Auf 2020news.de ist am 25.6. zu lesen:
»Familiengerichte sind für § 1666 BGB zuständig
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. Juni 2021 entschieden, dass Verfahren, die aufgrund einer Anregung gem. § 1666 BGB vor dem Familiengericht anhängig sind, nicht an das Verwaltungsgericht verwiesen werden können. Die Familiengerichte bleiben also zur Entscheidung über eine mögliche Kindswohlgefährung berufen.
In der Pressemitteilung heisst es: “Zwar ist eine Verweisung für das Gericht, an das das Verfahren verwiesen worden ist, grundsätzlich bindend. Das gilt jedoch nicht, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht mehr nachvollziehbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist. Ein derartig qualifizierter Verfahrensverstoß des Amtsgerichts liegt hier vor. Denn die Eltern hatten sich in ihrem Schreiben an das Amtsgericht ausdrücklich darauf beschränkt, ein familiengerichtliches Tätigwerden gegen die Schule auf der Grundlage des § 1666 Abs. 1 und 4 BGB anzustoßen. Unterlassungsansprüche gegen die Schule, über die die Verwaltungsgerichte zu entscheiden hätten, haben sie nicht geltend gemacht. Über Maßnahmen gemäß § 1666 BGB entscheidet das Amtsgericht/Familiengericht jedoch selbständig von Amts wegen. Es hätte keine Verweisung aussprechen, sondern – da familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind – entweder auf die Eröffnung eines Verfahrens verzichten oder ein bereits eröffnetes Verfahren einstellen müssen.”…
Interessant allerdings, dass das Gericht in Gedankenstrichen eingefügt hat, dass “familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind”, so dass Verfahren gem. § 1666 BGB einzustellen seien… Indem das Bundesverwaltungsgericht Anregungen mit Blick auf behördliches Handeln… faktisch versperren will, zwingt er Kinder aber genau in ein solches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht…«
Das heißt also, Behörden können das Kindeswohl nicht gefährden?
Das ist eine Lüge.
Im Übrigen: Seit wann entscheidet der Beklagte über seine Zuständigkeit?
Das Urteil ist völlig irrrelevant. Denn es ändert ja nichts daran daß Kinder weiterhin unterdrückt werden.
Sie werden nicht unterdrückt sondern gequält!
Mich würde brennend interessieren, ob das Bundesverwaltungsgericht in der Begründung seines Beschlusses überhaupt so weit gehen durfte?
In der Presseerklärung des BVerwG heißt es wörtlich:
„Das Verwaltungsgericht Münster wiederum hat mit Beschluss vom 26. Mai 2021 den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig erklärt und das Bundesverwaltungsgericht zur Bestimmung der Zuständigkeit angerufen.“
Das BVwerG teilt also mit, warum es angerufen wurde, nämlich mit der Klärung der Zuständigkeit.
Das hat es nun mit Beschluss vom 16.06.2021 getan.
Bis hierhin klingt alles sehr logisch!
Durfte es aber überhaupt so weit gehen, dem Familiengericht vorzugeben, wem gegenüber gerichtliche Anordnungen rechtlich ausgeschlossen sind und wem gegenüber nicht und wann auf die Eröffnung eines Verfahrens verzichtet oder ein bereits eröffnetes Verfahren eingestellt werden muss?
Mit dieser Begründung hat das BVwerG m. E. allen Familiengerichten die Linie vorgegeben, wie diese zu entscheiden haben …
Bisher kennen wir ja nur die Pressemitteilung; vielleicht hat das BVwerG das ja in seinem Beschluss ausführlicher begründet …
“familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind”
ist ein falscher Ritter: Das Familiengericht soll keine Anordnungen treffen, sondern ein Urteil über die Rechtslage aus seiner Sicht fällen. Die Schulbehörde muss dann ihr Handeln in Einklang mit dem Familienrecht bringen. Wenn kein Kompromiss oder Auslegung der Maßnahmenverordnung möglich ist, muss der Verordnungsgeber von sich aus nachbessern. Problem ist, das bei VO nach IfSG wegen der Gefahrenabwehr im Zweifelsfall keine aufschiebende Wirkung besteht.
Natürlich ist das Gericht keine Exekutive, die Behörden folgen aber meist den Empfehlungen.
@Erkus
es gibt keine Dreiteilung Legislative, Executive, Judikative. Das sind allesamt Machtorgane einunddesselben Staates, der nur eine Aufgabe hat: Die Macht der herrschenden Klasse durchzusetzen und zu erhalten. Eben mit den Mitteln der Justiz und mit Hilfe der Polizei.
