"Wenn Eltern überfordert werden" heißt der Titel eines Artikels auf faz.net vom 20.12. (Bezahlschranke). Es geht darin auch um Kinder:
»Etwa 20 bis 30 Prozent der Kinder erfahren bis zu ihrem eigenen Erwachsenenwerden, dass sich die Eltern trennen. Diese Kinder zu bitten, sich auch aus ihrer Kernfamilie und ihrem „eigenen“ Haushalt zurückzuziehen und „alle Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts zu unterlassen“, wie es die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in ihrer aktuellen Stellungnahme verlangt, ist ein missverständliches Signal. Etwas zugespitzt könnte man behaupten, dass Kinder implizit dazu aufgefordert werden, den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil einschlafen zu lassen bzw. der Pandemie zu opfern.«
Zuvor wurde ein Grund benannt:
»Die Rhetorik und Regelungen der Pandemie sind, wie dies vom Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen des Bundesfamilienministeriums in verschiedenen Stellungnahmen bereits mehrfach unterstrichen worden ist, durchzogen von einem überkommenen Bild der heilen Kernfamilie, bestehend aus Mutter, Vater, Kind(ern), die zusammen in einem Haushalt wohnen. In diese Keimzelle der Gesellschaft solle man sich während der Pandemie bitte zurückziehen! Dass mittlerweile das Familienleben durch Diversität geprägt wird und sich Familie zumal auf Grund von Trennung und Scheidung über verschiedene Haushalte erstrecken kann, vermisst man nicht nur schmerzlich in der aktuellen Debatte, sondern vor allem in den wohlgemeinten Empfehlungen.«
Eingeleitet wurde der Artikel mit einem Stimmungsbild:
»„Könnt ihr bitte leiser sein! Ich bin mitten in einer Video-Konferenz. Es muss ja nicht jeder wissen, wie turbulent es bei uns zu Hause abgeht!“ brüllt es aus dem Schlafzimmer, das immer weniger wie ein Schlafzimmer aussieht, sondern immer mehr einem Kleinraumbüro mit unprofessionell verlegten Elektro- und LAN-Kabeln ähnelt. Während sich meine Frau im Schlafzimmer ausgebreitet hat, habe ich in der Küche mit meinem Laptop Stellung bezogen habe. Eigentlich war es bis vor kurzem fast schon ein ausgeklügeltes System, das aber arg ins Wanken geraten ist, seitdem Schulen und Kitas wieder zu sind. „Könntet ihr bitte ein bisschen leiser sein?“, versuche ich mit möglichst gedämpfter Stimme Richtung Kinderzimmer zu rufen. Ich klappe meinen Laptop zu; einen klaren Gedanken kann ich momentan ohnehin nicht fassen. Innerlich wächst der Druck, wenn ich daran denke, dass ich den Projektbericht morgen abschließen muss. Jetzt, wo Kitas dicht gemacht haben, wird es wieder ein logistischer Kraftakt werden, der uns an die Grenzen bringt, wie im Frühjahr. Hoffentlich bleiben Kitas und Schulen nicht so lange zu wie damals, wir gehen jetzt schon auf dem Zahnfleisch.«
6. 5.21, aus der Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Borgmeier, die per Newsletter versandt wurde, "Unterhaltszahlungen in Zeiten von Corona – Rechtsanwalt Markus Mingers klärt auf"
"Liebes Redaktionsteam,
ganz gleich ob durch längerfristige Kurzarbeit oder im schlimmsten Fall durch Arbeitslosigkeit – die Covid-19-Pandemie sorgt bei vielen Menschen für finanzielle Einbußen. Laufende Kosten wie beispielsweise Unterhaltszahlungen belasten dabei zusätzlich den Geldbeutel. Doch was passiert bei drohender Zahlungsunfähigkeit? Können Unterhaltszahlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie vorrübergehend ausgesetzt oder gekürzt werden? Wie wirkt sich der Kinderbonus auf die Unterhaltspflicht aus? Muss auf Erspartes zurückgegriffen werden? Und wie sieht es rechtlich aus?
Sie sind aktuell auf der Suche nach einem Experten, der Ihnen diese Fragen beantworten kann? Sie wünschen sich ein Interview, Statement oder einen O‑Ton zum Thema Unterhalt, Corona und Kinderbonus?
Unser Experte Markus Mingers, Gründer der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft und Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, steht Ihnen hier gerne zur Verfügung.
Gerne können Sie mich kontaktieren und wir sprechen individuelle Themen und Termine für Sie ab. Natürlich besteht auch die Möglichkeit einen Gastbeitrag für Sie auszuarbeiten.
Ich freue mich auf Ihr Feedback!
Herzliche Grüße
Michael Trzensimiech"