18 Antworten auf „Kommt "Zeit", kommt Rat?“

  1. Sie hat ja nicht viel mit Wertschöpfung zu tun. Woher soll die gute Frau denn wis­sen, dass Lockdowns, Zero- oder NoCovid extremst schäd­lich für Gesellschaft und Wirtschaft sind?

  2. Ein kom­plett gei­stes­kran­kes durch­ge­dreh­tes Verhalten. Und in Wirklichkeit ja von Anfang an.
    Aus irgend­ei­nem Grund woll­te und will immer noch China das eige­ne Land und auch die gan­ze Welt in Panik und Ausnahmezustand hal­ten. Ist es wegen der gigan­ti­schen Immobilien+Bankenkrise dort seit 2019?

    1. @Chrissie: Voll die Fakten dar­in und kein biss­chen verschworen:

      »… Sars-Cov‑2 is lab engi­nee­red and was desi­gned intentionally
      … Bill Gates had clo­se ties with Jeffrey Epstein and visi­ted him num­e­rous times
      … The virus was released; mil­li­ons died…«

  3. Lagebericht China Ostküste süd­lich, des­glei­chen Hang zhou, mut­maß­lich das gan­ze Land:

    Ich soll mich jetzt alle drei Tage "testen" las­sen, das heißt, eine Mundpenetration über mich erge­hen las­sen. Dem wer­de ich nicht Folge lei­sten. Maximal dann, wenn ich einen Reisebus bestei­ge. Das wird in den näch­sten Wochen nicht der Fall sein.

    1. Leo Underthal: Ja.

      Euro schwä­cher gegen­über Yuan, Dollar stär­ker gegen­über Yuan ( und Euro).

      "Kleine Helden, Große Abenteuer ", Band 2 ( Robert Habeck)

      ".. Emily erfährt aus erster Hand, wie auf­re­gend ein nächt­li­cher Stromausfall sein kann. .." 🙂

  4. Barbara Streusand empfiehlt:

    ""Sie sind völ­lig irre!", soll Beatrix von Storch dem Gesundheitsminister im Bundestag an den Kopf gewor­fen haben. Nun hat Lauterbach Anzeige erstattet.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch ange­zeigt. Das bestä­tig­te das Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag. Der "Spiegel" hat­te zuvor berich­tet, der SPD-Politiker habe von Storch wegen Beleidigung bei der Polizei ange­zeigt. Es geht dem­nach um einen Vorfall im Bundestag in der ver­gan­ge­nen Woche."

    "Darin beruft sich das Nachrichtenmagazin auf die ihm vor­lie­gen­de Anzeige. Demnach soll von Storch nach Lauterbachs Rede zum Infektionsschutzgesetz in Richtung Regierungsbank geschaut, Augenkontakt zum Minister gesucht und laut ver­nehm­lich die Worte "Sie sind völ­lig irre!" geäu­ßert haben.

    Begleitet sei das gewe­sen von einer kreis­run­den Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn, was Lauterbach als "einen Vogel zei­gen" inter­pre­tiert habe."

    https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/

    Man wür­de ger­ne Frau von Storch vehe­ment widersprechen…

        1. @sv: Die so ehren­haft mit der Maus (ist ja gera­de in, der Begriff) aus­ge­rutscht war?

          »Nachdem zuvor schon AfD-Parteichefin Frauke Petry in einem Interview gesagt hat­te, Polizisten müss­ten ille­ga­le Grenzübertritte von Flüchtlingen not­falls auch durch Schusswaffengebrauch ver­hin­dern, setz­te Beatrix von Storch in den sozia­len Medien noch eins drauf. Auf Facebook schrieb sie: "Wer das HALT an unse­rer Grenze nicht akzep­tiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müs­sen wir uns ver­tei­di­gen." Daraufhin hat­te ein User geant­wor­tet: "Das ist Schwachsinn. Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grü­nen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt ver­hin­dern?" Storchs Erwiderung dar­auf: "Ja"!

          Nur weni­ge Tage spä­ter spricht Beatrix von Storch von einem "tech­ni­schen Fehler". Sie habe nur aus Versehen die­se Forderung bejaht und "Mist gebaut". Dass sie von der Maus abge­rutscht sei, sorg­te dann erneut für Spott und Häme im Internet.«
          https://​www​.pnp​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​b​a​y​e​r​n​/​S​t​o​r​c​h​-​w​i​l​l​-​a​u​f​-​M​a​u​s​-​a​u​s​g​e​r​u​t​s​c​h​t​-​s​e​i​n​-​u​n​d​-​e​r​n​t​e​t​-​S​p​o​t​t​-​1​9​5​8​6​6​5​.​h​tml (und die gesam­te son­sti­ge Lügenpresse)

          1. @aa

            Flüchtlinge durch­bre­chen kei­ne Grenzen, da sind wir uns sicher einig. Die war­ten brav – auf ihr Verfahren – und sind froh, dass sie woan­ders sind. (Sie brin­gen auch zumeist Papiere mit.) Wer Grenzen durch­bricht, muss mit Schusswaffen rech­nen. So war und ist das immer. Anders geht es näm­lich nicht. Ich emp­feh­le Ihnen nicht, es auszuprobieren.

