Kölner Hausärzte wollen nicht mehr impfen

Das ist am 13.7. auf t‑online.de zu lesen:

»Die Zahl der täg­lich ver­ab­reich­ten Impfungen in Deutschland ist rück­läu­fig, die Impfkampagne droht ins Stocken zu gera­ten. Gleichzeitig füh­len sich imp­fen­de Ärzte von der Politik im Stich gelas­sen – in Köln wol­len eini­ge des­halb nun aufhören.

… Jürgen Zastrow, lei­ten­der Kölner Impfarzt und ört­li­cher Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, kennt die Probleme der Hausärzte. Ihm lägen etli­che Beschwerden von Kollegen vor, die nicht mehr imp­fen wol­len, berich­tet er. Auch in sei­ner eige­nen HNO-Praxis in Köln-Riehl will er kei­ne Erstimpfungen mehr durchführen.

Leitender Impfarzt: Astrazeneca als Ladenhüter

Die stän­di­gen Neuempfehlungen der Stiko mach­ten ihm Probleme, sagt er. Astrazeneca wer­de zum Ladenhüter, weil all die­je­ni­gen, die ihre erste Dosis mit Astrazeneca bekom­men haben, nun selbst­ver­ständ­lich den Impfstoff von Biontech haben woll­ten, so wie es die Ständige Impfkommission (Stiko) mitt­ler­wei­le empfiehlt.

Das bedeu­te einen enor­men Aufwand – und das bei einer sehr gerin­gen Entschädigung, erklärt der Facharzt: "Das Impfen ist für die Arztpraxen bei einer Vergütung von 20 € hoch defi­zi­tär. Die tat­säch­li­chen Kosten lie­gen bei 38 Euro." In den Impfzentren sei die Diskrepanz noch höher, hier lägen die Kosten bei 150 Euro…

Nicht genügend Impfstoff verfügbar

Ein HNO-Arzt aus Porz berich­tet gegen­über t‑online von ähn­li­chen Problemen: Die neue Empfehlung der Stiko habe einen gan­zen Arbeitstag geko­stet: 100 Zweitimpfungen muss­ten auf den Impfstoff von Biontech umge­bucht wer­den, wozu alle Patienten ange­ru­fen wer­den muss­ten. Die damit ein­her­ge­hen­de Verkürzung des Abstands zur Zweitimpfung von zwölf auf nur noch vier Wochen ver­grö­ße­re das Problem, da nicht genü­gend Impfstoff zur Verfügung ste­he. Neue Empfehlungen wüss­ten die Patienten oft aus den Nachrichten – teil­wei­se noch vor dem Arzt.

Doch er berich­tet auch über Probleme bei den Lieferungen: So kön­ne der Impfstoff nur sehr kurz­fri­stig bestellt wer­den. Die Impfkampagne sei nur noch "mit viel Enthusiasmus" zu bestrei­ten: "Wenn mir immer wie­der Steine in den Weg gelegt wer­den, dann habe ich Verständnis dafür, wenn man auf­hört mit dem Impfen." Sollte er den Impfstoff für die Zweitimpfungen in sei­ner Praxis nicht recht­zei­tig gelie­fert bekom­men, wer­de auch er Konsequenzen zie­hen: "Dann ist die Impfkampagne für mich beendet."…

Kölner Arzt: "Deutschlands Ärzte-Resterampe"

Wenig Positives kann auch der Mülheimer Hausarzt Peter Kreuz berichten…

"Wir imp­fen in unse­rer Praxis haupt­säch­lich nach Dienstschluss und ver­die­nen dar­an im Grunde auch nicht. Wir machen das vor allem für unse­re Patienten und weil wir unse­ren gesell­schaft­li­chen Beitrag in der Pandemie lei­sten wol­len. Allein des­we­gen haben wir hier lang­sam das Gefühl, Deutschlands Ärzte-Resterampe zu sein."«


Ob es eine gute Idee war, Kleinunternehmer mit der "Impfung" zu betrau­en? Und war­um habe ich so komi­sche Assoziationen bei dem Namen Dr. Zastrow?

