabe zu Forschungszwecken.

    Das neue Verfahren, das nun von der Gematik geprüft wird, soll noch in die­ser Legislaturperiode umge­setzt wer­den. Lauterbach, der letzt­lich für die inhalt­li­che Ausrichtung der Gematik ver­ant­wort­lich ist, ris­kiert damit einen Konflikt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Dieser hat sich kri­tisch zum Opt-out-Verfahren geäußert."

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​d​i​g​i​t​a​l​e​-​p​a​t​i​e​n​t​e​n​a​k​t​e​-​k​o​m​m​t​-​a​u​t​o​m​a​t​i​s​c​h​-​f​u​e​r​-​a​l​l​e​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​m​o​e​g​l​i​c​h​-​l​i​.​2​8​4​637

  7. Wie wäre es paralell zu "mein Körper, mei­ne Entscheidung"
    "mei­ne Daten, mei­ne Entscheidung"
    Im Grundsatz ist es nicht ganz ver­kehrt alle Daten elek­tro­nisch zu sam­meln, damit jeder neue Arzt zugriff auf die Diagnose hat, aber das kann genau­so falsch sein, denn wir wis­sen alle 5 Ärzte 6 Diagnosen und meist ist es was anderes.…
    Was ich damit sagen will, eine wert­neu­tra­le, eigen­stän­di­ge, unbe­ein­fluss­te Beurteilung des Patienten ist damit hinfällig.
    Das noch über das Datenschutz Problem hinaus.
    Ich bin immer der Meinung das man alles machen kann, aber nie­mals ver­pflich­tend. In der elek­tro­ni­schen Datenerfassung steckt viel Potential zum Guten aber noch mehr zum Missbrauch.

    1. In der elek­tro­ni­schen Datenerfassung steckt so gut wie über­haupt nichts posi­ti­ves, sie ist teu­er, zeit­fres­send, ener­gie­fres­send, pro­du­ziert jede Menge Elektroschrott und ent­mün­digt den Bürger. Und wehe, der PC ist defekt oder auch nur für Stunden offline!
      Sie wäre dann vor­teil­haft, wenn aus­schließ­lich das mit ihrer Hilfe gemacht wür­de, was im 20. Jahrhundert müh­sam und lang­wei­lig war.
      Aber noch bevor über­haupt eine Arbeitserleichterung sicht­bar gewor­den war, hat­te schon die Datensammelei begon­nen, was zuvor zu erfas­sen völ­lig illu­so­risch gewe­sen war, wur­de auf ein­mal mög­lich, also wur­de es fol­ge­rich­tig auch gemacht.
      Hätte es eine Möglichkeit gege­ben, dies bei­zei­ten zu stoppen?
      Vermutlich nicht, wenn man die Eigenschaften die­ser Spezies kennt!

  8. Dr. Norbert Häring

    Bald chi­ne­si­sche Verhältnisse?
    EU-Regierungen wol­len Kameras mit Gesichtserkennung im öffent­li­chen Raum

    8. 11. 2022 | Wenn es nach dem aktu­el­len Vorschlag des EU-Rats geht, soll die auto­ma­ti­sier­te Gesichtserkennung im öffent­li­chen Raum zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zuläs­sig wer­den. Die vor­ge­se­he­nen Bedingungen sind so leicht zu erfül­len, dass einer auto­ma­ti­sier­ten bio­me­tri­schen Totalüberwachung des öffent­li­chen Raums wie in China wenig ent­ge­gen­ste­hen würde.

    Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten), hat am 7.11. den geleakten
    Entwurf des EU-Rats einer Verordnung
    [Link eingefügt
    https://​www​.patrick​-brey​er​.de/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​2​/​1​1​/​L​E​A​K​_​C​L​E​A​N​-​C​Z​_​P​r​e​s​i​d​e​n​c​y​_​f​i​f​t​h​_​c​o​m​p​t​_​t​e​x​t​_​o​n​_​t​h​e​_​A​I​_​A​c​t​.​pdf ]

    für den Einsatz künst­li­cher Intelligenz ver­öf­fent­licht. Deren Artikel 5 ent­hält Verbote bestimm­ter Praktiken und Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden.

