Kein Speisesaalbesuch für Geimpfte

faz​.net berich­tet am 4.3. über ein ent­spre­chen­des Urteil:

»Das Verwaltungsgericht Freiburg hat­te am Donnerstag als wohl erstes deut­sches Gericht dar­über zu ent­schei­den, ob die gel­ten­den Corona-Maßnahmen auch gegen­über geimpf­ten Personen auf­recht­erhal­ten wer­den dürfen… 

In der für das Verwaltungsgericht maß­geb­li­chen baden-würt­tem­ber­gi­schen Corona-Verordnung ist ledig­lich die Möglichkeit vor­ge­se­hen, „aus wich­ti­gem Grund im Einzelfall Abweichungen“ zu gestat­ten. Auf die­se Klausel hat­te sich ein Seniorenheim in Steinen im Landkreis Lörrach beru­fen, das sei­nen Gastronomiebetrieb in einem gemein­sa­men Speisesaal wie­der­auf­neh­men woll­te. Heimbewohner, die zuvor geimpft wor­den waren oder nach einer über­stan­de­nen Corona-Infektion über natür­li­che Abwehrkräfte ver­fü­gen, soll­ten dort wie­der zusam­men essen und sich unter­hal­ten dür­fen; die Bewirtung soll­te aus­schließ­lich durch geimpf­tes oder gene­se­nes Pflegepersonal erfolgen.

Die zustän­di­ge Behörde wei­ger­te sich jedoch, die dazu not­wen­di­gen Befreiungen (etwa vom Kontaktverbot sowie von der Betriebsuntersagung für das Gaststättengewerbe) zu erteilen.

Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Freiburg nun bestä­tigt. Es sei der­zeit nicht wis­sen­schaft­lich bewie­sen, dass eine Übertragung auf und durch geimpf­te Personen nicht mehr mög­lich sei, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts

Bemerkenswert ist auch ein zwei­tes Argument der Verwaltungsrichter: Demnach dürf­te die Belegschaft vie­ler Pflegeheime inzwi­schen durch­ge­impft sein, „sodass das Interesse, dort wie­der ein gastro­no­mi­sches Angebot zur Verfügung zu stel­len, in einer Vielzahl von Einrichtungen bestehen“ wer­de. Dann han­de­le es sich aber gera­de nicht mehr um Einzelfälle, in denen aus wich­ti­gem Grund Abweichungen erlaubt wer­den könn­ten, son­dern viel­mehr um eine häu­fig auf­tre­ten­de Konstellation. „Dass ein Gericht eine Grundrechtsverletzung damit recht­fer­tigt, dass sie nicht nur ein­mal, son­dern gera­de­zu regel­mä­ßig auf­tritt, ist eine Begründung, die ich so bis­her auch noch nicht gehört habe“, sagt dazu [Rechtsanwalt] Heinemann, der gegen den Beschluss bereits Beschwerde ein­ge­legt hat…«

7 Antworten auf „Kein Speisesaalbesuch für Geimpfte“

  1. 04.03.2021
    Justiz in Baden-Württemberg
    Verwaltungsgericht Freiburg 

    Gastronomie in Seniorenzentrum bleibt auch für Geimpfte geschlos­sen

    Kurzbeschreibung: PM 04.03.2021

    Ein Seniorenzentrum darf auch für sei­ne geimpf­ten Bewohnerinnen und Bewohner sowie sol­che mit über­stan­de­ner Corona-Infektion den gastro­no­mi­schen Betrieb in einem Gemeinschaftsraum nicht wie­der öff­nen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 3. März 2021 in einem auf vor­läu­fi­gen Rechtsschutz gerich­te­ten Verfahren ent­schie­den (Az. 8 K 435/21).

    (…) Anders als der Betreiber mei­ne, sei­en die in der Corona-Verordnung vor­ge­se­he­nen Maßnahmen im Seniorenzentrum nicht schon des­halb unge­eig­net, nicht erfor­der­lich oder unan­ge­mes­sen, weil von dem Coronavirus für die dor­ti­gen Bewohnerinnen und Bewohner kei­ne Gefahr mehr aus­gin­ge. Denn sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Mitarbeitenden hät­ten wei­ter­hin Kontakte zu Personen, die noch nicht geimpft sei­en und für die eine Infektion eine Gesundheitsgefahr dar­stel­le. Es sei der­zeit nicht wis­sen­schaft­lich bewie­sen, dass eine Übertragung auf und durch geimpf­te Personen oder sol­che, die die Infektion über­stan­den haben, nicht mehr mög­lich sei. (…) 

    https://​ver​wal​tungs​ge​richt​-frei​burg​.justiz​-bw​.de/​p​b​/​,​L​d​e​/​S​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​P​r​e​s​s​e​/​G​a​s​t​r​o​n​o​m​i​e​+​i​n​+​S​e​n​i​o​r​e​n​z​e​n​t​r​u​m​+​b​l​e​i​b​t​+​a​u​c​h​+​f​u​e​r​+​G​e​i​m​p​f​t​e​+​g​e​s​c​h​l​o​s​s​en/

