LAG Düsseldorf zu genommenem Urlaub:
Eine Covid19-Infek­tion ist noch keine Krankheit

»Wer wäh­rend des geneh­mig­ten Urlaubs eine Quarantäneanordnung erhält, bekommt die Urlaubstage ohne eine ärzt­li­che Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nach­ge­währt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ent­schie­den (Urt. v. 15.10.2021, Az. 7 Sa 857/21). Das Gericht liegt damit auf einer Linie mit eini­gen Arbeitsgerichten (ArbG Bonn, Urt. v. 07.07.2021, Az. 2 Ca 504/21ArbG Neumünster, Urt. v. 03.08.2021, Az. 3 Ca 362 b/21).

Die kla­gen­de Arbeitnehmerin hat­te in der Zeit vom 10. bis 31. Dezember 2020 Urlaub. Nach dem Kontakt mit ihrer mit Covid-19 infi­zier­ten Tochter ord­ne­te das Gesundheitsamt eine häus­li­che Quarantäne bis zum 16. Dezember 2020 an. Bei einer Testung an die­sem Tag zeig­te sich die COVID-19-Infektion bei der Frau. Am näch­sten Tag kam der Bescheid des Gesundheitsamtes mit einer Quarantäneanordnung vom 06. bis zum 23. Dezember. Das Schreiben ent­hielt den Hinweis, dass die Klägerin als Kranke im Sinne des § 2 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) anzu­se­hen sei. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ließ sich die Frau aber nicht aus­stel­len. Später ver­lang­te sie vom Arbeitgeber, er möge ihr die in die­ser Zeit ver­stri­che­nen zehn Urlaubstage nachgewähren.

Das LAG wies die Klage wie schon die Vorinstanz (ArbG Oberhausen, Urt. v. 28. Juli.2021, Az. 3 Ca 321/21) ab…

Nach der Konzeption des BUrlG fie­len urlaubs­stö­ren­de Ereignisse als Teil des per­sön­li­chen Lebensschicksals grund­sätz­lich in den Risikobereich des ein­zel­nen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, argu­men­tiert das Gericht. Denkbar sei die Analogie nur, wenn jede Covid19-Infektion auch zu einer Erkrankung füh­re – das sei aber bei sym­ptom­lo­sen Verläufen nicht gegeben.

Das LAG hat die Revision zuge­las­sen.«
lto​.de (18.10.)

Das ist glei­cher­ma­ßen ein Hinweis auf Klassenjustiz wie auf einen schä­bi­gen Umgang mit Definitionen. Um Lockdowns und Grundrechtsbeschneidungen zu recht­fer­ti­gen, ist jeder posi­ti­ve Test gut genug, völ­lig unab­hän­gig von einer Erkrankung.

Wenn jetzt von Menschen ver­langt wird, sich mit juri­sti­schen Spitzfindigkeiten zu beschäf­ti­gen, ob sie ledig­lich krank nach IfSG sind oder, wie es sich gehört, nach BUrlG, so ist das hane­bü­chen. Nach der Logik des Gerichts hät­te sich die Frau, da sym­ptom­los, noch nicht ein­mal krank schrei­ben las­sen kön­nen, wenn sie denn wäh­rend der Quarantäne einen Arzt hät­te auf­su­chen dürfen..

22 Antworten auf „LAG Düsseldorf zu genommenem Urlaub:
Eine Covid19-Infek­tion ist noch keine Krankheit“

  1. Wie wird die Quarantäne über­wacht? Steht ein Beamter vor der Wohnungstür, wird der Frau eine Fussfessel ange­legt oder wird sie inhaftiert?

    Nun also die juri­stisch Weisung, sein Leben und sei­ne Grundrechte gegen eine pri­vat­wirt­schaft­li­che Spritze ein­zu­tau­schen. Von nun an bedarf es einer App als Existenzgenehmigung.

