Keine ärztliche Haftung für Impfschäden durch AstraZeneca – Gesetzesänderung steht kurz vor der Verabschiedung

Das teilt am 5.5. die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit:

»05.05.2021 – Ärzte gehen im Falle von Impfschäden kein Haftungsrisiko ein, wenn sie Personen unter 60 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca imp­fen. Dies sieht ein ent­spre­chen­der Gesetzentwurf vor, der noch die­se Woche den Bundestag und den Bundesrat pas­sie­ren soll.

„Damit besteht end­lich Rechtssicherheit“, sag­te KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sei bereits ange­passt, sodass die Ärzte auch unter 60-Jährige Patienten mit dem Impfstoff von AstraZeneca imp­fen könn­ten, wenn die­se das wollten.

Versorgungsanspruch bei allen COVID-19-Impfungen

Konkret geht es um den Paragrafen 60 des Infektionsschutzgesetzes, der die Versorgung bei einem Impfschaden regelt. Dieser soll dahin­ge­hend geän­dert wer­den, dass alle nach der auf Grundlage des SGB V erlas­se­nen Coronavirus-Impfverordnung geimpf­ten Personen einen etwa­igen Versorgungsanspruch gel­tend machen können.

Einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben dann auch unter 60-Jährige, die sich für den Impfstoff von AstraZeneca ent­schei­den. Der Arzt trägt somit kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ord­nungs­ge­mäß durch­führt. Die neue Regelung soll nach dem Gesetzentwurf für alle COVID-19-Impfungen seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 gelten.

STIKO: Impfung nach individueller Risikoakzeptanz möglich

Bereits geän­dert wur­de die Empfehlung der STIKO zur Impfung mit Vaxzevria® bei unter 60-Jährigen. Danach kann die Impfung „nach ärzt­li­cher Aufklärung und bei indi­vi­du­el­ler Risikoakzeptanz durch den Patienten“ erfolgen.

Die vor­he­ri­ge Formulierung, wonach der Einsatz nach „ärzt­li­chem Ermessen und bei indi­vi­du­el­ler Risikoakzeptanz und nach sorg­fäl­ti­ger Aufklärung mög­lich“ sei, wur­de gestri­chen. Denn es war unklar, auf wel­cher Grundlage der Arzt ein Ermessen aus­üben soll, wenn bis­lang kei­ne spe­zi­fi­schen Risikofaktoren iden­ti­fi­ziert wer­den konn­ten, auf die der Arzt bei der indi­vi­du­el­len Risikobewertung zurück­grei­fen kann.

Das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Schutzimpfung mit Vektorimpfstoffen wur­de bereits an die neue STIKO-Formulierung ange­passt. So wur­de klar­ge­stellt, dass die indi­vi­du­el­le Risikoabschätzung durch die zu imp­fen­de Person erfolgt.

In den ver­gan­ge­nen Wochen bestan­den viel­fach Unklarheiten hin­sicht­lich der recht­li­chen Rahmenbedingungen für die Impfung von Personen unter 60 Jahren mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca. Diese hin­gen ins­be­son­de­re mit der STIKO-Empfehlung und der Frage zusam­men, ob bei einer Impfung die glei­chen recht­li­chen Absicherungsmechanismen grei­fen kön­nen wie bei den übri­gen Impfstoffen. Um eine pra­xis­taug­li­che Lösung her­bei­zu­füh­ren, hat­te sich die KBV für ent­spre­chen­de Klarstellungen ein­ge­setzt, die es nun geben wird.«

8 Antworten auf „Keine ärztliche Haftung für Impfschäden durch AstraZeneca – Gesetzesänderung steht kurz vor der Verabschiedung“

  1. Panorama
    Mittwoch, 05. Mai 2021
    Studie zu Astrazeneca-Wirkstoff Thrombose-Risiko auch bei älte­ren Frauen erhöht
    Die Ständige Impfkommission emp­fiehlt eine Impfung mit dem Wirkstoff von Astrazeneca der­zeit nur für über 60-Jährige.
    Grund sind Fälle von Blutgerinnseln, die vor allem bei jün­ge­ren Frauen auf­ge­tre­ten sind.
    Eine deut­sche Studie von Neurologen zeigt nun:
    Auch älte­re Frauen sind betroffen.

    https://www.n‑tv.de/panorama/Thrombose-Risiko-auch-bei-aelteren-Frauen-erhoeht-article22536246.html

  2. "So wur­de klar­ge­stellt, dass die indi­vi­du­el­le Risikoabschätzung durch die zu imp­fen­de Person erfolgt."

    Na klas­se.
    Nach den bis­he­ri­gen lang­jäh­ri­gen Erfahrungen mit Versorgungsansprüchen gegen den Staat bei Impfschäden wird oft jah­re­lang um die Anerkennung des Impfschadens prozessiert.
    Mit die­ser neu­en Formulierung wird allen schö­nen Gesetzesformulierungen zum Trotz die sich in der Realität zei­gen­de mas­si­ve Abwehrhaltung des Staates stark gefe­stigt: Wenn der zu Impfende allein für die Risikoabschätzung ver­ant­wort­lich ist und sich, weil er die medi­zi­ni­sche Tragweite eben nicht allein abschät­zen konn­te, einen Impfschaden zuzieht, wird der Staat zusätz­lich zur Abwehr der Anerkennung des Impfschadens hier auch die allein vom Geimpften zu tra­gen­de Verantwortung für eine sorg­fäl­ti­ge Risikoabschätzung als Argument gegen einen Versorgungsanspruch her­an­zie­hen. Wetten dass?