    Darin steht, dass der Einsatz auto­ma­ti­sier­ter bio­me­tri­scher Erkennungssysteme den Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist, wenn er bei der Suche nach Straftätern oder Opfern von Straftaten hilft, oder bei der Abwehr von Gefahren, etwa der Terrorgefahr. Hier ein Auszug (in mei­ner Übersetzung):

    „Artikel 5

    1. Die fol­gen­den Praktiken der künst­li­chen Intelligenz sind verboten:
    (d) die Verwendung von bio­me­tri­schen Echtzeit-Fernidentifizierungssystemen in öffent­lich zugäng­li­chen Räumen durch Strafverfolgungsbehörden oder in deren Auftrag zum Zwecke der Strafverfolgung, es sei denn, eine sol­che Verwendung ist für eines der fol­gen­den Ziele unbe­dingt erforderlich:

    (i) die geziel­te Suche nach bestimm­ten poten­zi­el­len Opfern von Straftaten;

    (ii) die Abwehr einer kon­kre­ten, erheb­li­chen Bedrohung der kri­ti­schen Infrastruktur, des Lebens, der Gesundheit oder der phy­si­schen Sicherheit natür­li­cher Personen oder die Verhinderung eines Terroranschlags;

    (iii) die Lokalisierung oder Identifizierung einer natür­li­chen Person zum Zwecke der Durchführung straf­recht­li­cher Ermittlungen, der Strafverfolgung oder der Vollstreckung einer straf­recht­li­chen Sanktion einer Straftat nach Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates, die in dem betref­fen­den Mitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe oder einer frei­heits­ent­zie­hen­den Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von min­de­stens drei Jahren bedroht ist, oder ande­rer spe­zi­fi­scher Straftaten, die in dem betref­fen­den Mitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe oder einer frei­heits­ent­zie­hen­den Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von min­de­stens fünf Jahren bedroht sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften die­ses Mitgliedstaates.

    2. Bei der Verwendung von bio­me­tri­schen Fernerkennungssystemen „in Echtzeit“ in öffent­lich zugäng­li­chen Räumen zum Zwecke der Strafverfolgung für eines der in Absatz 1 Buchstabe d) genann­ten Ziele ist Folgendes zu berücksichtigen:
    (a) die Art der Situation, die Anlass für den mög­li­chen Einsatz ist, ins­be­son­de­re die Schwere, die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Schadens, der ohne den Einsatz des Systems ent­ste­hen würde;

    (b) die Folgen des Einsatzes des Systems für die Rechte und Freiheiten aller betrof­fe­nen Personen, ins­be­son­de­re die Schwere, die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß die­ser Folgen.

    Darüber hin­aus müs­sen bei der Verwendung von bio­me­tri­schen Fernidentifizierungssystemen in öffent­lich zugäng­li­chen Räumen zum Zweck der Strafverfolgung für eines der in Absatz 1 Buchstabe d genann­ten Ziele die not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Schutzmaßnahmen und Bedingungen für die Verwendung ein­ge­hal­ten wer­den, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der zeit­li­chen, geo­gra­fi­schen und per­sön­li­chen Beschränkungen.

    3. In Bezug auf Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2 bedarf jede Verwendung eines bio­me­tri­schen Fernerkennungssystems in öffent­lich zugäng­li­chen Räumen zu Strafverfolgungszwecken einer vor­he­ri­gen Genehmigung durch eine Justizbehörde oder eine unab­hän­gi­ge Verwaltungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem die Verwendung erfol­gen soll, die auf begrün­de­ten Antrag und im Einklang mit den in Absatz 4 genann­ten Modalitäten des natio­na­len Rechts erteilt wird. In hin­rei­chend begrün­de­ten drin­gen­den Fällen kann jedoch mit der Verwendung des Systems ohne Genehmigung begon­nen wer­den, sofern die­se Genehmigung unver­züg­lich wäh­rend der Verwendung des AI-Systems bean­tragt wird; wird die Genehmigung abge­lehnt, so wird die Verwendung mit sofor­ti­ger Wirkung eingestellt.

    Die zustän­di­ge Justiz- oder Verwaltungsbehörde erteilt die Genehmigung nur dann, wenn sie sich auf der Grundlage objek­ti­ver Beweise oder ein­deu­ti­ger Hinweise, die ihr vor­ge­legt wer­den, davon über­zeugt hat, dass die Verwendung des frag­li­chen bio­me­tri­schen Fernerkennungssystems „in Echtzeit“ für die Erreichung eines der in Absatz 1 Buchstabe d genann­ten Ziele erfor­der­lich und ver­hält­nis­mä­ßig ist, wie in dem Ersuchen genannt. Bei der Entscheidung über den Antrag berück­sich­tigt die zustän­di­ge Justiz- oder Verwaltungsbehörde die in Absatz 2 genann­ten Elemente.“

    Für den Einsatz brau­chen die Strafverfolgungsbehörden die Genehmigung eines Gerichts oder „unab­hän­gi­gen Verwaltungsbehörde“. Diese muss die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit des Überwachungsansinnens prüfen.

