Knirschen im Regierungsgebälk

Wir sind im Wahlkampf. Da kann es gebo­ten sein, sich auf Nebenkriegsschauplätzen zu pro­fi­lie­ren. Auf focus​.de ist am 27.5. zu lesen:

»Eilanträge gegen Bundesnotbremse
"Bodenlose Frechheit": Höchstes Gericht sitzt Corona-Eilantrag von SPD-Mann Post aus

Am 22. April reich­te der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag gegen das bun­des­ein­heit­li­che Infektionsschutzgesetz ein. Die Verfassungsbeschwerde Posts ver­fass­te der renom­mier­te Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek. Passiert ist seit­dem nichts. Pikant: Der zustän­di­ge Verfassungsrichter ist ein Parteifreund von Kanzlerin Merkel.

Eine der umstrit­ten­sten Maßnahmen des Bundes-Lockdowns betrifft die nächt­li­chen Ausgangssperren zwi­schen 22 und 5 Uhr. Staatsrechts-Experte Murswiek nennt sie einen „Schuss ins Blaue“ bzw. „eine dra­ko­ni­sche Maßnahme“, die in der Hoffnung ange­ord­net wer­de, dass sie in der Pandemiebekämpfung etwas brin­ge. Murswiek: „Das reicht zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs nicht aus. Die Gefahr einer Infektion beim Fußweg durch die nachts nahe­zu men­schen­lee­re Stadt ten­diert gegen Null.“…

Zudem bezwei­feln Post und Murswiek, dass der Richtwert der 100er-Inzidenz ein geeig­ne­ter Maßstab sei, da die Sieben-Tage-Inzidenz stark abhän­gig von der Anzahl der Corona-Tests ist, in den Landkreisen aber unter­schied­lich häu­fig gete­stet werde.

Verfassungrichter sitzen Notbremse aus, bis sie nicht mehr greift

Post und Murswiek wer­fen nun dem Bundesverfassungsgericht vor, den Eilantrag solan­ge aus­sit­zen zu wol­len, bis das Infektionsgeschehen abklingt. Murswiek: „Statt unse­rem Antrag zügig statt­zu­ge­ben und rechts­staat­li­che Verhältnisse in der Corona-Bekämpfung wie­der­her­zu­stel­len, tut das Bundesverfassungsgericht gar nichts. Es drängt sich der Eindruck auf, als wol­le der zustän­di­ge Erste Senat abwar­ten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in allen Landkreisen und kreis­frei­en Städten unter 100 gesun­ken ist.“ Denn die Notbremse greift nicht mehr, wenn die Inzidenz in einem Landkreis unter 100 sinkt. Und am 30. Juni endet laut Gesetz die Notbremse ohne­hin. Murswiek: „Und dann könn­te das Bundesverfassungsgericht unse­ren Eilantrag ableh­nen, weil ja kei­ne aktu­el­le Grundrechtsbeeinträchtigung mehr bestünde.“…

Professor Murswiek hat nun einen Antrag auf einst­wei­li­ge Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.«

16 Antworten auf „Knirschen im Regierungsgebälk“

  1. Machen Sie sich die Rolle des BRD-Staates und sei­ner Organe klar. Von wegen Gewaltenteilung, Legislative, Judikative, Executive. Eine sol­che Teilung hat es nie gegeben!

  2. Wenn wir es zulas­sen dass eine Merkel 16 Jahre lang Zeit hat ihre Vasallen zu instal­lie­ren, dür­fen wir uns nicht wun­dern, dass heu­te eine kri­mi­nel­le Vereinigung an der Macht ist.

  3. Wenn Post es ernst meint, dann soll­te er sei­ne Mitgliedschaft in der offen ver­fas­sungs­gs­brü­chi­gen Organisation auf­kün­di­gen, für die er gera­de im Reichstag sitzt. Nur so kann Protest und Widerstand gegen Verfassungsbruch aus­se­hen. Mit Klagen vor poli­tisch besetz­ten Gerichten wird das nichts.