  3. ".……wenn die Impfung" ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wurde."
    Was bedeu­tet das? Zwingend ist eine
    1.9Ausführliche Aufklärung über die Wirkungsweise Experimentalsubstanzen, beson­de­rer Hinweis auf Phase III/IV ohne Monitoring, beson­derr Hinweis auf bis­her bekann­te "Rote Hand Briefe" va. hin­sicht­lich Nebenwirkungen wie Gerinnungsstörungen 1–10% bei AZ, etc. Hinweis auf mög­lich unheil­ba­re Autoimmunkrnakheiten, die uU lebens­lang mit neben­wir­kungs­träch­ti­gen Medikamenten behan­delt wer­den müs­sen sofen es über­hau­opt geht, ua Kleinigkeiten, wie auch uU schwie­ri­ge Haftungsfrgaen/Anspruchsdurchsetzung genaue­stens zu doku­men­tie­ren und Gegenzeichnung durch Impfling, ggf. Betreuer…, H
    2.) Eignung des Impfings va hinscht­lich Vor-Begleiterkrankunen, aktu­el­le Medikation, u ggf. Labor-Körperliche Untersuchungen.
    Sollte dies alles geklärt und doku­men­tiert sein, natür­lich nach aus­reich­n­der Bedenkzeit , könn­te es sein, das der Impfmediziner aus der Impfhaftung raus ist. Ansonsten könn­te es span­nend wer­den, da uU die Beweislastumkehr bei berufs­wid­ri­gem Verhaltens ein­tritt- unzu­rei­chen­de Aufklärung ist mW so eine!- und dann wird die Haftung und ande­re Rechts-Konsequenzen schwupps ele­gant retour­niert. Ob dann noch die Berufs-Rechts-schutz­ver­si­che­rung etc. der Impfmedizier grei­fen? Das soll­te min­de­stens für jeden der eine sol­che Experimentalsubstanz Phse III/IV ohne Monitoring in Gesunde/Impffähige rein­jagt, geklärt sein. Bekundungen von "Politiker" ins­bes. des mehr­fach nicht­wort­hal­ten­den Spahn ‑es gibt mit mir (JS) kei­nen Impfzwang/Sonderrechte für Geimpfte, etc.- , oder des Linksjustiz-Ministeriums wür­de ich sogar die Tagesdatumsangabe anzweifeln.

  4. Anstatt nach Ausbruch des Virus zu fra­gen, ist die höch­ste Stufe der Sicherheit, bei Laboren, wirk­lich hoch genug.
    (Gab es seit Beginn der Pandemie über­haupt mal eine Frage nach der Sicherheit in Laboren?)
    Anstatt nach der Eilzulassung Aufsicht, öffent­lich gemach­te Daten, Forschung, Aufklärung zu verlangen.
    (Mit der Zulassung gleich noch den Haftungsausschluss für töd­li­che Nebenwirkungen??? Jeder Forscher ist von da an ein Verschwöhrungstheoretiker, der Rest an Forschung wird verboten.)
    Nun noch ein Kniefall.
    Erinnert an Monty Pythons Flying Circus. In einem Sketch klin­gelt es an der Tür. "-Sie haben sich zum Organspenden bereit erklärt? Wir sind nun da, um sie zu holen. ‑Aber ich dach­te doch erst nach mei­nem tot. ‑tja, falsch gedacht." Und wäh­rend im Hintergrund der Mann auf dem Küchentisch zer­legt wird unter­hält sich ein ande­rer mit der Ehefrau über das Wetter. Schöne neue Welt.
    Mal sehen wann aus der gan­zen Abschaffung der Gestze und Pflichten des Herstellers dann die Pflicht des Konsumenten wird.
    Das die ande­ren Konzerne nicht sturm lau­fen und die glei­chen Rechte oder Abschaffung sel­bi­ger for­dern, verwundert.
    Als wenn der Kunde auf allen vie­ren in das Autohaus krie­chen wür­de und dar­um bet­telt, dem Verkäufer bit­te noch mehr zah­len zu dür­fen. Dafür bekommt er dann eine Holzkiste mit drei Rädern dar­an. Und wenn das Teil dann dau­ernd umkippt, ist es die Schuld des Käufers. Und alles mit Recht und nach Gesetz. Nicht nei­disch, so im Lockdown?

  5. Rückwirkender Haftungsausschluss für eine Impfung mit ein­ge­schränk­ter Zulassung. Der imp­fen­de Arzt wäscht sei­ne Hände in Unschuld, egal was pas­siert, der Patient trägt das gesund­heit­li­che Risiko und wird mit mit dem wirt­schaft­li­chen Risiko auch allei­ne gelas­sen. Toll. Die Pharmafirmen sind auch von der Haftung befreit. Also: der gemei­ne Bürger als Steuerzahler schiebt das Geld für Entwicklung, Herstellung und Vertrieb den Pharmafirmen rüber, und wenn was schief geht, bezahlt es eben­falls der gemei­ne Bürger als Steuerzahler. Falls der Geschädigte über­haupt sei­ne Ansprüche durch­set­zen kann. Die aus­füh­ren­den Organe kön­nen mun­ter drauf­los­imp­fen, sie brau­chen kei­ner­lei Konsequenzen zu fürchten.

  6. Nachtrag: Gibt es eigent­lich für die C19-"Geimpften" so eine Art "Schadensersatz"-Liste im Vergiftungsfall? Wie sind da die Wege, wer macht die Gutachten, gibt es Hilfe bei der Durchsetzung berech­tig­ter Ansprüche auch für Hinterbleibene? Wie lan­ge wird es wohl dau­ern, bis Ansprüche regu­liert wer­den? 1J, 5J, 10J?????

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