Kein Anspruch auf Krankenhaus-Aufnahme ohne Corona-Test

Das läßt sich am 20.11. auf der Seite des Verlags C.H. Beck lesen:

»Ein Kran­ken­haus muss einen be­hand­lungs­be­dürf­ti­gen Pa­ti­en­ten nicht sta­tio­när auf­neh­men, wenn die­ser die Mit­wir­kung an einem Co­ro­na-Test ver­wei­gert. Dies gilt je­den­falls dann, wenn kei­ne aku­te Le­bens­ge­fahr vor­liegt, ent­schied das Land­ge­richt Dort­mund mit Be­schluss vom 04.11.2020.

Behandlung im Krankenhaus wegen Nierenschmerzen
Eine Frau war in der 33. Woche schwan­ger. Am 22.09.2020 stell­te sie sich wegen star­ker Schmerzen in der lin­ken Niere in der Notaufnahme eines Klinikums vor. Die behan­deln­de Ärztin emp­fahl "drin­gen­de uro­lo­gi­sche Aufklärung" und ließ sie in ein wei­te­res Hospital verlegen. 

Dort soll­te sie zur Untersuchung sta­tio­när auf­ge­nom­men wer­den. Man ver­lang­te von ihr, sich auf eine Infektion mit SARS-CoV‑2 testen zu las­sen, was sie ablehn­te. Weder gebe es dafür eine recht­li­che Grundlage, noch sei­en die Testkits laut Angaben einer Internet-Initiative in der Lage, eine Infektion fest­zu­stel­len. Infolge des­sen muss­te sie die Einrichtung ver­las­sen. Zwei Tage spä­ter stell­te ihr Urologe eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung aus. Die Schwangere mach­te gel­tend, dass die Klinik die Aufnahme bzw. die Behandlung nicht ver­wei­gern kön­ne, und woll­te sie im einst­wei­li­gen Rechtsschutz hier­zu ver­pflich­tet sehen.

AG: Keine Behandlung ohne Corona-Test
Das AG Dortmund lehn­te den Antrag ab: Es bestehe kein Anspruch auf Abschluss eines Behandlungsvertrags ohne die Durchführung des ver­lang­ten Corona-Tests. Nach § 5 der Coronaschutzverordnung NRW hät­ten die Krankenhäuser die erfor­der­li­chen Maßnahmen zu ergrei­fen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschwe­ren und Patienten und Personal zu schüt­zen. Eine Eilbedürftigkeit fol­ge auch nicht aus dem Umstand ihrer fort­ge­schrit­te­nen Schwangerschaft.

LG Dortmund: Keine unbe­schränk­te Aufnahmepflicht
Das sah das LG Dortmund genau­so und wies die sofor­ti­ge Beschwerde zurück. Der grund­sätz­li­che Kontrahierungszwang des Krankenhauses bestehe nicht unbe­schränkt, da Behandlungsverträge nach §§ 630b, 626 Abs. 1 BGB aus wich­ti­gem Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der bei­der­sei­ti­gen Interessen jeder­zeit frist­los künd­bar sei­en, bzw. gar nicht abge­schlos­sen wer­den müss­ten. Die Verweigerung des Tests stellt aus Sicht der Dortmunder Richter einen wich­ti­gen Grund dar. Die ver­wen­de­ten PCR-Tests wür­den vom Robert-Koch-Institut (RKI) emp­foh­len und sei­en Teil der natio­na­len Teststrategie. Die Testung selbst kön­ne "unan­ge­nehm sein", sei aber kein schwer­wie­gen­der Eingriff. Akute Lebensgefahr durch ihre Nierenprobleme habe die Frau nicht vor­ge­tra­gen. Insofern genießt nach Ansicht des Landgerichts der Schutz der Mitpatienten und des Personals Vorrang – auch wenn mög­li­cher­wei­se die Frau iso­liert unter­ge­bracht und behan­delt wer­den könn­te.«

8 Antworten auf „Kein Anspruch auf Krankenhaus-Aufnahme ohne Corona-Test“

  1. Frechheit.
    Nierenbeckenentzündung oder gar Präeklampsie kön­nen für Mutter und Kind gefähr­lich werden.
    Diese PCR-Test-Nötigung ist wirk­lich das allerletzte.
    Eine Unverschämtheit sondergleichen.

    Wahnsinn, in was für einer Welt wir in so kur­zer Zeit gelan­det sind.

    1. Frechheit ist was Sie schrei­ben. Wenn die Frau wegen ideo­lo­gi­scher Verblödung quer­denkt ist das ihr Problem. Andere Patienten in Gefahr zu brin­gen nur wegen des uner­träg­li­chen Egoismus ein­zel­ner Covidioten wäre der eigent­li­che Skandal.

      1. 1. Dein Vokabular steht im kras­sen Widerspruch zu Deinem Dr.-Titel, aber die Intellektuellen waren auch bei den Nazis die Ersten, die zu ihren Befürwortern wur­den, und nicht das ein­fa­che Volk.

        2. Ich hat­te vor kur­zem eine OP mit Krankenhausaufenthalt, nach 2 Tagen steck­te man mir Nachts um 3Uhr einen Besoffenen aufs Zimmer, der in eine Schlägerei ver­wickelt war, ohne den Befund des PCR-Tests abzuwarten.

        3. Wegen 10€ Bussgeld soll ich dem­nächst für 2 Tage in Erzwingungshaft gehen!
        Wird man die Haft aus­set­zen, wenn ich den PCR-Test verweigere?
        Das Gefängnispersonal und die Insassen wür­den ja sonst wegen mei­nem uner­träg­li­chen Egoismus auch in Gefahr geraten.

    1. Vorgang wider­spricht jeg­li­cher ärzt­li­cher Behandlungspflicht! Diverse Schädigungen für Mutter u. Kind wären denk­bar. Die Beweise über feh­len­de Aussagekraft des PCR Tests ver­dich­ten sich. Ebenso tre­ten die skan­da­lö­sen Hintergründe der sog. Pandemie ans Tageslicht.

  2. In vie­len Unikliniken ist das auch schon so, ohne Test kei­ne sta­tio­nä­re Aufnahme. Die krie­gen extra Geld pro Abstrich, des­halb machen das immer Kliniken. Plus 8%ige Chance auf die Covid-Station, da gibts dann noch mehr Geld. Es sind Verbrecher.

  3. Also ich hal­te ver­dammt vie­le Maßnahmen für sinn­frei, bin defi­ni­tiv gegen das neue Ermächtigungsgesetz und gehe sehr kom­form mit der über­trie­be­nen Darstellung des Virus: Aber die mei­sten sind sich doch wohl einig, dass es für Risikogruppen eine Gefahr dar­stel­len kann, und gera­de im Krankenhaus sind genau die­se Gruppen anzu­tref­fen. Das Menschen im Krankenhaus vor Viren geschützt gehö­ren, hat auch nicht mal was mit Corona zu tun. Nun gibt es die­sen PCR Test und an rich­ti­ger Stelle ange­wand hat er evtl. auch einen Nutzen.
    Viel wich­ti­ger und ohne Verständnis für die­se Frau kann ich nicht ver­ste­hen, wie­so sie die Gesundheit ins­be­son­de­re des Kindes aufs Spiel setzt, um eine Grundsatzdiskussion an völ­lig fal­scher Stelle zu führen.

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