Kühbacher: Goethe-Uni räumt falsche Tatsachenbehauptungen zu Drosten-Dissertation ein

Quellen: https://​twit​ter​.com/​K​u​e​h​b​a​c​h​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​3​1​9​5​8​9​5​5​7​5​7​7​4​0​033
https://​twit​ter​.com/​K​u​e​h​b​a​c​h​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​3​1​9​6​1​9​9​3​0​8​3​9​7​3​638

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21 Antworten auf „Kühbacher: Goethe-Uni räumt falsche Tatsachenbehauptungen zu Drosten-Dissertation ein“

    1. ja, oder ein genia­ler Felix-Krull-Wiedergänger. Ein hoch­be­gab­ter Hütchenspieler und elo­quen­ter Rattenfänger mit gleich zwei Bundesverdienstkreuzen allemal!

      1. Das Ganze erin­nert mitt­ler­wei­le an ein gro­tes­kes Bühnenstück aus der Augsburger Puppenkiste. Bei einer Doktorarbeit gibt es kei­ne Frage, ob voll­stän­dig oder nicht, sie hat umfas­send und voll­stän­dig vor­zu­lie­gen, für jeden ein­seh­bar. Ober der Verfasser frü­her oder spä­ter bekannt wird, ist völ­lig egal.

        Zu der zwie­lich­ti­gen Person Drosten passt aber das Schmierenstück, es passt auch genau zu der momen­ta­nen Situation in die­sem Land. Chaos, Unfähigkeit, Verlogenheit, Betrug, alles Begriffe, die mir sofort in den Kopf schießen.

    1. Guttenberg hat ent­we­der die Arbeit gar nicht selbst geschrie­ben oder war zu über­heb­lich. Wer schon in der Einleitung aus einem FAZ-Artikel abschreibt ohne zu zitie­ren, ist schlicht leicht behäm­mert. Hat er sie nicht selbst geschrie­ben, hät­te er sie zumin­dest lesen und nur kor­ri­gie­ren müs­sen. Er hat auf jeden Fall – egal wie der Hergang war – mas­siv betrogen.
      Wenn ich Kühbacher recht ver­ste­he, ver­sucht er Drosten nach­zu­wei­sen, dass er die Arbeit nicht frist­ge­recht ein­ge­reicht oder ver­öf­fent­licht hat. Dabei geht es also nicht um eine Straftat.
      Diese gan­ze Aktion ist mehr als lächer­lich, zeigt aber eines: Fachlich kommt man Herrn Drosten nicht bei. Er ist welt­weit DER Experte in SARS-Viren. Da kann man schlecht dran rüt­teln. Dann halt eben Nebenschauplätze. Der Vergleich mit Guttenberg ist sowas von dane­ben. Peinlich! Peinlich! Und dumm dazu.

      1. @Gertrud Hoffmann: Natürlich dür­fen Sie hier Herrn Drosten anschwär­men. Aber Tatsache bleibt, daß zur Erlangung eines Doktorgrades Regeln einer Promotionsordnung ein­zu­hal­ten sind. Wer die­se miß­ach­tet und wie die Goethe-Universität auf die­sen Fehlern auf­bau­end mög­li­cher­wei­se eine fal­sche Urkunde aus­stellt, muß sich mit dem Vorwurf einer Straftat auseinandersetzen.
        "DER Experte" zu Sars ist Drosten erst nach sei­ner angeb­li­chen Doktorarbeit gewor­den, und zwar mit­tels einer ver­traut wir­ken­den Hype um sei­ne Person anläß­lich einer Pandemie, die kei­ne war.

        1. @aa
          Experte wur­de er nicht wegen sei­ner Dissertation, son­dern wegen sei­ner fach­li­chen Fähigkeiten, die er sich erwor­ben hat. Zudem: die Urkunde ist die Bestellung zum Doktor (hier "Summa cum lau­de" ) Sie ver­kla­gen also den Falschen. Eine Dissertation ist kei­ne Urkunde. Zudem schwär­me ich Drosten nicht an, son­der bin froh, dass es ihn und sei­nen Podcast gibt. Unaufgeregt, ver­ständ­lich. Informativ. Prima!

