Justizministerin eiert rum

In einem Interview mit der FAZ vom 18.10. sagt Justizministerin Christine Lambrecht:

»Ganz wich­tig ist, dass bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Damit sind wir bis jetzt rela­tiv gut durch die Corona-Krise gekom­men. Alle ergrif­fe­nen Maßnahmen die­nen ein­zig und allein dem Ziel, das Grundrecht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit zu wah­ren. Dieses Grundrecht gibt uns auch Schutzpflichten auf, und davon las­sen wir uns lei­ten. Um die­ses Ziel zu errei­chen, muss­ten ande­re Grundrechte zwar ein­ge­schränkt wer­den. Aber vie­le Maßnahmen wur­den von den Gerichten bestätigt.«

Das geht sprach­lich nicht und offen­bart inhalt­lich die Irritation einer Regierung, die fast schon quar­tals­wei­se vom Verfassungsgericht gerügt wer­den muß.

»Zu Beginn der Pandemie war es erfor­der­lich, sehr schnell und fle­xi­bel zu reagie­ren. Deshalb war es zu die­sem Zeitpunkt in Ordnung, dass befri­ste­te Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf der Grundlage von Verordnungen ergrif­fen wur­den. Aber wir müs­sen jetzt sehr sorg­fäl­tig prü­fen, für wel­che Maßnahmen auf län­ge­re Sicht das Parlament genaue­re gesetz­li­che Vorgaben machen muss.«

Eine Antwort auf „Justizministerin eiert rum“

  1. Der selbst­be­stimm­te, mün­di­ge Bürger war mal. Inzwischen sind wir auf Kindergarten-Regeln-Niveau in allen Lebensbereichen.

    Ich fin­de, für die näch­ste Wahl soll­te die Regierung zum Schutz der Bevölkerung vor­schrei­ben, wo das Kreuzchen hin muss. Alle Wahlzettel mit fal­schen Kreuzchen wer­den vor­sichts­hal­ber wegen Ansteckungsgefahr unter Biohazard-Bedingungen der Stufe 3 ther­mal ent­sorgt. Wie mit den falsch ankreu­zen­den Störern ver­fah­ren wird, wird in spä­te­rer Seuchenschutz-Verordnung entschieden.

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