Der fru­strier­te lei­ten­de Kölner Impfarzt war vor weni­gen Tage so zu vernehmen:

»Wer sich nicht imp­fen lässt, obwohl es ein Impfangebot gibt, dem soll­te etwa der Besuch von Restaurants, Theatern und Fußballspielen unter­sagt wer­den. Tests allei­ne rei­chen dann nicht.«

Dazu und über sein Herz für zu "imp­fen­de" Kinder (vor­aus­ge­setzt, die Knete stimmt) sie­he Wer sich nicht imp­fen lässt, dem soll­te der Besuch von Restaurants, Theatern und Fußballspielen unter­sagt werden."

18 Antworten auf „Kölner Hausärzte wollen nicht mehr impfen“

  1. Eigentlich ist das ja eine erfreu­li­che Information. Aber das Gejammer der Ärzte. Vielleicht bekom­men eini­ge von denen lang­sam Schiss und die Argumente sind ledig­lich dem Ms angepasst.

  2. Jetzt dür­fen die Kölner end­lich wie­der ein­fach nur krank sein, ohne befürch­ten zu müs­sen, wegen einem ver­stauch­ten Zeh gleich in Quarantäne zu kommen.
    Aber vor­sicht, wenn es über­ra­schend heißt: "Krempeln sie doch schon­mal den Ärmel hoch." 😉

  3. Leider kommt von die­sen Ärzten kei­ne Kritik hin­sicht­lich der
    Notwendigkeit zur Injektion. Sie ver­die­nen nichts und haben
    zusätz­li­chen Aufwand, das sind deren ein­zi­ge Probleme.

  4. jetzt reicht's!
    zuerst neh­men einem die "Impfzentren" das "Geschäft" weg – und jede belie­bi­ge, appro­bier­te Lusche ver­dient (!?) dort (mit gerin­gem Aufwand und ohne Fixkosten für Praxis und Perrsonal) ein viel­fa­ches von dem eines "nor­ma­len" (Kassen-)Hausarztes – und jetzt soll man auch noch "drauf­zah­len"? (die doo­fen, nur zeit­auf­wen­dig zu beant­wor­ten­den Fragen der ner­vi­gen Kassenpatienten nicht­mal mitgerechnet?).

    Claro, darf man sich da als "Deutschlands Ärzte-Resterampe" fühlen.

  5. Ja, das Impfen „hat sei­nen Zauber ein­ge­büßt“ – wie hier gestern aus der FAZ berich­tet wurde.
    Kleiner Erlebnisbericht: Kam spät abends von mei­ner Radrunde zurück, traf unse­re Nachbarin, die bei ihrem Mann (Rheumatologe – der impft auch?) in der Praxis arbei­tet und wur­de gefragt, ob ich noch einen Schuss Biontech bräuch­te … Die Arme, muß mit dem Zeug hau­sie­ren gehen … Habe dan­kend abgelehnt.

      1. Nee, @@ aa, die Dame mit dem über­ge­blie­be­nen Impfsaft geht eher gegen die 80, ist grau­haa­rig, medi­zi­nisch exper­to­id und hat leicht block­war­ten­de Tendenzen, d.h. sie hät­te eigent­lich wis­sen müs­sen, daß ich in unse­rer Straße wahr­schein­lich die ein­zi­ge Ungeimpfte bin – na, viel­leicht gera­de deshalb?.…

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  7. Und wie­der kei­ne fach­ge­rech­te Begründung. Wo bit­te wird in die­ser Kolumne die Rolle der Ärzteverbände deut­lich? Nirgends! Weil die­se Verbände näm­lich mit dem Eid des Hippokrates gar nichts zu tun haben, son­dern nur die Interessen der Pharmaindustrie ver­tre­ten und somit pri­va­ter Natur sind genau­so wie der gan­ze Staat. Wenn DAS! die Begründung dafür wäre daß Ärzte nicht mehr imp­fen wol­len, wäre das eine gute Nachricht.

  8. Naja, wenn's in der Realität nicht ganz so mit dem Ömpfen klappt wie erhofft, dann gibt es da noch für die ganz Verzweifelten unter den Impf-Fanatikern die Seite des Zentralinstituts der KVB .

    Oben steht, wie­vie­le Personen sich bereits dem tota­len Kampf um den Endsieg ange­schlos­sen haben (Stand gestern, 13.7.21 : 43,7 % Durchgeimpfte, bundesweit). 

