faz.net berichtet am 4.3. über ein entsprechendes Urteil:
»Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte am Donnerstag als wohl erstes deutsches Gericht darüber zu entscheiden, ob die geltenden Corona-Maßnahmen auch gegenüber geimpften Personen aufrechterhalten werden dürfen…
In der für das Verwaltungsgericht maßgeblichen baden-württembergischen Corona-Verordnung ist lediglich die Möglichkeit vorgesehen, „aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen“ zu gestatten. Auf diese Klausel hatte sich ein Seniorenheim in Steinen im Landkreis Lörrach berufen, das seinen Gastronomiebetrieb in einem gemeinsamen Speisesaal wiederaufnehmen wollte. Heimbewohner, die zuvor geimpft worden waren oder nach einer überstandenen Corona-Infektion über natürliche Abwehrkräfte verfügen, sollten dort wieder zusammen essen und sich unterhalten dürfen; die Bewirtung sollte ausschließlich durch geimpftes oder genesenes Pflegepersonal erfolgen.
Die zuständige Behörde weigerte sich jedoch, die dazu notwendigen Befreiungen (etwa vom Kontaktverbot sowie von der Betriebsuntersagung für das Gaststättengewerbe) zu erteilen.
Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Freiburg nun bestätigt. Es sei derzeit nicht wissenschaftlich bewiesen, dass eine Übertragung auf und durch geimpfte Personen nicht mehr möglich sei, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts…
Bemerkenswert ist auch ein zweites Argument der Verwaltungsrichter: Demnach dürfte die Belegschaft vieler Pflegeheime inzwischen durchgeimpft sein, „sodass das Interesse, dort wieder ein gastronomisches Angebot zur Verfügung zu stellen, in einer Vielzahl von Einrichtungen bestehen“ werde. Dann handele es sich aber gerade nicht mehr um Einzelfälle, in denen aus wichtigem Grund Abweichungen erlaubt werden könnten, sondern vielmehr um eine häufig auftretende Konstellation. „Dass ein Gericht eine Grundrechtsverletzung damit rechtfertigt, dass sie nicht nur einmal, sondern geradezu regelmäßig auftritt, ist eine Begründung, die ich so bisher auch noch nicht gehört habe“, sagt dazu [Rechtsanwalt] Heinemann, der gegen den Beschluss bereits Beschwerde eingelegt hat…«
04.03.2021
Justiz in Baden-Württemberg
Verwaltungsgericht Freiburg
Gastronomie in Seniorenzentrum bleibt auch für Geimpfte geschlossen
Kurzbeschreibung: PM 04.03.2021
Ein Seniorenzentrum darf auch für seine geimpften Bewohnerinnen und Bewohner sowie solche mit überstandener Corona-Infektion den gastronomischen Betrieb in einem Gemeinschaftsraum nicht wieder öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 3. März 2021 in einem auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren entschieden (Az. 8 K 435/21).
(…) Anders als der Betreiber meine, seien die in der Corona-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen im Seniorenzentrum nicht schon deshalb ungeeignet, nicht erforderlich oder unangemessen, weil von dem Coronavirus für die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner keine Gefahr mehr ausginge. Denn sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Mitarbeitenden hätten weiterhin Kontakte zu Personen, die noch nicht geimpft seien und für die eine Infektion eine Gesundheitsgefahr darstelle. Es sei derzeit nicht wissenschaftlich bewiesen, dass eine Übertragung auf und durch geimpfte Personen oder solche, die die Infektion überstanden haben, nicht mehr möglich sei. (…)
https://verwaltungsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Gastronomie+in+Seniorenzentrum+bleibt+auch+fuer+Geimpfte+geschlossen/
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Impfungen gegen Coronaviren sind entbehrlich, genetische Impfstoffe unnötig und gefährlich – Nein zu den geplanten Corona-Massenimpfungen – Den gentechnischen Großversuch an der nordrhein-westfälischen Bevölkerung verhindern – COVAX international beenden
https://www.corodok.de/gesetz-epidemische-lage-durchgepeitscht/#comment-8873
28. Februar 2021
Strafanzeige gegen Achim Brauneisen wegen § 258 Strafvereitelung oder StGB § 258a Strafvereitelung im Amt oder aufgrund vergleichbarer Gesetze
https://www.corodok.de/generalstaatsanwalt-stuttgart-obduktionen/#comment-25026
Da wurde gerade den alten und pflegebedürftigen Menschen versprochen, dass sie nach der Impfung wieder etwas an Normalität zurück bekommen und jetzt werden sie weiter weggesperrt und ihnen die wichtigsten sozialen Ereignisse nicht gewährt!
Welche Sadisten sind zu so einer Schandtat fähig?
Meine Wut über diese Mischpoke, die, als unsere Regierung getarnt, die Menschen dieses Landes anscheinend abgrundtief hasst, hat einen äußerst bedenklichen Punkt erreicht!
Gut, dass ich ich ein Mensch bin, der den friedlichen Widerstand schätzt. Schlecht, dass es auch andere Menschen gibt, denen irgendwann mal der Kragen platzt! Ich habe Angst bei diesem Gedanken! Jedoch, zu meinem Entsetzen, auch Verständnis.
"Schlecht, dass es auch andere Menschen gibt, denen irgendwann mal der Kragen platzt!"
Nein, denn genau die Menschen werden etwas verändern, wenn überhaupt.
Mit Kaffee und Kuchen – Demos ist bisher nichts bewirkt worden.
Darüber amüsiert sich die Mischpoke nur und hält das Volk für blöd. Womit die Mischpoke ja auch recht hat.
Damit haben die "Täter " die Impfung ad absurdum geführt, Applaus für den Beweis, Leute, wacht endlich auf!!!
Hätten diese Leute Ausschwitz befreit, hätten sie die restlichen Gefangenen auch noch umgebracht, denn es muss Gleichheit im Unrecht hergestellt werden.
Unter normalen Umständen würde ich der Begründung des Gerichts sogar fast zustimmen: wenn eine Ausnahmeregelung wie das Speisesaalverbot auch nach der Lesart der Zeugen Coronas nicht mehr adäquat ist, dann ist es Aufgabe der Behörden, diese Ausnahmeregelung umgehend abzuschaffen, nicht der Gerichte.
Allerdings sind die Umstände nicht normal. Behörden schaffen in ihrer Schlumpfigkeit Ausnahmeregeln nicht mehr ab, wenn sie obsolet sind. Also müssen sie durch Gerichte dazu gezwungen werden. Die "viele Einzelfälle machen eine Entscheidung im Einzelfall unmöglich" – Begründung halte ich für verblüffend undurchdacht und vollständig systemwidrig, erst recht wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht. Von der geistigen Verkommenheit, die man dahinter vermuten muss, ganz zu schweigen.
Das ändert allerdings nichts daran, dass ich grundsätzlich gegen eine Unterscheidung in Geimpfte und Ungeimpfte hinsichtlich irgendwelcher Maßnahmen bin.
Strafanzeige statt Unterstützung – Der Professor und sein Impfstoff
Winfried Stöcker hat im einfachen Verfahren einen Antigen-Impfstoff gegen Covid-19 entwickelt. Doch statt Lob und Unterstützung gab es eine Strafanzeige.
Ein SPIEGEL-TV Film von Gudrun Altrogge
Quelle: spiegel.de, 03.03.2021
https://www.spiegel.de/panorama/der-professor-und-sein-corona-impfstoff-strafanzeige-statt-unterstuetzung-spiegel-tv-a-53b1657a-7500–421e-b673-911a3eadea01-amp?jwsource=cl
https://www.nachdenkseiten.de/?p=70494#h05