Laschets Rache

»NRW setzt Corona-Auflagen für Handel wie­der in Kraft
 Die Landesregierung hat die vom Oberverwaltungsgericht auf­ge­ho­be­nen Beschränkungen im Einzelhandel mit einer Überarbeitung der Corona-Verordnung wie­der in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich wur­de ausgeweitet.

Für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte bedeu­tet die Neuregelung schär­fe­re Auflagen, wie das NRW-Gesundheitsministerium am Montag mitteilte.

In einer Mitteilung heißt es: Da das Oberverwaltungsgericht eine unzu­läs­si­ge Ungleichbehandlung dar­in gese­hen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne die­se Beschränkungen öff­nen durf­ten, gel­ten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geän­der­ten Verordnung auch für die­se Geschäfte.

Minister Laumann wird wie folgt zitiert: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts kon­se­quent um. Damit wer­den aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vor­ge­se­hen. Wichtig ist, dass das Gericht grund­sätz­lich die Verhältnismäßigkeit unse­rer Maßnahmen erneut bestä­tigt hat. Alles Weitere ist nach der heu­ti­gen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“…

Zahlreiche Händler abseits des Lebensmittelhandels waren mit Klagen zunächst gegen die Schließungen ihrer Geschäfte und dann auch gegen die Auflagen für ihre Öffnungen vor­ge­gan­gen. Dem Branchenverband HDE zufol­ge lagen im Lockdown die Umsatzverluste bei rund 700 Millionen Euro am Tag… «
https://​rp​-online​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​n​r​w​-​s​e​t​z​t​-​c​o​r​o​n​a​-​a​u​f​l​a​g​e​n​-​f​u​e​r​-​h​a​n​d​e​l​-​w​i​e​d​e​r​-​i​n​-​k​r​a​f​t​_​a​i​d​-​5​6​9​4​2​403

18 Antworten auf „Laschets Rache“

  1. Falsch, die Einschränkungen tre­ten ab Morgen 23.01.2021 0 Uhr wie­der in Kraft!

    RP, aber auch WDR, Deutschlandfunk und ande­re Medien haben falsch berich­tet. Nachdem ich es beim DLF und WDR ange­mahnt hat­te fand ich, das die Tagesschau rich­tig berichtet:

    >> Die nord­rhein-west­fä­li­sche Landesregierung hat die vor­über­ge­hend auf­ge­ho­be­ne Corona-Beschränkungen im Einzelhandel mit einer Überarbeitung der Corona-Verordnungen wie­der in Kraft gesetzt. Das gilt ab dem mor­gi­gen Dienstag.<<
    https://​www​.tages​schau​.de/​n​e​w​s​t​i​c​k​e​r​/​l​i​v​e​b​l​o​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​m​o​n​t​a​g​-​1​8​5​.​h​t​m​l​#​N​R​W​-​s​e​t​z​t​-​C​o​r​o​n​a​-​A​u​f​l​a​g​e​n​-​f​u​e​r​-​H​a​n​d​e​l​-​w​i​e​d​e​r​-​i​n​-​K​r​aft

    In NRW gab es auch 2020 die fal­sche Berichterstattung um Kontaktverbote – die es nie gab. Kontaktverbot ist ein Vokabular des Polizeirechts, wenn jemand in der Familie gewalt­tä­ti­ge war und als Gefährder für die Familie ein­ge­stuft wird, wird ihm ein Kontaktverbot, d.h. ein Näherungsverbot für eine Wohnung/Haus erteilt. 

    Die heu­ti­ge Pressemitteilung des MAGS sug­ge­riert etwas, aber es sind die Journalisten, die grob falsch berich­tet haben, dabei steht klar in der Coronaschutzverordnung gül­tig ab 23.März 2021. Wenn man dass nicht Versteht, könn­te man bei den Behörden nach­fra­gen, ab wann gilt das?
    Bei die­ser Frage muß man an 1989 den­ken und dass darm­a­ls die Journalisten klar mehr Interesse für die Freiheit der Menschen hat­ten, als an der Unterstützung der Regierung.

    Während ich hier im Rheinland Mittags ohne Kontaktnachverfolgung ein­kau­fen konn­te wur­de mir Nachmittags der Zutritt zu einem sehr wenig besuch­ten Textilgeschäft mit Verweis auf Click und Collect ver­wehrt, bei einem ande­ren gro­ßen Geschäft wur­de ich zur Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer genö­tigt, obwohl es aktu­ell bis Mitternacht hier­zu in NRW kei­ne gesetz­li­che Grundlage gibt, es also Datenschutzverletzungen sind.