MFG
Die Bevölkerung ist der Souverän. Der hat dafür zu sorgen, dass die herrschende Klasse in ihre Schranken gewiesen wird. Tut er dies nicht, ist er selber schuld. That's democracy. Man hat sich zu kümmern. Auch wenn der Klassenfeind es schwer zu machen versucht.
Ihre Äußerung ist eine devote, insofern sie "fatalistisch" ist.
Das heißt dann doch aber, dass die Behörden, höchstrichterlich bestätigt, machen können was sie wollen, inklusive einer Aufforderung zur Impfung und dies NICHT gegen das Kindeswohl verstößt.
Wenn das eine Schulbehörde ist …
“familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind”
Ist ein falscher Ritter. Das Familiengericht soll keine Anordnungen gegenüber der Politik oder der Verwaltung treffen, sondern ein Urteil fällen! Natürlich ist ein Gericht keine Exekutive, die Behörden halten sich aber meist an die Empfehlungen. Die Schulbehörde muss ihr Hygienekonzept entsprechend anpassen oder der Verordnungsgeber von sich aus nachbessern.
Diese versteckte "Empfehlung" die Verfahren mit völlig vorgeschobener Begründung nicht anzunehmen, ist ein klarer Rechtsbruch – eine Klageerzwingung sollte geprüft und Beschwerde eingelegt werden. Das Problem ist, das hier der Weg einfach nur in die Länge gezogen werden soll, denn Rechtsmittel gegen Anordnungen nach IfSG haben im Zweifel wegen der Gefahrenabwehr keine aufschiebende Wirkung.
Auf 2020news argumentiert man schlüssig; es kann nicht sein, dass zwischen strukturell organisiertem Missbrauch in einer privaten und öffentlichen Schule (oder von mir aus auch Kirche) unterschiedliche Rechtswege einzuschlagen sind.
Auch zivilrechtlich betrachtet ist das doch absoluter Bullshit, staatliche Behörden als "Dritte" einfach herauszunehmen. Das ist ein gefährlicher Persilschein – und pure Willkür; die voraussetzt, dass Behörden (oder auch Missbrauch anordnende Ministerien) sich stets korrekt verhielten.
Behörden unterliegen aber grundsätzlich auch den allgemeinen Regelungen des Zivilrechts, wenn sie nicht hoheitlich tätig werden. Deshalb kann der Elektriker auch die Behörde verklagen, wenn sie seine Rechnung nicht bezahlt. Wenn ein Beamter einen Bürger seiner Freiheit beraubt, unterliegt er dem StGB. Und wenn eine Behörde groben Mist baut, dann haftet sie auch straf- und zivilrechtlich. Das heißt, viele Rechtskreise überschneiden sich. Warum soll dies bei familienrechtlichen Verfahren grundsätzlich anders sein?
Der Bindestrich-Einschub war also vollkommen unnötig – und daher rein politisch motiviert. Man wollte die Kuh irgendwie vom Eis kriegen, ohne an den Prozessordnungen größere Schäden zu verursachen.
Hätten wir nicht Harbarth in Karlsruhe, hätte man die Sache final auch dort klären können.
Da war doch was .…
"Grünes Licht für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz"
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-kinder-jugendstaerkungsgesetz-834838
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926107.pdf
Bitte genau lesen. Damit wird die Zuständigkeit von Familiengerichten indirekt eingeschränkt und statt dessen einer Behörde oder einem Amt übertragen. Auf die zukünftige Rolle der "Kinder- und Jugendhilfe" darf jeder gespannt sein.
Am 24. Juli stehen Menschen aus der ganzen Welt Seite an Seite für Freiheit und Menschenrechte.
https://t.me/s/worldwidedemonstration/570
https://worldwidedemonstration.com/
180+ Städte rund um die Welt.
Ein Tag – alle zusammen.
#WeWillAllBeThere
"Der Aufklärungs-Bestseller
Das neue Buch von Wolfgang Wodarg aus dem Rubikon-Verlag ist auf Platz 1 etlicher Bestsellerlisten gelandet—die etablierten Medien verharren in Schockstarre.
Wolfgang Wodarg scheint mit seinem neuesten Werk den Nerv der Zeit getroffen zu haben. Prompt erklomm das Buch Platz Eins der Spiegel-Bestsellerliste in der Kategorie „Sachbuch—Paperback“. Ein wichtiger Teil der Bevölkerung starrt dem zufolge nicht apathisch auf die Mattscheibe, um die neuesten Befehle der „Pandemisten“ entgegenzunehmen. Das macht Hoffnung, die wir dringend benötigen. .."
https://www.rubikon.news/artikel/der-aufklarungs-bestseller
🙂
Wenn das Familiengericht keine Anordnungen gegen Behörden (also juristische Personen) treffen können soll, dann doch aber immer noch gegen natürliche Personen wie Schulleiter und Lehrer, oder wie?