Kriegt "Rheinische Pest" Kosmetiker klein?

"Krefelder Kosmetiker will am Montag trotz Lockdown öff­nen" mel­det rp​-online​.de am 6.1. und ist wenig ange­tan von der Idee.

»Er will sei­nen Laden auf­ma­chen, trotz des Lockdowns, trotz der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der hohen Infektionszahlen. Er sei am Ende sei­ner Existenz, sagt der Krefelder Kosmetiker. Um sei­ne Aktion ver­sam­meln sich seit eini­gen Tagen vie­le Unterstützer. Die Botschaften in sei­nem Telegram-Kanal lesen Stand Mittwoch 57.000 Menschen mit. Der Kosmetiker, des­sen Name unse­rer Redaktion bekannt ist, sagt, er sei kein soge­nann­ter „Querdenker“. Allerdings hat die Initiative „Wir machen auf“ Verbindungen zu meh­re­ren bekann­ten Figuren aus der „Querdenker“-Szene, die das Coronavirus und sei­ne Auswirkungen öffent­lich leugnen.

Der Krefelder hat ein Anliegen, das zunächst ver­ständ­lich klingt. Er hat vor zwei Jahren sein Kosmetikstudio gegrün­det, im ver­gan­ge­nen Jahr blieb sein Geschäft im ersten und im zwei­ten Lockdown ins­ge­samt meh­re­re Monate lang geschlos­sen. Ende Oktober habe er sei­ne Mitarbeiter kün­di­gen müs­sen, so erzählt er es selbst in einem auf­ge­zeich­ne­ten Video-Interview, das auf einer Streaming-Plattform zu fin­den ist. Er rech­net nach eige­nen Angaben damit, dass er Ende Januar die Insolvenz anmel­den muss. Das wie­der­um sagt der Krefelder in einer Sprachnachricht in sei­nem Telegram-Kanal. Für unse­re Redaktion war er nicht zu erreichen.

Die Initiative sei „ein Ausdruck der Verzweiflung, weil die finan­zi­el­len Hilfen nicht ankom­men“, sagt Carina Peretzke, Sprecherin des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen. Damit Händler Hilfen bekä­men, müss­ten sie einen enor­men Umsatzverlust vor­wei­sen…«

RP schlägt zu, ganz schön investigativ (oder was sie dafür hält)

»Ob der Weg des Krefelders der rich­ti­ge ist, erscheint höchst frag­wür­dig. Er sei ein ein­fa­cher Mensch „ohne jeg­li­chen poli­ti­schen Hintergrund“, schreibt er in sei­nem Telegram-Kanal. Es gehe bei der Aktion weder um Querdenken, noch um irgend­wel­che ande­re Bewegungen. Doch ein Blick in den Telegram-Kanal lässt an die­ser Aussage zwei­feln. Am 3. Januar bedankt sich der Kosmetiker „aus gan­zem Herzen“ für die Unterstützung. „Insbesondere bei Markus Haintz und Ralf Ludwig, wel­che nicht nur die Aktion mehr­mals geteilt haben, son­dern ihre Hilfe … ange­bo­ten haben.“ Markus Haintz ist ein Anwalt aus Ulm, der im ver­gan­ge­nen Jahr wegen sei­ner Verbindungen zu den „Querdenkern“ sei­nen Lehrauftrag an der Hochschule Biberach ver­lo­ren hat. Die „Augsburger Allgemeine“ bezeich­net Haintz als „Kopf der Ulmer Querdenker“. Auch der zwei­te Jurist, bei dem sich der Krefelder bedankt, hat kla­re Verbindungen zu der Szene. Er fun­giert unter ande­rem als Schirmherr für die Aktion „Das Volk gegen Corona“, an der auch der Arzt Bodo Schiffmann betei­ligt ist, einer der füh­ren­den Gesichter der „Querdenker“-Bewegung. Hinzu kommt: Der Kosmetiker ließ sich kurz nach Anfang der Aktion auf einer Streamingplattform live von Samuel Eckert inter­view­en – ein wei­te­rer „Querdenker“, der laut der Wochenzeitung „Die Zeit“ zum orga­ni­sa­to­ri­schen Kern der Gruppe gehört.«

Innenministerium? Verfassungsschutz?

»Wie groß die Unterstützung für die Aktion ist, lässt sich… schwer ein­schät­zen. Aus dem NRW-Innenministerium heißt es auf Anfrage, man habe dazu der­zeit kei­ne Erkenntnisse. Als Kurt Wehner bei den Dehoga-Mitgliedern in NRW nach­fragt, sei er auf aus­nahms­lo­se Ablehnung gesto­ßen. „Sie sagen uns eher ‚Um Gottes wil­len, was machen die da?‘“, sagt Wehner.

