In einem Interview mit der FAZ vom 18.10. sagt Justizministerin Christine Lambrecht:
»Ganz wichtig ist, dass bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Damit sind wir bis jetzt relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Alle ergriffenen Maßnahmen dienen einzig und allein dem Ziel, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu wahren. Dieses Grundrecht gibt uns auch Schutzpflichten auf, und davon lassen wir uns leiten. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten andere Grundrechte zwar eingeschränkt werden. Aber viele Maßnahmen wurden von den Gerichten bestätigt.«
Das geht sprachlich nicht und offenbart inhaltlich die Irritation einer Regierung, die fast schon quartalsweise vom Verfassungsgericht gerügt werden muß.
»Zu Beginn der Pandemie war es erforderlich, sehr schnell und flexibel zu reagieren. Deshalb war es zu diesem Zeitpunkt in Ordnung, dass befristete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf der Grundlage von Verordnungen ergriffen wurden. Aber wir müssen jetzt sehr sorgfältig prüfen, für welche Maßnahmen auf längere Sicht das Parlament genauere gesetzliche Vorgaben machen muss.«
Der selbstbestimmte, mündige Bürger war mal. Inzwischen sind wir auf Kindergarten-Regeln-Niveau in allen Lebensbereichen.
Ich finde, für die nächste Wahl sollte die Regierung zum Schutz der Bevölkerung vorschreiben, wo das Kreuzchen hin muss. Alle Wahlzettel mit falschen Kreuzchen werden vorsichtshalber wegen Ansteckungsgefahr unter Biohazard-Bedingungen der Stufe 3 thermal entsorgt. Wie mit den falsch ankreuzenden Störern verfahren wird, wird in späterer Seuchenschutz-Verordnung entschieden.