Ladenschließungen und 3G im Herbst? Händler verweigern erneute Corona-Auflagen

Das berich­tet welt​.de am 6.7. hin­ter der Bezahlschranke. Die Jungs und Mädels von _horizont_ waren flott:

Sollte es dem Herrn um Geld gehen? Das steht wei­ter unten in der "Welt":

»Die deut­schen Einzelhändler wol­len bei einer wei­te­ren Coronawelle im Herbst kei­ne erneu­ten Einschränkungen hin­neh­men – weder Ladenschließungen noch Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Solche Maßnahmen sei­en „juri­stisch nicht mehr durch­setz­bar“, behaup­te­te der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands HDE, Stefan Genth, am Dienstag in Berlin. Schließungen und 3G-Regeln hat­ten die Branche im Vorjahr Umsatz geko­stet. Diesmal wol­le der Handel zum Jahresende auf­ho­len, sag­te Genth.

Der Verband erwar­tet jedoch auch ohne sol­che Einschränkungen ein rea­les Umsatzminus im lau­fen­den Jahr. Grund sei die stark gedämpf­te Verbraucherstimmung…«

Es ist die Stimmung, nicht die unver­schäm­ten Preissteigerungen. Damit nicht sämt­li­che unter­be­zahl­ten Beschäftigten kün­di­gen, zeigt man sich offen:

»Die Händler zeig­ten sich offen für eige­ne Unterstützungszahlungen an ihre Mitarbeiter, die oft in unte­ren Lohnbereichen arbei­ten. Diese soll­ten ähn­lich wie die Corona-Boni steu­er- und abga­ben­frei mög­lich sein – auf frei­wil­li­ger Basis, beton­te Genth. Ansonsten for­der­te er die Gewerkschaften zur Zurückhaltung bei der im kom­men­den Jahr anste­hen­de Lohnrunde auf.«

Das ist ein grund­sätz­li­ches Dilemma im Kapitalismus. Die Ausgebeuteten sol­len genug Geld haben, um Waren zu kau­fen und Steuern zu zah­len, damit gege­be­nen­falls das "unter­neh­me­ri­sche Risiko" vom Staat über­nom­men wer­den kann – stei­gen­de Löhne soll es aber nicht geben. Ich hät­te dazu Ideen.

Zu Herrn Genth sie­he auch Zynismus und Profitgier haben Gesichter und Namen.

30 Antworten auf „Ladenschließungen und 3G im Herbst? Händler verweigern erneute Corona-Auflagen“

    1. @Publicviewer: Mir scheint, die Leute, die nach "ein­fach Wegsperren" rufen, lei­den auch ein wenig an Realitätsverlust. Wer soll­te den Personalnotstand in den JVA bewäl­ti­gen, wenn alle Opportunisten ein­ge­sperrt wür­den? Und wäre das nicht auch ein klein wenig dik­ta­to­risch, wenn drei Viertel der Menschen (von wem?) in den Knast geschickt würden?

      1. Wer sich für eine Maßnahme wie die Impfpflicht aus dem Fenster lehnt ist zwin­gend Mitschuldig.
        Also der Mittäterschaft der fahr­läs­si­gen Tötung.
        Genau die­se Leute sind es, die es unmög­lich machen eine ech­te huma­ni­tä­re Gesellschaft zu etablieren.
        Es sind Mittäter, genau­so wie im KZ.
        Auch der­je­ni­ge, der Masken pre­digt und/oder ande­re nötigt die­se auf­zu­zie­hen ist immer mit­schul­dig also auch Mittäter.

        1. @Publicviewer: Wir sehen, daß die Justiz in die­sem Lande die Frage der Schuld, sagen wir: nur sehr unvoll­kom­men, stellt. Ich den­ke, da hilft wei­ter­hin nur öffent­li­cher Druck. Selbstjustiz kann es nicht sein.

          1. Du hast noch immer nicht ver­stan­den, das der Rechtsstaat ad acta gelegt ist.
            Niemand, der eta­blier­ten und deren Funktionselite wird hier für irgend­et­was ver­ant­wort­lich gemacht werden.

