Landkreis Gifhorn verhängt Ausgangs- und Kontaktsperre

0,025 % der dor­ti­gen Bevölkerung gel­ten als "Corona-Tote", das sind 44 Verstorbene.

»Die Ausgangssperre soll ab Dienstag gel­ten und zunächst bis zum 31. Januar, jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr mor­gens gel­ten, sag­te Landrat Andreas Ebel (CDU) bei einer Pressekonferenz am Montag. Nur der Weg zu Arbeit oder in Notfällen, etwa zum Arzt, bleibt erlaubt. Zudem plant der Landkreis ein kom­plet­tes Kontaktverbot außer­halb des eige­nen Haushaltes. Dies soll per Allgemeinverfügung vor­aus­sicht­lich ab Freitag, spä­te­stens ab kom­men­den Montag gel­ten. Für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Personen sei­en Ausnahmen vor­ge­se­hen, sag­te Ebel. Zudem plant der Landkreis eine soge­nann­te Taskforce in Alten- und Pflegeheimen, die von der Polizei unter­stützt wird. So sol­len Hygienevorschriften stär­ker kon­trol­liert werden…

Der Gifhorner Polizeichef Thomas Bodendiek kün­dig­te an, zusätz­li­ches Personal bereit­zu­stel­len, das die Regelungen mit der "nöti­gen Bestimmtheit" über­wa­chen wer­de. Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, dem dro­hen Bußgelder von meh­re­ren Hundert Euro, im Extremfall bis zu 25.000 Euro.

Kontaktverbot wir­kungs­vol­ler als 15-Kilometer-Radius
Auf die Maßnahme einer mög­li­che Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bewohner auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnsitz, wie es durch die neue Corona-Verordnung mög­lich ist, ver­zich­tet der Landkreis Gifhorn statt­des­sen. "Wir hal­ten das Kontaktverbot für wesent­lich wir­kungs­vol­ler", sag­te Ebel. Die Polizei habe dazu gera­ten. Nächtliche Ausgangssperre und Kontaktverbot sei­en bes­ser zu kon­trol­lie­ren. Zudem gebe es zu vie­le Ausnahmen, zum Beispiel, bei Arztbesuchen. Man wer­de die Ausgewogenheit der Maßnahmen über­prü­fen und sich auch Gedanken über Ausnahmen machen, sag­te Ebel.«

Das berich­tet heu­te ndr​.de. Im Landkreis Gifhorn gel­ten laut RKI 1,5 % der Bevölkerung als "Fälle". Die Rate der "Corona-Toten" beträgt 0,025 %.

https://​expe​ri​ence​.arc​gis​.com/​e​x​p​e​r​i​e​n​c​e​/​4​7​8​2​2​0​a​4​c​4​5​4​4​8​0​e​8​2​3​b​1​7​3​2​7​b​2​b​f​1d4

Update: Hier war ursprüng­lich ein falsch berech­ne­ter Wert für die "Fälle" ange­ge­ben worden.

7 Antworten auf „Landkreis Gifhorn verhängt Ausgangs- und Kontaktsperre“

  1. Wieder ein schö­nes Beispiel, wie mit der ver­zö­ger­ten Bearbeitung beim RKI ganz bewusst Hotspots gene­riert werden:
    Von den 458 Fällen sind 71 bereits vor dem 04.01.21 auf­ge­tre­ten und gehö­ren folg­lich nicht in den 7‑Tage-Inzidenzwert für die maß­geb­li­chen Neuinfektionen im Zeitraum vom 04.–10.01.2021. Von den dann ver­blei­ben­den 378 Fällen sind wei­ter­hin 264 Fälle als sym­ptom­los gekenn­zeich­net und erfül­len damit eben­falls nicht die Kriterien von Neuinfektionen nach § 2 Nr. 2 IFSG. Folglich blei­ben noch gan­ze 123 Fälle übrig, die dann aller­dings nur zu einem 7‑Tage-Inzidenzwert von 69,67 führen.
    Die Daten des RKI sind ja öffent­lich und kön­nen täg­lich aktua­li­siert unter https://​npgeo​-coro​na​-npgeo​-de​.hub​.arc​gis​.com/​d​a​t​a​s​e​t​s​/​d​d​4​5​8​0​c​8​1​0​2​0​4​0​1​9​a​7​b​8​e​b​3​e​0​b​3​2​9​d​d​6_0 ein­ge­se­hen werden.