Der Verband hat eine ein­deu­ti­ge Einstellung zu dem Vorhaben des Kosmetikers „Wir wer­den uns nicht an Aktionen betei­li­gen, die rechts­wid­rig sind und distan­zie­ren uns davon“, sagt Wehner. Auch die Sprecherin des NRW-Handelsverbands stellt klar: „Wir wür­den kei­nen Händler dazu raten, die Coronaschutzverordnung zu missachten.“

Sollte der Kosmetiker aus Krefeld oder ande­re Händler sich den­noch für eine Öffnung am 11. Januar ent­schei­den, müs­sen sie mit einem Bußgeld rech­nen – in NRW kann der Verstoß gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus bis zu 25.000 Euro kosten.«

(Hier war fälsch­lich anfangs von einem Apotheker die Rede, pardon!)

18 Antworten auf „Kriegt "Rheinische Pest" Kosmetiker klein?“

  1. Übrigens Markus Söder am 26 Sep 2020: "Wir wol­len kei­nen 2. flä­chen­decken­den Lockdown. Die Folgen wären ver­hee­rend. Neben der Wirtschaft müs­sen auch Kita und Schule offen blei­ben. Kinder dür­fen nicht unter einem Lockdown lei­den. Respekt und Dank an Lehrer und Erzieher. #csuvpt20"

    https://​mobi​le​.twit​ter​.com/​M​a​r​k​u​s​_​S​o​e​d​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​0​9​8​3​5​0​5​3​9​2​9​7​2​5​952

  2. Anstatt sich um die Belange der Menschen zu küm­mern, küm­mert man sich lie­ber um deren Querverbindungen um sie mit die­sen zu dis­kre­di­tie­ren. Dieses Prinzip hat mitt­ler­wei­le Methode und soll­te uns wirk­lich Sorgen machen.

    Wenn man das Wohl des einen über das Wohl des ande­ren stellt, was ist unse­re Gesellschaft dann noch Wert. Wir haben den Blick für Verhältnismäßigkeit ver­lo­ren und argu­men­tie­ren mit holen Frasen wie Zusammenhalt und Solidarität. Dabei for­dern wir sie offen­sicht­lich mehr von ande­ren als von uns selbst. So lan­ge ande­re das Opfer für drit­te erbrin­gen , scheint es uns nicht schwer genug zu erschei­nen. Ich möch­te nicht in der Haut von jenen stecken die Ihre Existenz Opfern müs­sen und mit mora­li­schen Argumenten klein gere­det werden. 

    Am Ende wird man sich fra­gen müs­sen wer die Verantwortung trägt, die Verantwortung für ein maro­des Gesundheitssystem das selbst in einer Pandemie Stellen abbaut und Krankenhäuser schließt, das an sei­ner Bevölkerung ein Impfexperiment durch­führt und ohne Evidenz Maßnahmen erlässt. Auch in deren Haut möch­te ich nicht stecken.

  3. 25000,- € Strafe dafür, dass man sei­ne Existenzgrundlage sichern möchte???
    Was für ein Schwerstverbrechen! 

    Wieviel Tagessätze sind das, wenn man nicht zah­len kann? 

    Im Knast kommt einer wenig­stens warm über den Winter, statt woh­nungs­los und ohne Nahrung drau­ßen rum­zu­hän­gen und viel­leicht gegen wei­te­re Maßnahmen zu verstoßen. 

    "Rheinische Pest" passt pri­ma auf deren üble Gesinnung; zum Kotzen!

    1. Im November mel­de­te "Bernie aus Australien":
      (Transkription Text aus Video von Kanal "Bernie aus Australien"
      "Hier geht es mal um einen Frisörsalon der sich nicht an die Richtlinien gehal­ten hat der (wur­de) mit 10.000 Dollar bestraft und jeder sei­ner Kunden mit 1600 …"
      https://​you​tu​.be/​K​2​T​c​m​b​I​b​K​t​8​?​t​=​486
      1600 Australische Dollar Strafe für den Kunden 10.000 Dollar für den Betreiber!
      Ein Aufgebot der Polizei (ich zäh­le im Bild min­de­stens 10 Polizisten) rie­gel­te den Salon ab. Kommt hier ver­mut­lich auch noch. Der Corona-Ausnahmezustand kennt kei­ne Grenzen.

  4. Bei mir im Rheinland, unweit von Krefeld, haben zahl­rei­che Einzelhändler auf Twitter und/oder Telegram bekun­det, am Montag ihre Geschäfte zu öffnen.

