Knallchargen?

»+++ 12:54 4,1 Millionen Impfdosen geprüft: Weg für Start in Deutschland ist frei +++
Das für die Prüfung von Impfstoffen zustän­di­ge Paul-Ehrlich-Institut hat den Weg für den Start der Corona-Impfungen am Sonntag frei­ge­macht: Das Bundesinstitut hat heu­te drei Chargen mit rund 4,1 Millionen Dosen des Corona-Impfstoffs der Hersteller Biontech und Pfizer frei­ge­ge­ben. Die so genann­te Chargenfreigabe gel­te EU-weit und damit auch für Deutschland, teil­te das Institut mit. Sie ist Voraussetzung für die Anwendung des Vakzins. Das ent­spre­chen­de Zertifikat sei bereits am Dienstag aus­ge­stellt wor­den – einen Tag nach der Zulassung des Stoffs durch die EU-Kommission, erklär­te das Institut. Die rasche Freigabe sei dadurch mög­lich gewor­den, dass die wis­sen­schaft­li­che Prüfung der Chargen bereits vor der Zulassung begon­nen wor­den sei, um den Prozess zu beschleu­ni­gen. Dieses Verfahren wer­de auch bei Impfstoffen gegen ande­re Infektionskrankheiten häu­fig angewendet.«

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3 Antworten auf „Knallchargen?“

  1. Bezüglich der Corona-Impfungen hat sich der Deutsche Ethikrat zwar zur Verteilung des Impfstoffes geäu­ßert, nicht jedoch zur grund­sätz­li­chen Frage, ob eine Impfung aus ethi­schen Gründen über­haupt ver­tret­bar ist.

    Ich kom­me auf Grund mei­ner medi­zi­ni­schen Kenntnisse zu fol­gen­den Feststellungen:

    1. Laut Heinsberg-Studie von Prof. Streeck hat­ten 80% bis 90% der "Infizierten" kei­ne Symptome. Ich habe gelernt, dass "Infizierte" ohne Symptome zu den Immunen zu zäh­len sind. Das Immunsystem hat ver­hin­dert, daß sie durch einen Erreger krank gewor­den sind. Es sind folg­lich ca. 85% der in Heinsberg unter­such­ten Bevölkerung immun.

    Die Herdenimmunität in Heinsberg beträgt 85%.

    2. Der Begriff "Syptomlos Infizierte" ist ein Widerspruch an sich. Entweder bin ich infi­ziert (mit einem Testverfahren und sei­nen Fehlern fest­ge­stellt) und dann gefäl­ligst auch krank, oder ich bin sym­ptom­los, also voll­kom­men gesund und damit ist das Testverfahren fehlerhaft.
    Diese wider­sprüch­li­che Wortkombination wird für eine Maskenpflicht herangezogen!?

    3. Zum jet­zi­gen Zeitpunkt Ende Dezember, lässt sich abschät­zen, dass es kei­ne Corona-Toten gege­ben hat – also kei­ne Übersterblichkeit in den Lockdown frei­en Zeiten. Auf der ande­ren Seite gab es im ersten Lockdown bis Ende April eine Übersterblichkeit gegen­über dem Vorjahr, einem Jahr ohne Grippewelle, um 8.000. Ca. 1.000 müs­sen aus demo­gra­fi­schen Gründen abge­zo­gen wer­den. Es blei­ben somit 7.000 (Merkel-)Tote.
    Im 2.Lockdown (Daten nur vor­han­den vom 1.11. bis 21.11. desta​tis​.de) gibt es plötz­lich eben­falls eine Übersterblichkeit. Hier von 3.000, abzüg­lich 500 aus demo­gra­fi­schen Gründen, blei­ben 2.500 durch den Lockdown – also wei­te­re 2.500 (Merkel)-Tote.

    Kollateralschäden u.a. 9.500 Lockdown asso­zi­ier­te Todesfälle bei 0 (null) Corona-Todesfällen.

    Kein Arzt darf aus ethi­schen bzw. berufs­recht­li­chen Gründen eine Impfung ohne erkenn­ba­ren Nutzen mit einem poten­zi­ell gefähr­li­chen, nicht aus­rei­chend geprüf­ten Impfstoff befür­wor­ten bzw. aus­füh­ren. Ein Arzt, der dies trotz­dem tut, lädt eine gro­ße Schuld auf sich.

    Wenn 85% der Bevölkerung außer­halb der Heinsberg-Studie eben­falls immun sind , wer­den bei der Impfung 85% der Personen trotz bestehen­der Immunität den gefähr­li­chen Wirkungen des Impfstoffes aus­ge­setzt. Falls die­ser Impfstoff über­haupt funk­tio­niert (Prof. Wieler, RKI) ist dadurch kein Nutzen ersicht­lich, 85% Immune schüt­zen gleich­zei­tig Diejenigen ohne eige­ne Immunität aus­rei­chend. Die feh­len­den 15% wären also auch ohne Impfung wei­test­ge­hend geschützt.
    Diese Impfungen machen kei­nen Sinn, sind aber für die gesun­de Bevölkerung ein unkal­ku­lier­ba­res und unver­tret­ba­res, gesund­heit­li­ches Risiko.

    Diese Impfung sind aus ethi­schen Gründen zu verbieten.

    Mit medi­zi­ni­schen Fakten lässt sich bei die­ser Regierung lei­der nichts errei­chen, zumal die Regierung nur lini­en­treue Angestellte aus ihren Eigenbetrieben in der Öffentlichkeit zulässt.
    Die vie­len ange­stell­ten bzw. regie­rungs­ab­hän­gi­gen Virologen sind eigent­lich auch die fal­sche Berufsgruppe zur Beurteilung von Epidemien. Hier sind eher Epidemiologen und Infektionepidemiologen gefragt.
    Wenn ein Virologe mit einer 2. Welle kommt, hat er sich schon längst als Fachmann dis­qua­li­fi­ziert. Es gibt schon Virologen mit 3. und 4. Welle, obwohl wir seit dem früh­jahr noch auf die 1. Welle warten.

    Für mich stellt sich nun die Frage, kann Frau Merkel wegen der knapp 10.000 durch ihre Maßnahmen ver­schul­de­ten Todesfälle belangt werden?
    Ist dies even­tu­ell eine Angelegenheit für die Staatsanwaltschaft?
    Wegen der Heimtücke sogar viel­fa­cher Mord?

    Können ande­re betei­lig­te Institutionen, z.B. Ethikrat, Ärztekammer, …gezwun­gen wer­den, eine Stellungnahme zur feh­len­den Sinnhaftigkeit der Impfung abzugeben?

    (aktu­el­le Daten und Grafiken auf tele­gram unter: CoronaDaten )

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