Klage gegen Ausreisepflicht im MV-Lockdown abgewiesen

»Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern hat eine Klage gegen eine im Corona-Lockdown erlas­se­ne Verordnung für ein Einreiseverbot und eine damit ver­bun­de­ne Ausreisepflicht abgewiesen…

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, wie Antragsteller und Antragsgeger über­ein­stim­mend mitteilten.

Der Antragsteller, der in Leipzig sei­nen Erst- und in Groß Schwansee (Kreis Nordwestmecklenburg) einen Zweitwohnsitz hat, war mit sei­ner Familie im Frühjahr 2020 von der Ausreisepflicht betrof­fen, obwohl er vor Inkrafttreten der ent­spre­chen­den Verordnung „legal“ ins Land gereist war…

Er habe viel Verständnis für die Corona-Schutzmaßnahmen. „Dass man aus sei­nem eige­nen Haus aus­rei­sen muss, dafür habe ich kein Verständnis“, sag­te der Kläger…

Die Normenkontrollklage rich­te­te sich gegen die Landesregierung. Deren recht­li­cher Vertreter Wolfgang Ewer ver­wies bei der münd­li­chen Verhandlung dar­auf, dass die Maßnahmen wich­tig gewe­sen sei­en, um die Corona-Pandemie zu beherr­schen und den Schutz für die Menschen zu för­dern. Es habe sich zudem um eine Maßnahme des Gefahrenabwehrrechts gehan­delt, bei der nie­mand ernst­lich eine voll­um­fäng­lich doku­men­tier­te Abwägung habe for­dern können.

Es lie­ge zudem kein schwer­wie­gen­der Grundrechtseingriff vor, so Ewer. Die Einstufung als schwer­wie­gend sei nach all­ge­mei­ner Rechtsauffassung sol­chen Rechten vor­be­hal­ten, die für die Verfassung eine beson­ders hohe Bedeutung hät­ten, wie etwa die Versammlungsfreiheit oder die Pressefreiheit…

[Richter] Sperling erin­ner­te an die Situation im April 2020. „Damals war die Pandemie am Anfang.“ Wegen der begrenz­ten Erkenntnisse über die Krankheit und der unge­wis­sen Entwicklung habe die Ein- bezie­hungs­wei­se Ausreiseregelung einem legi­ti­men Ziel gedient. Zudem sei sie grund­sätz­lich geeig­net gewe­sen, im Rahmen des Infektionsschutzes die Kontakte zu vermeiden…«
mer​kur​.de (6.12.22)


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6 Antworten auf „Klage gegen Ausreisepflicht im MV-Lockdown abgewiesen“

  1. Wenn wei­ter am Argument vom begrenz­ten Wissens zu Beginn der Pandemie fest­ge­hal­ten wird, kann das nichts wer­den mit der "Aufarbeitung".

    1. Eine ernst­haf­te Aufarbeitung vor deut­schen Gerichten wird es bei dem Thema auf abseh­ba­re Zeit nicht geben, genau­so wie sich in den mei­sten Mainstream-Redaktionen jour­na­li­stisch nur sehr begrenzt etwas ändern wird.
      In den USA juri­stisch mit Sammelklagen vor­zu­ge­hen, wie Fuellmich (Corona-Ausschuss/ jetzt "icic​.law") das machen will, ist zwar zeit­auf­wen­dig aber erfolg­ver­spre­chen­der, denn die US-Justiz ist in vie­len Fällen poli­tisch unab­hän­gi­ger und lässt sich nicht so leicht einschüchtern.

  2. Falsch! Auch und gera­de Maßnahmen zur Abwehr behaup­te­ter Gefahren erfor­dern eine genaue Abwägung, das fängt schon bei der Bewertung der behaup­te­ten Gefahr durch die Behörden an. Dass die in einem durch und durch büro­kra­ti­sier­ten Staat voll­um­fäng­lich zu doku­men­tie­ren ist, ver­steht sich von selbst. Dass das gefor­dert wer­den kann auch, wie man sieht.

    In wel­chem Paralleluniversum ist die an Außerkraftsetzung gren­zen­de Einschränkung eines Grundrechts kein schwer­wie­gen­der Grundrechtseingriff? Ohne Freizügigkeit ist nicht mal die Versammlungsfreiheit oder die Pressefreiheit gewähr­lei­stet, inwie­fern könn­te die also nach­ran­gig sein? Zumal es die­se Normenhierarchie inner­halb der Grundrechte in der hier behaup­te­ten Weise rechts­dog­ma­tisch nicht mal gibt. Was es hin­ge­gen rechts­dog­ma­tisch gibt, sind Grundrechtsgarantien, die Gesetzgebung, voll­zie­hen­de Gewalt und Rechtsprechung nomi­nell als unmit­tel­bar gel­ten­des Recht bin­den und Gesetzen und Verordnungen über­ge­ord­net sind.

    Wieder ver­wei­gert ein Gericht, hier in Gestalt eines höch­sten Landesgerichts, die Arbeit, jeden­falls gemes­sen am Maßstab eines Landes, das kei­ne hun­dert­pro­zen­ti­ge Bananenrepublik ist.

  3. Auf eine Pandemie, falsch oder echt, nicht vor­be­rei­tet zu sein, hal­te ich gene­rell für eine ganz schlech­te Ausrede. Wieso las­sen das Gerichte und Medien den Verantwortlichen immer wie­der durch­ge­hen? Es gab die Ausarbeitungen dar­über, wie mit Seuchen umzu­ge­hen sei. Warum wur­den sie nicht befolgt? Und wenn es sie nicht gege­ben hät­te: Warum nicht? Wenn doch schon SARS‑1 und Vogelgrippe und Schweinegrippe so ver­hee­rend gewe­sen sein sol­len. Diese "man wuss­te am Anfang noch so wenig" ist eine wei­te­re Einladung zum Nichtwissenwollen, wie wir es immer noch weit ver­brei­tet vor­fin­den. Von wegen Wissensgesellschaft und Follow the Science und evi­denz­ba­siert usw.

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