Kritiker nennen es Willkür: Staat wälzt Corona-Kosten auf Firmen ab

Das beklagt unter die­sem Titel am 13.7. kreis​zei​tung​.de. Dabei war es bis­lang finan­zi­ell schön gemüt­lich für die Unternehmen:

»… Bisher war es ein­fach. Infizierte sich ein Berufstätiger, durf­te der Arbeitgeber die Kosten für den Ausfall im Rahmen der Corona-Hilfen gel­tend machen und bekam sie erstat­tet. Zwei Jahre lief die­se Praxis unpro­ble­ma­tisch. Öffentlich beklagt hat sich jeden­falls kaum wer. Jetzt ist das Niedersächsische Landessozialamt zu neu­en Schlüssen gekom­men. Und plötz­lich wird es kom­pli­ziert. „Nein“, heißt es aus Hannover, „wenn der Arbeitnehmer arbeits­un­fä­hig ist, hat er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.“ Klartext: Nix mehr mit Erstattung für die Unternehmen…«

Hatten die "Arbeitgeber" den Test- und Quarantäne-Unsinn zwei Jahre mit­ge­macht – die Kosten trug ja die Allgemeinheit –, soll nun wie­der kapi­ta­li­sti­scher Normalbetrieb begin­nen. Auch hier­zu gibt es einen (sprach­lich wie inhalt­lich schwer ver­ständ­li­chen) "Klartext":

»Entschädigungen flie­ßen ledig­lich noch im Fall einer behörd­lich ange­ord­ne­ten Quarantäne einer drei­fach geimpf­ten erwerbs­tä­ti­gen Person auf­grund eines Kontaktes zu einer posi­tiv gete­ste­ten Person oder eine behörd­lich ange­ord­ne­te Quarantäne einer erwerbs­tä­ti­gen Person auf­grund einer Erkrankung an dem Coronavirus (Impfstatus ist uner­heb­lich). Klartext: Erstattung gibt es nur noch beim Fehlen von Infizierten ohne Symptome. Darüber hin­aus kön­nen ledig­lich für Eltern, deren Kind in eine Schule oder Kita geht, die coro­nabe­dingt geschlos­sen ist, unter bestimm­ten Voraussetzungen Entschädigungen bean­tragt wer­den.«

11 Antworten auf „Kritiker nennen es Willkür: Staat wälzt Corona-Kosten auf Firmen ab“

  1. Klartext: Erstattung gibt es nur noch beim Fehlen von Infizierten ohne Symptome.


    hi hi hi

    Und davon, Infizierte ohne Symptome, gibt es ja Millionen!! Das wird teu­er für alle Arbeitgeber in Niedersachsen. Ob die dann das anlass­lo­se Testen noch mit­ma­chen wer­den? Wir testen mit Capri-Sonne uns mal schnell posi­tiv im Selbsttest von dm und unser Arbeitgeber zahlt den Ausfall?

    Ey, Grant-Hendrik Mülltonne, nix Testeritis mehr, die Dinger wer­den zu teu­er für die Firmen.

    Ach ja, gilt für die Schulen auch. Nix Schüler testen und Inzidenzen hoch schrau­ben, Herr Tonne. Bull Shit!

  2. Welches Interesse soll­te das Sozialamt dar­an haben, Quarantäne für eine drei­fach geimpf­te Person zu ver­fü­gen? Das kostet nur.
    Unternehmen und Krankenkassen müs­sen sich die Kosten für erkrank­te Lohnabhängige seit lan­ger Zeit tei­len. Wo ist das Problem?
    Jemand, der Staatsgelder nimmt, um in der Krise nicht unter zu gehen, beisst sei­nem Wohltäter nicht die Hand. Aber er beklagt sich auch nicht, wenn die Paranormale Zuwendung ausbleibt. 

    Diese Regelung war völ­lig idio­tisch. Inwiefern bedarf es einer Entschädigung des Arbeitgebers, wenn ein Teil sei­ner Belegschaft krank wird? Das gab es frü­her auch nicht. Vor allem wur­den in den letz­ten 2 Jahren nicht mehr krank, als in den Jahren zuvor. Das bewei­sen die Abrechnungen der Krankenhäuser und Arztpraxen. Im Gegenteil.Die Leistungen nah­men ab.Welchen Grund soll­te es geben, die Krankenhäuser für die ent­gan­ge­nen Einnahmen zu entschädigen?
    Welchen Grund soll­te es geben ande­re für ent­gan­ge­ne Einnahmen zu entschädigen?
    Welchen Grund soll­te es geben, den Kriesengewinnern nicht wenig­stens einen Teil der Einnahmen wie­der weg­zu­neh­men? Vielleicht, um das Unrecht wie­der gut zu machen.
    Man kann es dre­hen und wen­den, wie man will. Die Rechnung für das Totalversagen unse­rer poli­ti­schen E
    Iiten müs­sen alle bezah­len. Und das ist mehr, als der finan­zi­el­le Verlust auf der einen und der Gewinn auf der ande­ren Seite.
    Das ein­zi­ge wah­re Wort von Jens Spahn war, dass wir uns viel ver­zei­hen wer­den müs­sen. Das ist den­noch nicht genug. Die Umstände und die Unrecht mäßig­keit der voll­zo­ge­nen Maßnahmen gegen Verweigerer der inau­gu­rier­ten Zwangsimpfungen müs­sen vor Gericht ver­han­delt wer­den. Ohne Verurteilungen wird kei­ne Ruhe einkehren.