    Der WDR berich­te­te dass die Entscheidung des OVG nur 3 Stunden lang galt, nach­zu­hö­ren z.B. hier:
    https://​www​.tages​schau​.de/​n​e​w​s​t​i​c​k​e​r​/​l​i​v​e​b​l​o​g​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​m​o​n​t​a​g​-​1​8​5​.​h​t​m​l​#​N​R​W​-​s​e​t​z​t​-​C​o​r​o​n​a​-​A​u​f​l​a​g​e​n​-​f​u​e​r​-​H​a​n​d​e​l​-​w​i​e​d​e​r​-​i​n​-​K​r​aft

    Gültig ist die vor­läu­fi­ge Enscheidung aber vom Freitag 19.03. bis 23.03.2021 0 Uhr.

    Pressemitteilung OVG NRW:
    https://​www​.ovg​.nrw​.de/​b​e​h​o​e​r​d​e​/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​2​2​_​2​1​0​3​2​2​/​i​n​d​e​x​.​php

    Geänderte Corona-Schutzverordnung NRW, gül­tig ab 23.03.2021:
    https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021–03-22_coronaschvo_ab_23.03.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

    Soziale Zukunft statt Great Reset – jeden Samstag, Bonn, 14 Uhr Münsterplatz!
    http://​www​.coro​na​-demo​.de

  2. Wenn die eine Seite Gesetze und Verordnungen erlas­sen kann, wie sie will, haben Gerichte kei­ne Chance (wenn sie die­se über­haupt wol­len). Das ist auch das Versagen der Rechtsanwälte. Ausser mar­ki­ger Worte und Versprechungen, kann da nichts kom­men; denn sie brau­chen Gerichte, die ihre Ansichten umset­zen. Diese Gerichte sind poli­tisch abhän­gig und so schliesst sich der Kreis. Wenn schon Hubschrauber über Kindern krei­sen, kann wohl nicht mehr von man­geln­der Gewaltbereitschaft der Regierung gespro­chen wer­den. Von den Diffamierungen der Öffentlich Rechtlichen, gegen­über Fachleuten, wel­che die Meinung der Menschen bestimmt, ganz zu schwei­gen. Demokratie und Menschenrechte "haben fer­tig"! Wir SIND im Totalitarismus.

    1. @M.K.: Die infan­ti­le Reaktion auf das Gerichtsurteil wird dem Laschet aber /sehr/ vie­le Stimmen kosten. Das ver­gibt ihm der Mittelstand /nie/. Die CDU hat auf­ge­hört, eine Volkspartei zu sein. Laschet kann sei­ne Kanzlerschaft vergessen.

    2. In unse­rem Falle kann man es etwas abge­schwächt Oligarchie nen­nen. Bis zum Totalitarismus sind es nur noch ein paar Schrittchen. B.G. wirds schon schaffen…

  3. Konzerntechnischer Faschismus und "poli­ti­sche" Despotie; Staatsterrorismus, sag ich doch ständig…

    Das ist mas­sen­mör­de­ri­scher Krieg von oben nach unten.

    Die Frage ist, wann die eska­la­ti­ve Initialzündung kommt und was die­se sein wird, denn die kon­zern­po­li­ti­schen Staatsterroristen gehen nicht frei­wil­lig, son­dern wer­den immer radi­ka­ler, so viel steht fest…
    _

    t.me/Artikel_20_4_GG

    1. @Andreas Johannes Berchtold: Das Schließen von Geschäften ist für vie­le Gewerbetreibende exi­sten­ti­ell bedroh­lich. Einen Massenmord dar­aus zu machen, ist extrem weit hergeholt.

      1. Was ist los ?

        Die voll­kom­men obso­let Geimpften sind natut­lich gemeint,die dar­an ster­ben. Zudem die durch Maulkorbterror und Existenzvernichtung zum Suzid getrie­be­nen Menschen.

        Was soll der ire­lei­ten­de Quatsch ?

  4. Ich wür­de den Menschen, die sich an vor­aus­ei­len­dem Gehorsam ergöt­zen, gern ein Exemplar von Heinrich Manns
    "Der Untertan" an die Birne werfen …
    (natür­lich gehe ich mit Büchern nicht so um 😉 )

  5. "Rechtsstaat".

    Im Ludwigsburger Urteil stand dazu auch was drin; dass "Regeln", die sich qua­si wöchent­lich, täg­lich oder gar über Nacht ändern, also vor allem in Gestalt eines Verordnungsregimes, wel­ches sich auch noch zusätz­lich auf inzwi­schen Tausende ergän­zen­de Allgemeinverfügungen (blo­ße Verwaltungsakte) in Städten und Kreisen stützt (und die selbst die mei­sten Beamten nicht ken­nen), nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 (3) GG ver­ein­bar sind. Allein schon wegen deren kur­zer Geltungsdauer und des de fac­to unmög­li­chen Rechtsschutzes gem. Artikel 19 (4) in den Eilverfahren.

    Nebenbei ist das natür­lich auch wie­der eine schal­len­de Ohrfeige für die Judikative. Wobei die so tief im Enddarm der Exekutive steckt, dass die das natür­lich nicht als Solche emp­fin­den und evtl. mal "auf­müp­fig" würde.

