Das teilt am 5.5. die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit:
»05.05.2021 – Ärzte gehen im Falle von Impfschäden kein Haftungsrisiko ein, wenn sie Personen unter 60 Jahren mit dem Vakzin von AstraZeneca impfen. Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, der noch diese Woche den Bundestag und den Bundesrat passieren soll.
„Damit besteht endlich Rechtssicherheit“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sei bereits angepasst, sodass die Ärzte auch unter 60-Jährige Patienten mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen könnten, wenn diese das wollten.
Versorgungsanspruch bei allen COVID-19-Impfungen
Konkret geht es um den Paragrafen 60 des Infektionsschutzgesetzes, der die Versorgung bei einem Impfschaden regelt. Dieser soll dahingehend geändert werden, dass alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpften Personen einen etwaigen Versorgungsanspruch geltend machen können.
Einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben dann auch unter 60-Jährige, die sich für den Impfstoff von AstraZeneca entscheiden. Der Arzt trägt somit kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Die neue Regelung soll nach dem Gesetzentwurf für alle COVID-19-Impfungen seit Impfbeginn am 27. Dezember 2020 gelten.
STIKO: Impfung nach individueller Risikoakzeptanz möglich
Bereits geändert wurde die Empfehlung der STIKO zur Impfung mit Vaxzevria® bei unter 60-Jährigen. Danach kann die Impfung „nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten“ erfolgen.
Die vorherige Formulierung, wonach der Einsatz nach „ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz und nach sorgfältiger Aufklärung möglich“ sei, wurde gestrichen. Denn es war unklar, auf welcher Grundlage der Arzt ein Ermessen ausüben soll, wenn bislang keine spezifischen Risikofaktoren identifiziert werden konnten, auf die der Arzt bei der individuellen Risikobewertung zurückgreifen kann.
Das Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Schutzimpfung mit Vektorimpfstoffen wurde bereits an die neue STIKO-Formulierung angepasst. So wurde klargestellt, dass die individuelle Risikoabschätzung durch die zu impfende Person erfolgt.
In den vergangenen Wochen bestanden vielfach Unklarheiten hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Impfung von Personen unter 60 Jahren mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca. Diese hingen insbesondere mit der STIKO-Empfehlung und der Frage zusammen, ob bei einer Impfung die gleichen rechtlichen Absicherungsmechanismen greifen können wie bei den übrigen Impfstoffen. Um eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen, hatte sich die KBV für entsprechende Klarstellungen eingesetzt, die es nun geben wird.«
Im Falle des Falls: Welche Versorgungsansprüche gibt es denn?
Panorama
Mittwoch, 05. Mai 2021
Studie zu Astrazeneca-Wirkstoff Thrombose-Risiko auch bei älteren Frauen erhöht
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung mit dem Wirkstoff von Astrazeneca derzeit nur für über 60-Jährige.
Grund sind Fälle von Blutgerinnseln, die vor allem bei jüngeren Frauen aufgetreten sind.
Eine deutsche Studie von Neurologen zeigt nun:
Auch ältere Frauen sind betroffen.
https://www.n‑tv.de/panorama/Thrombose-Risiko-auch-bei-aelteren-Frauen-erhoeht-article22536246.html
"So wurde klargestellt, dass die individuelle Risikoabschätzung durch die zu impfende Person erfolgt."
Na klasse.
Nach den bisherigen langjährigen Erfahrungen mit Versorgungsansprüchen gegen den Staat bei Impfschäden wird oft jahrelang um die Anerkennung des Impfschadens prozessiert.
Mit dieser neuen Formulierung wird allen schönen Gesetzesformulierungen zum Trotz die sich in der Realität zeigende massive Abwehrhaltung des Staates stark gefestigt: Wenn der zu Impfende allein für die Risikoabschätzung verantwortlich ist und sich, weil er die medizinische Tragweite eben nicht allein abschätzen konnte, einen Impfschaden zuzieht, wird der Staat zusätzlich zur Abwehr der Anerkennung des Impfschadens hier auch die allein vom Geimpften zu tragende Verantwortung für eine sorgfältige Risikoabschätzung als Argument gegen einen Versorgungsanspruch heranziehen. Wetten dass?
".……wenn die Impfung" ordnungsgemäß durchgeführt wurde."
