»Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern hat eine Klage gegen eine im Corona-Lockdown erlassene Verordnung für ein Einreiseverbot und eine damit verbundene Ausreisepflicht abgewiesen…
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, wie Antragsteller und Antragsgeger übereinstimmend mitteilten.
Der Antragsteller, der in Leipzig seinen Erst- und in Groß Schwansee (Kreis Nordwestmecklenburg) einen Zweitwohnsitz hat, war mit seiner Familie im Frühjahr 2020 von der Ausreisepflicht betroffen, obwohl er vor Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung „legal“ ins Land gereist war…
Er habe viel Verständnis für die Corona-Schutzmaßnahmen. „Dass man aus seinem eigenen Haus ausreisen muss, dafür habe ich kein Verständnis“, sagte der Kläger…
Die Normenkontrollklage richtete sich gegen die Landesregierung. Deren rechtlicher Vertreter Wolfgang Ewer verwies bei der mündlichen Verhandlung darauf, dass die Maßnahmen wichtig gewesen seien, um die Corona-Pandemie zu beherrschen und den Schutz für die Menschen zu fördern. Es habe sich zudem um eine Maßnahme des Gefahrenabwehrrechts gehandelt, bei der niemand ernstlich eine vollumfänglich dokumentierte Abwägung habe fordern können.
Es liege zudem kein schwerwiegender Grundrechtseingriff vor, so Ewer. Die Einstufung als schwerwiegend sei nach allgemeiner Rechtsauffassung solchen Rechten vorbehalten, die für die Verfassung eine besonders hohe Bedeutung hätten, wie etwa die Versammlungsfreiheit oder die Pressefreiheit…
[Richter] Sperling erinnerte an die Situation im April 2020. „Damals war die Pandemie am Anfang.“ Wegen der begrenzten Erkenntnisse über die Krankheit und der ungewissen Entwicklung habe die Ein- beziehungsweise Ausreiseregelung einem legitimen Ziel gedient. Zudem sei sie grundsätzlich geeignet gewesen, im Rahmen des Infektionsschutzes die Kontakte zu vermeiden…«
merkur.de (6.12.22)
Siehe auch:
Meck-Pomm: Energische Maßnahmen gegen auswärtige Kleingartenpächter
Privates Institut verdient an “Long Covid”. Es ist ein Leuchtturm
Wenn weiter am Argument vom begrenzten Wissens zu Beginn der Pandemie festgehalten wird, kann das nichts werden mit der "Aufarbeitung".
Eine ernsthafte Aufarbeitung vor deutschen Gerichten wird es bei dem Thema auf absehbare Zeit nicht geben, genauso wie sich in den meisten Mainstream-Redaktionen journalistisch nur sehr begrenzt etwas ändern wird.
In den USA juristisch mit Sammelklagen vorzugehen, wie Fuellmich (Corona-Ausschuss/ jetzt "icic.law") das machen will, ist zwar zeitaufwendig aber erfolgversprechender, denn die US-Justiz ist in vielen Fällen politisch unabhängiger und lässt sich nicht so leicht einschüchtern.
@MB: Ach ja? (Ich hatte zuerst fälschlich von Sammelklagen gegen Füllmich gelesen…)
Falsch! Auch und gerade Maßnahmen zur Abwehr behaupteter Gefahren erfordern eine genaue Abwägung, das fängt schon bei der Bewertung der behaupteten Gefahr durch die Behörden an. Dass die in einem durch und durch bürokratisierten Staat vollumfänglich zu dokumentieren ist, versteht sich von selbst. Dass das gefordert werden kann auch, wie man sieht.
In welchem Paralleluniversum ist die an Außerkraftsetzung grenzende Einschränkung eines Grundrechts kein schwerwiegender Grundrechtseingriff? Ohne Freizügigkeit ist nicht mal die Versammlungsfreiheit oder die Pressefreiheit gewährleistet, inwiefern könnte die also nachrangig sein? Zumal es diese Normenhierarchie innerhalb der Grundrechte in der hier behaupteten Weise rechtsdogmatisch nicht mal gibt. Was es hingegen rechtsdogmatisch gibt, sind Grundrechtsgarantien, die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung nominell als unmittelbar geltendes Recht binden und Gesetzen und Verordnungen übergeordnet sind.
Wieder verweigert ein Gericht, hier in Gestalt eines höchsten Landesgerichts, die Arbeit, jedenfalls gemessen am Maßstab eines Landes, das keine hundertprozentige Bananenrepublik ist.
Wahrscheinlich trägt Justitia deswegen eine Augenbinde: Sie konnte sich das Elend einfach nicht mehr länger anschauen.
Auf eine Pandemie, falsch oder echt, nicht vorbereitet zu sein, halte ich generell für eine ganz schlechte Ausrede. Wieso lassen das Gerichte und Medien den Verantwortlichen immer wieder durchgehen? Es gab die Ausarbeitungen darüber, wie mit Seuchen umzugehen sei. Warum wurden sie nicht befolgt? Und wenn es sie nicht gegeben hätte: Warum nicht? Wenn doch schon SARS‑1 und Vogelgrippe und Schweinegrippe so verheerend gewesen sein sollen. Diese "man wusste am Anfang noch so wenig" ist eine weitere Einladung zum Nichtwissenwollen, wie wir es immer noch weit verbreitet vorfinden. Von wegen Wissensgesellschaft und Follow the Science und evidenzbasiert usw.