    Würde die­se sofort unter­stüt­zen, aber es fehlt mir der Glaube, dass aus den Ankündigungen Taten wer­den. Sympathie für Widerstand gegen­über unde­mo­kra­ti­schem Machtgehabe stand im Westen Deutschlands in den letz­ten 75 Jahren nur spo­ra­disch im Kurs. 

    Mal den Montag in der links­rhei­ni­schen Provinz abwarten.….

  5. Gemäß §74 und §75 han­delt es sich IM Straftaten die bis zu 2 bzw 5 Jahren Gefängnis geahn­det wer­den können.
    Wer das für Gerüchte hält, der soll halt sel­ber lesen :
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​i​f​s​g​/​_​_​7​4​.​h​tml
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​i​f​s​g​/​_​_​7​5​.​h​tml

    Gemäß §111 StGB ist auch der Aufruf zu Straftat starfbar.
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​s​t​g​b​/​_​_​1​1​1​.​h​tml

    1. Sie schie­ßen in Ihrem Eifer übers Ziel hin­aus, @Markus
      Es wird nicht zu einer Straftat, son­dern zu einer Ordnungswidrigkeit aufgerufen.
      Gesetze im Internet lesen zu kön­nen hilft allein noch nicht, wenn man die juri­sti­schen Finessen nicht kennt. Nicht umsonst gibt es ein Jura-Studium.

      1. @Kirsten

        Stimmt. Da hilft dann nur aus­pro­bie­ren und einen Juristen fragen…
        https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​a​m​p​/​b​a​y​e​r​n​/​w​i​r​m​a​c​h​e​n​a​u​f​-​k​e​i​n​-​p​r​o​t​e​s​t​-​f​u​e​r​-​e​i​n​z​e​l​h​a​n​d​e​l​-​s​o​n​d​e​r​n​-​h​e​t​z​e​,​S​L​E​d​TL9

        Hohe Bußgelder und ein Entzug der Gewerbeerlaubnis dro­hen auf jeden Fall.
        Wenn die Übertragung von Krankheitserregern in Kauf genom­men wird, kom­men die Strafvorschriften aus IfSG §74 und §75 und aus StGB §111 ins Spiel. 

        Aber ich bin kein Jurist. Gerade des­halb wäre ich ein biss­chen vorsichtig.
        Gerade, weil ich den Ladenbesitzern noch mehr Ärger erspa­ren möchte.

    2. Nehmen wir ein­mal an, dass wirk­lich ab Montag 50.000 Gastro-Betriebe ihre Pforten öff­nen, neh­men wir ein­mal an, dass die wei­te­ren 70.000 Unternehmen, die bereits ihre Solidarität bekun­det haben, eben­falls ihre Pforten öff­nen, neh­men wir wei­ter an, alle die­se 120.000 Geschäftsinhaber (und bis Montag wer­den es sicher­lich noch mehr) wer­den gericht­lich ver­don­nert – und dann? 120.000 Personen in den Knast stecken? Und die Kunden, die in die geöff­ne­ten Läden strö­men gleich mit?
      Mal abge­se­hen davon, dass es Jahre dau­ern wird, bis 120.000 Verfahren vor den Gerichten durch­ge­führt wer­den können.

      Zudem – sämt­li­che Mikroben-Maßnahmen beru­hen auf einem abso­lut feh­ler­haf­ten PCR-Test, der zudem kei­ne Infektionen nach­wei­sen kann, dem­zu­fol­ge feh­len die recht­li­chen Grundlagen für den Vorwurf der Verbreitung einer Krankheit, bzw. Verbreitung von Virenmaterial.
      Worauf beruht bei­spiels­wei­se die Verordnung, dass ein Gartencenter und Blumenhandel mit über 200 Parkplätzen vor der Tür öff­nen darf, ein klei­ner Schreibwarenladen aber geschlos­sen blei­ben muss?
      Solange die­se Willkür an den Tag gelegt wird, bin ich mal gespannt, was nach dem 11.01. passiert.
      Unter der Voraussetzung, all die Inhaber öff­nen tat­säch­lich ihre Pforten.

    3. @Markus,was bist du eigent­lich für ein Mensch?! Du scheinst kein Herz zu haben, Empathiefähig bist du schein­bar auch nicht. Glaubst nur unse­ren ÖR ohne mal kri­tisch zu hin­ter­fra­gen. Sorry, aber ich emp­fin­de echt nur noch Abscheu. Die Menschen die lei­den, die um Ihre Existenz kämp­fen, die allei­ne ster­ben, das geht dem guten Markus am A.… h vor­bei. Hat dir nie­mand bei­gebracht, mal jeman­den was gutes zu tun, ihm bei­zu­ste­hen, mal rich­tig zu zuhö­ren? Kannst du nicht erken­nen, dass der Mann mit dem Rücken zur Wand steht? Mach die Augen auf und komm aus dei­nem Schneckenhaus. Schau und Hör dich mal um.

