Kinderumzug nur mit Visier. Während der Anwesenheit des Pferdes kein Lärm

So steht es in :

»Vollzug des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG),
und Beschränkungen auf­grund des Art. 15 BayVersG i. V. m. der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30.10.2020 Versammlung am 11.11.2020 in Passau im Klostergarten;
Friedensumzug zugun­sten Sankt Martins – gegen Kinderarmut und für die freie Selbstbestimmung«

Es gel­ten u.a. fol­gen­de Vorgaben:

»Die Verteilung von Flugblättern und son­sti­ge Gegenständen ist nur erlaubt, wenn die­se unter Verzicht von jedem kör­per­li­chen Kontakt zur Ansicht oder Mitnahme bereit­ge­hal­ten wer­den; das Aushändigen ist nicht erlaubt.«

Menschen, die ärzt­lich vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, "haben sich vor Beginn der Versammlung bei der Polizei zu mel­den". Für sie wird

»… das Tragen eines Visiers ange­ord­net. Die Verpflichtung zum Tragen eines Visiers ent­fällt nur dann, wenn das gemäß Ziff. 10.3. vor­ge­leg­te ärzt­li­che Atteste kon­kre­te Angaben dar­über ent­hält, wes­halb das Tragen eines Visiers aus gesund­heit­li­chen Gründen für den jeweils Betroffenen nicht zumut­bar ist.«

»Essen, Trinken, Rauchen und die Benutzung von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen sind untersagt. 

Während der Anwesenheit des Pferdes dür­fen Megaphone, Musikanlagen, Trommeln, Trillerpfeifen, sowie alle ande­ren Kundgebungsmittel die geeig­net sind Lärm zu ver­ur­sa­chen nicht benutzt werden.

Die Darstellung der St.-Martins-Geschichte darf, zusam­men mit den Musikbeiträgen nicht den über­wie­gen­den Teil der Versammlung ausmachen.«

Das Dokument zum Karnevalsauftakt kann hier ein­ge­se­hen werden.

6 Antworten auf „Kinderumzug nur mit Visier. Während der Anwesenheit des Pferdes kein Lärm“

  1. Gegen soviel extre­me Dummheit der Verwaltungsbehörden in Passau ist kein Kraut gewach­sen. Die "ver­wal­ten" den Rest, der noch geblie­ben ist, auch noch "kaputt".

  2. »Die Verpflichtung zum Tragen eines Visiers ent­fällt nur dann, wenn das gemäß Ziff. 10.3. vor­ge­leg­te ärzt­li­che Atteste kon­kre­te Angaben dar­über ent­hält, wes­halb das Tragen eines Visiers aus gesund­heit­li­chen Gründen für den jeweils Betroffenen nicht zumut­bar ist.«

    Da hat auch noch nie jemand was von ärzt­li­cher Schweigepflicht gehört. Von dem Vertrauensverhältnis zwi­schen Arzt und Patient.
    Wahrscheinich wür­den sie – egal, was auf dem Attest steht – dann auch noch das Diskutieren anfan­gen, ob der atte­stier­te Ausnahmegrund denn wirk­lich einer ist…

  3. »Die Darstellung der St.-Martins-Geschichte darf, zusam­men mit den Musikbeiträgen nicht den über­wie­gen­den Teil der Versammlung ausmachen.«

    Soll das eigen­tich ein Witz sein?

  4. Wann hört die Steigerung der Absurdität auf? Dass wir von Betrügern und Vollidioten umge­ben sind ist ja lan­ge klar, aber die­ses Ausmaß sprengt alle Dimensionen!

  5. Man fin­det bald kei­ne Worte für sol­che Regelungen mehr.….
    Und es gibt immer noch Menschen, die das gutheißen
    @ Tiffany
    Wir wür­den nicht hier leben, wenn auch das nicht aus­führ­lich gere­gelt wäre .
    ( Absatz Gründe III Nr. 3 g , Seite 7 )
    " …
    Der Einwand, dass die genaue Diagnose nicht ver­langt wer­den darf, da die­se unter die ärzt­li­che Schweigepflicht fällt kann nicht berück­sich­tigt wer­den. Ärzte machen sich nur straf­bar, wenn sie
    unbe­fugt Patientendaten
    ver­öf­fent­li­chen; hier erfolgt dies jedoch auf­grund einer gesetzlichen
    Verpflichtung (§ 32 Infektionsschutzgesetz – IfSG i. V. m. der 8. BayIfSMV). Mit der Anforderung
    eines Attestes durch den Patienten wird der aus­stel­len­de Arzt von sei­ner Schweigepflicht ent­bun­den. Da zudem der Patient dar­über ent­schei­det, wie und wem gegen­über er das Attest
    ver­wen­den will, bleibt er auch Herr über sei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten."…"

    Ob dies recht­lich zuläs­sig ist, kann ich lei­der nicht sagen.

    1. Da zudem der Patient dar­über ent­schei­det, wie und wem gegen­über er das Attest ver­wen­den will

      Von Wollen kann hier wohl kei­ne Rede sein.
      Von Verhältnismäßigkeit rede ich schon gar nicht mehr.
      Von Rechtsstaatlichkeit ebensowenig.

      Tatsache ist: Vor Corona – das habe ich einen befreun­de­ten Juristen gefragt – wäre es defi­ni­tiv nicht recht­lich abge­si­chert gewe­sen, wenn man Leute nach Attesten gefragt hät­te, um ihnen dar­auf­hin zu erlau­ben bspw. ein­kau­fen zu gehen.

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