»Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint.«
Das sagte der damalige SPD-Vorsitzende Willy Brandt am 30. Mai 1968 in der Debatte um die Verabschiedung der Notstandsgesetze. Paradoxerweise stimmte er wie der überwiegende Teil seiner Partei den Gesetzen zu.
In einem Kalenderblatt auf deutschlandfunkkultur.de unter obiger Überschrift war 2008 zu lesen:
»...Am 30. Mai 1968 beschloss der Deutsche Bundestag das umstrittene Gesetzeswerk, von dem bis heute kein Gebrauch gemacht wurde. Es beinhaltete die Möglichkeit, die Bundeswehr gegen Aufständische im Inneren einzusetzen, Telefone abzuhören und ein Notparlament zu installieren...
Getragen wurde der Protest gegen die Notstandsgesetze bis zuletzt von der außerparlamentarischen studentischen Opposition und von Gewerkschaften, die befürchteten, dass auch große Streiks als Ausnahmezustand behandelt werden könnten. Wenige Tage bevor der Bundestag am 30. Mai 1968 die Notstandsgesetze verabschiedete, appellierte der IG-Metall Vorsitzende Otto Brenner auf einer Kundgebung:
„Wir sind der Überzeugung, dass mehr dahinter steckt, nämlich die politische Absicht, aus den Notstandsgesetzen trotz aller Widerstände und trotz aller Beteuerungen jenes Instrument staatlich-autoritärer Exekutivgewalt zu machen, das wir als Bürger und als Demokraten ablehnen müssen.“...
Lediglich die 46 Abgeordneten der oppositionellen FDP, sowie 53 Abgeordnete der SPD und ein CSU-Abgeordneter stimmten gegen das Notstandspaket, 384 Abgeordnete sprachen sich dafür aus...
Erfolglos war der langjährige Widerstand jedoch nicht. Das Gesetzespaket, über das der Bundestag am 30. Mai 1968 entschieden hat, hatte nicht mehr viel mit dem Entwurf zu tun, der die Kontroverse eröffnet hatte: Die Notstandsgesetze enthalten kein Notverordnungsrecht nach Weimarer Beispiel...«
Da sind wir heute weiter. Zwar sind die Ermächtigungen im Infektionsschutzgesetz nicht ganz so umfassend wie in der Weimarer Zeit, ein Durchregieren per Verordnung und damit die weitgehende Aushebelung des Parlaments ist jedoch wesentlicher Bestandteil des Gesetzes.
Wenn das Ermächtigungsgesetz 4.0 durchgeht, muss die GröKaZ doch nur noch eine Verordnung erlassen, die besagt dass das Parlament nicht mehr über das Vorliegen einer "pandemischen Lage von nationaler Tragweite" entscheidet – als spielte das eine Rolle, aber man weiß ja nie -, sondern der Reichsminister Gesundheit, und fertig ist die Diktatur.
Selbst das ist aber wahrscheinlich nicht nötig. Wir sehen ja gerade, was die sogar durch Ewigkeitsklausel besonders geschützten Art. 1 und 20 GG wert sind.
@FS: Ganz so einfach ist das nun wieder nicht.
@ aa
Das war auch nicht ganz so ernst gemeint. Aber nicht, weil es nicht möglich wäre.
@FS
Ich habe mich damit (noch) nicht eingehend beschäftigt, aber am genialsten wäre, wenn der BT die Lage aufheben würde, ABER dennoch die Gesetze und Verordnungen weitergelten würden. Also ein "defacto"-Notstandsrecht für das fallweise Aufkommen pöhser Viren, um die Handlungsfähigkeit der Herrschaft jederzeit zu gewährleisten – auch ohne den Ausruf der Notlage durch den BT. Das wäre am elegantesten DANN, sobald alle erforderlichen Seuchengesetze erlassen sind. Viele großartige Kanzleien arbeiten dran … 🙁
@some1 diese Aenderungen im GG werden ja wohl kaum wieder zurueckgefahren. Ist wie mit den Steuern.
Einmal der Regierung einen neuen Hebel i.d. Hand gedrueckt, krallen Sie sich auch schon fest.
@FS Ewigkeitsklausel, tja … leider
@aa das scheint bei der Regierung immer einfacher zu gehen.
Demnachst wohl eine GG Aenderung i.d. 1. Lesung und alle schreien dann Hurra.
Der Leitspruch der aktuellen SPD ist: "Lasst das Grundgesetz ruhen!"
Und im Übrigen empfehle ich dieBasis…
Dieser Empfehlung schließe ich mich an…
Die Bürger dieses Landes brauchen bei der Wahl im Herbst die Einheitspartei CDUCSUSPDFDPAFDOLIVGRÜNE lediglich nicht wählen. Dann sind sie abgewählt…
Das Pflaster für die Notstandsgesetze war im Übrigen 68 der Art. 20 Abs. 4 GG, das so genannte Widerstandsrecht, das heute so viele an der praktischen Anwendung verzweifeln lässt.
Nun fällt auf, dass es schon immer eine zynische Schlaftablette war, denn: weder gibt es eine Instanz, die es rechtsfest machen könnte, noch ist geklärt, was genau denn nun mit "Widerstand" gemeint ist? Artig demonstrieren trotz Verbot und als Heiliger in die Annalen eingehen oder Tyrannenmord?