    Wer nach den Erfahrungen mit der Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen durch Gerichte hier­in eine ernst­haf­te Hürde und Sicherung sieht, ist mit einem uner­schüt­ter­li­chen Vertrauen in die staat­li­chen Institutionen geseg­net. Welches Gericht wird wohl ein Veto ein­le­gen, wenn eine Polizeibehörde unter Verweis auf angeb­li­che Erkenntnisse der Geheimdienste bean­tragt, zur Sicherung gegen Terroranschläge alle öffent­li­chen Plätze einer Stadt mit Kameras mit Gesichtserkennung zu überwachen.

    Schwere Straftäter sind außer­dem immer auf der Flucht. Eine Überwachung von Verkehrswegen und ‑Knotenpunkten wird sich mit der nie enden­den Suche nach ihnen also immer begrün­den las­sen. Auch ent­führ­te Kinder und ande­re Opfer von Verschleppungen gibt es immer.
    Kommentar von Breyer

    Patrick Breyer kom­men­tiert den Verordnungsentwurf so:

    „Dieser Vorschlag wür­de den per­ma­nen­ten und flä­chen­decken­den Einsatz der Gesichtsüberwachung recht­fer­ti­gen, um nach Tausenden von ‘Opfern’, ‘Bedrohungen’ und Verdächtigen ‘schwe­rer Straftaten’ zu suchen, die immer zur Fahndung aus­ge­schrie­ben sind. Wir müs­sen eine dys­to­pi­sche Zukunft der bio­me­tri­schen Massenüberwachung nach chi­ne­si­schem Vorbild in Europa ver­hin­dern! Diese Technologie wird von auto­ri­tä­ren Ländern wie Russland oder dem Iran miss­braucht – wol­len unse­re Regierungen uns etwa in die­sel­be Richtung führen?“

    Man muss das in Zusammenhang mit dem digi­ta­len Impfpass und den Zugangskontrollen fast über­all sehen, wie sie wäh­rend der Hochzeit der Corona-Panikmache gal­ten. China hat die­sen Zusammenhang bereits her­ge­stellt. Dort ist der öffent­li­che Raum bis hin zu den Eingängen der Wohnhäuser mit bio­me­tri­schen Erkennungssystemen und Impfpasskontrollsystemen gepfla­stert. Niemand kann sich der Verbringung in ein Quarantänecamp ent­zie­hen, wenn einer der stän­di­gen Covid-Test mal ein kor­rek­tes oder fal­sches posi­ti­ves Ergebnis ergibt. Niemand kann sich der häus­li­chen Quarantäne entziehen.

    Wer als Kritiker oder aus ande­rem Grund im Fadenkreuz der Behörden ist, kann sich nicht mehr frei und uner­kannt bewe­gen. Wenn sie wol­len, kön­nen sie ihm jeder­zeit die Bewegungsfreiheit ganz neh­men, indem sie sei­nen Corona-Status auf gelb oder rot set­zen. China hat Corona für die Einführung einer auto­ma­ti­sier­ten Totalüberwachung der Bevölkerung genutzt.

    Wollen wir unse­ren Regierungen die­se Möglichkeit auch geben?

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​n​e​w​s​/​e​u​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​k​u​e​n​s​t​l​i​c​h​e​-​i​n​t​e​l​l​i​g​e​nz/

  9. Ergänzung: So, wie sich immer der Mensch der Technologie anpas­sen muß­te, geschah das auch bei der Digitalisierung. Nur sel­ten war es so, daß sich die Technologie dem Menschen anpaß­te; das erkennt man schon am Dreischichtsystem in der Industrie.

    1. Das ist abhän­gig von Arbeitsmarkt, Krieg und Stand der Globalisierung. Dank Demographie müs­sen sich die Arbeitgeber mal wie­der anpassen.
      https://​www​.audi​-media​cen​ter​.com/​d​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​s​c​h​i​c​h​t​a​r​b​e​i​t​-​m​i​t​-​s​p​i​e​l​r​a​u​m​-​p​i​l​o​t​p​r​o​j​e​k​t​-​z​u​-​f​l​e​x​i​b​l​e​r​e​n​-​a​r​b​e​i​t​s​z​e​i​t​e​n​-​i​n​-​d​e​r​-​a​u​d​i​-​p​r​o​d​u​k​t​i​o​n​-​1​4​582
      Und sie jagen wie­der die letz­te Hausfrau/Mutter hin­ter dem Kochtopf her­vor. Die Psychologie macht da eif­rig mit, mal ist es gut für Kinder, wenn die Frau zuhau­se ist und mal schlecht.
      Das ist bei Inflation eigent­lich immer so. Die Reichen müs­sen ihr Geld inve­stie­ren und kön­nen nicht ein­fach auf ihrem Geldbatzen sit­zen blei­ben. Ich habe da ziem­lich gute Erinnerungen an die 1970er Jahre. In den 1980ern wur­de es dann schwierig.