      2. Warum setzt sich nie­mand mate­ri­ell-recht­lich-inhalt­lich mit dem Doktor-Werk von Herr DROSTEN aus­ein­an­der? Stimmt das wirk­lich alles so, was dort ver­kör­pert ist? Gibt es Übereinstimmungen mit ande­ren, vor­ver­öf­fent­li­chen Werken, die Anhaltspunkte für eine unlau­te­re Fremd-Übernahme abbil­den? Die Doktor-Arbeit soll ja angeb­lich wie­der zugän­gig sein.

  1. Alles schön und gut, aber wo befin­det sich das, durch den Wasserschaden beschä­dig­te, daher für den Leihverkehr nicht mehr geeig­ne­te, Original der Dissertation – von wegen "Damit dürf­ten alle offe­nen Fragen beant­wor­tet sein". 

    Wie auch immer
    MfG

    1. @Fledgling01
      Wo die Exemplare sind, ist uner­heb­lich. Sicher ist, dass es sie gab, denn sonst hät­te kei­ne Bewertung
      (Gutachten) durch den Erst- und Zweitgutachter erfol­gen kön­nen. Ein Rigorosum ohne Vorlage der Dissertation ist nicht möglich.
      Bleibt also nur die Frage der Veröffentlichung. Da kann man sich dann ger­ne dran auf­hän­gen. Für eine Anklage ist hier jeden­falls kein Raum.
      Ebenfalls freund­li­che Grüsse

      1. Sehr geehr­te Frau Gertrud Hoffmann

        Danke für Ihr Feedback !

        Unser bei­der Zugänge zu die­ser äußerst aus­sa­ge­kräf­ti­gen, weil Augen öff­nen­den Causa rund um #Ch.Drostens Dissertation, schei­nen lei­der gera­de­zu "dia­me­tral" ver­schie­den zu sein. 

        Alleine vom psy­cho­me­tri­schen Standpunkt aus betrach­tet, schei­nen mir die von Herrn Dr. Kühbacher aus Recherchen resul­tie­ren­den, immer kon­se­quent sach­lich gehal­te­nen, Einlassungen bzw. Ausführungen, sehr wohl wert, bis hin zum Finale, mit dem nöti­gen Respekt, zur Kenntnis genom­men zu werden.

        Wie auch immer
        MfG

        1. Mir erscheint es rein gar nicht sach­lich, wenn von Klagen gespro­chen wird wegen der Dissertation. Kühlbacher kommt doch wohl aus dem wis­sen­schaft­li­chen Bereich. Dann weiss er, dass eine Dissertation kei­ne Urkublnde ist. Es wird unter­schwel­lig ver­sucht, zu sug­ge­rie­ren, dass es die Dissertation nicht gab. Es muss sie gege­ben haben. Dreht sich also alles noch um die Veröffentlichung. Einen Vergleich mit Guttenberg über­haupt zuzu­las­sen, ist schon unsach­lich. Es zeigt nicht von Respekt, was er betreibt. Leider

          1. Werte Frau Hoffmann

            Danke für Ihre auf­schluss­rei­che Einlassung !

            Die gute Nachricht zuerst: Sie haben Recht, Frau Hoffmann !!! Zumindest in die­sem Punkt !!! Der Vergleich "Guttenberg – Drosten" könn­te, wenn aus dem Kontext geris­sen, trotz aller Sachlichkeit, in der Tat in die Irre füh­ren und wür­de selbst­ver­ständ­lich den Anschein von Unsachlichkeit sug­ge­rie­ren. Dieser Punkt ergeht ein­deu­tig an Sie.

            Würde man näm­lich auf­grund selbst erleb­ter Wahrnehmungen, die dahin­ter zugrun­de­lie­gen­den Algorithmen des Wahrgenommenen sicht­bar machen wol­len, müss­te Drosten nach streng wis­sen­schaft­li­chen Kriterien, etwa mit Wieler und Merkel und der­glei­chen ver­gli­chen werden.

