Wir sind im Wahlkampf. Da kann es geboten sein, sich auf Nebenkriegsschauplätzen zu profilieren. Auf focus.de ist am 27.5. zu lesen:
»Eilanträge gegen Bundesnotbremse
"Bodenlose Frechheit": Höchstes Gericht sitzt Corona-Eilantrag von SPD-Mann Post aus
Am 22. April reichte der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag gegen das bundeseinheitliche Infektionsschutzgesetz ein. Die Verfassungsbeschwerde Posts verfasste der renommierte Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek. Passiert ist seitdem nichts. Pikant: Der zuständige Verfassungsrichter ist ein Parteifreund von Kanzlerin Merkel.
Eine der umstrittensten Maßnahmen des Bundes-Lockdowns betrifft die nächtlichen Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr. Staatsrechts-Experte Murswiek nennt sie einen „Schuss ins Blaue“ bzw. „eine drakonische Maßnahme“, die in der Hoffnung angeordnet werde, dass sie in der Pandemiebekämpfung etwas bringe. Murswiek: „Das reicht zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs nicht aus. Die Gefahr einer Infektion beim Fußweg durch die nachts nahezu menschenleere Stadt tendiert gegen Null.“…
Zudem bezweifeln Post und Murswiek, dass der Richtwert der 100er-Inzidenz ein geeigneter Maßstab sei, da die Sieben-Tage-Inzidenz stark abhängig von der Anzahl der Corona-Tests ist, in den Landkreisen aber unterschiedlich häufig getestet werde.
Verfassungrichter sitzen Notbremse aus, bis sie nicht mehr greift
Post und Murswiek werfen nun dem Bundesverfassungsgericht vor, den Eilantrag solange aussitzen zu wollen, bis das Infektionsgeschehen abklingt. Murswiek: „Statt unserem Antrag zügig stattzugeben und rechtsstaatliche Verhältnisse in der Corona-Bekämpfung wiederherzustellen, tut das Bundesverfassungsgericht gar nichts. Es drängt sich der Eindruck auf, als wolle der zuständige Erste Senat abwarten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100 gesunken ist.“ Denn die Notbremse greift nicht mehr, wenn die Inzidenz in einem Landkreis unter 100 sinkt. Und am 30. Juni endet laut Gesetz die Notbremse ohnehin. Murswiek: „Und dann könnte das Bundesverfassungsgericht unseren Eilantrag ablehnen, weil ja keine aktuelle Grundrechtsbeeinträchtigung mehr bestünde.“…
Professor Murswiek hat nun einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.«
Machen Sie sich die Rolle des BRD-Staates und seiner Organe klar. Von wegen Gewaltenteilung, Legislative, Judikative, Executive. Eine solche Teilung hat es nie gegeben!
Stimmt… nur der Glaube daran.
Das stimmt ja nicht so absolut. Aber es muss anders werden, ja!
Wenn wir es zulassen dass eine Merkel 16 Jahre lang Zeit hat ihre Vasallen zu installieren, dürfen wir uns nicht wundern, dass heute eine kriminelle Vereinigung an der Macht ist.
Wenn Post es ernst meint, dann sollte er seine Mitgliedschaft in der offen verfassungsgsbrüchigen Organisation aufkündigen, für die er gerade im Reichstag sitzt. Nur so kann Protest und Widerstand gegen Verfassungsbruch aussehen. Mit Klagen vor politisch besetzten Gerichten wird das nichts.
Nur weil die Regelung zur Ausgangssperre momentan nicht greift, bleibt das Gesetz ja dennoch verfassungswidrig. Wie kann man das aussitzen? Das Gesetz bleibt ja bestehen. Oder geht's um das öffentliche Interesse, dass jetzt weniger werden könnte, wenn die Ausgangssperre nicht gilt? Ich hätte nicht gedacht, dass es so schlimm ums Verfassungsgericht steht. Erst dieses Klimaurteil und nun das. Immer im Sinne der Regierung. Das ist DDR light.
Gibt es tatsächlich Verschwörungstheoretiker, die mutmaßen, im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland sei nicht alles koscher?
Offensichtlich kennen die sich nicht aus.
Ein Blick über die Grenzen hilft weiter. Die anderen sind die Bösen.
[18.05.2021] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c8319-c12719-c19519-c29119-c35519-c39719-justizreform-rumaenien-politische-einflussnahme-rechtsstaat/
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich besorgt über Reformen des rumänischen Justizsystems gezeigt. In ihrem Urteil vom Dienstag befassen sich die höchsten europäischen Richter:innen unter anderem mit der Möglichkeit politischer Einflussnahme auf die Justiz.
In der Bundesrepublik Deutschland würde es eine solche Möglichkeit nie geben. Niemals!
"Pikant: Der zuständige Verfassungsrichter ist ein Parteifreund von Kanzlerin Merkel."
Das hat ja wohl gar nichts zu sagen. Reiner Zufall.
Noch einmal: In Rumänien, Polen, Ungarn, etc. gäbe es vielleicht so manche "Möglichkeit".
Aber doch nicht in Deutschland.
Wie wäre es mal mit Beugehaft für Harbarth und Konsorten?Was bei GEZ Verweigerern geht,wo es um nix geht ,sollte doch gegen Faulheit und Parteisoldatentum beim BVG eine schnelle Wirkung erzielen?
Ich muß gestehen: Herr Post ist "mein" Wahlkreisabgeordneter (tatsächlich mit Direktmandat), und vor der Abwinkung des Infektionsschutzgesetzes hatte ich ihn in einer Mail eindringlich gemahnt, nicht zuzustimmen (obwohl ich nicht SPD wähle). Er war dann bei der Abstimmung nicht anwesend (wohl wegen eines Unfalls), und in der Zeit danach haben sich mir gegenüber einige SPD-Genossen sehr abfällig über ihn geäußert. Vielleicht ist der Mann doch nicht so schlecht, wie viele meinen …
Anton, Deine Ironie ist Spitze .
Sollte es keine sein, dann richte Deinen Blick nach Deutschland und die Zustände hier und nicht in die Welt.
Die Verfassungsrichter wollen sich also 'ex-post' mit dem Post'schen Eilantrag beschäftigen…
In einer sog 'gelenkten Demokratie' gäbe es übrigens keine unabhängige Justiz…
Anwalt Mingers beschwert sich genau darüber, dass seine Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht ausgesessen wurden, bis kein Eile mehr nötig war:
https://invidious.tube/watch?v=LYpEZCZRaFg
Ich denke, auch Horbarth bekommt noch die Rechnung dafür
https://www.youtube.com/watch?v=Igzet9z0hNE
Vielleicht dämmert es den Abgeordneten langsam, dass sie von den gleichen Gesetzen betroffen sind wie die die Mama und der Papa, denen ein Gericht droht, das Kind zu entziehen. Inklusive vor dem Bundesverfassungsgericht, das nur noch dem Namen nach ein Gericht ist.
Dass Harbarth Merkels Schoßhündchen ist, weiß ja jeder, aber dass alle anderen Richter, 1. und 2. Senat, seit einem Jahr tatenlos zusehen, wie die Grundrechte ausgehebelt werden, hat mich doch überrascht. Wer solche "Verfassungshüter" hat, braucht keine Feinde mehr.