  10. Uns Kalle steht damit nicht allei­ne da.

    "Der Fahrplan zum EU-Impfpass seit 2018 und die EU-Verordnung zur Schaffung des medi­zi­nisch glä­ser­nen Bürgers
    8. November 2022 von Dr. Peter F. Mayer"
    https://​tkp​.at/​2​0​2​2​/​1​1​/​0​8​/​d​e​r​-​f​a​h​r​p​l​a​n​-​z​u​m​-​e​u​-​i​m​p​f​p​a​s​s​-​s​e​i​t​-​2​0​1​8​-​u​n​d​-​d​i​e​-​e​u​-​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​-​z​u​r​-​s​c​h​a​f​f​u​n​g​-​d​e​s​-​m​e​d​i​z​i​n​i​s​c​h​-​g​l​a​e​s​e​r​n​e​n​-​b​u​e​r​g​e​rs/

    dar­in:

    "ROADMAP FOR THE IMPLEMENTATION OF ACTIONS BY THE EUROPEAN COMMISSION BASED ON THE COMMISSION
    COMMUNICATION AND THE COUNCIL RECOMMENDATION ON STRENGTHENING COOPERATION AGAINST VACCINE
    PREVENTABLE DISEASES"
    https://tkp.at/wp-content/uploads/2022/11/2019–2022_roadmap_en.pdf

    "Vorschlag für eine
    VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    über den euro­päi­schen Raum für Gesundheitsdaten"
    https://​tkp​.at/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​2​/​1​1​/​V​E​R​O​R​D​N​U​N​G​-​f​u​e​r​-​e​u​r​o​p​a​e​i​s​c​h​e​n​-​R​a​u​m​-​f​u​e​r​-​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​d​a​t​e​n​.​pdf

    "5. WEITERE ANGABEN
    • Durchführungspläne sowie Überwachungs‑, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten Aufgrund des dyna­mi­schen Charakters der digi­ta­len Umgestaltung im Gesundheitsbereich wird die Überwachung der Entwicklungen, die aus den Auswirkungen des EHDS resul­tie­ren, ein wesent­li­cher Bestandteil der Maßnahmen in die­sem Bereich sein. Um sicher­zu­stel­len, dass die aus­ge­wähl­ten poli­ti­schen Maßnahmen tat­säch­lich zu den ange­streb­ten Ergebnissen füh­ren, und um etwa­ige künf­ti­ge Überarbeitungen zu ermög­li­chen, ist es erfor­der­lich, die Durchführung die­ses Vorschlags zu über­wa­chen und zu bewerten.

    Die Überwachung der Einzelziele und der recht­li­chen Verpflichtungen wird in erster Linie durch die Berichterstattung der digi­ta­len Gesundheitsbehörden und der Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten erreicht. Darüber hin­aus wird eine Überwachung der Indikatoren für MyHealth@EU und der Infrastruktur für die Sekundärnutzung elek­tro­ni­scher Gesundheitsdaten erfolgen.

    Die Einrichtung der Infrastrukturen, ins­be­son­de­re der Aufbau der euro­päi­schen Plattform der neu­en Infrastruktur für die Sekundärnutzung elek­tro­ni­scher Gesundheitsdaten, erfolgt im Einklang mit dem all­ge­mei­nen IT-Governance-Rahmen der Kommission. Daher wer­den die Entscheidungen in Bezug auf IT-Entwicklung und ‑Auftragsvergabe vor der Genehmigung einer Prüfung durch den Informationstechnik- und Cybersicherheitsbeirat der Europäischen Kommission unterzogen."

  11. Weder für die Gefahren von Radioaktivität noch für die Gefahren der Elektronische Patientenakte haben wir ein Sensorium sagt:

    Weil zu Wenige sich von der Opt-in-Lösung ÜBERTÖLPEN lie­ssen, machen sie den ZWANGSEINSTIEG zur Norm. Zu Beginn der freund­lich-jovia­len Einführung wird man wohl noch (vor­über­ge­hend) aus­stei­gen kön­nen – was natür­lich die Allermeisten ver­schla­fen wer­den – spä­ter wird – ana­log zur Einführung der Corona-Impfpflicht – es mit Sicherheit zur elek­tro­ni­sche Patientenakten-PFLICHT kom­men. Die Unwilligen wer­den dann (m.E.) lei­der zur soli­da­ri­schen Datenspende gezwun­gen wer­den müssen… 

    "Grund für den Kurswechsel ist das bis­he­ri­ge Scheitern der ePA. Beim bis­he­ri­gen Opt-in-Konzept müs­sen sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse für eine ePA regi­strie­ren, um sie ange­legt zu bekom­men. Die Folge: Weniger als ein Prozent der 73 Millionen gesetz­lich Krankenversicherten in Deutschland haben eine ePA.