  3. Angekündigt wur­den auch Honorarkürzungen ab 2023 für Ärzte und Zahnärzte, reflex­haft gekop­pelt mit einem wie immer wir­kungs­lo­sen Aufschrei in den Körperschaften.
    Irgendjemand wird am Ende immer bezah­len müs­sen, vor­zugs­wei­se die­je­ni­gen, bei denen ver­meint­lich noch etwas zu holen ist, aus­ge­schlos­sen natür­lich die Finanzoligarchie.

  4. "Entschädigungen flie­ßen ledig­lich noch im Fall einer behörd­lich ange­ord­ne­ten Quarantäne einer drei­fach geimpf­ten erwerbs­tä­ti­gen Person" Das heißt, der Druck auf die Un- und Weniggeimpften wird auch von Seiten der Arbeitgeber wie­der zunehmen.

  5. Lauterbach will Soli für die Pharmaindustrie – die beschwert sich

    Der Verband argu­men­tiert in einer dem RND vor­lie­gen­den Stellungnahme unter ande­rem, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müs­se eine Sonderabgabe den Zahlenden selbst nüt­zen. Das wäre etwa der Fall, wenn mit den Mitteln Pharmaunternehmen geför­dert wür­den. Zweck der Abgabe sei es aber, den Anstieg der Beitragssätze in der gesetz­li­chen Krankenversicherung zu begren­zen. Das sei ein gesamt­ge­sell­schaft­li­ches Anliegen.
    Während der Pandemie stie­gen die Ausgaben der gesetz­li­chen Krankenkassen stark an, eini­ge Pharmakonzerne dage­gen erwirt­schaf­te­ten hohe Gewinne. Nach Plänen des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) soll die Industrie nun einen Beitrag dazu lei­sten, das Defizit von 17 Milliarden Euro in der gesetz­li­chen Krankenversicherung zu decken. Der Beitrag soll eine Milliarde Euro im Jahr 2023 betragen.

    Auf die rund 57 Millionen gesetz­lich Versicherte kom­men zudem erhöh­te Beiträge zu. Der Zusatzbeitrag soll um ins­ge­samt 0,3 Prozentpunkte stei­gen, auf­ge­teilt wird die­ser Beitrag auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Geplant sind zudem ein erhöh­ter Steuerzuschuss sowie die Nutzung von Reserven bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds.
    https://​www​.spie​gel​.de/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​u​n​t​e​r​n​e​h​m​e​n​/​g​e​s​e​t​z​l​i​c​h​e​-​k​r​a​n​k​e​n​k​a​s​s​e​n​-​p​h​a​r​m​a​i​n​d​u​s​t​r​i​e​-​h​a​e​l​t​-​s​o​l​i​d​a​r​a​b​g​a​b​e​-​f​u​e​r​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​-​a​-​7​5​2​f​2​1​6​3​-​5​d​3​7​-​4​5​4​f​-​a​e​6​b​-​b​0​4​c​c​9​a​6​b​d82

  6. Nebenbei haben sich die Unternehmer vor den Karren der Überwachungsfanatiker span­nen las­sen, ohne zu erken­nen, dass in einem sol­chen Regime alle sowohl zu den Überwachern als auch zu den Überwachten wer­den. Nur am Ende sit­zen hin­ter Regierungen, Konzernen und der WHO gut gepol­stert die Drahtzieher, die die Kontrolle über die Zertifikate und damit das Regime haben. Statt sich gemein­sam dar­über Gedanken zu machen, haben die Unternehmer des Landes alle brav mit­ge­macht. Hat ja nichts geko­stet. Idioten sind das.

    1. In England kennt man inzwi­schen den Anteil, der "Corona" hat­te: 99,3 %. Im Politbüro des besten Deutschlands aller Zeiten will man davon nichts wissen.

      Seit Beginn der Pandemie war klar, dass die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit bei 0,15 % lag, wobei zumeist alter und sehr kran­ke Menschen ver­stor­ben sind. Mit der Grippe sieht es nicht anders aus. Leider ster­ben Menschen, auch an Viren.

      Im Umkehrschluss bedeu­tet dies, dass die Wirksamkeit der natür­li­chen Immunität über ein gan­zes Leben 99,85 % beträgt und seit Beginn der Pandemie stän­dig steigt, ganz im Gegensatz zur angeb­li­chen Wirksamkeit des Spritzmittels.

      Ich kann nur hof­fen, dass alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für eine Impflicht oder einen Zwang wie die "G‑Regeln" gestimmt haben (oder wer­den), ihren monat­li­chen Schuss bekom­men und zwar mit dem Zeug aus Urin Sadists Jauchegrube in Mainz.

  7. Na ja, bei AU haben dann zumin­dest die "klei­ne­ren" Betriebe unter 30 Voll-Beschäftigten Erstattungsanspruch aus der LFZ-Versicherung der Umlage U1 für gelei­ste­te Entgeltfortzahlung.

  8. Ich ver­ste­he nicht ganz, wel­che Entschädigungen jetzt nicht mehr flie­ßen sol­len. Es muss­te doch auch frü­her schon eine Krankschreibung oder ein Quarantänebescheid vor­lie­gen. Nur auf die Behauptung hin, dass ein Angestellter an Covid erkrankt sei, flos­sen mei­nes Wissens (hof­fent­lich) kei­ne Gelder.

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