»… Den Beschäftigten sei es nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet und ansonsten mit Tätigkeitsverboten belegt würden, während von ihnen betreute Patienten davon nicht erfasst würden, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für eine Anhörung im Bundestag…
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der Pflegeheimbetreiber vertritt, betonte, die einrichtungsbezogene und die allgemeine Impfpflicht hätten sich gegenseitig ergänzen müssen, um effektiv zu wirken…«
aerzteblatt.de (25.4.)
Die Begründung ist Müll.
Ich möchte im Alter mit Herz gepflegt werden. Hoffentlich gibt es solche Pflegekräfte dann noch. Statt Beruhigungsmitteln, Impfungen und Psychopharmaka hilft eine Ansprache mit Mitgefühl tausendmal besser!
Kommt drauf an, ob die Robotik, Mechatronik, Informationstechnik und Künstliche Intelligenz es vermag, den Pflegerobotern Herzen zu implantieren, ähem implementieren. Ansprache und Mitgefühl sollte für die Enkelinnen von Alexa keine wirkliche Hürde darstellen, zumal wir ja alle bereits jetzt das NLP Modul trainieren.
Da die erste Verfassungsbeschwerde mit allen bekannten Argumenten abgelehnt wurde, kommt jetzt der juristische Kniff
Nach Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht ist auch der Selbstschutz der vulnerablen Gruppen abgelehnt ,
der Fremdschutz dieser Personen jedoch verpflichtend.
Laut Gesetz kann aber Fremdschutz erst dann eingreifen, wenn Selbstschutz nicht wirkt.
Also …
Mal sehen …