            Das war die gute Nachricht. Die Schlechte Nachricht: Gibt es Nicht !!! 😀

            Wie auch immer
            MfG

          2. Sehr geehr­te Frau Hoffmann,
            die bei der Universität, einer Behörde, ein­ge­reich­te Dissertation ist eine Urkunde im Sinn von ZPO 415ff, über deren Echtheit und mate­ri­ell-recht­lich-inhalt­li­che Bestandskraft das zustän­di­ge Gericht, in der Regel Amtsgericht, urtei­len kann, nach ent­spre­chen­der Klageerhebung und Beweisantrag. Die DISS wird vom Urheber bei der Universität ein­ge­reicht, einer Behörde im Sinn des Verwaltungsrechtes (Verwaltungsverfahrensgesetz, StGB §11, ZPO) zum Zweck der Beantragung einer Leistung mit Zuwert, näm­lich Doktorurkunde, die im Rechtsverkehr ver­wen­det wer­den darf. Soweit die Rechtstheorie, die mit der Praxis wenig zu tun hat.

  2. Vielleicht soll­te Kühbacher zusätz­lich im Privaten for­schen. Möglicherweise betrügt Drosten sei­ne Freundin. Oder klaut im Supermarkt. Warum nicht?Auf eben die­ser Ebene befin­det sich Dr. Kühbacher. Wieso stellt er das Eingeständnis der Uni nicht ein. Und die Begründungründung für einen mög­li­chen Prozess wäre noch inter­es­san­ter. Bin gespannt.

    1. @Gertrud Hoffmann: Ihr Kampf für Herrn Drostens Ansehen in Ehren; hät­ten Sie Recherchen der vor­ge­schla­ge­nen Art auch bei Herrn Guttenberg, Frau Schavan, Frau Giffey für rich­tig gehal­ten? Oder war es nicht klü­ger, die Verfehlungen in ihren Promotionsverfahren auf­zu­decken? Die "Begründungründung" einer zuge­ge­be­nen fal­schen Tatschenbehauptung ist doch schon nicht schlecht!

      1. Wie oben aus­ge­führt. Guttenberg hat betro­gen. Welche Recherche Sie mei­nen, erschließt sich mir nicht. Frau Schawan hat statt eines Abschlusses eine Dissertation ein­ge­reicht und so den Abschluss erhal­ten. Dummerweise war die Arbeit sehr feh­ler­haft und hät­te gar nicht ange­nom­men wer­den dür­fen. Nun gut: Sie war jung und brauch­te den Abschluss. Und auch Giffey war wohl nicht in der Lage, wis­sen­schaft­lich zu arbei­ten. Mit der Dissertation beweist man (bzw. soll man bewei­sen), dass man ein Thema durch­dringt und es nach gewis­sen Vorgaben bear­bei­ten kann. Dazu gehört u. a. dass man sich nicht "mit frem­den Federn schmückt", also sau­ber zitiert, ortho­gra­phisch und gram­ma­ti­ka­lisch feh­ler­frei ist, Ursprungsquellen zitiert (also nicht Sekundärquellen benennt), das Thema neu (!) bear­bei­tet, also eige­ne Gedanken dar­bie­tet UND die Arbeit allei­ne und ohne frem­de Hilfe erstellt. Dazu unter­schreibt man dann eine Erklärung dass… Man ver­si­chert an Eides Statt. Das tat auch zu Guttenberg. Und das war sei­ne Straftat, denn … s.o. Schawan hat den Doktorgrad ver­lo­ren, Giffey hat ihn zurück­ge­ge­ben. Die drei von Ihnen benann­ten hat­ten also kei­ne Verfehlungen in ihren Promotionsverfahren, son­dern in den Promotionsvoraussetzungen. Und wo ist die Begründung?

  3. @Gertrud Hoffmann; Im Fall der ange­schul­dig­ten Formalen Verfehlungen von Herrn Drosten in der angeb­lich feh­ler­haf­ten Fristversäumung in der Einreichung sei­ner angeb­li­chen DISS hät­te er doch mit sei­ner bril­li­ant-krea­ti­ven Intelligenz zwang­los die Wiedereinsetzung bean­tra­gen kön­nen. Nachvollziehbare Gründe dafür fal­len doch jedem cle­ve­ren Juristen sofort ein, ein Tagesgeschäft unter Juristen. Damit wäre dann der angeb­li­che Fehler korrigiert.

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