Was bedeutet das? Zwingend ist eine
1.9Ausführliche Aufklärung über die Wirkungsweise Experimentalsubstanzen, besonderer Hinweis auf Phase III/IV ohne Monitoring, besonderr Hinweis auf bisher bekannte "Rote Hand Briefe" va. hinsichtlich Nebenwirkungen wie Gerinnungsstörungen 1–10% bei AZ, etc. Hinweis auf möglich unheilbare Autoimmunkrnakheiten, die uU lebenslang mit nebenwirkungsträchtigen Medikamenten behandelt werden müssen sofen es überhauopt geht, ua Kleinigkeiten, wie auch uU schwierige Haftungsfrgaen/Anspruchsdurchsetzung genauestens zu dokumentieren und Gegenzeichnung durch Impfling, ggf. Betreuer…, H
2.) Eignung des Impfings va hinschtlich Vor-Begleiterkrankunen, aktuelle Medikation, u ggf. Labor-Körperliche Untersuchungen.
Sollte dies alles geklärt und dokumentiert sein, natürlich nach ausreichnder Bedenkzeit , könnte es sein, das der Impfmediziner aus der Impfhaftung raus ist. Ansonsten könnte es spannend werden, da uU die Beweislastumkehr bei berufswidrigem Verhaltens eintritt- unzureichende Aufklärung ist mW so eine!- und dann wird die Haftung und andere Rechts-Konsequenzen schwupps elegant retourniert. Ob dann noch die Berufs-Rechts-schutzversicherung etc. der Impfmedizier greifen? Das sollte mindestens für jeden der eine solche Experimentalsubstanz Phse III/IV ohne Monitoring in Gesunde/Impffähige reinjagt, geklärt sein. Bekundungen von "Politiker" insbes. des mehrfach nichtworthaltenden Spahn ‑es gibt mit mir (JS) keinen Impfzwang/Sonderrechte für Geimpfte, etc.- , oder des Linksjustiz-Ministeriums würde ich sogar die Tagesdatumsangabe anzweifeln.
Anstatt nach Ausbruch des Virus zu fragen, ist die höchste Stufe der Sicherheit, bei Laboren, wirklich hoch genug.
(Gab es seit Beginn der Pandemie überhaupt mal eine Frage nach der Sicherheit in Laboren?)
Anstatt nach der Eilzulassung Aufsicht, öffentlich gemachte Daten, Forschung, Aufklärung zu verlangen.
(Mit der Zulassung gleich noch den Haftungsausschluss für tödliche Nebenwirkungen??? Jeder Forscher ist von da an ein Verschwöhrungstheoretiker, der Rest an Forschung wird verboten.)
Nun noch ein Kniefall.
Erinnert an Monty Pythons Flying Circus. In einem Sketch klingelt es an der Tür. "-Sie haben sich zum Organspenden bereit erklärt? Wir sind nun da, um sie zu holen. ‑Aber ich dachte doch erst nach meinem tot. ‑tja, falsch gedacht." Und während im Hintergrund der Mann auf dem Küchentisch zerlegt wird unterhält sich ein anderer mit der Ehefrau über das Wetter. Schöne neue Welt.
Mal sehen wann aus der ganzen Abschaffung der Gestze und Pflichten des Herstellers dann die Pflicht des Konsumenten wird.
Das die anderen Konzerne nicht sturm laufen und die gleichen Rechte oder Abschaffung selbiger fordern, verwundert.
Als wenn der Kunde auf allen vieren in das Autohaus kriechen würde und darum bettelt, dem Verkäufer bitte noch mehr zahlen zu dürfen. Dafür bekommt er dann eine Holzkiste mit drei Rädern daran. Und wenn das Teil dann dauernd umkippt, ist es die Schuld des Käufers. Und alles mit Recht und nach Gesetz. Nicht neidisch, so im Lockdown?
Rückwirkender Haftungsausschluss für eine Impfung mit eingeschränkter Zulassung. Der impfende Arzt wäscht seine Hände in Unschuld, egal was passiert, der Patient trägt das gesundheitliche Risiko und wird mit mit dem wirtschaftlichen Risiko auch alleine gelassen. Toll. Die Pharmafirmen sind auch von der Haftung befreit. Also: der gemeine Bürger als Steuerzahler schiebt das Geld für Entwicklung, Herstellung und Vertrieb den Pharmafirmen rüber, und wenn was schief geht, bezahlt es ebenfalls der gemeine Bürger als Steuerzahler. Falls der Geschädigte überhaupt seine Ansprüche durchsetzen kann. Die ausführenden Organe können munter drauflosimpfen, sie brauchen keinerlei Konsequenzen zu fürchten.
Nachtrag: Gibt es eigentlich für die C19-"Geimpften" so eine Art "Schadensersatz"-Liste im Vergiftungsfall? Wie sind da die Wege, wer macht die Gutachten, gibt es Hilfe bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche auch für Hinterbleibene? Wie lange wird es wohl dauern, bis Ansprüche reguliert werden? 1J, 5J, 10J?????
In diesem insgesamt interessanten Video erzählt Klaus Hartmanm von der Erfolgsquote nach einem Impfschaden eine Versorgung zu erhalten:
https://youtu.be/ZxoaDbVJJLQ