    Ohne den Artikel 20 (4) end­lich mit Leben zu fül­len, kom­men wir da nicht mehr raus.

    1. @ DS-pek­ti­ven,

      fin­de Artikel 20(4) immer schwie​rig​.Ist doch mehr Verfassungslyrik und zur Beruhigung der Naiven gedacht. Wie soll­te Widerstand aus­se­hen? „Zu den Waffen!!“? Na eher nicht! Glaube es gibt immer noch die Möglichkeit durch mehr Öffentlichkeit und Informationen eine rele­van­te Menge die nicht auf Demos ver­kloppt wer­den kann zu mobilisieren.
      Forist Some1 ist ein Beispiel wie man sowas macht. Hut ab vor sei­nem Engagement und sei­nen Fähigkeiten.
      Trotzdem muss ich ein­ge­ste­hen, daß wir noch nie so nah am 20(4)er dran waren, irgend­was muss bald pas­sie­ren. Schwierig schwierig…

      1. Man könn­te ihn auch so deu­ten, dass man sich , über alle gel­ten­den Verordnungen hin­weg­setzt. Ziviler Ungehorsam. Sich nicht dar­an hal­ten. In Gewahrsamnahme pro­vo­zie­ren. Gaststätten öff­nen. Fussballspiele orga­ni­sie­ren Lehrer könn­ten Kinder in Parks unterrichten,unangemeldete Veranstaltungen abhal­ten usw. Das wären zumin­dest gewalt­freie Versuche irgend­et­was zu ändern. Man muss sich aber dar­über im Klaren sein, dass dies per­sön­li­che nega­ti­ve Konsequenzen haben wird. Irgendwann in naher Zukunft soll­te damit aber ange­fan­gen wer­den. oder man fin­det sich damit ab, dass man sein Leben nicht mehr selbst bestimmt und der Staat bestimmt wei­ter­hin , wohin du dich bewe­gen und ob du Mitmenschen tref­fen darfst. Impfen und mas­ken­tra­gen gibt's on Top. Ach ja und Internet für immer,als Sozialkontakt Ersatz. Kann man sich aus­su­chen. Ohne Einsatz und die Bereitschaft etwas auf­zu­ge­ben geht's , mei­ner Meinung nach ,nicht mehr. Was die Demo s anbe­langt: frü­her hat­ten Leute bei Bereitschaft gezeigt. Friedlicher Protest bedeu­te­te schon immer, dass ledig­lich die Protestierenden fried­lich geblie­ben sind.

      2. Das kommt schon dar­auf an, wie man "Waffen" defi­niert. Wenn ich mich in die­sem Land bereits wegen pas­si­ver "Schutzbewaffnung" straf­bar mache, wenn ich mir Protektoren anzie­he, damit es nicht so weh­tut, wenn die Polizei mich auf einer (bis dahin) fried­li­chen Demo nie­der­knüp­pelt und ihre Hunde auf mich hetzt, könn­te man sicher Stunden dar­über phi­lo­so­phie­ren, was denn nun die Begriffe "Waffen", "Gewalt" oder "Widerstand" bedeu­ten. Rechts- und grund­ge­setz­wid­ri­ge Polizei- und Staatsgewalt ist sel­ber straf­bar, sie begrün­det gar ein Notwehrrecht im Sinne des StGB.

        Wer meint, die­ser glo­ba­le, durch­ge­plan­te Putsch, die­se gezielt geschaf­fe­ne Massenpsychose wür­de sich von allei­ne auf­lö­sen, wird am Ende voll­stän­dig unter­jocht – oder ver­nich­tet. Ein Terrorregime die­sen Ausmaßes wird nicht von ein paar Cumbaja-Demos und auch nicht von einer hand­voll Aufklärung betrei­ben Wollender (was ich übri­gens auch ver­su­che) zu Fall gebracht. An Bösartigkeit ist das, was der­zeit läuft, mit dem Terror der Nazis zu ver­glei­chen. Und die haben sich das mit dem Holocaust nicht auch noch­mal anders über­legt, weil man ihnen nur nicht genü­gend Herzchen gezeigt hät­te. Um deren Regime zu been­den, muss­te erst halb Europa in Schutt und Asche gelegt werden.

          1. Ich grü­ße dich dann aus Florida, wenn du im Conzentrationslager auf die "Impfung" wartest.

            Und selbst wenn: Feuer bekämpft man auch mal mit Feuer. Die Zeugen Coronas soll­ten vor dem, was hier geschieht, mehr Angst haben, als vor dem Todes-Schnupfen.

  6. Im Artikel 20(4) steht nichts von Waffen und so ist es wohl auch nicht gemeint. Ralf Ludwig hat­te dazu mal was erklärt. Ich glau­be, es war in dem Video, wo er mit dem Demoanmelder in Bremen gespro­chen hat.

Schreibe einen Kommentar zu Marlene Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert