Das berichtet welt.de am 6.7. hinter der Bezahlschranke. Die Jungs und Mädels von _horizont_ waren flott:
Sollte es dem Herrn um Geld gehen? Das steht weiter unten in der "Welt":
»Die deutschen Einzelhändler wollen bei einer weiteren Coronawelle im Herbst keine erneuten Einschränkungen hinnehmen – weder Ladenschließungen noch Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Solche Maßnahmen seien „juristisch nicht mehr durchsetzbar“, behauptete der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands HDE, Stefan Genth, am Dienstag in Berlin. Schließungen und 3G-Regeln hatten die Branche im Vorjahr Umsatz gekostet. Diesmal wolle der Handel zum Jahresende aufholen, sagte Genth.
Der Verband erwartet jedoch auch ohne solche Einschränkungen ein reales Umsatzminus im laufenden Jahr. Grund sei die stark gedämpfte Verbraucherstimmung…«
Es ist die Stimmung, nicht die unverschämten Preissteigerungen. Damit nicht sämtliche unterbezahlten Beschäftigten kündigen, zeigt man sich offen:
»Die Händler zeigten sich offen für eigene Unterstützungszahlungen an ihre Mitarbeiter, die oft in unteren Lohnbereichen arbeiten. Diese sollten ähnlich wie die Corona-Boni steuer- und abgabenfrei möglich sein – auf freiwilliger Basis, betonte Genth. Ansonsten forderte er die Gewerkschaften zur Zurückhaltung bei der im kommenden Jahr anstehende Lohnrunde auf.«
Das ist ein grundsätzliches Dilemma im Kapitalismus. Die Ausgebeuteten sollen genug Geld haben, um Waren zu kaufen und Steuern zu zahlen, damit gegebenenfalls das "unternehmerische Risiko" vom Staat übernommen werden kann – steigende Löhne soll es aber nicht geben. Ich hätte dazu Ideen.
Zu Herrn Genth siehe auch Zynismus und Profitgier haben Gesichter und Namen.
Den sollte man einfach wegsperren.
Scheiss Opportunisten!!
@Publicviewer: Mir scheint, die Leute, die nach "einfach Wegsperren" rufen, leiden auch ein wenig an Realitätsverlust. Wer sollte den Personalnotstand in den JVA bewältigen, wenn alle Opportunisten eingesperrt würden? Und wäre das nicht auch ein klein wenig diktatorisch, wenn drei Viertel der Menschen (von wem?) in den Knast geschickt würden?
Wer sich für eine Maßnahme wie die Impfpflicht aus dem Fenster lehnt ist zwingend Mitschuldig.
Also der Mittäterschaft der fahrlässigen Tötung.
Genau diese Leute sind es, die es unmöglich machen eine echte humanitäre Gesellschaft zu etablieren.
Es sind Mittäter, genauso wie im KZ.
Auch derjenige, der Masken predigt und/oder andere nötigt diese aufzuziehen ist immer mitschuldig also auch Mittäter.
@Publicviewer: Wir sehen, daß die Justiz in diesem Lande die Frage der Schuld, sagen wir: nur sehr unvollkommen, stellt. Ich denke, da hilft weiterhin nur öffentlicher Druck. Selbstjustiz kann es nicht sein.
Du hast noch immer nicht verstanden, das der Rechtsstaat ad acta gelegt ist.
Niemand, der etablierten und deren Funktionselite wird hier für irgendetwas verantwortlich gemacht werden.
"henning rosenbusch@rosenbusch_
„Nur knapp 29 Prozent der Bevölkerung haben nach Angaben des Gesundheitsministeriums noch einen gültigen Impfschutz. Bei 42 Prozent ist dieser bereits abgelaufen, der Rest ließ sich gar nicht erst impfen.“
https://welt.de/vermischtes/article239769927/Israel-Kinder-Impfung-fuer-Unter-Fuenfjaehrige.html"
https://twitter.com/rosenbusch_
@Liebe Zwei Drittel…: In Israel.
Ich finde, die "Corona-Show" mit Priesenmann, Brinkmann, Kalle usw, mit aktuellen Fallzahlen und vielen Opfern am Samstagabend zur Primetime ist längst überfällig, damit die ganzen Verweigerer so richtig geächtet werden.
Kabarettisten haben es heutzutage nicht leicht… oder schon?
@aa
Das ist nicht "Kapitalismus", das ist politische Ökonomie.
Eine weitere politische Ökonomie: über zwei Jahrzehnte mittels Dumpinglöhnen die Ökonomien der anderen europäischen Länder an die Wand drücken. Das heißt deren Verschuldung hochfahren und die Schulden dann vom deutschen Steuerzahler begleichen lassen.
Man könnte auch sagen: der deutsche Michel zahlt dafür, dass er arbeiten geht.
Einsichten in die politische Ökonomie und die zielführende Kritik daran gehen dem Sowjetideologen, respektive dem "Kapitalismus"-Plärrer, aber ab.
Sein Geplärr ist aber zielführend darin, die Kritik zu verblenden.
Ich gehe aber schon davon aus, Dr. Aschmoneit, dass Ihnen Ihr "Kapitalismus"-Gebell irgendwann zu dumm wird.
Andererseits: es gibt bestimmte Implikationen, die es dem Sowjetideologen quasi verbieten, die Kritik (der politischen Ökonomie) kohärent vorzutragen. Ein anderes Mal vielleicht mehr hierzu. Es würde auf die Demokratie hinauslaufen und nicht auf den totalen Staat, dies als Stichwort.
@sv: Ich teile Ihre anfängliche Analyse. Und nun?
@aa
Und nun, Dr. Aschmoneit, wäre es nett, wenn Sie meine Zusätze noch sichtbar werden ließen und nicht zensierten.
Ihre Frage "Und nun?" ist angesichts Ihrer Zensur ein bisschen frech, mit Verlaub. Gerade zu link, wenn man bedenkt, dass Sie verhindern wollen, dass andere sich eingehender mit der Sowjetideologie befassen.
Heute gelesen:
"… . Werdet nicht kalt wie die Linken, nicht innerlich tot wie die Journalisten, nicht abgehoben und weltfremd wie Politiker. …"
https://www.achgut.com/artikel/messeralltag_mitgefuehl
@sv: Noch einmal, werter sv: Mit der Zahl der veröffentlichten Kommentare gehören Sie hier zu den absoluten Spitzenreitern. Zensiert, wenn Sie so wollen, wurden allenfalls Zuschriften, in denen Sie sich anlaßlos Ihrem Lieblingsthema widmen, dem Kampf gegen die "Sowjetideologie", wie auch mit diesem Link. Andere LeserInnen und auch ich würden gerne auch weitere brennende Themen diskutieren. Mit meiner diktatorischen Vollmacht habe ich entschieden, sie möglichst auszusparen und den Fokus auf Corona-Themen zu belassen.
@aa
Neinnein, Dr. Aschmoneit, bei meinen Beiträgen, die Sie wegmachten, könnten einem schon Ideen kommen. Ideen, die Sie weglöschen. Wie seinerzeit der Lendvai, der aus der SU mit den 600 Seiten Material zur Zensur entwich und über den ich in meinem einen Beitrag schrieb. Es ging in meinen zwei Beiträgen um die Zustände des freien Worts in der SU und im anderen um den "Kapitalismus" in Deutschland, der in Wirklichkeit zu 80% "Sozialismus" ist.
Politische Ökonomie wird vom kapitalistischen Denken bestimmt!
Es gibt nichts auf dieser Welt, das nicht der kapitalistischen Verwertungslogik unterworfen ist.
@Publicviewer
Sie tun im Grunde den ganzen Tag nichts anderes, um Ihr Auskommen zu bewerkstelligen. Wie Sie das tun, ist Ihnen überlassen. Man nennt das Geschäftstätigkeit.
Sie nennen das "Kapitalismus", verunglimpfen das – das vom Staat uneingezwängte Leben – und wollen den väterlichen Staat, der Ihnen das Auskommen einrichtet. Ein bisschen zugespitzt, aber darauf läuft es hinaus.
Dr. Aschmoneit zensiert aber Zitate, die Ihnen zeigen, was ich meine.
Du hast noch immer nicht verstanden, das der Rechtsstaat ad acta gelegt ist.
Niemand, der etablierten und deren Funktionselite wird hier für irgendetwas verantwortlich gemacht werden.
Wir müssen das selbst tun!
Ich…will gar keinen Staat!
Ich bin Anarchist.
Der Staat ist wie die Religion aller Übel Ursprung!
@Publicviewer
Mit Verlaub, Sie zeigen Unverständnis. Der Staat ist eine sine qua non der Zivilisation. Der Staat ist dafür da, die Landesgrenzen und die Landesverteidigung zu gewährleisten sowie nach innen Rechtssicherheit herzustellen. Auf dass auch Sie Ihrem Glück nachgehen können. Andere Aufgaben kommen ihm nicht zu.
Der Staat tendiert in der Tat dazu, übergriffig zu werden. Im NS und im sog. Sozialismus wurde er total.
Der aufgeklärte Mensch weiß um die Doppelgesichtigkeit des Staats. Er weiß, dass er ihn braucht, er weiß ihn aber auch durch Gewaltenteilung einzuhegen.
Das war die Lehre, die die 1848ff auch aus Deutschland in die US geflohenen Demokraten, dorthin mitnahmen und mit Washington, Franklin und Hamilton u.a. realisierten.
Wer der "Anarchie" das Wort redet, negiert die Volkssouveränität (Volksherrschaft) und affirmiert die Barbarei (Gesetzlosigkeit).
Im Ganzen unreif, das heißt unmündig. Rackethaft.
@alle: Auch hier wieder die Bitte, die spannende Frage von Staatstheorien auf diesem Blog zurückzustellen.
Das ist ein grundsätzliches Dilemma im Kapitalismus.
Genau. Die Lösung hierzu steht schon in der Bibel: Die Ausgebeuteten bekommen nur soviel Lohn gezahlt, daß sie sich kleiden, essen und trinken können. Matth. Kap. 20
D.h., daß der Lohn der gezahlt wird, mit dem Produkt gar nichts zu tun hat. Und noch ein Punkt ist beachtenswert, nämlich daß der Mehrwert der infolge gesellschaftlich eingebrachter Arbeit entsteht, in Profit umgewandelt wird, heißt daß er in privaten Taschen landet.
Aber vielleicht ist es ja genau das was manche hier unter Demokratie verstehen.
Die Losung kann nur lauten:
Das Kapital von seinen "Kritikern" befreien und die Gewaltenteilung, das heißt die Demokratie, einführen.
Mithin:
'Einigkeit und Recht und Freiheit!'
Das, was die "Kritiker" des "Kapitalismus" propagieren, ist dieses hier:
„Betrachten wir Deutschland doch einmal mit ‚kapitalistischen Augen’. Wir erkennen ein Land mit einem staatlichen (d. h. sozialistischen) Rentensystem, einem staatlichen Gesundheitswesen, einem staatlichen Bildungswesen, mit staatlich und gewerkschaftlich gefesselten Arbeitsmärkten, einem konfiskatorischen Steuersystem, einer Staatsquote von über 50 Prozent, mit einem erheblich regulierten Wohnungsmarkt, einem massiv subventionierten und regulierten Agrarsektor und einer in einem komplizierten Geflecht zwischen Markt und Staat eingebundenen Energiewirtschaft, mit mindestens Hunderttausend Betrieben in ‚kommunalem Eigentum’ (d.h. Staatseigentum) und einem staatlichen Papiergeldmonopol, ja sogar mit einem Staatsfernsehen samt Zwangsgebühren. Wir erkennen ein Land, in dem fast 40 Prozent der Bevölkerung ganz oder überwiegend von Staatsleistungen lebt und in welchem das gesamte Leben der Bürger von staatlichen Regelungen überwuchert ist. Wer diesen 80-Prozent-Sozialismus als Kapitalismus bezeichnet, muss mit ideologischer Blindheit geschlagen sein. Und wer gar von Turbo- oder Raubtierkapitalismus redet, den muss der Verstand ganz verlassen haben (oder die panische Angst vor dem Machtverlust zu verbalen Veitstänzen getrieben haben).”
Roland Baader 2005
@sv: Das ist aber nicht der von der Bande, nicht?
Tim Röhn
@Tim_Roehn
·
13h
Update: Gesundheitsminister @DrDanielSalinas
erschien heute nicht vor Gericht. Richter forderte ihn daraufhin auf, bis morgen, 9 Uhr, 18 Fragen zur Impfung zu beantworten. Kläger fordern weiter Stopp der Impfung von Kindern. Am Donnerstag könnte bereits ein Urteil fallen.
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Tim Röhn
@Tim_Roehn
· Jul 4
Ein Verwaltungsgericht in #Uruguay hat der Regierung in Montevideo und #Pfizer 48 Std. Zeit gegeben, um u.a. den Nutzen der #Covid-Impfstoffe zweifelsfrei nachzuweisen und die gültigen Verträge offenzulegen. Hintergrund ist Streit um Kinderimpfung. https://elpais.com.uy/amp/informacion/judiciales/todas-consultas-debera-responder-pfizer-gobierno-vacunas-anticovid.html
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Tim Röhn
@Tim_Roehn
Sehe gerade, dass Minister @DrDanielSalinas
fortlaufend seine Antworten auf die 18 Fragen via Twitter veröffentlicht (hier etwa #16). Spannend. Wer kein Spanisch spricht – Google Translate nutzen.
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MSP – Uruguay
@MSPUruguay
· 13h
Respuesta del MSP a requerimiento #16 de las demandas de amparo solicitadas por el Juez Recarey.
Link a la respuesta completa ➡ https://gub.uy/ministerio-salud-publica/comunicacion/publicaciones/numeral-16
https://pbs.twimg.com/media/FXAMn8mXwAApouV?format=jpg&name=small
8:30 PM · Jul 6, 2022
https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1544773351318732801
Gerade verkündet worden:
Die Duldungspflicht für experimentelle Spritzen ist ok, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Pressemitteilung Nr. 44/2022 vom 07.07.2022
Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen. Gegenstand dieser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen worden ist. Die beiden Antragsteller haben vorgetragen, die Impfung mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.
Der 1. Wehrdienstsenat hat die Allgemeine Regelung zur Durchführung der Covid-19-Impfung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO angesehen, weil sie für die ausführenden Truppenärzte und Disziplinarvorgesetzten bindend ist und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsposition der betroffenen Soldaten hat. Er hat darum die Einwände gegen die Covid-19-Impfung an vier Verhandlungstagen erörtert und inhaltlich überprüft. Dabei sind neben Sachverständigen der Antragsteller und der Bundeswehr auch Fachleute des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts angehört worden.
Im Ergebnis hat sich die Allgemeine Regelung als formell und materiell rechtmäßig erwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Regelung in einem ordnungsgemäßen Verfahren erlassen und insbesondere die Soldatenvertretungen beteiligt. Es war im Rahmen der ihm zustehenden Weisungsbefugnis nach § 10 Abs. 4 SG berechtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen den Kreis der notwendigen Schutzimpfungen durch Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denn das Soldatengesetz enthält in § 17a SG* eine ausdrückliche Regelung darüber, dass jeder Soldat verpflichtet ist, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden. Dies hat seinen Grund darin, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen (Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in besonderen naturräumlichen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwartet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt beiträgt. Die Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit ist eine zentrale Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG)
Die gesetzliche Ausgestaltung der Duldungspflicht genügt auch dem rechtsstaatlichen Gebot, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst trifft. Denn er hat die Reichweite des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in allgemeiner Weise hinreichend klar bestimmt und auf zumutbare Eingriffe begrenzt. Die genaue Festlegung der im Einzelnen hinzunehmenden Impfungen und zu verwendenden Impfstoffe konnte er dem Dienstherrn überlassen, weil die Soldatinnen und Soldaten abhängig von ihrem Einsatzort im In- und Ausland unterschiedliche Impfungen benötigen. Außerdem erfordern etwa das Auftreten neuer Krankheitserreger oder das Bekanntwerden neuer Nebenwirkungen von Impfstoffen eine flexible und schnelle Entscheidungsfindung.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei der Einführung der Duldungspflicht im November 2021 das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten. Damals wies die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus eine erhebliche Gefährlichkeit auf. Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).
Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.). Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen. Das Bundesministerium der Verteidigung war berechtigt, bei seiner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurückzugreifen, auch wenn diese Fachbehörde die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen § 13 Abs. 5 IfSG bislang nicht erhalten hat. Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.
Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen. Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind. Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zugesagt worden.
Fußnote:
*§ 17a Soldatengesetz (Auszug)
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen
oder
2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.