            1. @sv: Sie wer­den wie­der "Zensur" rufen, und ich schen­ke Ihnen den Vorwurf. Sie durch­bre­chen hier mei­ne Grenzen mit Ihrem Beifall zu Mordaufrufen. Grenzen kön­nen nur "durch­bro­chen" wer­den, wo sie in Form von Zäunen und Mauern befe­stigt wer­den. Es sind die glei­chen Kräfte, die frü­her gegen den "eiser­nen Vorhang" wet­ter­ten ("Tear down this wall!"), Fluchthelfer fürst­lich aus­stat­te­ten und ihnen Bundesverdienstkreuze umhäng­ten, die heu­te Europa zur Festung aus­bau­en. Die Einreiseverbote für "unge­impf­te" Trucker in Kanada empö­rend fin­den und kilo­me­ter­lan­ge Zäune an der Grenze zu Mexiko errich­ten ließen. 

              Nicht nur, weil es am Thema des Blogs vor­bei geht: Wer mit Fremdenfeindlichkeit hier Grenzen durch­bricht, muß mit Zensur rech­nen. Anders geht es näm­lich nicht. Ich emp­feh­le Ihnen nicht, es auszuprobieren.

              1. @aa

                Schauen Sie, Herr Aschmoneit, haben Sie wie­der zen­siert. Um ein, zwei Lügen Ihrerseits auf­recht­erhal­ten zu kön­nen. Wie gesagt, die sog. Linken, die Sowjetideologen, sind die mit den Schauermärchen, hier "Fremdenfeindlichkeit" (das "Rassismus" haben Sie sich offen­kund­lich aus Ehrengründen abge­wöhnt) und der Zensur, wenn die Schauermärchen als offen­kun­di­ge Lügen ent­larvt wer­den. Im Anschluss kom­men dann bei den Sozialisten immer die Lager, aber das nur am Rande. Und ich sage jetzt auch nichts über Leute, die im Mittelmeer ertrin­ken und dass hier­für die skru­pel­lo­sen Linksideologen ver­ant­wort­lich sind …

  5. https://​lje​-nrw​.de/​u​e​b​e​r​-​u​n​s​/​p​a​n​d​e​m​i​e​-​m​a​n​a​g​e​m​e​n​t​.​h​tml

    "Pandemie-Management

    Die COVID-19 Pandemie stellt die Projektumsetzung vor weit­rei­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche und ope­ra­tio­nel­le Herausforderungen.

    Die Kooperationen mit vie­len Beteiligten, wie Teilnehmenden, Unterkünften, Veranstaltungshallen, Transferdienstleister etc. bedin­gen Konzepte, die glei­cher­ma­ßen auf allen Ebenen funk­tio­nie­ren müssen. 

    Seit Januar gab es vie­le Gespräche und Gedanken zum Thema Pandemie-Management und Durchführung unse­rer Projekte. Wir möch­ten unse­ren Beitrag lei­sten und sehen uns inner­halb der recht­li­chen Rahmenbedingungen und Verordnungen in der Lage, Projekte durch­zu­füh­ren. Wir sind der Meinung, dass dies nicht zuletzt für die Kinder und Jugendlichen eine sehr wich­ti­ge Aufgabe ist, vor allem was die sozia­le und psy­cho­lo­gi­sche Komponente betrifft.

    Damit wir Projekte sicher durch­füh­ren kön­nen, gel­ten ab sofort fol­gen­de Regelungen für die Teilnahme an unse­ren Projekten:

    Für Teilnehmende unter 12 Jahren gilt:

    Eine Teilnahme ist ab sofort nur mit gül­ti­gem schrift­li­chen Negativnachweis von einer offi­zi­el­len Stelle mög­lich. Dieser muss alle 48 Stunden erneu­ert werden.

    Ab dem 01. September 2022 muss für die Teilnahme der Nachweis der dop­pel­ten Impfung, bzw. des voll­stän­di­gen Impfschutzes vorliegen.

    Für Teilnehmende zwi­schen 12 und 14 Jahren gilt:

    Eine Teilnahme ist ab sofort nur mit fol­gen­den Nachweisen möglich:

    Nachweis der dop­pel­ten Impfung, bzw. des voll­stän­di­gen Impfschutzes
    Nachweis einer aktu­el­len Genesung, wel­che über die gesam­te Projektdauer ihre Gültigkeit behält, bzw. wel­che bei Projektende nicht älter als drei Monate ist

    Zusätzlich muss bei Anreise am ersten Projekttag ein gül­ti­ger schrift­li­cher Negativnachweis von einer offi­zi­el­len Stelle vor­ge­legt werden.

    Für Teilnehmende ab 14 Jahren gilt:

    Eine Teilnahme ist ab sofort nur mit fol­gen­den Nachweisen möglich:

    Nachweis der drei­fa­chen Impfung, bzw. der „Booster-Impfung“
    Nachweis einer aktu­el­len Genesung, wel­che über die gesam­te Projektdauer ihre Gültigkeit behält, bzw. wel­che bei Projektende nicht älter als drei Monate ist

    Falls die Zweitimpfung zum Zeitpunkt des Projektbeginns weni­ger als 4 Wochen her ist und eine Booster-Impfung dem­nach noch nicht statt­ge­fun­den haben kann, genügt der Nachweis des voll­stän­di­gen Impfschutzes durch die Zweitimpfung.

    Zusätzlich muss bei Anreise am ersten Projekttag ein gül­ti­ger schrift­li­cher Negativnachweis von einer offi­zi­el­len Stelle vor­ge­legt werden."

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