    Bleibt nur die Frage, wann die Spritze, als Grundlage, abge­schafft wird und ledig­lich die pri­vat­wirt­schaft­li­che Daseinserlaubnis übrig bleibt. Auf Dauer ist die Spritze als Grund zu durchschaubar.

  2. Jetzt noch den Umkehrschluss hin­be­kom­men: Ohne Erkrankung kei­ne Quarantäne.

    Die Fortschreibung der Geschichte:

    Spahn: Covid-Zertifikat bleibt für immer. Dazu braucht es kei­nen Notstand mehr
    https://blog.fdik.org/2021–10/s1634684495

    Ach.
    Wer hät­te damit rech­nen kön­nen, dass das Ziel der "Pandemie" die Etablierung eines Überwachungsregimes mit Zertifikaten ist. Wenn als näch­stes der digi­ta­le Alueuro (*) kommt, gekop­pelt an das Zertifikat von den Oligarchen, dann wäre das so etwas von unvorhersehbar.

    (*) In Erinnerung an die Mark der DDR.

  3. Bekommt man denn Urlaubstage zurück, wenn man wäh­rend eines Urlaubs erkrankt? Ich dach­te, das wür­de auch unter all­ge­mei­nes Lebensrisiko fallen.

  4. Auszug:
    Debatte um Spahn-Vorstoß
    Auch ohne "epi­de­mi­sche Lage" – Baden-Württemberg will an Corona-Maßnahmen festhalten
    STAND 19.10.2021, 18:57 Uhr

    BW könn­te eige­ne Rechtsgrundlage beschließen
    Verlängert der Bundestag die epi­de­mi­sche Lage nicht,
    sind die recht­li­chen Voraussetzungen
    für die aktu­el­len Corona-Maßnahmen der Landesregierung
    nicht mehr gegeben
    – etwa die Maskenpflicht,
    die 3G-Regeln oder
    die Testpflicht für Beschäftigte.
    Um die Maßnahmen wie geplant beizubehalten,
    könn­te der Landtag in Stuttgart selbst
    "die kon­kre­te Gefahr der epi­de­mi­schen Ausbreitung"
    in Baden-Württemberg feststellen.

    Denkbar ist aber auch, dass
    der Bundestag die epi­de­mi­sche Lage zwar aus­lau­fen lässt, gleich­zei­tig aber das Infektionsschutzgesetz erneut ändert und 

    eini­ge, nicht so ein­schnei­den­de Maßnahmen wie Abstandsgebote, Masken- und 3G-Nachweispflichten 

    nicht mehr von einer epi­de­mi­schen Lage abhän­gig macht.

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​/​e​n​d​e​-​d​e​r​-​e​p​i​d​e​m​i​s​c​h​e​n​-​l​a​g​e​-​c​o​r​o​n​a​-​b​w​-​r​e​a​k​t​i​o​n​e​n​-​1​0​0​.​h​tml

  5. Protest gegen Corona-Regeln
    Mainzer Fastnachtskünstler sagen 2G-Veranstaltungen ab
    STAND 19.10.2021, 18:10 Uhr

    Die bei­den Fastnachtskünstler Andy Ost und Woody Feldmann sagen ihre Auftritte für die Fastnachtskampagne in Mainz ab.
    Sie wer­ten die 2G-Regel als Ausgrenzung.

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​m​a​i​n​z​/​f​a​s​t​n​a​c​h​t​s​-​k​u​e​n​s​t​l​e​r​-​s​a​g​e​n​2​g​-​v​e​r​a​n​s​t​a​l​t​u​n​g​e​n​-​a​b​-​1​0​0​.​h​tml

  6. Lebensmittel und Menschenrecht
    20. Oktober 2021 um 9:10 Ein Artikel von André Tautenhahn Verantwortlicher: Redaktion

    Kultur ist ein unver­zicht­ba­res Lebensmittel, ein Menschenrecht. 