(3) Einfache ärztliche Maßnahmen wie Blutentnahmen aus Kapillaren oder peripheren Venen und röntgenologische Untersuchungen hat der Soldat zu dulden.
(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.
BVerwG 1 WB 2.22 – Beschluss vom 07. Juli 2022
BVerwG 1 WB 5.22 – Beschluss vom 07. Juli 2022
https://www.bverwg.de/pm/2022/44
Tim Röhn
@Tim_Roehn
"Duclos said that the previous definitions of 'fully vaccinated' makes no sense, explaining that it’s more important that shots are 'up to date' and whether or not a person has 'received a vaccination in the last nine months'."
fortune.com
Canadians may be required to get COVID-19 booster shot every 9 months
As immunity and vaccines evolve, "we will never be fully vaccinated against COVID-19," Canada's Health Minister warns
9:53 PM · Jul 6, 2022
https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1544801626476744705
Klaus Stöhr
@stohr_klaus
Es gab und gibt in D
kein Forschungskonzept um die drängenden
epidemiolog.,
klin. und
public health Fragen zu #SARSCoV2 anzugehen.
150mioE hat das Netzwerk Universitätsmedizin bereits erhalten.
Dazu kommen nochmals 240mioE bis 2024.
Was ist der Plan?
https://netzwerk-universitaetsmedizin.de/finanzierung
https://pbs.twimg.com/media/FXDOaCbXEAENYA8?format=jpg&name=small
https://pbs.twimg.com/media/FXDQYoEXwAAeVdB?format=jpg&name=small
8:37 AM · Jul 7, 2022·
https://twitter.com/stohr_klaus/status/1544963898171850753?cxt=HHwWgoCw1dqe6PAqAAAA
Ergänzung
Klaus Stöhr
@stohr_klaus
Mit dem Uebergang zu Endemie sollte die #SARSCoV2 sich konzentrieren auf:
– #LongCovid
– Impfstoffnebenwirkungen
Dafür benötigt es noch universitäre Forschungsgelder.
Retrospektive epidemiolog. und gesundheits-ökonom
Evaluierung der Wirksamk. der Massnahmen
ist keine Forschung
9:30 AM · Jul 7, 2022
https://twitter.com/stohr_klaus/status/1544977107368935425?cxt=HHwWgoCw7cqf7vAqAAAA
Jessica Hamed
@jeha2019
Zu der Begründung des Gerichts zu einem späteren Zeitpunkt mehr.
Meines Erachtens hätten die Beschwerden Erfolg haben müssen,
denn es gelten auch hier dieselben Argumente,
die gegen eine #Impfpflicht in Sachen Corona sprechen:
https://cicero.de/innenpolitik/corona-impfpflicht-debatte-bundestag-verfassungswidrig-nebenwirkungen-lauterbach
2/2
cicero.de
Corona und Recht – Irrungen und Wirrungen der Impfpflichtdebatte – das Finale
Der Bundestag will am morgigen Donnerstag über eine mögliche Impfpflicht entscheiden. Zwar scheint der Vorschlag für eine Impfpflicht ab 18 gescheitert zu sein. Doch auch alle anderen Varianten und…
9:02 AM · Jul 7, 2022·Twitter for iPhone
https://twitter.com/jeha2019/status/1544970168543199232?cxt=HHwWgIC-ydiL6_AqAAAA
Jessica Hamed
@jeha2019
·
35m
Replying to
@jeha2019
Addendum: „zurückgewiesen“ nicht „abgelehnt“
Mal sehen, ob sich der Einzelhandel im Herbst noch an seinen Widerstand erinnert. Denn es geht munter weiter.
Impfpflicht für Soldaten ist bestätigt https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-News-Ticker-Bundesgericht-bestaetigt-Impfpflicht-fuer-Soldaten,coronaliveticker1834.html
Christoph Lütge
@chluetge
Etwas,
für dessen Wirksamkeit es keine Evidenz gibt,
ist aus wissenschaftstheoretischer oder
methodologischer Sicht als nicht wirksam anzusehen
- denn sonst könnte man alles Mögliche (zB Magie) als wirksam ansehen.
Wer nicht methodisch sauber vorgeht,
betreibt keine Wissenschaft.
9:12 AM · Jul 2, 2022
https://twitter.com/chluetge/status/1543160742710493187?cxt=HHwWhoCyyZ-htOoqAAAA