In der "Anwendungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder" vom 20.12. werden "Häufige Fragestellungen nebst Antworten zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" behandelt. Etwa solche:
»1. Dürfen Beschäftigtendaten zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Antwort: Ja, in sehr engen Grenzen…
2. Dürfen Beschäftigtendaten mittels eines „Kontakt-Tagebuches“ (berufsbedingte beziehungsweise innerbetriebliche Kontakte) zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Antwort: Grundsätzlich ja…
3. Dürfen private Kontaktdaten der Beschäftigten zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Antwort: Ja, zumindest wenn eine wirksame Einwilligung der Beschäftigten vorliegt…
4. Dürfen positiv getestete Beschäftigte innerhalb der gesamten Belegschaft oder gegenüber ihren (möglichen) Kontaktpersonen namentlich bekannt gegeben werden?
Antwort: Grundsätzlich nein…
5. Dürfen zur Befreiung der Beschäftigten von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ärztliche Bescheinigungen mit konkreten Gesundheitsangaben verarbeitet werden?
Antwort: Nein, nur in Ausnahmefällen…
6. Dürfen Beschäftigtendaten mittels Einsatz von sogenannten Wärmebildkameras zur Pandemiebekämpfung verarbeitet werden?
Antwort: Grundsätzlich Nein…
7. Dürfen Beschäftigtendaten bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen verarbeitet werden?
Antwort: Grundsätzlich Ja…
8. Dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die „3‑G-Daten“ ihrer Beschäftigten verarbeiten?
Antwort: Ja, aber nur in gesetzlich geregelten Fällen…
9. Dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Beschäftigten Impftermine organisieren und in diesem Zusammenhang pbD verarbeiten?
Antwort: Ja, mit wirksamer Einwilligung ihrer Beschäftigten…«
Zusammengefaßt:
Sind "ArbeitnehmerInnen" in der "Pandemie" rechtlos?
Antwort: Ja, das ist im Kapitalismus so.
Sind Datenschutzbehörden unabhängig?
Antwort: Ja, von Interessen der "ArbeitnehmerInnen".
Bei genauem Hinsehen beginnt der Antwortsatz mit "ja", um dann in einem "nein" zu enden. Praktisch alle Fälle oben haben das JA nur bei Einwilligung der Beschäftigten. Der Rest fällt unter NEIN.
Die Strategie der Erfindung neuer Inhalte zu gewohnten Begriffen zeigt sich an jeder Stelle… von Verordnungen bis Rechtsauskünften wie den zitierten FAQ.
Ich selbst bin in den letzten 22 Monaten noch von keiner einzigen Massnahme betroffen gewesen, wenn ich die Verordnungen wörtlich auffasse.
Anfrage an Radiosender Jerewan:
Gibt es Datenschutz für Angestellte?
Im Prinzip ja, es dürfen zwar alle Leute deine Daten sehen, aber jeder muss hoch und heilig versprechen, sie nicht weiterzugeben.
Alleine schon einmal an Punkt 4 oben kann man erkennen, dass die „Datenschützer“ ein gewisses Wunschdenken an den Tag legen.
Wenn ich als Nichtgeimpfter in eine Quarantäne gehen muss und dazu dann auch noch die Entgeltfortzahlung ausgesetzt ist, habe ich ein berechtigtes Interesse daran, dass mir als „Kontakt“ die Indexperson genannt wird. Die Nachvollziehbarkeit muss gegeben sein; ansonsten ist eine Quarantäneanordnung haltlos.
Ich gehe also entweder bei Nichtauskunft sofort aus der Quarantäne raus oder man nennt mir Namen, Datum, Zeit, Dauer und Ort des Zusammentreffens. Dies dürfte so manchem Unternehmen Probleme bereiten, insbesondere dann, wenn herauskommt, dass dies als Ergebnis aus nicht erstellten oder fehlerhaften Gefährdungsbeurteilungen resultiert
Sehr schön zusammengefasst.
Radio Eriwan live on tour
Weil wir bei Daten sind: Es gibt ein irres, aktuelles Interview von Tom Lausen, das Robert Civis gemacht hat (beginnt ab Min. 10).
Ich höre es jetzt seit 1,5 Std und bin sprachlos, aber seit langem das erste Mal wieder ein wenig optimistisch:
https://www.oval.media/talk-shows/#robert-cibis
Und jetzt höre ich das weiter.
Aber da sind doch lauter Schreibfehler drin…es heißt doch "Grundgesetzlich nein, aber" und "Grundgesetzlich ja, wenn…"
Ist das das 21. Jahrhunderts-Äquivalent zu Fragen an https://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Eriwan ?
Na, die richtigen Antworten stehen ja schon da. Bitte stehenlassen.
Ich hab nichts zu verbergen – bis auf meine Privatsphäre
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Nichts_zu_verbergen-klein.jpg
Eine Information des Unabhänigen Landeszentrums Datenschutz (DLD) Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2007 …
Lang lang ist es her …
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Karlsruhe.jpg
obwohl solange
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:ALARM.jpg
auch wieder nicht.