10.000 Klagen und Eilverfahren gegen Corona-Maßnahmen

Auf han​dels​blatt​.com ist am 29.3. zu lesen:

»Bei den Verwaltungsgerichten und den dar­über­lie­gen­den Instanzen gin­gen in den ver­gan­ge­nen zwölf Monaten mehr als 10.000 Klagen und Eilverfahren gegen staat­li­che Corona-Maßnahmen ein, wie eine Umfrage des ZDF zeigt.

Der BDVR-Vorsitzende Robert Seegmüller [BDVR: Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, AA] erklär­te, der Immunitätsstatus der Bevölkerung kön­ne sich auf die recht­li­che Bewertung von Freiheitseinschränkungen aus­wir­ken und dazu füh­ren, dass „ein der­zeit gericht­lich bestä­tig­ter Rechtszustand in Zukunft in einen gericht­lich zu bean­stan­den­den“ umschla­ge. Seit einem Jahr rän­gen die Verwaltungsgerichte um den rich­ti­gen Weg bei der Kontrolle staat­li­cher Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus.

Dabei sei­en sich die Richter der gro­ßen Verantwortung bewusst. „Eine Verordnung ist schnell auf­ge­ho­ben mit mög­li­cher­wei­se gra­vie­ren­den Folgen für Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit vie­ler“, sag­te Seegmüller. Eine Verordnung sei aber auch schnell bestä­tigt, was eben­falls gra­vie­ren­de Folgen haben kön­ne. Klar sei, dass das der­zei­ti­ge Niveau der Freiheitseinschränkungen kein Dauerzustand wer­den könne.

Der Frankfurter Rechtsprofessor Uwe Volkmann wies dar­auf hin, dass zu den Corona-Einschränkungen bis­lang nur Entscheidungen im vor­läu­fi­gen Rechtsschutz, also im Eilverfahren, ergan­gen sei­en. Hier gehe es um Verhältnismäßigkeitsabwägungen…«

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