15-Kilometer-Regel: Brandl fordert Auswertung von Handy-Daten

br​.de berich­tet am 11.1.:

»"Nur begrenz­te Ressourcen der Polizei"
Kritik an der 15-Kilometer-Regelung kommt von Uwe Brandl, dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages und Bürgermeister der nie­der­baye­ri­schen Stadt Abensberg.

"Ich kann die Intention nach­voll­zie­hen. Was ich aller­dings nicht nach­voll­zie­hen kann ist, wie man das Ganze auch ver­nünf­tig kon­trol­lie­ren möch­te." Uwe Brandl

Die Polizei habe nur begrenz­te Ressourcen, also wer­de es nur zu Stichproben kom­men, sag­te er im radioWelt-Interview auf Bayern 2. "Und ich glau­be, dass jede Regelung nur so gut ist, wie sie exe­ku­tiert und über­wacht wer­den kann."

"Gesundheitsschutz oder Datenschutz?"
Der CSU-Politiker sag­te, "wir müs­sen ein­fach mehr Mut haben dazu, dass man die digi­ta­len Möglichkeiten nutzt". Sein kon­kre­ter Vorschlag:

"Wir könn­ten heu­te Bewegungsprofile aus den Handys aus­le­sen und auf die­se Weise sehr treff­si­cher fest­stel­len, wo sich die Menschen auf­hal­ten. Wir müs­sen uns halt jetzt ent­schei­den, was wich­ti­ger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz." Uwe Brandl

Nach Kritik: Brandl recht­fer­tigt sich
Nach zum Teil hef­ti­ger Kritik aus Politik und Gesellschaft ver­tei­dig­te Uwe Brandl sei­ne Aussage am Montag Mittag noch ein­mal. Es sei ihm bewusst, dass es für eine Umsetzung der Handyüberwachung "im Vorlauf ein rechts­staat­li­ches Verfahren" brau­che. Aber da die per­so­nel­len Ressourcen im Gesundheitsbereich und bei der Polizei erschöpft sei­en, müs­se es in einer Demokratie erlaubt sein, über sol­che Vorschläge zu dis­ku­tie­ren.«

9 Antworten auf „15-Kilometer-Regel: Brandl fordert Auswertung von Handy-Daten“

    1. @some1
      Schon – allerdings:
      Die Methode ist aus dem März 2020 bekannt:
      laut über irgend­et­was "undenk­ba­res" den­ken, bis­serl war­ten, dann über "berech­tig­te Kritik" faseln und letzt­end­lich ent­we­der schnell oder schlei­chend umsetzen.
      Mittlerweile ist wohl nicht mehr damit zu rech­nen, dass ein Gericht es wagt, dies zu stop­pen (war­um auch? Die mei­sten "Maßnahmen" sind so offen­sicht­lich grund­ge­setz­wid­rig, dass man das nicht noch­mals wie­der­käu­en müsste).
      Aber selbst wenn: schon Lenin hat beschrie­ben wie's geht: Zwei Schritte vor, einer zurück.

  1. Schaltet wann immer mög­lich die Dinger aus. Dann haben Behörden und auch Internetunternehmen ein Problem (mehr), denn Mobilfunkdaten wer­den, wenn auch meist anony­mi­siert, für vie­le Zwecke genutzt. Ich kann mir das regel­mä­ßi­ge Ausschalten von Handys durch­aus auch als eine Form des Protestes vor­stel­len. Ein Gesetz wel­ches Menschen dazu ver­pflich­tet stän­dig erreich­bar zu sein gibt es schließ­lich (noch) nicht.

  2. Servus,
    ich bin Gemeinderat in Bayern und war bis­her en Fan von Herrn Brandl.
    Mit die­sen Aussagen dis­qua­li­fi­ziert er sich.
    Und auf sei­ne Frage zum Schluß: Das Eine schließt das Andere nicht aus. (Wobei mir in der heu­ti­gen Zeit der Datenschutz fast wich­ti­ger ist!
    Typisch CSU halt.