    Und für die Verzweifelten gibt's dann eben drun­ter die Stimulations .. ääh… Simulationseinstellungen zur DurchÖmpfung des Volkskörpers. 

    Bei den wil­li­gen und leicht erreg­ba­ren Schaltflächen (Vorsicht!) kann sich der/die Verzweifelte hier noch einen extra rub­beln, indem nicht nur Praxen imp­fen dür­fen, son­dern auch noch der Jupp an der Ecke. Oder umge­kehrt. Egal. Hauptsache, mög­lichst vie­le Ömpfen mög­lichst vie­le! Also jeder jeden.

    Für mul­ti­ple Orgasmen dem­zu­fol­ge am besten
    "Praxen impfen"
    "Alle Impfstoffe wer­den zugelassen"
    und "Impfen nach EMA-Zulassen" aktivieren. 

    JA! JA! OOOooohhh!! JAAAA!!! Jeettzttt!! 

    Interessantes Detail am Rande: wenn man die detail­lier­ten Einstellungen akti­viert hat, dann ist da bei "Impfbereitschaft" 100% ein­ge­stellt (klar, was sonst). Aber wenn ich alter Quertreiber nun 0 % ein­stel­len möch­te, geht das gar nicht! Man kann maxi­mal auf 50% run­ter­zie­hen. Muß ein Programmierfehler sein.

    Steigern läßt sich das "Jaa!" und "Ooooh" von oben noch dadurch, daß man bei den Details alles auf Maximum zieht. Das ergibt dann 8 Millionen Impfdosen pro Tag im 7‑Tage-Betrieb, wenn Alle alles ver­imp­fen dür­fen was irgend­wie nach nem Fläschchen mit ner Flüssigkeit drin aus­sieht. Juhuu!!
    Und wenn auf die­se – ima­gi­nä­re – Weise schon nach 10 Tagen das gan­ze Volk durch­ge­nu­delt wor­den ist, kann man ja – nach einer klei­nen Pause – in die zwei­te Runde gehen.
    Das wäre dann aber nur was für die Hardcore-Verzweifelten. Herr K. oder Frau P. fie­len mir da spon­tan ein…

  9. Betrachten wir in die­sem Zusammenhang doch ein­mal – in Kurzform – den grund­ge­setz­wid­ri­gen Kammerzwang, dem sich vie­le Berufsgruppen, meist bedin­gungs­los­los, beu­gen, auch die Ärzte.

    Zum grund­ge­setz­wid­ri­gen Kammerzwang aus­zugs­wei­se aus der rechts­wis­sen­schaft­li­chen Expertise „Kammerzwang“, Zitat: 

    „Die Zwangsmitgliedschaft in soge­nann­ten Berufskammern oder berufs­stän­di­schen Körperschaften bzw. der Verlust der Berufsfreiheit durch den Ausschluss aus einer sol­chen ist mit dem Grundgesetz nicht ver­ein­bar. Eine sol­che Einschränkungsmöglichkeit sieht Art. 9 Abs. 3 GG ersicht­lich nicht vor, son­dern er garan­tiert im Gegenteil die Koalitionsfreiheit als Grundrecht ohne jeden Vorbehalt für jeder­mann und für alle Berufe. Daraus schluss­fol­gert zwin­gend, dass jede Einschränkung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit eine nich­ti­ge Absprache oder eine dage­gen gerich­te­te rechts­wid­ri­ge Maßnahme im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG dar­stellt und dem­zu­fol­ge eine unzu­läs­si­ge Verletzung des Grundrechts durch den Staat als den Grundrechten ver­pflich­tet begründet.“

    Die Aufgabe des grund­ge­setz­wid­ri­gen Kammerzwangs bei den Ärzten – via 17 Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sowie dem Dachverband Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – ist, die Ärzte auf der vor­ge­ge­be­nen Linie zu hal­ten. Abweichlern wird denn dann auch durch die­se Kammern die Approbation entzogen.

    Keiner der bun­des­deut­schen Ärzte hat den „Eid des Hippokrates“ bzw. das Gelöbnis auf die „Deklaration von Genf“ geleistet. 