    „Das heißt, sie spielt kei­ne Rolle in der Versorgung, sie ist nicht im Alltag ange­kom­men“, erklär­te Ozegowski. Auch Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken räum­te ein, bis­her auf das fal­sche Pferd gesetzt zu haben: „Wir haben am Anfang geglaubt, Opt-in wäre eine gute Lösung mit aus­rei­chen­der Datenhoheit der Versicher­ten“, sag­te er bei der­sel­ben Veranstaltung.

    Ein Blick in ande­re Länder habe jedoch gezeigt, dass „Opt-in die schlech­te­ste aller Lösungen ist“, da sie die Ges­ellschaft spal­te. Wohlhabendere, jün­ge­re und gebil­de­te­re deut­sche Muttersprachler wür­den dann nach­weis­lich mehr pro­fi­tie­ren als ärme­re, älte­re Menschen mit gerin­ge­rem Bildungsniveau oder Menschen, deren Mutter­sprache nicht Deutsch ist."

    Auch den Bundesdatenschutzbeauftragten wird man von der Notwendigkeit der Opt-out-Pflicht der ePatientenakte überzeugen…

    "Hauptziel ist des­halb eine brei­te­re Abdeckung. „Wir kön­nen nicht akzep­tie­ren, wo wir gera­de ste­hen“, sag­te Ozegowski mit Blick auf die bis­he­ri­ge Nutzerrate. „Mindestens 80 Prozent ePA-Nutzung bis 2025 ist das Ziel, das wir uns gesetzt haben.“ Das sei auch not­wen­dig, damit die Ärzte sie über­haupt rou­ti­ne­mä­ßig befüllen.

    Allerdings, so deu­te­ten Ozegowski und Leyck Dieken an, könn­te par­al­lel zum E‑Rezept auch bei der ePA der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber noch ein Wort mit­re­den. Er hat­te bereits erklärt, dass er die Opt-out-Lösung für „daten­schutz­po­li­tisch falsch“ hält."

    Good cop/bad cop-Spielchen wird es zur Demokratiesimulation auch geben…

    "Während Ozegowski ihre Kompromissbereitschaft beton­te – „natür­lich wol­len wir Herrn Kelber mit ins Boot holen“, sag­te sie – stell­te Leyck Dieken her­aus, wel­che Grenzen er sieht: „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und struk­tu­rier­te Daten gehen nicht zusam­men“, erklär­te er mit Blick auf die Anforderungen des BfDI."

    Und was wird aus den bis­lang beim Denken in die­ser unge­sun­den Angelegenheit eher unglück­lich Agierenden:

    "Den weni­gen Versicherten, die die ePA bereits nut­zen, ver­mit­telt die Gematik Sicherheit: Für sie blei­be die Kassen-App ihr Zugang zur ePA. Die aktu­el­le Version kön­ne wei­ter genutzt wer­den und wer­de in den kom­men­den Monaten fort­ent­wickelt. Wer bereits eine ePA besitzt oder plant, sich eine ein­zu­rich­ten, wer­de spä­ter sei­ne Daten auch in der Opt-out-Variante nut­zen können."

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​1​3​8​6​5​1​/​G​e​m​a​t​i​k​-​e​n​t​w​i​c​k​e​l​t​-​O​p​t​-​o​u​t​-​K​o​n​z​e​p​t​-​f​u​e​r​-​e​l​e​k​t​r​o​n​i​s​c​h​e​-​P​a​t​i​e​n​t​e​n​a​kte

    Wie bei den Corona-Impfstoffnebenwirkungen wird man spä­ter von nichts gewusst haben wollen…

  12. Medatixx, ein Anbieter von Praxissoftware, eröff­net Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen die Möglichkeit, gegen Cash anony­mi­sier­te (?) Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu verkaufen

    Gesunde_daten/ November 13, 2022/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Hessischer Datenschutz/ 0Kommentare

    Medatixx, ein in Eltville/Hessen ansäs­si­ges Unternehmen, das Anbieter von Praxissoftware für Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ist, eröff­net der­zeit den Inhaber*innen der genann­ten Praxen die Möglichkeit, gegen eine monat­li­che Aufwandsentschädigung von – je nach Anzahl der betei­lig­ten Behandler*innen – 30,00 bis 40,00 € anony­mi­sier­te Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer jewei­li­gen Patient*innen zu verkaufen.