  4. Nur weil die Regelung zur Ausgangssperre momen­tan nicht greift, bleibt das Gesetz ja den­noch ver­fas­sungs­wid­rig. Wie kann man das aus­sit­zen? Das Gesetz bleibt ja bestehen. Oder geht's um das öffent­li­che Interesse, dass jetzt weni­ger wer­den könn­te, wenn die Ausgangssperre nicht gilt? Ich hät­te nicht gedacht, dass es so schlimm ums Verfassungsgericht steht. Erst die­ses Klimaurteil und nun das. Immer im Sinne der Regierung. Das ist DDR light.

  5. Gibt es tat­säch­lich Verschwörungstheoretiker, die mut­ma­ßen, im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland sei nicht alles koscher?
    Offensichtlich ken­nen die sich nicht aus.
    Ein Blick über die Grenzen hilft wei­ter. Die ande­ren sind die Bösen.
    [18.05.2021] https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​/​e​u​g​h​-​c​8​3​1​9​-​c​1​2​7​1​9​-​c​1​9​5​1​9​-​c​2​9​1​1​9​-​c​3​5​5​1​9​-​c​3​9​7​1​9​-​j​u​s​t​i​z​r​e​f​o​r​m​-​r​u​m​a​e​n​i​e​n​-​p​o​l​i​t​i​s​c​h​e​-​e​i​n​f​l​u​s​s​n​a​h​m​e​-​r​e​c​h​t​s​s​t​a​at/
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich besorgt über Reformen des rumä­ni­schen Justizsystems gezeigt. In ihrem Urteil vom Dienstag befas­sen sich die höch­sten euro­päi­schen Richter:innen unter ande­rem mit der Möglichkeit poli­ti­scher Einflussnahme auf die Justiz.

    In der Bundesrepublik Deutschland wür­de es eine sol­che Möglichkeit nie geben. Niemals!

    "Pikant: Der zustän­di­ge Verfassungsrichter ist ein Parteifreund von Kanzlerin Merkel."
    Das hat ja wohl gar nichts zu sagen. Reiner Zufall.
    Noch ein­mal: In Rumänien, Polen, Ungarn, etc. gäbe es viel­leicht so man­che "Möglichkeit".
    Aber doch nicht in Deutschland.

  6. Wie wäre es mal mit Beugehaft für Harbarth und Konsorten?Was bei GEZ Verweigerern geht,wo es um nix geht ,soll­te doch gegen Faulheit und Parteisoldatentum beim BVG eine schnel­le Wirkung erzielen?

  7. Ich muß geste­hen: Herr Post ist "mein" Wahlkreisabgeordneter (tat­säch­lich mit Direktmandat), und vor der Abwinkung des Infektionsschutzgesetzes hat­te ich ihn in einer Mail ein­dring­lich gemahnt, nicht zuzu­stim­men (obwohl ich nicht SPD wäh­le). Er war dann bei der Abstimmung nicht anwe­send (wohl wegen eines Unfalls), und in der Zeit danach haben sich mir gegen­über eini­ge SPD-Genossen sehr abfäl­lig über ihn geäu­ßert. Vielleicht ist der Mann doch nicht so schlecht, wie vie­le meinen …

  8. Anton, Deine Ironie ist Spitze .
    Sollte es kei­ne sein, dann rich­te Deinen Blick nach Deutschland und die Zustände hier und nicht in die Welt.

  9. Die Verfassungsrichter wol­len sich also 'ex-post' mit dem Post'schen Eilantrag beschäftigen…

    In einer sog 'gelenk­ten Demokratie' gäbe es übri­gens kei­ne unab­hän­gi­ge Justiz…

  10. Vielleicht däm­mert es den Abgeordneten lang­sam, dass sie von den glei­chen Gesetzen betrof­fen sind wie die die Mama und der Papa, denen ein Gericht droht, das Kind zu ent­zie­hen. Inklusive vor dem Bundesverfassungsgericht, das nur noch dem Namen nach ein Gericht ist.

  11. Dass Harbarth Merkels Schoßhündchen ist, weiß ja jeder, aber dass alle ande­ren Richter, 1. und 2. Senat, seit einem Jahr taten­los zuse­hen, wie die Grundrechte aus­ge­he­belt wer­den, hat mich doch über­rascht. Wer sol­che "Verfassungshüter" hat, braucht kei­ne Feinde mehr.

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