    Diese bekann­te Botschaft haben Kunst- und Kulturschaffende in die­ser Pandemie noch ein­mal erneu­ert, um dar­auf auf­merk­sam zu machen, wie es um sie und ihre Arbeit bestellt ist.
    Schlecht sieht es aus, denn die Krise hat gezeigt, dass das kul­tu­rel­le Leben eines der ersten Dinge war, wel­che der ver­ord­nungs­ge­ben­de Regierungsapparat für ver­zicht­bar erklär­te, aller Krokodilstränen von Abgeordneten zum Trotz, die sich als Mitglieder des Parlaments zum Teil immer noch für unzu­stän­dig erklären.
    Nun kehrt die Normalität all­mäh­lich in die Theaterhäuser zurück, aller­dings immer häu­fi­ger unter 2G-Bedingungen,
    also nur für Zuschauer, die geimpft oder gene­sen sind.
    Damit wird der Vorwurf der außer­or­dent­li­chen Entbehrlichkeit kei­nes­falls ent­kräf­tet, son­dern nach­hal­tig bestätigt. 

    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​7​7​154

  7. aus COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV
    Eine gene­se­ne Person ist im Besitz eines Genesenennachweises
    Ein Genesenennachweis ein Nachweis hin­sicht­lich des Vorliegens einer vor­he­ri­gen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 wenn die zugrun­de­lie­gen­de Testung durch eine Labordiagnostik mit­tels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder wei­te­re Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und min­de­stens 28 Tage sowie maxi­mal sechs Monate zurückliegt,

    Also, bei einer "gene­se­nen" Person war das Ergebnis eines PCR-Tests posi­tiv. Wie, was und war­um auch immer.
    Der über­wie­gen­de Anteil die­ser "Genesenen" hät­te ohne Test nie erfah­ren, dass eine Test-"Infektion" vor­lag, da es kei­ne Symptome gab.
    Also gab es mit aller­größ­ter Wahrscheinlichkeit auch kei­ne Reaktion des Immunsystems. Auf was soll das Immunsystem ansprin­gen, wenn nichts da ist?
    Aber als "Genesene" zäh­len sie zur Gruppe "2G".
    Dass der "Impfschutz" der gespritz­ten Personen nichts taugt, ist über­aus evi­dent und hat sich in zahl­rei­chen Fällen gezeigt.

    Ergo, die 2G-Regel ist nichts ande­res als poli­ti­sche Tyrannei, eine Luftnummer, Schwachsinn, Schwindel, Rosstäuscherei im Quadrat und schäd­lich bis ins Mark für die Gesellschaft.

    1. Wäre inter­es­sant, wenn ein Bundesland dem Arbeitgeber eines Impflings mit Atomnot Ersatzzahlungen auf­grund einer Quarantäne zahlt und ein unge­spritz­ter in der­sel­ben Situation ohne Symptome vor Gericht das Bundesland ver­klagt, weil in sei­nem Fall das Bundesland nicht zahlt. Wenn Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer zusam­men­hal­ten, dann wird die Verhandlung vor Gericht mit brauch­ba­ren Anwälten sicher­lich inter­es­sant. Der Irrsinn steckt schon im System.

      Letztendlich geht es um unse­re Zukunft, unse­re gemein­sa­men Zukunft.

  8. Wenn eine Infektion noch kei­ne Erkrankung ist, wie kann man dann trotz­dem im Anschluss für 6 Monate ein "Genesener" sein?

    Meines Wissens ist eine Infektion eine Erkrankung (in unter­schied­li­cher Ausprägung mög­lich) – was die­se Leute mei­nen (aber nicht sagen dür­fen) ist, dass ein posi­ti­ver PCR-Test kei­ne Erkrankung beweist.

    ——————————————
    "Im Berliner Berghain wur­de in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober mit der 2G-Regel gefei­ert. Nach dem Ausbruch muss­ten 2500 Party-Gäste kon­tak­tiert werden. "

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​b​e​r​g​h​a​i​n​-​i​n​-​b​e​r​l​i​n​-​1​9​-​p​a​r​t​y​-​g​a​e​s​t​e​-​n​a​c​h​-​c​o​r​o​n​a​-​a​u​s​b​r​u​c​h​-​i​n​f​i​z​i​e​r​t​-​l​i​.​1​8​9​716

    Würde es wirk­lich um Gesundheitsschutz gehen, müss­ten alle "Geimpften" und "Genesenen" genau­so wie "Ungeimpfte" gete­stet werden.