  2. Bestimmte Arztbesuche fal­len unter "zu vie­le Ausnahmen", oder wie darf ich das ver­ste­hen? Genial… Aber eigent­lich lohnt es sich gar nicht mehr, sich dar­über auf­zu­re­gen. Wenn die Grundlage Irrsinn ist, wie kann dann etwas Vernünftiges dar­aus resultieren?

  3. Mal gespannt, wie lan­ge es noch dau­ert, bis irgend­ein Ministerpräser auf die Idee kommt, "Hotspots" bom­bar­die­ren zu las­sen? So könn­te man die­se gemein­ge­fähr­li­chen Virenbehälter ja schließ­lich auch bekämp­fen. Die Menschenwürde hat man uns ja im März 2020 eh rest­los abgesprochen.

  4. Man kann ja nicht hin­ter "Mecklenburgische Seenplatte" zurück­ste­hen. Der Bürger will ja einen rich­tig har­ten Lockdown mit allem drum und dran. Mit Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten. Und rich­tig hohen Strafen. Gibt's auch Rodelverbote? 0,025%? Verhältnismäßigkeit?

  5. Einfach nicht mit­spie­len das fal­sche Spiel. Wer wills mir ver­bie­ten zu tref­fen wen ich will, wann ich will. Irgend so ne scheiss Verordnung ? Seit März habe ich nix geän­dert, gehe hin wo ich mag, bin kerngesund.
    LMAA Söder

  6. Der Landkreis Gifhorn ist mir 2019 schon mal als muster­gül­ti­ger Problembekämpfer auf­ge­fal­len. Auch damals ging es um Kontaktvermeidung:
    https://​www​.waz​-online​.de/​G​i​f​h​o​r​n​/​G​i​f​h​o​r​n​-​S​t​a​d​t​/​G​l​e​i​c​h​s​t​e​l​l​u​n​g​s​b​e​a​u​f​t​r​a​g​t​e​-​i​n​-​G​i​f​h​o​r​n​-​P​r​o​s​t​i​t​u​i​e​r​t​e​-​v​e​r​d​i​e​n​e​n​-​n​i​c​h​t​-​m​a​l​-​g​e​n​u​g​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​M​i​e​t​e​-​d​e​s​-​L​o​v​e​m​o​b​ils

    Die Landkreis-Gleichstellungsbeauftragte und die kirch­li­chen Sozialarbeiterinnen bekla­gen im Artikel einen Umsatzrückgang der Strassenprostituierten, der ihre Lage noch pre­kä­rer mach­te. Außerdem "sei­en die jet­zi­gen Standorte oft ein­sam und damit gefähr­li­cher" als die Stellplätze ent­lang der Bundesstraßen, von denen man sie ver­bannt hatte. 

    Es inter­es­sier­te mich, WER für die­se Entscheidung ver­ant­wort­lich war. Ich recher­chier­te – Überraschung!!! Das Verbot der Prostitution ent­lang von Bundesstraßen wur­de von den nie­der­säch­si­schen Gleichstellungsbeauftragten gewünscht. 

    Die Idee, sich für siche­re, poten­ti­ell bes­se­re und erträg­li­che­re Arbeitsplätze in unauf­fäl­li­gen Bordellwohnungen ein­zu­set­zen, die auch die Zugänglichkeit für Sozialarbeit und öffent­li­che Prävention /Kontrolle ver­bes­sern wür­den, kommt den nie­der­säch­si­schen Gleichstellungsbeauftragten nicht. Da wei­nen sie lie­ber Krokodilstränen über die von ihnen ver­schul­de­ten Zustände …

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