      1. Liebe Birgit, die­ser Markus ist ein Troll, aus­ge­schickt, zu pro­vo­zie­ren und um Dummheiten zu ver­brei­ten. Es ist müssig sich wegen die­ser Kunstfigur echauf­fie­ren. Wir dis­ku­tie­ren hier zur Sache und Markus kön­nen Sie ein­fach ignorieren.

        1. @Ickeicke

          Könnt ihr natür­lich machen.
          Ich kann es halt bloß nicht fas­sen, wie unkri­tisch ihr alles fresst, was von den Querdenkern kommt. 

          - Also zB ne Impf-Wirksamkeit von angeb­lich 0,7% zu behaup­ten, ist doch komett unlo­gi­scher Schwachsinn. Es sieht doch jeder Blinde, dass man so nicht rech­nen kann. Dann hät­ten ja in der Placebo-Gruppe 100% erkran­ken müs­sen und in der Impfstoff-Gruppe 99,3%. 🙂

          - Und auch bei dem #wir­ma­chen­auf geht es zunächst um Ordnungswidrigkeiten. Stimmt. Aber sobald eine Übertragung von Krankheitserregern statt­fin­det, sind wir beim Strafrecht. 

          - Und alle Quellen wo die­ser Fr Fuellmich unkri­tisch vor­kommt, könnt ihr direkt als kom­plett unse­ri­ös aus­sor­tie­ren. Der erzählt das blaue vom Himmel, um Kunden anzulocken.

          1. Ich fin­de es gut, wenn sich auch Menschen mit kogni­ti­ven und – oder – intel­lek­tu­el­len Schwächen dazu her­ab­las­sen, ande­ren zu raten, nicht alles unkri­tisch zu "fres­sen" – Inklusion ftw.

            Glücklicherweise gilt im Strafrecht noch die Unschuldsvermutung. Viel Erfolg beim Nachweis, dass ein Aufenthalt bei oder Begegnung mit wem auch immer für eine "Infektion" oder "Erkrankung" ursäch­lich war, vor allem, wenn es sich um ein leicht über­trag­ba­res respi­ra­to­ri­sches Virus handelt.

            Bei Anwälten heißt es übri­gens Mandanten und nicht Kunden.

  6. Die Schuldzuweisung kön­nen sich Frau Merkel und Herr Scholz mal an den Spiegel stecken mit ihrem "groß­ar­ti­gen HILFSPROGRAMM"!!!
    und den leeren,verlogenen Versprechungen mit Hilfen, die bei klei­ne­ren Unternehmen nie ankamen.Und was heißt eigent­lich im Zusammenhang mit den tol­len Leuten von "Querdenken" "Der Kern der Gruppe"? Wenn nur EIN Politiker die­ses jetzt fast ein Jahr andau­ern­den Horrorinszenariums die mensch­li­chen Qualitäten wie zB. Mitgefühl, Unbestechlichkeit,
    Rechtsbewußtsein ,Hilfsbereitschaft, zB. eines Markus Haintz besä­ße, leb­ten wir in einer wesent­lich huma­ne­ren Welt.Und die Sprecherin des Handelsverbandes NRW soll­te sich erst einmal
    ihres beruf­li­chen Auftrags bewußt wer­den anstatt so
    dumm daher­zu­re­den. Von den unbe­darf­ten Schreiberlingen gar nicht erst zu sprechen.

  7. @Dirk: Das wäre traum­haft, wenn alle mit­ma­chen wür­den; ich sehe das aber eher pes­si­mi­stisch! Vielleicht soll­ten aber die Einzelhandels- und Gastronomie- Gewerkschaften zu Solidaritätskundgebungen + Demos über­all im Lande auf­ru­fen, unter­stützt von allen Oppositionsparteien (- natür­lich aus­schließ­lich jenen, die Nazi- Flaggen und ‑Symbole tra­gen wol­len). Die Vernichtung klei­ner Geschäftsleute darf nicht wei­ter vor­an­schrei­ten! Dafür muss es auch end­lich Petitionen geben!

  8. "… Figuren aus der „Querdenker“-Szene, die das Coronavirus und sei­ne Auswirkungen öffent­lich leugnen."

    Ja, die Schwere die­ses Vergehens wird nur noch von Gotteslästerung über­trof­fen – aller­dings auch nur in streng isla­mi­schen Ländern wie Saudi-Arabien oder Pakistan.

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