  9. Leider ist dies all­ge­mein nichts Neues und schon vor Corona gab es im Bereich des Krankenversicherungsrechts die­se Widersprüche. Nach dem einen Gesetz (das vom Bürger etwas for­dert) gilt man als Definition "krank" (oder ande­re Definitionen), nach einem ande­ren Gesetz, nach dem der Bürger Ansprüche stel­len könn­te, gilt urplötz­lich eine ande­re Definition für "krank" und er kann kei­ne Ansprüche stellen. 

    Kommt ganz oft in den ein­zel­nen SGB (Sozialgesetzbüchern) vor. Daran sieht man, dass die Menschlichkeit schon lan­ge Nebensache ist und es nur noch um tech­no­kra­tie und Recht haben geht, egal wie offen­sicht­lich die Widersprüche sind. 

    Meiner Erfahrung nach hat man kei­ne Chance dage­gen. Was bleibt, ist das System zu den eige­nen Gunsten zu bespie­len. In die­sem Fall : AU holen, mög­li­cher­wei­se per Post oder trotz Quarantäne zum Arzt, das wird eh kei­ner mit­be­kom­men, weil die Verantwortlichen meist zu doof sind, um Schlussfolgerungen zu zie­hen. Sie kön­nen nur blind ihre Gesetze exerzieren.

  10. Warum soll ich mich ohne Symptome krank schrei­ben las­sen? Wer gesund ist, braucht kei­ne Krankschreibung.

    Dieses Urteil ist *nicht* unlo­gisch, das Urteil gibt klar direkt zu, dass ein posi­ti­ver "Corona"-Test nichts, aber auch gar nichts bedeu­tet, um nach­zu­wei­sen, dass frau oder man krank ist.

    Meine Schlussfolgerung aus dem Urteil:

    Das Testen von gesun­den Personen muss sofort auf­hö­ren. Gesund ist gesund, krank ist krank. Husten, Schnupfen, Heiserkeit? Kann alles sein: Influenza, Corona, grip­pa­ler Infekt, Erkältung, Einwirkung, Nebenwirkung der "Impfung". Dann soll man die kran­ken Menschen beim Arzt oder im Krankenhaus direkt auf ALLES testen, wenn sie sich gern testen las­sen wollen.

    Was macht der kran­ke Patient MIT Symptomen, bei dem dann sowohl Corona‑, Influenza, Rhino‑, Rota-Viren zu glei­cher Zeit nach­ge­wie­sen wer­den? Muss der dann auch in Quarantäne? Ein Corona-Test zeigt auch Gensequenzen aus frü­he­ren, längst abge­schlos­se­nen Infektionen. Wenn ich vor 10 Jahren eine Corona-Infektion hat­te, kann der Test immer noch Gensequenzen von damals in mei­nen Zellen zei­gen. Der Test sagt näm­lich nicht, wie lan­ge die frü­he­re Infektion schon zurück liegt. 

    Den aktu­el­len Schnupfen, der mich quält mit Fieber und allem drum und dran, ver­ur­sa­chen aber – voilá: Rhinoviren. Die zwin­gen mich ins Bett, dort ver­gra­be ich mich und tau­che erst wie­der auf, wenn es MIR BESSER GEHT. Und wenn es mir wie­der gut geht, bin ich nicht mehr ansteckend. 

    STOP das TESTEN von GESUNDEN Personen! STOP QUARANTÄNE von GESUNDEN Personen ohne Symptome!

    1. https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​1​2​3​7​4​4​/​S​A​R​S​-​C​o​V​-​2​-​G​e​n​e​-​i​m​-​m​e​n​s​c​h​l​i​c​h​e​n​-​E​r​b​g​u​t​-​e​r​k​l​a​e​r​e​n​-​p​e​r​s​i​s​t​i​e​r​e​n​d​e​-​p​o​s​i​t​i​v​e​-​P​C​R​-​T​e​sts

      Ergänzung: es gibt per­si­stie­ren­de posi­ti­ve PCR Tests, weil tat­säch­lich natür­li­che Viren es schaf­fen, sich nach (!!) Infektion dau­er­haft ins mensch­li­che Erbgut ein­zu­bau­en. Diese Menschen sind top­fit, gesund und haben IMMER einen posi­ti­ven Test. 

      STOP PCR-TESTS bei GESUNDEN!! STOP ALLE TESTS bei GESUNDEN!!

  11. Das LAG 'tickt nor­mal' wür­de ich sagen. Das Problem ist, dass die gan­zen Massnahmen, Verordnungen und Gesetze in einem ver­fas­sungs­wid­ri­gen und rechts­ord­nungs­lo­sen Vakuum operieren.

    Fragwürdige Ermächtigungen und Verordnungen, wel­che von der Polizei und ande­ren blind umge­setzt wer­den. In Deutschland zumin­dest gäbe es eine Remonstrationspflicht sogar.

    Hier zwei Beispiele, weil heu­te mor­gen auf Corona-Transition gele­sen (weil ich mor­gens eben in der Schweiz aufwache…):

    1. https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​m​i​t​-​w​e​l​c​h​e​m​-​j​u​r​i​s​t​i​s​c​h​e​n​-​t​r​i​c​k​-​d​i​e​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​d​e​r​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​n​-​h​e​r​b​e​i​g​e​l​o​g​e​n​-​w​ird
    Hier wird auf § 2 der COVID-19-Schutzmassnahmen-Ausnahmeverordnung hin­ge­wie­sen. Allerdings nicht mit dem Kontext zitiert. Hier im Zusammenhang:

    'Begriffsbestimmungen

    Im Sinne die­ser Verordnung ist

    1. eine asym­pto­ma­ti­sche Person, eine Person, bei der aktu­ell kein typi­sches Symptom oder son­sti­ger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vor­liegt; typi­sche Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sind Atemnot, neu auf­tre­ten­der Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,

    2. eine geimpf­te Person eine asym­pto­ma­ti­sche Person, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impfnachweises ist'

    Abgesehen von der Frage der Rechtmässigkeit sol­cher Verordnungen: die sog. typi­schen Symptome sind aber nicht nur für 'SARS-Cov‑2.Infektionen' typisch, son­dern auch schon vor und par­al­lel dazu klas­si­sche Symptome grip­pe­ähn­li­cher Erkrankungen.

    Damit han­delt es sich um einen nicht hin­rei­chend bestimm­ten Rechtsbegriff. Es ist schicht­weg lau­ter Dünnpfiff, was hier an Gesetzen und Verordnungen fabri­ziert und nach­ge­tra­gen wird.

    In der Schweiz sind aktu­ell nur 5.8% der sym­pto­ma­ti­schen grip­pe­ähn­li­chen Erkrankungen lt. Sentinella Verfahren mit posi­ti­vem SARS-CoV‑2 Testbefund: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/saisonale-grippe—lagebericht-schweiz.html

    Man beach­te auch die abwei­chen­de 'Symptomliste':

    Grippeähnliche Erkrankung: In der Regel plötz­lich auf­tre­ten­des hohes Fieber (>38°C) und Husten oder Halsschmerzen. Ausserdem Folgekrankheiten (Pneumonien, Bronchitiden, Otitiden usw.), bei denen eine nicht bereits gemel­de­te Influenza als Ausgangserkrankung vorlag.

    Covid-19 Verdacht: Akute Erkrankung der Atemwege und/oder Fieber ≥38°C ohne ande­re Ätiologie und/oder plötz­li­che Anosmie und/oder Ageusie und/oder aku­te Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älte­ren Menschen ohne ande­re Ätiologie.