Strittig ist, wann dieses Recht greift. Nach einer Meinung greift es bereits, noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. Nach anderer Meinung greift dieses Recht aber nur, wenn die Verfassungsordnung bereits ausgehebelt wurde – somit bleiben selbst bei offensichtlichen Verstößen der Staatsorgane gegen die Verfassung nur der Weg über Wahlen und Abstimmungen sowie der Rechtsweg, solange letzterer noch gangbar ist.[12]
Deutsche nach Art. 116 GG, also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima Ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel, insbesondere ein möglicher Rechtsweg ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Tötungen (z. B. „Tyrannenmord“) zu begehen, da das Widerstandsrecht sonst nutzlos sei.
Im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, müssen die Aktionen aber verhältnismäßig, also neben dem Verfolgen eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
Fakt ist wohl, dass es immer schon vollkommen nutzlos war: ein Recht, das keiner gewähren kann, weil in einem berstenden System zwar jemand Notstände, niemand aber ein Widerstandsrecht "erklären" kann. Außer Harbarth womöglich, und der wird es spiegelverkehrt verwenden im Fall der Fälle..
Sorry, aber das ist auch das Problem mit den Deutschen: Sie würden ja gerne Revolution machen. Sie warten nur darauf, dass es ihnen einer erlaubt.
Artikel 20 (4) ist eine Transformationsnorm; sie erlaubt es dem Volk, eine das GG beseitigen wollende Exekutive, als auch Judikative zu beseitigen. Notfalls eben auch mit "Gewalt", die auch im § 32 StGB legitimiert wird; bspw., wenn kriminelle Bullen rechtswidrig Freiheitsberaubung und Nötigung begehen. Die Nazis bspw. sind wir ja auch nicht mit Herzchenzeigen und Demos losgeworden. Ob Artikel 20 (4) vorliegt, entscheidet allein das Volk – von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Und nicht ein gekaufter, korrupter Verfassungsgerichtspräsident oder eine alle Hemmungen verlierende Kaste von Verwaltungsrichtern, die so langsam wirklich Freisler und Filbinger in den Schatten stellen.
Den Ernst der Lage hat in diesem Land aber weiterhin kaum jemand verstanden. Ich bin schon sehr auf die morgigen Bilder aus
WeißrusslandBerlin gespannt. Früher oder später werden sie scharf schießen.@some1 das waere dann eine Interpretation der Balance. Also dem was dem Staat gegeben wurde mit Bundeswehr um die Innere Sicherheit .. blabla .. wird dann mit Deiner Erklaerung ausgewogen.
Also fuer den Fall, das die Regierung eben nicht mehr funktioniert, Rechtsstaat und so.
Waere ja zu schoen .. doch haben wir keine Buergerwehr 🙂
Na, da kann ja jeder kommen …
Eigentlich sollte ja das VG hier .. aber nein.
Man stelle sich mal vor, VG entmaechtigt die Regierung.
Somit sind wir dann wieder bei: Nutzlos 😐
Ich frage mich, wann i.d. Bevoelkerung Weltweit der Punkt gekommen ist, wo die Regierungen endlich einlenken.
Siehe US: So ca. 50% der Staaten hats einfach gemacht.
Ich fürchte es bleibt hier nur das kleinste Übel zu wählen, um dem Spuk ein Enden zu machen: Die AFD.
@Klaus Henzelmann: Gute Idee für alle Liebhaber des "Teufel-Beelzebub"-Spiels (oder war das Bock und Gärtner?)
@ Klaus Henzelmann
Wenn ich mir das ansehe kann ich bei keinem der Clowns Freude empfinden:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-infektionsschutzgesetz-833590
Ist es nicht die AfD und deren Frau Weidel, die immer und immer wieder die stockende "Impf"Stoffverteilung kritisiert? Haben Sie JE eine Frage, ein Wort der AfD bezogen auf die Mixtur der mRNA-Stoffe gehört? Hat sich nicht Gauland jüngst damit behandeln lassen?
Ja, sie betonen fallweise, die "Impfung" müsse freiwillig bleiben. Und das soll "dem Spuk" ein Ende machen? Sicher nicht.
Ein Merkmal des seit langem trainierten binären Denkens ist aus meiner Sicht, dass Menschen vergessen haben, wie man geduldig und hartnäckig an Lösungen arbeitet: sie erwarten, dass sie alles angeboten bekommen in einer Weise, in der sie nur noch "wählen", ja oder nein sagen müssen. Diese Bequemlichkeit ist ein Auslaufmodell, und darüber bin ich froh!
@some1 ja, das mit der AfD ist so ein Problem. Abgesehen von dem Hintergrundrauschen, die haben oft fuer BW Einsaetze gestimmt.
Dann aber wieder gegen 'Russlandhetze', wo ich erstaunt war, weil ich dachte Sie waere auch mit der USA verheiratet.
Dann diese EU Abstimmung, eine 'bunte Stimmung'.
Was Corona angeht, weiss ich auch nicht.
Leider die einzige Partei, welche zumindest zu den Gesetzen noch nein sagt, aber Sie sind ja auch in der Opposition und fischen .. 🙂
Somit bleibt da nicht mehr viel.
Mitmachen i.d. Politik, gar aktiv in einer Partei? Nein danke.
Wuesste auch nicht in welcher Partei.
Obwohl die Piraten haben mich damals interessiert, lang lang ists her.
Belgien hat doch ueber ein Jahr ganz ohne gelebt oder?
Nur Verwaltung 🙂