Klinikum Neubrandenburg: Nur vereinzelt Patienten, „deren Beschwerden in kurzem zeitlichem Abstand zu einer Corona-Impfung auftraten"

»Gerüchte zu Corona-Impfung gei­stern durchs Netz
In den sozia­len Medien kur­sie­ren der­zeit Gerüchte, dass im Neubrandenburger Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum mas­sen­haft Patienten mit Impfnebenwirkungen behan­delt wer­den. Was sagt die Klinik dazu?…

„Uns lie­gen kei­ne Informationen zu sta­tio­nä­ren Patienten mit nach­ge­wie­se­nen Impfnebenwirkungen vor. Bei einem gehäuf­ten Vorkommen wür­de die Krankenhausleitung umge­hend infor­miert werden”. 

Allerdings mach­te die Klinikleitung auch deut­lich, dass dem Krankenhaus in der Vergangenheit ver­ein­zelt Patienten zuge­wie­sen wor­den sei­en, „deren Beschwerden in kur­zem zeit­li­chem Abstand zu einer Corona-Impfung auf­tra­ten und bei denen der Verdacht auf eine Impfnebenwirkung nahe­liegt”. Es müs­se aber noch genau­er unter­sucht wer­den, ob sich der Verdacht bestä­ti­ge oder ob alter­na­ti­ve Ursachen für die Beschwerden ver­ant­wort­lich sind…

„In sehr weni­gen Einzelfällen führ­te die Impfung zu grö­ße­ren Problemen mit bestehen­den Vorerkrankungen”, teil­te die Klinikleitung dem Nordkurier mit. Auch zum ver­meint­li­chen Redeverbot für das Personal äußer­te sich das Klinikum: „Jeder Mitarbeitende hat eine Verpflichtungserklärung zum Datenschutz und zur Informationssicherheit unter­schrie­ben, die ihn dazu ver­pflich­tet, alle Informationen, die er auf­grund sei­ner Arbeit erhält, ver­trau­lich zu behan­deln”. Personenbezogene Daten sei­en gene­rell gesetz­lich geschützt und Gesundheitsdaten zähl­ten zu den beson­ders sen­si­blen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mit noch höhe­rem Schutzstatus.«
nord​ku​rier​.de (27.8.)

6 Antworten auf „Klinikum Neubrandenburg: Nur vereinzelt Patienten, „deren Beschwerden in kurzem zeitlichem Abstand zu einer Corona-Impfung auftraten"“

  1. "Personenbezogene Daten sei­en gene­rell gesetz­lich geschützt und Gesundheitsdaten zähl­ten zu den beson­ders sen­si­blen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mit noch höhe­rem Schutzstatus.«"

    Klar, wir sol­len jetzt ja auch jedem Wirt und jedem Friseur unse­ren Impfstatus offenbaren …

    1. Der "Impfstatus" ist kein "sen­si­bles per­so­nen­be­zo­ge­nens Datum" son­dern die dort doku­men­tier­te Genbrühe ist die Antwort auf die Frage, "Wo haben Sie gedient?" (im Virenkrieg). Die G‑Regeln sind das Äquivalent der Vorteile für Kriegsverteranen nach den Weltkriegen.

  2. Oder einen Test vor­zei­gen. Wollte gestern einen Schnelltest in mei­ner Stammapotheke machen las­sen. Aber die ver­lan­gen plötz­lich 5,90 €. Spannend: Kassieren die dop­pelt ab?

  3. Datenschutz fällt den Leuten immer dann ein, wenn es was zu bemän­teln gibt. Statistische Daten fal­len aber gewiss nicht unter den Datenschutz.

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