    Das RKI hat noch die Zahlen (jetzt) von Woche 40 (BAG = Wo 41) drauf, da waren 2% aller sym­pto­ma­ti­schen Arztbesuche mit grip­pe­ähn­li­chen Symptomen Sars-CoV‑2 posi­tiv. 98% 'hat­ten war ande­res': https://​influ​en​za​.rki​.de/

    -> Die Politik arbei­tet in einem Raum eige­ner Definitionen, das hat mir der Realität und 'der Wissenschaft' nichts zu tun.

    2. https://​coro​na​-tran​si​ti​on​.org/​w​i​r​-​h​a​n​d​e​l​n​-​n​a​c​h​-​d​e​m​-​g​e​s​e​t​z​-​d​o​c​h​-​d​i​e​-​p​o​l​i​t​i​k​e​r​-​m​a​c​h​e​n​-​d​a​s​-​g​e​g​e​n​t​eil Ein Walliser Wirte-Brüderpaar in Zermatt wei­gert sich, die Zertifikatepflicht umzu­set­zen oder zu kon­trol­lie­ren. Sie hat­ten dies schon letz­tes Jahr im April mit der Maskenpflicht zu gehal­ten. Sie wur­den dann 6x mal von der Polizei kon­trol­liert und es wurd mit Schliessung gedroht, aber sie haben immer noch offen. Warum? Sie sagen, weil es in der Schweiz gar kein Gesetz mit Maskenpflicht gibt (und wohl kei­ne Sanktionen ohne Gesetz getrof­fen wer­den können). 

    Und: nach­dem ein Mitarbeiter gleich am ersten Tag mit 8 Stunden Maske auf der Arbeit gesund­heit­li­che Probleme bekom­men hat­te, hat­ten sie sich and den Kanton gewen­det mit der Frage, wer eigent­lich ver­ant­wort­lich ist, wenn Mitarbeitern etwas pas­siert auf­grund des Maskentragens. Antwort des Kantons: die Wirte sind ver­ant­wort­lich. Obwohl der Bund also mit der Bundesregierung die Maskenpflicht pro­pa­giert und dazu auch Gastwirte zwin­gen möch­te, Verantwortung über­nimmt keiner…

    Vgl. in DE zum Thema Lohnfortzahlung bei Quarantäne: https://​www​.coro​dok​.de/​g​r​u​e​n​e​-​l​i​n​k​e​-​k​a​m​p​f​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​7​9​290 sowie https://​www​.coro​dok​.de/​g​r​u​e​n​e​-​l​i​n​k​e​-​k​a​m​p​f​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​7​9​687 .

  12. Ahoi Leute,

    damit ich es auch ver­ste­he: Die "7‑Tage-Inzidenz" beschreibt doch die Zahl der neu auf­ge­tre­te­nen Infektionen in einer Woche, richtig? 

    Also das, was die PCR-Tests zei­gen, richtig? 

    Wenn dann also das beim RKI-Dashboard unter der Überschrift "Covid-19-Fälle" steht, ist das doch falsch, oder? 

    Kann mir da jemand wei­ter­hel­fen? Ich hab näm­lich kei­ne Definition gefun­den, was nun ein "Covid-19-Fall" ist.

    Das wäre mir sehr hilf­reich! Danke!

  13. ok, ich habs!

    >> In Einklang mit den inter­na­tio­na­len Standards der WHO und des ECDC wer­tet das RKI alle labor­dia­gno­sti­schen Nachweise von SARS-CoV‑2 unab­hän­gig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der kli­ni­schen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Unter COVID-19-Fällen wer­den somit sowohl aku­te SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.<<

    Das heißt der Betrug beginnt schn bei der Definition.

    1. Covid soll nor­ma­ler­wei­se die Krankheit sein(also nur mit Symptomen!).Corona heisst das Virus.

      Komischerweise wird in den USA in der Presse immer von Covid gespro­chen wenn man Corona meint.

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