    Auf der Homepage von Medatixx wird dazu u. a. wie folgt infor­miert: „x.panel ermög­licht Anwenderinnen und Anwendern einer Praxissoftware von meda­tixx eine daten­schutz­kon­for­me und anony­mi­sier­te Übermittlung von ambu­lan­ten Versorgungsdaten… Das Anonymisierungskonzept ent­spricht den recht­li­chen Rahmenbedingungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deut­schen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Es wur­de in Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit erstellt… Vorteile

    Verbesserung der Datenverfügbarkeit für Forschungsvorhaben
    Steigerung der Transparenz der ambu­lan­ten Versorgungspraxis
    Schaffung neu­er Analysemöglichkeiten für wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisgewinn in der Medizin
    Automatische Übermittlung der anony­mi­sier­ten Daten
    Reduktion der monat­li­chen Softwarepflegegebühren als Aufwandsentschädigung…

    Mit dem Start von x.panel Ende des vier­ten Quartals 2022 kann die Übertragung der Daten begin­nen und die Reduktion der Softwarepflege vom ersten Monat an erfolgen…“

    Da weder auf der Homepage von Medatixx noch auf der Homepage des hes­si­schen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wei­te­re Informationen zu die­sem Vorhaben zu fin­den sind, ging eine Anfrage an Prof. Dr. Alexander Roßnagel, den Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftagten, „eine Stellungnahme zu der Tatsachenbehauptung ‚in Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit‘“ abzu­ge­ben „sowie – auf der Grundlage der §§ 80 – 89 HDSIG – um eine Kopie Ihrer von Medatixx genann­ten Stellungnahme“ zu bitten.

    Auf die Antwort / Stellungnahme von Prof. Dr. Alexander Roßnagel darf man als am Schutz von Gesundheits- und Behandliungsdaten inter­es­sier­ter Mensch gespannt sein…

    Nicht unin­ter­es­sant erscheint in die­sem Zusammenhang auch fol­gen­de Tatsache zu sein: Am 09.11.2021 mel­de­te die gema­tik auf ihrer Homepage: „Wie die meda­tixx GmbH auf ihrer Webseite erklärt, ist das Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs gewor­den, bei dem wich­ti­ge Teile der inter­nen IT-Systeme ver­schlüs­selt wur­den. Die meda­tixx GmbH ist ein Anbieter von Praxissoftware für Ärzte und betreut in die­sem Kontext vie­le Kunden…“

    Offensichtlich sind Ende 2021 bei Medatixx durch den Hackerangriff grö­ße­re und schwer zu lösen­de Probleme ent­stan­den. Das macht eine Veröffentlichung von Medatixx vom 20.12.2021 (inzwi­schen auf der Medatixx-Homepage nicht mehr ver­füg­bar) deut­lich: „Intensive Analysen im Rahmen der foren­si­schen Untersuchungen des Angriffes erga­ben, dass die in Praxen, MVZs und Ambulanzen ein­ge­setz­ten Praxissoftwarelösungen von meda­tixx durch den sich in der ersten Novemberwoche ereig­ne­ten Cyber-Angriff mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betrof­fen sind. Darüber hin­aus konn­ten bereits wich­ti­ge Schritte zur Wiederherstellung der Erreichbarkeit von Telefon, Sammel-E-Mailadressen sowie Software- und tech­ni­schem Support der meda­tixx abge­schlos­sen werden…“

    In einer Stellungnahme vom 29.11.2021 – die der­zeit noch auf der Homepage von Medatixx ver­füg­bar ist – wird erklärt: “Das Unternehmen meda­tixx erleb­te mit der Cyber-Attacke Anfang November die bis­her größ­te Herausforderung sei­ner Unternehmensgeschichte. Die gesam­te inter­ne IT-Struktur – von der Telefonanlage über das E‑Mailsystem bis hin zu den Programmiertools – stand still…”

    Alexander Roßnagel Datenschutz Gesundheitsdaten Hessen
    meda­tixx GmbH Patientendaten

    https://​ddrm​.de/​m​e​d​a​t​i​x​x​-​e​i​n​-​a​n​b​i​e​t​e​r​-​v​o​n​-​p​r​a​x​i​s​s​o​f​t​w​a​r​e​-​e​r​o​e​f​f​n​e​t​-​a​e​r​z​t​i​n​n​e​n​-​u​n​d​-​p​s​y​c​h​o​t​h​e​r​a​p​e​u​t​i​n​n​e​n​-​d​i​e​-​m​o​e​g​l​i​c​h​k​e​i​t​-​g​e​g​e​n​-​c​a​s​h​-​a​n​o​n​y​m​i​s​i​e​r​t​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​-​u​n​d​-​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​s​d​a​t​e​n​-​i​h​r​e​r​-​p​a​t​i​e​n​t​i​n​n​e​n​-​z​u​-​v​e​r​ka/

  13. Gematik hat Prüfauftrag für “Opt-out-Patientenakte” erhalten

    Gesunde_daten/ November 14, 2022/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

    Die elek­tro­ni­sche Patientenakte (ePA) soll noch in die­ser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung, d. h. ohne vor­he­ri­ge Einwilligung der ein­zel­nen Versicherten, ein­ge­führt wer­den. Das ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP – ver­öf­fent­licht am 24.11.2021 – ver­ein­bart worden:

    Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83
    https://​www​.spd​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​D​o​k​u​m​e​n​t​e​/​K​o​a​l​i​t​i​o​n​s​v​e​r​t​r​a​g​/​K​o​a​l​i​t​i​o​n​s​v​e​r​t​r​a​g​_​2​0​2​1​-​2​0​2​5​.​pdf

    Seit 01.01.2021 haben die gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­ten Menschen in Deutschland die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse die Einrichtung einer ePA für sich zu bean­tra­gen. 2020 (neue­re Zahlen lie­gen noch nicht vor) waren in Deutschland 73,36 Mio. Menschen in einer gesetz­li­chen Krankenkasse versichert.
    452.778 davon waren am 15.04.2022 Inhaber*in einer ePA.
    https://​pati​en​ten​rech​te​-daten​schutz​.de/​e​r​f​o​l​g​s​m​e​l​d​u​n​g​e​n​-​d​e​r​-​g​e​m​a​t​i​k​-​n​a​e​h​e​r​-​b​e​t​r​a​c​h​t​et/
    Das ent­spricht einer Quote von 0,617200109 %. Nicht gera­de eine Erfolgsgeschichte.

    Das lässt den Befürworter*innen einer Zwangs-Digitalisierung des Gesundheitswesens kei­ne Ruhe. Jens Spahn (CDU) trau­te sich als Bundesgesundheitsminister noch nicht dar­an, das in den
    §§ 342 – 345 SGB V
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​s​g​b​_​5​/​B​J​N​R​0​2​4​8​2​0​9​8​8​.​h​t​m​l​#​B​J​N​R​0​2​4​8​2​0​9​8​8​B​J​N​G​0​1​0​1​0​0​126

    ver­an­ker­te Prinzip der infor­mier­ten und frei­wil­li­gen Einwilligung zur Nutzung einer elek­tro­ni­schen Patientenakte (ePA) durch eine Zwangs-ePA zu ersetzen.

    “Und bist du nicht wil­lig, so brauch’ ich Gewalt“ (J. W. v. Goethe: Erlkönig)

    Karl Lauterbach (SPD) als neu­er Bundesgesundheitsminister will die­ses Prinzip der infor­mier­ten und frei­wil­li­gen Einwilligung aber besei­ti­gen. Er lässt die Jurist*innen in sei­nem Ministerium am einer ent­spre­chen­den Gesetzesänderung arbei­ten und hat mit der Mehrheit der Gesellschafteranteile in der gema­tik (der Bund ist zu 51 % Anteilseigner der gema­tik GmbH) in der Gesellschafterversammlung am 07.11.2022 durch­ge­setzt, dass die gema­tik einen Prüfauftrag für eine „Opt-out-ePA“ erhal­ten hat. Vier Opt-out-Dimensionen sol­len geprüft wer­den, so die gema­tik in einer
    Pressemitteilung
    https://​www​.gema​tik​.de/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​n​e​w​s​-​d​e​t​a​i​l​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​-​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​e​r​-​b​e​s​c​h​l​i​e​s​s​e​n​-​o​p​t​-​o​u​t​-​epa
    vom 07.11.2022:

    „Die Bereitstellung der Akte,
    der Zugriff auf die ePA,
    ihre Befüllung und
    die pseud­ony­mi­sier­te Datenweitergabe zu Forschungszwecken. 

    Ferner wur­de beschlos­sen, dass auch der elek­tro­ni­sche Medikationsplan (eMP) sowie die elek­tro­ni­sche Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA wer­den sollen.“

    Soweit die Fakten aus der Mitteilung der gema­tik. Aber auch der Hinweis auf die vor­geb­lich segens­rei­chen Auswirkungen die­ser Zwangs-ePA für die Versichertengemeinschaft darf – wie immer bei der gema­tik – nicht feh­len: „Denn als Opt-out-Lösung wird sie (gemeint ist die Zwangs-ePA) zu einem zen­tra­len Teil einer moder­nen, digi­ta­len Gesundheitsversorgung in Deutschland – pati­en­ten­zen­triert, zugäng­lich für alle Bürger:innen und unab­hän­gig von Alter oder digi­ta­ler Affinität. Die Opt-out-ePA bün­delt rele­van­te Gesundheitsdaten von allen Versicherten indi­vi­du­ell, sicher und sou­ve­rän an einem Ort und stärkt damit die Patientensicherheit erheblich…“

    Dass die mit der opt-out-ePA zwangs­wei­se ver­bun­de­ne (pseud­ony­mi­sier­te) „Datenweitergabe zu Forschungszwecken“ kei­nen hin­rei­chen­den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Missbrauch dar­stellt, dar­auf haben Fachleute wie Prof. Dr. Dominique Schröder sowohl in Anhörungen im Bundestag als auch in
    Veranstaltungen
    https://​tube​.tchncs​.de/​w​/​s​8​4​x​6​J​C​3​X​d​h​j​7​E​6​s​t​i​3​Vqs

    wie­der­holt hin­ge­wie­sen, die­se Problematik wird aber von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den ande­ren Befürworter*innen einer Zwangs-ePA bewußt ausgeblendet.