  1. Ich fin­de, die "Corona-Show" mit Priesenmann, Brinkmann, Kalle usw, mit aktu­el­len Fallzahlen und vie­len Opfern am Samstagabend zur Primetime ist längst über­fäl­lig, damit die gan­zen Verweigerer so rich­tig geäch­tet werden.
    Kabarettisten haben es heut­zu­ta­ge nicht leicht… oder schon?

  2. @aa

    Das ist nicht "Kapitalismus", das ist poli­ti­sche Ökonomie. 

    Eine wei­te­re poli­ti­sche Ökonomie: über zwei Jahrzehnte mit­tels Dumpinglöhnen die Ökonomien der ande­ren euro­päi­schen Länder an die Wand drücken. Das heißt deren Verschuldung hoch­fah­ren und die Schulden dann vom deut­schen Steuerzahler beglei­chen lassen.

    Man könn­te auch sagen: der deut­sche Michel zahlt dafür, dass er arbei­ten geht.

    Einsichten in die poli­ti­sche Ökonomie und die ziel­füh­ren­de Kritik dar­an gehen dem Sowjetideologen, respek­ti­ve dem "Kapitalismus"-Plärrer, aber ab. 

    Sein Geplärr ist aber ziel­füh­rend dar­in, die Kritik zu verblenden.

    Ich gehe aber schon davon aus, Dr. Aschmoneit, dass Ihnen Ihr "Kapitalismus"-Gebell irgend­wann zu dumm wird.

    Andererseits: es gibt bestimm­te Implikationen, die es dem Sowjetideologen qua­si ver­bie­ten, die Kritik (der poli­ti­schen Ökonomie) kohä­rent vor­zu­tra­gen. Ein ande­res Mal viel­leicht mehr hier­zu. Es wür­de auf die Demokratie hin­aus­lau­fen und nicht auf den tota­len Staat, dies als Stichwort.

      1. @aa

        Und nun, Dr. Aschmoneit, wäre es nett, wenn Sie mei­ne Zusätze noch sicht­bar wer­den lie­ßen und nicht zensierten.

        Ihre Frage "Und nun?" ist ange­sichts Ihrer Zensur ein biss­chen frech, mit Verlaub. Gerade zu link, wenn man bedenkt, dass Sie ver­hin­dern wol­len, dass ande­re sich ein­ge­hen­der mit der Sowjetideologie befassen.

        Heute gele­sen:

        "… . Werdet nicht kalt wie die Linken, nicht inner­lich tot wie die Journalisten, nicht abge­ho­ben und welt­fremd wie Politiker. …"

        https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​m​e​s​s​e​r​a​l​l​t​a​g​_​m​i​t​g​e​f​u​ehl

        1. @sv: Noch ein­mal, wer­ter sv: Mit der Zahl der ver­öf­fent­lich­ten Kommentare gehö­ren Sie hier zu den abso­lu­ten Spitzenreitern. Zensiert, wenn Sie so wol­len, wur­den allen­falls Zuschriften, in denen Sie sich anlaß­los Ihrem Lieblingsthema wid­men, dem Kampf gegen die "Sowjetideologie", wie auch mit die­sem Link. Andere LeserInnen und auch ich wür­den ger­ne auch wei­te­re bren­nen­de Themen dis­ku­tie­ren. Mit mei­ner dik­ta­to­ri­schen Vollmacht habe ich ent­schie­den, sie mög­lichst aus­zu­spa­ren und den Fokus auf Corona-Themen zu belassen.

          1. @aa

            Neinnein, Dr. Aschmoneit, bei mei­nen Beiträgen, die Sie weg­mach­ten, könn­ten einem schon Ideen kom­men. Ideen, die Sie weg­lö­schen. Wie sei­ner­zeit der Lendvai, der aus der SU mit den 600 Seiten Material zur Zensur ent­wich und über den ich in mei­nem einen Beitrag schrieb. Es ging in mei­nen zwei Beiträgen um die Zustände des frei­en Worts in der SU und im ande­ren um den "Kapitalismus" in Deutschland, der in Wirklichkeit zu 80% "Sozialismus" ist.

      2. Politische Ökonomie wird vom kapi­ta­li­sti­schen Denken bestimmt!
        Es gibt nichts auf die­ser Welt, das nicht der kapi­ta­li­sti­schen Verwertungslogik unter­wor­fen ist.

        1. @Publicviewer

          Sie tun im Grunde den gan­zen Tag nichts ande­res, um Ihr Auskommen zu bewerk­stel­li­gen. Wie Sie das tun, ist Ihnen über­las­sen. Man nennt das Geschäftstätigkeit.

          Sie nen­nen das "Kapitalismus", ver­un­glimp­fen das – das vom Staat unein­ge­zwäng­te Leben – und wol­len den väter­li­chen Staat, der Ihnen das Auskommen ein­rich­tet. Ein biss­chen zuge­spitzt, aber dar­auf läuft es hinaus.

          Dr. Aschmoneit zen­siert aber Zitate, die Ihnen zei­gen, was ich meine.

          1. Du hast noch immer nicht ver­stan­den, das der Rechtsstaat ad acta gelegt ist.
            Niemand, der eta­blier­ten und deren Funktionselite wird hier für irgend­et­was ver­ant­wort­lich gemacht werden.
            Wir müs­sen das selbst tun!

            1. @Publicviewer

              Mit Verlaub, Sie zei­gen Unverständnis. Der Staat ist eine sine qua non der Zivilisation. Der Staat ist dafür da, die Landesgrenzen und die Landesverteidigung zu gewähr­lei­sten sowie nach innen Rechtssicherheit her­zu­stel­len. Auf dass auch Sie Ihrem Glück nach­ge­hen kön­nen. Andere Aufgaben kom­men ihm nicht zu. 

              Der Staat ten­diert in der Tat dazu, über­grif­fig zu wer­den. Im NS und im sog. Sozialismus wur­de er total. 

              Der auf­ge­klär­te Mensch weiß um die Doppelgesichtigkeit des Staats. Er weiß, dass er ihn braucht, er weiß ihn aber auch durch Gewaltenteilung einzuhegen. 

              Das war die Lehre, die die 1848ff auch aus Deutschland in die US geflo­he­nen Demokraten, dort­hin mit­nah­men und mit Washington, Franklin und Hamilton u.a. realisierten.

              Wer der "Anarchie" das Wort redet, negiert die Volkssouveränität (Volksherrschaft) und affir­miert die Barbarei (Gesetzlosigkeit).

              Im Ganzen unreif, das heißt unmün­dig. Rackethaft.

  3. Das ist ein grund­sätz­li­ches Dilemma im Kapitalismus. 

    Genau. Die Lösung hier­zu steht schon in der Bibel: Die Ausgebeuteten bekom­men nur soviel Lohn gezahlt, daß sie sich klei­den, essen und trin­ken kön­nen. Matth. Kap. 20

    D.h., daß der Lohn der gezahlt wird, mit dem Produkt gar nichts zu tun hat. Und noch ein Punkt ist beach­tens­wert, näm­lich daß der Mehrwert der infol­ge gesell­schaft­lich ein­ge­brach­ter Arbeit ent­steht, in Profit umge­wan­delt wird, heißt daß er in pri­va­ten Taschen landet.

    Aber viel­leicht ist es ja genau das was man­che hier unter Demokratie verstehen.

  4. Die Losung kann nur lauten:

    Das Kapital von sei­nen "Kritikern" befrei­en und die Gewaltenteilung, das heißt die Demokratie, einführen. 

    Mithin:

    'Einigkeit und Recht und Freiheit!'

    Das, was die "Kritiker" des "Kapitalismus" pro­pa­gie­ren, ist die­ses hier:

    „Betrachten wir Deutschland doch ein­mal mit ‚kapi­ta­li­sti­schen Augen’. Wir erken­nen ein Land mit einem staat­li­chen (d. h. sozia­li­sti­schen) Rentensystem, einem staat­li­chen Gesundheitswesen, einem staat­li­chen Bildungswesen, mit staat­lich und gewerk­schaft­lich gefes­sel­ten Arbeitsmärkten, einem kon­fis­kato­ri­schen Steuersystem, einer Staatsquote von über 50 Prozent, mit einem erheb­lich regu­lier­ten Wohnungsmarkt, einem mas­siv sub­ven­tio­nier­ten und regu­lier­ten Agrarsektor und einer in einem kom­pli­zier­ten Geflecht zwi­schen Markt und Staat ein­ge­bun­de­nen Energiewirtschaft, mit min­de­stens Hunderttausend Betrieben in ‚kom­mu­na­lem Eigentum’ (d.h. Staatseigentum) und einem staat­li­chen Papiergeldmonopol, ja sogar mit einem Staatsfernsehen samt Zwangsgebühren. Wir erken­nen ein Land, in dem fast 40 Prozent der Bevölkerung ganz oder über­wie­gend von Staatsleistungen lebt und in wel­chem das gesam­te Leben der Bürger von staat­li­chen Regelungen über­wu­chert ist. Wer die­sen 80-Prozent-Sozialismus als Kapitalismus bezeich­net, muss mit ideo­lo­gi­scher Blindheit geschla­gen sein. Und wer gar von Turbo- oder Raubtierkapitalismus redet, den muss der Verstand ganz ver­las­sen haben (oder die pani­sche Angst vor dem Machtverlust zu ver­ba­len Veitstänzen getrie­ben haben).”

    Roland Baader 2005

  5. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    ·
    13h
    Update: Gesundheitsminister @DrDanielSalinas
    erschien heu­te nicht vor Gericht. Richter for­der­te ihn dar­auf­hin auf, bis mor­gen, 9 Uhr, 18 Fragen zur Impfung zu beant­wor­ten. Kläger for­dern wei­ter Stopp der Impfung von Kindern. Am Donnerstag könn­te bereits ein Urteil fallen.
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    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    · Jul 4
    Ein Verwaltungsgericht in #Uruguay hat der Regierung in Montevideo und #Pfizer 48 Std. Zeit gege­ben, um u.a. den Nutzen der #Covid-Impfstoffe zwei­fels­frei nach­zu­wei­sen und die gül­ti­gen Verträge offen­zu­le­gen. Hintergrund ist Streit um Kinderimpfung. https://​elpais​.com​.uy/​a​m​p​/​i​n​f​o​r​m​a​c​i​o​n​/​j​u​d​i​c​i​a​l​e​s​/​t​o​d​a​s​-​c​o​n​s​u​l​t​a​s​-​d​e​b​e​r​a​-​r​e​s​p​o​n​d​e​r​-​p​f​i​z​e​r​-​g​o​b​i​e​r​n​o​-​v​a​c​u​n​a​s​-​a​n​t​i​c​o​v​i​d​.​h​tml
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    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    Sehe gera­de, dass Minister @DrDanielSalinas
    fort­lau­fend sei­ne Antworten auf die 18 Fragen via Twitter ver­öf­fent­licht (hier etwa #16). Spannend. Wer kein Spanisch spricht – Google Translate nutzen.
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    MSP – Uruguay
    @MSPUruguay
    · 13h
    Respuesta del MSP a requer­imi­en­to #16 de las deman­das de ampa­ro soli­ci­ta­das por el Juez Recarey.

    Link a la respue­sta com­ple­ta ➡ https://​gub​.uy/​m​i​n​i​s​t​e​r​i​o​-​s​a​l​u​d​-​p​u​b​l​i​c​a​/​c​o​m​u​n​i​c​a​c​i​o​n​/​p​u​b​l​i​c​a​c​i​o​n​e​s​/​n​u​m​e​r​a​l​-16
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​X​A​M​n​8​m​X​w​A​A​p​o​u​V​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    8:30 PM · Jul 6, 2022
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​4​7​7​3​3​5​1​3​1​8​7​3​2​801

  6. Gerade ver­kün­det worden:

    Die Duldungspflicht für expe­ri­men­tel­le Spritzen ist ok, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

    1. Pressemitteilung Nr. 44/2022 vom 07.07.2022
      Soldaten müs­sen sich gegen Covid-19 imp­fen lassen

      Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heu­te die Anträge zwei­er Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dul­den, als unbe­grün­det zurück­ge­wie­sen. Gegenstand die­ser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle akti­ven Soldatinnen und Soldaten ver­bind­li­chen Basisimpfungen auf­ge­nom­men wor­den ist. Die bei­den Antragsteller haben vor­ge­tra­gen, die Impfung mit den von der Bundeswehr ver­wen­de­ten mRNA-Impfstoffen sei rechts­wid­rig und grei­fe in unzu­mut­ba­rer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen ver­bun­de­nen Risiken stün­den außer Verhältnis zu deren Nutzen.

      Der 1. Wehrdienstsenat hat die Allgemeine Regelung zur Durchführung der Covid-19-Impfung als anfecht­ba­re dienst­li­che Maßnahme i.S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ange­se­hen, weil sie für die aus­füh­ren­den Truppenärzte und Disziplinarvorgesetzten bin­dend ist und unmit­tel­ba­re Auswirkungen auf die Rechtsposition der betrof­fe­nen Soldaten hat. Er hat dar­um die Einwände gegen die Covid-19-Impfung an vier Verhandlungstagen erör­tert und inhalt­lich über­prüft. Dabei sind neben Sachverständigen der Antragsteller und der Bundeswehr auch Fachleute des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts ange­hört worden.

      Im Ergebnis hat sich die Allgemeine Regelung als for­mell und mate­ri­ell recht­mä­ßig erwie­sen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Regelung in einem ord­nungs­ge­mä­ßen Verfahren erlas­sen und ins­be­son­de­re die Soldatenvertretungen betei­ligt. Es war im Rahmen der ihm zuste­hen­den Weisungsbefugnis nach § 10 Abs. 4 SG berech­tigt, nach pflicht­ge­mä­ßen Ermessen den Kreis der not­wen­di­gen Schutzimpfungen durch Verwaltungsvorschrift fest­zu­le­gen. Denn das Soldatengesetz ent­hält in § 17a SG* eine aus­drück­li­che Regelung dar­über, dass jeder Soldat ver­pflich­tet ist, sich im Interesse der mili­tä­ri­schen Auftragserfüllung gesund zu erhal­ten und dabei ärzt­li­che Maßnahmen zur Verhütung über­trag­ba­rer Krankheiten gegen sei­nen Willen zu dul­den. Dies hat sei­nen Grund dar­in, dass der mili­tä­ri­sche Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen (Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in beson­de­ren natur­räum­li­chen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das beson­de­re Risiko der Verbreitung über­trag­ba­rer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwar­tet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu sei­ner per­sön­li­chen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) ins­ge­samt bei­trägt. Die Erhaltung der eige­nen Einsatzfähigkeit ist eine zen­tra­le Dienstpflicht im hoheit­li­chen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG)

      Die gesetz­li­che Ausgestaltung der Duldungspflicht genügt auch dem rechts­staat­li­chen Gebot, dass der Gesetzgeber alle wesent­li­chen Entscheidungen selbst trifft. Denn er hat die Reichweite des Eingriffs in das Grundrecht auf kör­per­li­che Unversehrtheit in all­ge­mei­ner Weise hin­rei­chend klar bestimmt und auf zumut­ba­re Eingriffe begrenzt. Die genaue Festlegung der im Einzelnen hin­zu­neh­men­den Impfungen und zu ver­wen­den­den Impfstoffe konn­te er dem Dienstherrn über­las­sen, weil die Soldatinnen und Soldaten abhän­gig von ihrem Einsatzort im In- und Ausland unter­schied­li­che Impfungen benö­ti­gen. Außerdem erfor­dern etwa das Auftreten neu­er Krankheitserreger oder das Bekanntwerden neu­er Nebenwirkungen von Impfstoffen eine fle­xi­ble und schnel­le Entscheidungsfindung.

      Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei der Einführung der Duldungspflicht im November 2021 das ihm ein­ge­räum­te Ermessen nicht über­schrit­ten. Damals wies die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus eine erheb­li­che Gefährlichkeit auf. Die vor­han­de­nen Impfstoffe konn­ten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur ver­rin­gern, aber die Gefahr schwe­rer Verläufe um 90 % redu­zie­ren. Das Bundesverfassungsgericht hat in sei­ner Entscheidung zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich ver­schär­fen­den pan­de­mi­schen Lage im Winter 2021 bestä­tigt und näher aus­ge­führt, dass nach dama­li­ger über­wie­gen­der fach­li­cher Einschätzung von einer erheb­li­chen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung aus­ge­gan­gen wur­de (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).

      Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durch­ge­führ­ten Sachverständigen-anhö­rung auch der Bewertung ange­schlos­sen, dass die Impfung gegen­über der nun­mehr vor­herr­schen­den Omikron-Variante eine noch rele­van­te Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.). Außerdem redu­ziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schwe­ren Verlaufs über län­ge­re Zeiträume, so dass der posi­ti­ve Effekt der Impfung das mit ihr ver­bun­de­ne Risiko wei­ter deut­lich über­wiegt. Dies gilt nach den aktu­el­len Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den über­wie­gen­den Anteil des mili­tä­ri­schen Personals aus­ma­chen. Das Bundesministerium der Verteidigung war berech­tigt, bei sei­ner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurück­zu­grei­fen, auch wenn die­se Fachbehörde die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ent­ge­gen § 13 Abs. 5 IfSG bis­lang nicht erhal­ten hat. Durch die zahl­rei­chen Einwendungen der Antragsteller wur­de die Überzeugungskraft der amt­li­chen Auskünfte der bei­den Fachbehörden nicht durch­grei­fend erschüttert.

      Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung ver­pflich­tet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu eva­lu­ie­ren und zu über­wa­chen. Denn Daueranordnungen müs­sen stets dar­auf­hin über­prüft wer­den, ob sie ange­sichts ver­än­der­ter Umstände wei­ter­hin ver­hält­nis­mä­ßig und ermes­sens­ge­recht sind. Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktu­ell ver­füg­ba­ren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneu­te Ermessensentscheidung für die Anordnung wei­te­rer Auffrischungsimpfungen ange­zeigt erschei­nen las­sen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zuge­sagt worden.

      Fußnote:

      *§ 17a Soldatengesetz (Auszug)

      (1) Der Soldat hat alles in sei­nen Kräften Stehende zu tun, um sei­ne Gesundheit zu erhal­ten oder wie­der­her­zu­stel­len. Er darf sei­ne Gesundheit nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig beeinträchtigen.

      (2) Der Soldat muss ärzt­li­che Maßnahmen gegen sei­nen Willen nur dann dul­den, wenn sie

      1. der Verhütung oder Bekämpfung über­trag­ba­rer Krankheiten dienen

      oder

      2. der Feststellung sei­ner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

      Das Grundrecht auf kör­per­li­che Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird inso­weit ein­ge­schränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.

      (3) Einfache ärzt­li­che Maßnahmen wie Blutentnahmen aus Kapillaren oder peri­phe­ren Venen und rönt­ge­no­lo­gi­sche Untersuchungen hat der Soldat zu dulden.

      (4) Lehnt der Soldat eine zumut­ba­re ärzt­li­che Maßnahme ab und wird dadurch sei­ne Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beein­träch­tigt, kann ihm die Versorgung inso­weit ver­sagt wer­den. Nicht zumut­bar ist eine ärzt­li­che Maßnahme, die mit einer erheb­li­chen Gefahr für Leben oder Gesundheit ver­bun­den ist.

      BVerwG 1 WB 2.22 – Beschluss vom 07. Juli 2022

      BVerwG 1 WB 5.22 – Beschluss vom 07. Juli 2022

      https://​www​.bverwg​.de/​p​m​/​2​0​2​2​/44

  7. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    "Duclos said that the pre­vious defi­ni­ti­ons of 'ful­ly vac­ci­na­ted' makes no sen­se, explai­ning that it’s more important that shots are 'up to date' and whe­ther or not a per­son has 'recei­ved a vac­ci­na­ti­on in the last nine months'."
    for​tu​ne​.com
    Canadians may be requi­red to get COVID-19 boo­ster shot every 9 months
    As immu­ni­ty and vac­ci­nes evol­ve, "we will never be ful­ly vac­ci­na­ted against COVID-19," Canada's Health Minister warns
    9:53 PM · Jul 6, 2022
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​4​8​0​1​6​2​6​4​7​6​7​4​4​705

  8. Klaus Stöhr
    @stohr_klaus
    Es gab und gibt in D 

    kein Forschungskonzept um die drängenden 

    epi­de­mio­log.,
    klin. und
    public health Fragen zu #SARSCoV2 anzugehen.

