So steht es in :
»Vollzug des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG),
und Beschränkungen aufgrund des Art. 15 BayVersG i. V. m. der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30.10.2020 Versammlung am 11.11.2020 in Passau im Klostergarten;
Friedensumzug zugunsten Sankt Martins – gegen Kinderarmut und für die freie Selbstbestimmung«
Es gelten u.a. folgende Vorgaben:
»Die Verteilung von Flugblättern und sonstige Gegenständen ist nur erlaubt, wenn diese unter Verzicht von jedem körperlichen Kontakt zur Ansicht oder Mitnahme bereitgehalten werden; das Aushändigen ist nicht erlaubt.«
Menschen, die ärztlich vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, "haben sich vor Beginn der Versammlung bei der Polizei zu melden". Für sie wird
»… das Tragen eines Visiers angeordnet. Die Verpflichtung zum Tragen eines Visiers entfällt nur dann, wenn das gemäß Ziff. 10.3. vorgelegte ärztliche Atteste konkrete Angaben darüber enthält, weshalb das Tragen eines Visiers aus gesundheitlichen Gründen für den jeweils Betroffenen nicht zumutbar ist.«
»Essen, Trinken, Rauchen und die Benutzung von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen sind untersagt.
Während der Anwesenheit des Pferdes dürfen Megaphone, Musikanlagen, Trommeln, Trillerpfeifen, sowie alle anderen Kundgebungsmittel die geeignet sind Lärm zu verursachen nicht benutzt werden.
Die Darstellung der St.-Martins-Geschichte darf, zusammen mit den Musikbeiträgen nicht den überwiegenden Teil der Versammlung ausmachen.«
Das Dokument zum Karnevalsauftakt kann hier eingesehen werden.
Gegen soviel extreme Dummheit der Verwaltungsbehörden in Passau ist kein Kraut gewachsen. Die "verwalten" den Rest, der noch geblieben ist, auch noch "kaputt".
»Die Verpflichtung zum Tragen eines Visiers entfällt nur dann, wenn das gemäß Ziff. 10.3. vorgelegte ärztliche Atteste konkrete Angaben darüber enthält, weshalb das Tragen eines Visiers aus gesundheitlichen Gründen für den jeweils Betroffenen nicht zumutbar ist.«
–
Da hat auch noch nie jemand was von ärztlicher Schweigepflicht gehört. Von dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Wahrscheinich würden sie – egal, was auf dem Attest steht – dann auch noch das Diskutieren anfangen, ob der attestierte Ausnahmegrund denn wirklich einer ist…
»Die Darstellung der St.-Martins-Geschichte darf, zusammen mit den Musikbeiträgen nicht den überwiegenden Teil der Versammlung ausmachen.«
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Soll das eigentich ein Witz sein?
Wann hört die Steigerung der Absurdität auf? Dass wir von Betrügern und Vollidioten umgeben sind ist ja lange klar, aber dieses Ausmaß sprengt alle Dimensionen!
Man findet bald keine Worte für solche Regelungen mehr.….
Und es gibt immer noch Menschen, die das gutheißen
@ Tiffany
Wir würden nicht hier leben, wenn auch das nicht ausführlich geregelt wäre .
( Absatz Gründe III Nr. 3 g , Seite 7 )
" …
Der Einwand, dass die genaue Diagnose nicht verlangt werden darf, da diese unter die ärztliche Schweigepflicht fällt kann nicht berücksichtigt werden. Ärzte machen sich nur strafbar, wenn sie
unbefugt Patientendaten
veröffentlichen; hier erfolgt dies jedoch aufgrund einer gesetzlichen
Verpflichtung (§ 32 Infektionsschutzgesetz – IfSG i. V. m. der 8. BayIfSMV). Mit der Anforderung
eines Attestes durch den Patienten wird der ausstellende Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden. Da zudem der Patient darüber entscheidet, wie und wem gegenüber er das Attest
verwenden will, bleibt er auch Herr über seine personenbezogenen Daten."…"
Ob dies rechtlich zulässig ist, kann ich leider nicht sagen.
Da zudem der Patient darüber entscheidet, wie und wem gegenüber er das Attest verwenden will
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Von Wollen kann hier wohl keine Rede sein.
Von Verhältnismäßigkeit rede ich schon gar nicht mehr.
Von Rechtsstaatlichkeit ebensowenig.
Tatsache ist: Vor Corona – das habe ich einen befreundeten Juristen gefragt – wäre es definitiv nicht rechtlich abgesichert gewesen, wenn man Leute nach Attesten gefragt hätte, um ihnen daraufhin zu erlauben bspw. einkaufen zu gehen.