Jetzt sogar Coronastrafe fürs Zusammenleben mit Partner

Das ist die Überschrift eines Artikels auf heu​te​.at1 vom 25.12. Zu lesen ist:

»Kein Scherz: Bei eini­gen Bürgern flat­tern der­zeit saf­ti­ge Strafen ins Haus. Ihr Verbrechen: Sie leben mit einem Corona-posi­ti­ven Partner zusammen!
Rund um die Corona-Strafverfügungen herrscht aktu­ell hel­le Aufregung. Wie der ORF berich­tet, beka­men meh­re­re Kärntner Post von ihren Bezirkshauptmannschaften. Darin heißt es laut Bericht, dass sie gegen das Kontaktverbot ver­sto­ßen haben und nun 300 Euro Strafe zah­len oder sechs Tage in Haft gehen sol­len. Ein Scherz? Nein, die Strafen sind tat­säch­lich echt. Gegen das Kontaktverbot hät­ten die Betroffenen ver­sto­ßen, weil sie mit ihren Corona-posi­ti­ven Partnern wei­ter im gemein­sa­men (!) Haushalt leben würden.

Die Betroffenen fal­len nun aus allen Wolken, aus meh­re­ren Gründen. Sie leben näm­lich seit Jahren gemein­sam auf ihrem Hauptwohnsitz und wur­den offen­bar nicht ein­mal auf Verstöße kon­trol­liert. Außerdem dürf­ten die Behörden Wind von den Lebenspartnern der Corona-Positiven über das Contact Tracing bekom­men haben. Und zu guter Letzt wer­den die Strafen offen­bar für einen Zeitpunkt aus­ge­stellt, in denen die Partner noch nicht ein­mal posi­tiv auf das Coronavirus gete­stet wurden.

Mann posi­tiv gete­stet, Frau soll blechen
Wie der ORF wei­ter berich­tet, springt nun ein Rechtsanwalt den Betroffenen ohne Honorar zur Seite, denn er sieht die Strafen als nicht Rechtens an. Einer der Betroffenen schil­der­te ihm und dem ORF gegen­über, dass er sich auf das Coronavirus testen ließ und ein posi­ti­ves Ergebnis bekam. Dabei gab er an, dass er mit sei­ner Lebensgefährtin im gemein­sa­men Haushalt lebe, wor­auf­hin die Frau ange­ru­fen wurde.

Auch sie erklär­te, mit dem Mann zusam­men zu leben und ihn des­halb am besag­ten Testtag das letz­te Mal gese­hen zu haben. Folge: Da der Mann posi­tiv gete­stet wur­de, soll die Frau gegen das Kontaktverbot ver­sto­ßen haben und nun ent­we­der 300 Euro zah­len oder ins Gefängnis. Kontrolliert sei das Paar aber nie wor­den, und Juristen gehen davon aus, dass die Strafe unzu­läs­sig ist. Auch, weil die Lebensgefährtin kei­ne ande­re Möglichkeit hat­te, als in ihrer Wohnung zu leben.

Keine Ausweichquartiere möglich
Zu Verwandten oder Freunden hät­te sie wegen dem posi­ti­ven Coronatest ihres Partners nicht dür­fen, Hotels und Unterkünfte waren gesperrt. Beim Land putzt man sich indes damit ab, dass die Betroffenen ihre Wohnsituation ja selbst beim Contact Tracing schil­dern wür­den und damit die Strafen aus­lö­sen würden.

Auch das sehen Juristen anders, denn Lügen ist beim Contact Tracing ver­bo­ten und wür­den die per­sön­li­chen Angaben statt zur Kontaktverfolgung auch für Strafverfügungen ver­wen­det, kön­ne dies ver­fas­sungs­wid­rig sein – oder dazu füh­ren, dass Getestete ein­fach kei­ne Kontaktpersonen mehr ange­ben wür­den.«


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2 Antworten auf „Jetzt sogar Coronastrafe fürs Zusammenleben mit Partner“

  1. Sollen jetzt alle unehe­li­chen Lebensgemeinschaften stig­ma­ti­siert und bestraft wer­den, wenn einer der Partner test­po­si­tiv wird?
    Wie sieht es dann mit WGs aus? Steht man qua­si per PCR-Test gleich mit einem Bein im Knast, wenn man kei­ne ande­re Zuflucht hat, wo man unterkommt?

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