    Und wer wis­sen will, wie schwie­rig das indi­vi­du­el­le opt-out bei der elek­tro­ni­schen Patientenakte (ePA) gemacht wer­den kann, soll­te einen Blick nach Österreich richten.
    Die dor­ti­ge ePA hat den schö­nen Namen ELGA (elek­tro­ni­sche Gesundheitsakte). 

    Wie schwie­rig es Versicherten in Österreich gemacht wird, aus der Zwangs-ELGA wie­der aus­zu­stei­gen und wel­che Nachteile in der medi­zi­ni­schen Versorgung sie dabei erlei­den müs­sen, wird
    hier
    https://​pati​en​ten​rech​te​-daten​schutz​.de/​s​c​h​u​t​z​-​v​o​n​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​-​u​n​d​-​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​s​d​a​t​e​n​-​e​i​n​-​b​l​i​c​k​-​u​e​b​e​r​-​d​i​e​-​g​r​e​n​z​e​-​d​i​e​-​e​l​e​k​t​r​o​n​i​s​c​h​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​k​t​e​-​e​l​g​a​-​i​n​-​o​e​s​t​e​r​r​e​i​ch/

    und
    hier
    https://​pati​en​ten​rech​te​-daten​schutz​.de/​o​e​s​t​e​r​r​e​i​c​h​-​s​a​n​k​t​i​o​n​e​n​-​f​u​e​r​-​v​e​r​s​i​c​h​e​r​t​e​-​d​i​e​-​d​i​e​-​e​l​e​k​t​r​o​n​i​s​c​h​e​n​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​k​t​e​-​e​l​g​a​-​v​e​r​w​e​i​g​e​rn/

    in zwei Beiträgen skizziert.
    Datenschutz elek­tro­ni­sche Patientenakte ePA Gematik
    infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung Jens Spahn Karl Lauterbach
    opt-out Telematikinfrastruktur
    Navigation (Beiträge)

    https://​ddrm​.de/​g​e​m​a​t​i​k​-​h​a​t​-​p​r​u​e​f​a​u​f​t​r​a​g​-​f​u​e​r​-​o​p​t​-​o​u​t​-​p​a​t​i​e​n​t​e​n​a​k​t​e​-​e​r​h​a​l​t​en/

  14. Symposium zur Forschung mit Gesundheitsdaten 14.11.2022 am 20:27

    Charité

    Symposium zur Forschung mit Gesundheitsdaten

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ver­an­stal­te­te am 3. November 2022 das Symposium „Forschung mit Gesundheitsdaten – Herausforderungen im Zeichen der Datenschutz-Grundverordnung“ in Berlin. Hier fin­den Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung.

    Das Symposium fand im Hörsaal der Kaiserin-Friedrich-Stiftung statt.
    Die Vorträge fin­den Sie an fol­gen­den Zeitpunkten:

    Dr. Susanne Ozegowski, Bundesministerium für Gesundheit (00:09:30)
    Prof. Thomas Petri, LfD Bayern (00:46:40)
    Dr. Ralph Hayer, Berlin – Koordinierungsstelle des Netzwerk Universitätsmedizin (01:21:40)
    Prof. Iris Pigeot, Bremen – Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (01:46:10)
    Prof. Wolfgang Hoffmann, Greifswald – Institut für Community Medicin (02:26:30)
    Prof. Louisa Specht-Riemschneider, Bonn – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht (02:52:30)
    Dr. Johannes Drepper – Technologie- und Medienplattform für die ver­netz­te medi­zi­ni­sche Forschung e.V. (03:18:40)
    Dr. Bernd Schütze – Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH (03:55:20)
    Bertram Raum – ehm. Referatsleiter für Sozial- und Gesundheiswesen beim BfDI (04:24:00)

    https://​www​.bfdi​.bund​.de/​D​E​/​S​e​r​v​i​c​e​/​M​e​d​i​a​t​h​e​k​/​V​e​r​a​n​s​t​a​l​t​u​n​g​e​n​/​2​0​2​2​-​S​y​m​p​o​s​i​u​m​-​F​o​r​s​c​h​u​n​g​s​d​a​t​e​n​/​S​y​m​p​o​s​i​u​m​-​F​o​r​s​c​h​u​n​g​s​d​a​t​e​n​-​2​0​2​2​_​m​i​t​_​i​f​r​a​m​e​.​h​tml

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