Kontaktverfolgung auch ohne App

boer​se​.ard​.de berich­tet heute:

»Begegnungen mit Infizierten sol­len künf­tig auch ohne eine spe­zi­el­le App direkt über das Betriebssystem der Smartphones nach­voll­zieh­bar wer­den. Einen Unterschied zur App gibt es aber beim Datenschutz.

Apple und Google geben Regierungen die Möglichkeit, auch ohne eine geson­der­te App eine Corona-Warn-Infrastruktur auf Smartphones auf­zu­set­zen. Dazu sol­len die nöti­gen Funktionalitäten direkt in die Betriebssysteme inte­griert werden.

Apple hat die ent­spre­chen­de Warn-Technik für die Geräte bereits mit dem Update auf iOS 13.7 am Dienstag zur Verfügung gestellt. Google plant für Android spä­ter im Monat ähnliches…

Die Nutzer wer­den gefragt, ob sie an der Nachverfolgung teil­neh­men wol­len. Bestehende Corona-Warn-Apps wie etwa die des Robert-Koch-Instituts (RKI) wer­den wei­ter­hin funk­tio­nie­ren, wie die Unternehmen am Dienstag mitteilten.

Die Technologie soll hel­fen, die Coronavirus-Ausbreitung zu stop­pen, indem Nutzer gewarnt wer­den, wenn sie sich neben einer infi­zier­ten Person auf­hiel­ten. Smartphones, auf denen die Funktion akti­viert wur­de, tau­schen unter­ein­an­der Bluetooth-Schlüssel aus.

Datenschutz nur schwer nachprüfbar
Nach aktu­el­len Vorgaben der Gesundheitsbehörden gibt es eine Warnung, wenn sich her­aus­stellt, dass man sich 15 Minuten lang in der Nähe eines Infizierten auf­hielt. Die Dauer und die Entfernung kön­nen aller­dings von den Behörden ange­passt wer­den. Der Abgleich der Schlüssel wird dabei nur auf den Smartphones durch­ge­führt, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Apropos Datenschutz: Die neue Funktion über das Betriebssystem ent­spricht nicht dem Datenschutz der deut­schen Corona-Warn-App. Denn der Quellcode der Betriebssysteme Android und iOS ist nicht öffent­lich einsehbar.

Die Unternehmen selbst wei­sen jedoch dar­auf hin, dass die Funktionen kei­ne Ortsdaten und auch kei­ne per­sön­li­chen Daten der Nutzer wei­ter­ge­ben. Zudem wol­len Apple und Google die Funktion wie­der deak­ti­vie­ren, soll­te sie nicht mehr benö­tigt wer­den.«

Eine Antwort auf „Kontaktverfolgung auch ohne App“

  1. 05.01.2021 | Netzpolitik ( Jetzt also doch ) 

    Polizei in Singapur darf Daten der Kontakt-Tracing-Anwendung nutzen 

    Mit Singapur legt einer der Vorreiter bei der Bluetooth-basier­ten Kontaktverfolgung eine Kehrtwende beim Datenschutz hin. Lange Zeit hieß es von der Regierung, die Daten aus der Anwendung „TraceTogether“ wür­den nur für das Aufspüren von Risikokontakten genutzt. Jetzt sagt ein Minister, auch die Polizei habe Zugriffsrechte. 

    https://​netz​po​li​tik​.org/​2​0​2​1​/​p​o​l​i​z​e​i​-​i​n​-​s​i​n​g​a​p​u​r​-​d​a​r​f​-​d​a​t​e​n​-​d​e​r​-​k​o​n​t​a​k​t​-​t​r​a​c​i​n​g​-​a​n​w​e​n​d​u​n​g​-​n​u​t​z​en/

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