  3. Eine Freundin von mir hat eine ande­re Freundin und die hat einen Mann, der Polizist ist. Sie sagt, sie steckt ihm das klei­ne mobi­le in die Uniformjackn, da steckt eh so viel in denen sei Taschn, dass der das eins mehr a net mehr mit­kriegt. Der is viel im Zickzack unter­wegs heu­er zu Lande, zu Wasser – und sogar auf Eis! – na in der Luft noch net so – des könn bald die Drohnen: schon mal harm­los Übersicht üben, für den Ernstfall mit Atombew… nagut, soweit sim­ma noch net – ne ande­re Freundin sagt, sie bin­dets ihrm Hundl unter die Wärmedecke, wenn der nach den läu­fi­gen Madln aus­büchst – abschal­ten is auch gut, oder man stellt halt irgen­wo so einen fern­steu­er­ba­ren über ama­zon bestell­ten und schnell links lie­gen­ge­las­se­nen Weihnachts-Monstertruck mit dem mobi­len drin ab… irgend­wer spült dann eweng ein paar Meter wei­ter – Morsen is auch ne Lösung…

  4. 20.1.21, "Verwaltungsgericht Wiesbaden: Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg teil­wei­se rechtswidrig
    Die 7. Kammer des VG Wiesbaden hat mit Beschluss vom 15. Januar 2021 Eilrechtsschutz gegen
    die „Allgemeinverfügung zur Verhinderung der wei­te­ren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Limburg-Weilburg im sozia­len und betrieb­li­chen Bereich“ gewährt, soweit dort der Bewegungsradius für tages­tou­ri­sti­sche Ausflüge auf den Umkreis von 15 km des Wohnortes (poli­ti­sche
    Gemeinde) beschränkt wird. Insoweit hat die von dem Antragsteller noch zu erhe­ben­de Klage
    auf­schie­ben­de Wirkung.
    Nach Auffassung der Kammer fehlt es inso­weit an der hin­rei­chen­den Bestimmtheit der Allgemeinverfügung, die erfor­dert, dass der Inhalt der getrof­fe­nen Regelung für die Beteiligten so voll­stän­dig, klar und unzwei­deu­tig erkenn­bar sein muss, dass sie ihr Verhalten danach aus­rich­ten können. …"
    https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/sites/verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/files/PI%2001–21%20Corona%20Allgemeinvfg%20LM-Weilburg_0.pdf

  5. 23.1.21, "Vodafone-Chef regt stär­ke­re Nutzung von Handydaten zur Pandemiebekämpfung an
    Der Deutschland-Chef des Vodafone-Konzerns, Ametsreiter, schlägt vor, Mobilfunkdaten stär­ker zur Pandemiebekämpfung einzusetzen.
    Man könn­te dar­über Rückschlüsse auf die Mobilität bestimm­ter Personengruppen oder in bestimm­ten Gegenden erhe­ben, sag­te Ametsreiter dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. So lie­ße sich bespiels­wei­se ver­fol­gen, wie sich Einreisende aus Risikoländern bewegt hät­ten. Noch sei dies aus Datenschutzgründen nicht gestat­tet. Angesichts der aktu­el­len Fallzahlen müss­te man sich jedoch fra­gen, ob die Einschränkungen nicht auf­ge­ho­ben wer­den müssten."
    https://​www​.deutsch​land​funk​.de/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​v​o​d​a​f​o​n​e​-​c​h​e​f​-​r​e​g​t​-​s​t​a​e​r​k​e​r​e​-​n​u​t​z​u​n​g​-​v​o​n​.​1​9​3​9​.​d​e​.​h​t​m​l​?​d​r​n​:​n​e​w​s​_​i​d​=​1​2​1​9​343

    21.1.21, "Vortragsreihe Tacheles
    Was macht die Pandemie mit dem Bürgerrecht auf Datenschutz?
    Vortrag von Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
    http://​straf​recht​-online​.org/​t​a​c​h​e​l​es/

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