Klage gegen Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus: Weil auf „Maskenpausen“ bestanden wurde!

Das ist am 14.1. zu lesen auf labour​net​.de:

»“… am Dienstag, 19. Januar 2021 fin­det ab 9 Uhr vor dem Arbeitsgericht Herne (Schillerstraße 37–39) ein inter­es­san­ter (Güte-)Termin statt (Aktenzeichen 4 Ca 2437/20). Eine Mandantin von mir klagt gegen ihre Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus. Sie wur­de aus­ge­rech­net in der jet­zi­gen Situation von der Intensivstation ver­setzt, weil sie sich für den gebo­te­nen Gesundheitsschutz der Pflegenden ein­setzt. So sind aus Gründen der Arbeitssicherheit beim (not­wen­di­gen!!) Tragen von Masken soge­nann­te „Maskenpausen“ erfor­der­lich (sie­he nur: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html). Dies dient dem Schutz der Maskentragenden, in Krankenhäusern aber auch den Patienten, da sonst die Konzentration der Pflegenden lei­det. Weil die­se sog. Maskenpausen regel­mä­ßig nicht ein­ge­hal­ten wer­den (kön­nen), beschwer­te sie sich inner­be­trieb­lich und sach­lich. Statt die Missstände abzu­stel­len, wur­de sie des­halb versetzt…” 

Mitteilung des Anwalts am 14.1.21 per e‑mail – die unter­stüt­zen­de Gewerkschaft ver.di Mittleres Ruhrgebiet hat dazu und der Rechtslage der FFP-2-Masken einen Flyer her­aus­ge­ge­ben  (sie­he auch unser Dossier: (IG Metall zu) Gesundheitsschutz und Corona: „Arbeitgeber und Betriebsärzte schüt­zen Beschäftigte zu wenig“

Leider fin­det sich hier kein Kontakt zu dem Anwalt oder der Anwältin.

8 Antworten auf „Klage gegen Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus: Weil auf „Maskenpausen“ bestanden wurde!“

  1. Die Betrachtung der Beschäftigten als recht­lo­se "Arbeitssklaven" erscheint beson­ders aus­ge­prägt gegen­über den Beschäftigten in der Pflege.
    Zynischer Weise bekom­men sie nur lee­re Versprechungen und kosten­lo­sen Applaus, sol­len sich aber gefäl­ligst imp­fen las­sen und auf gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Pausen ver­zich­ten, auf die sie einen Anspruch haben.
    Das nen­ne ich Leibeigenschaft oder Sklaverei! Pfui Deiwel, widerlich!

    1. Die Pflege wäre eine Macht- lei­der macht sie davon null Gebrauch und unter­wirft sich lie­ber ihren Arbeitgebern. Die tap­fe­ren Einzelkämpfer haben so kaum eine Chance. Leider geht das schon Jahre so. Die beste Gelegenheit jetzt wird offen­bar wie­der vertan.

  2. Masken ohne auf Arbeitssicherheit zu ach­ten. Schlecht gete­ste­te Impfstoffe ver­ab­rei­chen zum Schutz anderer. 

    Um die Gesundheit der Pflegenden geht es nicht.

  3. Darum will der Magus von Baiern ja auch, dass Kunden im Supermarkt FFP2 tra­gen müs­sen, die Angestellten aber nicht.
    Die Berufsgenossenschaft, zumin­dest nach ihren Vor-Corona-Bestimmungen, gebie­tet nach 75 Minuten FFP2 30 Minuten Frischluft.

  4. Da hält sich das Krankenhaus offen­sicht­lich nicht an die Hinweise / Vorgaben des RKI! Denn das RKI ver­weist aus­drück­lich auf die Pausenzeiten bei FFP2 und FFP3 Masken!

    In der fol­gen­den Rubrik fin­det man "Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschul­tes und qua­li­fi­zier­tes Personal wird z.B. im medi­zi­ni­schen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben," 

    »»»…Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durch­ge­hen­de Tragedauer von FFP2-Masken bei gesun­den Menschen begrenzt (sie­he Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit fol­gen­der 30-minü­ti­ger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöh­ten Atemwiderstand zu minimieren.…«««
    https://​www​.rki​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​F​A​Q​/​N​C​O​V​2​0​1​9​/​g​e​s​a​m​t​.​h​tml

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