    Expertise Kammerzwang, Zitat:

    „Besonders ein­schrän­kend ist hier die Möglichkeit eines Berufsverbotes anzu­mer­ken, zu wel­chem der Verlust einer sol­chen Mitgliedschaft führt. Diese Möglichkeit des Berufsausübungsverbotes durch den Verlust einer sol­chen Zwangsmitgliedschaft erzeugt dar­über hin­aus ein logisch nicht lös­ba­res Problem: Zum Einen soll die Mitgliedschaft zwangs­wei­se und durch ein­fach­ge­setz­li­che Vorschriften begrün­det wer­den, wäh­rend zum Anderen der berufs­stän­di­schen Vereinigung das Recht ver­lie­hen wird, die­sen gesetz­li­chen Zwang ein­sei­tig auf­zu­he­ben mit der Folge, dass der davon Betroffene einen gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Zwang zur Mitgliedschaft nicht mehr erfül­len kann und aus die­sem Grunde sei­nen Beruf nicht mehr aus­üben darf.

    Zur Möglichkeit der Untersagung der Berufsausübung durch Verlust der Mitgliedschaft in einer Berufskammer sei, über deren Mangel an inne­rer Logik hin­aus, noch ange­merkt, dass hier als wei­te­re Schutzvorschrift das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG hin­zu­tritt. In Absatz 1 wird dort fest­ge­legt: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wäh­len. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes gere­gelt werden.“

    „Durch die Zwangsmitgliedschaft in Berufskammern oder berufs­stän­di­schen Körperschaften des öffent­li­chen Rechts ver­fügt der Staat ver­fas­sungs­wid­rig über das Grundrecht der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG, indem er auf eige­nes Betreiben hin Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen grün­det, die­se mit Rechten aus­stat­tet, über wel­che pri­vat gegrün­de­te Vereinigungen sel­ben Charakters nicht ver­fü­gen, und bestimm­te Berufsgruppen nicht nur zwingt, die­sen auf sein Betreiben hin gegrün­de­ten Vereinigungen bei­zu­tre­ten und die­se zu finan­zie­ren, son­dern vor allem die Berufsausübung von der Mitgliedschaft abhän­gig zu machen.

    Damit ver­fügt der Staat über ein effek­ti­ves Mittel zur Beeinflussung des angeb­lich frei­en Marktes und vor allem zur Disziplinierung bestimm­ter Berufsgruppen…“

    Es lohnt sich auch 72 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 nach­zu­schau­en, wie sich das Kammerwesen in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des all­seits und jeder­zeit die bun­des­deut­sche öffent­li­che Gewalt unver­brüch­lich bin­den­den Bonner Grundgesetzes als die rang­höch­ste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland gebil­det hat.

    Siehe im NSDAP-Parteiprogramm vom 24.02.1920 unter 25.: http://​www​.docu​ment​archiv​.de/​w​r​/​1​9​2​0​/​n​s​d​a​p​-​p​r​o​g​r​a​m​m​.​h​tml Zitat:

    „Zur Durchführung alles des­sen for­dern wir die Schaffung einer star­ken Zentralgewalt des Reiches. Unbedingte Autorität des poli­ti­schen Zentralparlaments über das gesam­te Reich und sei­ne Organisationen im allgemeinen.
    Die Bildung von Stände- und Berufskammern zur Durchführung der vom Reich erlas­se­nen Rahmengesetze in den ein­zel­nen Bundesstaaten.“ 

    Die Alliierten ver­bo­ten den Kammerzwang sehr zeit­nah nach der bedin­gungs­lo­sen Kapitulation des NS-Terrorregimes am 09.05.1945.

    Am 23.05.1949 trat dann das heu­te noch die rang­höch­ste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bil­den­de Grundgesetz in Kraft. Von einem Kammerzwang ist dar­in kein ein­zi­ges Wort geschrie­ben und trotz­dem gibt es heu­te die­se Kammern.

    Was offen­bart z.B. unter vie­lem ande­ren auch der grund­ge­setz­wid­ri­ge Kammerzwang über den Zustand der Bundesrepublik Deutschland?

    72-jäh­ri­ger gegen­tei­li­ger (An)Schein, was den wah­ren poli­ti­schen, gesetz­li­chen, ver­wal­tungs­recht­li­chen sowie recht­spre­chen­den Zustand der Bundesrepublik Deutschland bezüg­lich der Wirkweise des Bonner Grundgesetzes anbelangt.

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