    150mioE hat das Netzwerk Universitätsmedizin bereits erhalten. 

    Dazu kom­men noch­mals 240mioE bis 2024. 

    Was ist der Plan?

    https://​netz​werk​-uni​ver​si​taets​me​di​zin​.de/​f​i​n​a​n​z​i​e​r​ung
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​X​D​O​a​C​b​X​E​A​E​N​Y​A​8​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​X​D​Q​Y​o​E​X​w​A​A​e​V​d​B​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    8:37 AM · Jul 7, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​s​t​o​h​r​_​k​l​a​u​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​4​9​6​3​8​9​8​1​7​1​8​5​0​7​5​3​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​w​1​d​q​e​6​P​A​q​A​AAA

    Ergänzung
    Klaus Stöhr
    @stohr_klaus
    Mit dem Uebergang zu Endemie soll­te die #SARSCoV2 sich kon­zen­trie­ren auf:
    – #LongCovid
    – Impfstoffnebenwirkungen
    Dafür benö­tigt es noch uni­ver­si­tä­re Forschungsgelder.

    Retrospektive epi­de­mio­log. und gesundheits-ökonom 

    Evaluierung der Wirksamk. der Massnahmen 

    ist kei­ne Forschung

    9:30 AM · Jul 7, 2022
    https://​twit​ter​.com/​s​t​o​h​r​_​k​l​a​u​s​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​4​9​7​7​1​0​7​3​6​8​9​3​5​4​2​5​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​w​7​c​q​f​7​v​A​q​A​AAA

  9. Jessica Hamed
    @jeha2019
    Zu der Begründung des Gerichts zu einem spä­te­ren Zeitpunkt mehr. 

    Meines Erachtens hät­ten die Beschwerden Erfolg haben müssen, 

    denn es gel­ten auch hier die­sel­ben Argumente, 

    die gegen eine #Impfpflicht in Sachen Corona sprechen: 

    https://​cice​ro​.de/​i​n​n​e​n​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​d​e​b​a​t​t​e​-​b​u​n​d​e​s​t​a​g​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​-​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​l​a​u​t​e​r​b​ach
    2/2
    cice​ro​.de
    Corona und Recht – Irrungen und Wirrungen der Impfpflichtdebatte – das Finale
    Der Bundestag will am mor­gi­gen Donnerstag über eine mög­li­che Impfpflicht ent­schei­den. Zwar scheint der Vorschlag für eine Impfpflicht ab 18 geschei­tert zu sein. Doch auch alle ande­ren Varianten und…
    9:02 AM · Jul 7, 2022·Twitter for iPhone
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​4​9​7​0​1​6​8​5​4​3​1​9​9​2​3​2​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​-​y​d​i​L​6​_​A​q​A​AAA

    Jessica Hamed
    @jeha2019
    ·
    35m
    Replying to
    @jeha2019
    Addendum: „zurück­ge­wie­sen“ nicht „abge­lehnt“

  10. Christoph Lütge
    @chluetge
    Etwas,
    für des­sen Wirksamkeit es kei­ne Evidenz gibt, 

    ist aus wis­sen­schafts­theo­re­ti­scher oder
    metho­do­lo­gi­scher Sicht als nicht wirk­sam anzusehen 

    - denn sonst könn­te man alles Mögliche (zB Magie) als wirk­sam ansehen. 

    Wer nicht metho­disch sau­ber vorgeht, 

    betreibt kei­ne Wissenschaft.

    9:12 AM · Jul 2, 2022
    https://​twit​ter​.com/​c​h​l​u​e​t​g​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​5​4​3​1​6​0​7​4​2​7​1​0​4​9​3​1​8​7​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​o​C​y​y​Z​-​h​t​O​o​q​A​AAA

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