    Impfungen gegen Coronaviren sind ent­behr­lich, gene­ti­sche Impfstoffe unnö­tig und gefähr­lich – Nein zu den geplan­ten Corona-Massenimpfungen – Den gen­tech­ni­schen Großversuch an der nord­rhein-west­fä­li­schen Bevölkerung ver­hin­dern – COVAX inter­na­tio­nal beenden

    https://​www​.coro​dok​.de/​g​e​s​e​t​z​-​e​p​i​d​e​m​i​s​c​h​e​-​l​a​g​e​-​d​u​r​c​h​g​e​p​e​i​t​s​c​h​t​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​8​873

    28. Februar 2021 

    Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder auf­grund ver­gleich­ba­rer Gesetze 

    https://​www​.coro​dok​.de/​g​e​n​e​r​a​l​s​t​a​a​t​s​a​n​w​a​l​t​-​s​t​u​t​t​g​a​r​t​-​o​b​d​u​k​t​i​o​n​e​n​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​2​5​026

  2. Da wur­de gera­de den alten und pfle­ge­be­dürf­ti­gen Menschen ver­spro­chen, dass sie nach der Impfung wie­der etwas an Normalität zurück bekom­men und jetzt wer­den sie wei­ter weg­ge­sperrt und ihnen die wich­tig­sten sozia­len Ereignisse nicht gewährt!

    Welche Sadisten sind zu so einer Schandtat fähig?

    Meine Wut über die­se Mischpoke, die, als unse­re Regierung getarnt, die Menschen die­ses Landes anschei­nend abgrund­tief hasst, hat einen äußerst bedenk­li­chen Punkt erreicht!

    Gut, dass ich ich ein Mensch bin, der den fried­li­chen Widerstand schätzt. Schlecht, dass es auch ande­re Menschen gibt, denen irgend­wann mal der Kragen platzt! Ich habe Angst bei die­sem Gedanken! Jedoch, zu mei­nem Entsetzen, auch Verständnis.

    1. "Schlecht, dass es auch ande­re Menschen gibt, denen irgend­wann mal der Kragen platzt!"
      Nein, denn genau die Menschen wer­den etwas ver­än­dern, wenn überhaupt.
      Mit Kaffee und Kuchen – Demos ist bis­her nichts bewirkt worden.
      Darüber amü­siert sich die Mischpoke nur und hält das Volk für blöd. Womit die Mischpoke ja auch recht hat.

  3. Hätten die­se Leute Ausschwitz befreit, hät­ten sie die rest­li­chen Gefangenen auch noch umge­bracht, denn es muss Gleichheit im Unrecht her­ge­stellt werden.

  4. Unter nor­ma­len Umständen wür­de ich der Begründung des Gerichts sogar fast zustim­men: wenn eine Ausnahmeregelung wie das Speisesaalverbot auch nach der Lesart der Zeugen Coronas nicht mehr adäquat ist, dann ist es Aufgabe der Behörden, die­se Ausnahmeregelung umge­hend abzu­schaf­fen, nicht der Gerichte.

    Allerdings sind die Umstände nicht nor­mal. Behörden schaf­fen in ihrer Schlumpfigkeit Ausnahmeregeln nicht mehr ab, wenn sie obso­let sind. Also müs­sen sie durch Gerichte dazu gezwun­gen wer­den. Die "vie­le Einzelfälle machen eine Entscheidung im Einzelfall unmög­lich" – Begründung hal­te ich für ver­blüf­fend undurch­dacht und voll­stän­dig system­wid­rig, erst recht wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht. Von der gei­sti­gen Verkommenheit, die man dahin­ter ver­mu­ten muss, ganz zu schweigen.

    Das ändert aller­dings nichts dar­an, dass ich grund­sätz­lich gegen eine Unterscheidung in Geimpfte und Ungeimpfte hin­sicht­lich irgend­wel­cher Maßnahmen bin.

  5. Strafanzeige statt Unterstützung – Der Professor und sein Impfstoff
    Winfried Stöcker hat im ein­fa­chen Verfahren einen Antigen-Impfstoff gegen Covid-19 ent­wickelt. Doch statt Lob und Unterstützung gab es eine Strafanzeige.
    Ein SPIEGEL-TV Film von Gudrun Altrogge
    Quelle: spie​gel​.de, 03.03.2021
    https://www.spiegel.de/panorama/der-professor-und-sein-corona-impfstoff-strafanzeige-statt-unterstuetzung-spiegel-tv-a-53b1657a-7500–421e-b673-911a3eadea01-amp?jwsource=cl
    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​7​0​4​9​4​#​h05

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