Nicht auf alle: Es gilt "sowohl im Gaststättenbereich des Schützenvereins, als auch auf den Schießständen ausnahmslos 3G".
ssvl.de
Update:
Ich werde darauf hingewiesen (danke!), daß man die Regeln verschärft hat:
»Corona-Regeln ab 13.1.2022
Liebe Sportschützen,
ab sofort gelten auf dem Schießgelände 2G+-Regeln. Das bedeutet Einlass nur mit
-
- Impfnachweis plus zertifiziertem negativem Schnelltest
- Nachweis einer Genesung plus zertifiziertem negativem Schnelltest
- Booster-Nachweis – in dem Fall ist kein Test erforderlich
Statt einem Test von einem Testzentrum kann auch ein Schnelltest mitgebracht und vor Ort unter Aufsicht gemacht werden.«
ssvl.de
Ich weiß gar nicht, ob dass noch erlaubt ist? Wer (außer in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen) darf jetzt noch den Status/Stuss seiner Mitmenschen abfragen? Weiß da wer Bescheid?
Ein Schützenverein mit der Anschrift "Am Kugelberg".….. Ich kann nicht mehr.…..
Der subjektive Student
@der_subjektive
·
May 7
RKI ändert im neuen Wochenbericht die Einschätzung zur Gefährdung der Ungeimpften!
Letzte Woche (28.04.22) hieß es noch im Wochenbericht auf S.4:
"Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung
in Deutschland… (1/4)
Der subjektive Student
@der_subjektive
·
May 7
…insgesamt als sehr hoch ein.
Die Infektionsgefährdung wird für die Gruppe der Ungeimpften als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung als moderat eingeschätzt." (2/4)⬇️
Der subjektive Student
@der_subjektive
·
May 7
Diese Woche (05.05.22) heißt es nur noch verkürzt (S.4):
"Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung
in Deutschland insgesamt als hoch ein."
Ist COVID-19 nun auch laut RKI gleich gefährlich für alle… (3/4)
Der subjektive Student
@der_subjektive
… Impfstatus-Gruppen oder handelt es sich hier nur um eine bedeutungslose Abkürzung?
Entscheiden Sie selbst… (4/4)
Gerne RT.
https://twitter.com/der_subjektive/status/1522844004710330369
Was ist eigentlich mit dem Lauterbacher Strolch los? Er soll schon über 100 Jahre alt sein, und es gibt ein schönes Denkmal. Aber das muss doch ein Vorfahr unseres Gesundheitsstrolches sein.
@Kooka: Siehe dazu Gebührt dem Lauterbacher Strolch das zuchthausz?.
@aa
danke, jetzt erinnere ich mich wieder.
mit Lauterbacher Strolch verbinde ich immer einen Camenbert aus meiner Kindheit. Heute gibt es nur noch die leere Schachtel – für 20 €.
https://picclick.de/Lauterbacher-Strolch‑K%C3%A4seschachtel-Camembert-Molk-Gen-Fulda-Lauterbach-Rarit%C3%A4t-202063753671.html
#Kooka
Falls Sie ihr Wurstbrot suchen: https://www.unser-kulmbach.de/fileadmin/user_upload/Metzgerei_Lauterbach_Wurstbrot__heiss_Frau_Tasche.png
Tim Röhn
@Tim_Roehn
Grundsätzlich stellt sich die Frage,
ob einem solchen Rat jemand vorstehen sollte,
der – ohne dass Maßnahmen evaluiert sind –
öffentlich anregt,
ohne Impfpflicht als Maßnahme einen "andauernden Lockdown" zu verordnen. // @welt
https://pbs.twimg.com/media/FSOHfT7XoAUmNNk?format=jpg&name=small
7:59 AM · May 8, 2022
https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1523211025897897986
Jessica Hamed
@jeha2019
Vor 1 Jahr habe ich auf Gefahren eines #SocialCreditSystem|s hingewiesen:
„Diese „Szenario“ ist das Gegenteil von freiheitlich. Es ist die abstoßende Vision der vollkommenen Überwachung des Souveräns, die Bürger*innen sind in die Unmündigkeit degradiert.“
https://linkedin.com/posts/jessica-hamed-23206259_startseite-bmbf-activity-6815556984163602433-FEzJ?utm_source=linkedin_share&utm_medium=ios_app
Quote Tweet
!!!
Philipp Mattheis
@PhilippMattheis
· May 7
#SocialCreditSysteme, die Menschen aufgrund ihres Verhaltens bewerten, kennen wir vor allem aus #China. Sie werden aber auch – in abgeschwächter Form – im Westen Realität werden.
Ein Thread
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12:04 AM · May 8, 2022
https://twitter.com/jeha2019/status/1523091372806672384?cxt=HHwWgMDUyZXijaMqAAAA
Da hat Prof. Dr. med. sicherlich was verwechselt, vor wenigen Wochen noch. Es wollte wohl gar keiner auf ihn schiessen. Der Arme, scheint ganz schön mit den Nerven runter zu sein. Das permanente Lügen stelle ich mir aber auch ziemlich anstrengend und belastend vor. Also wurde auch das mit der Entführung vollkommen falsch gedeutet. Vor allem von ihm wohl. Hab' ich mir doch gleich gedacht. Tz – den Lauterbach klaun. Gehts los?? Lauterbach, Clown sollte das vermutlich heissen. So klären sich die "Missverständnisse". Ein Wichtigtuer, der Typ!
Vom 22. bis 28. Mai 2022
wird die ultimative Kontrolle über
die Gesundheitssysteme aller WHO Mitglieder,
also fast aller Staaten weltweit,
und damit über unsere nationale Souveränität dem leitenden Gesetzgebungsorgan der Weltgesundheitsorganisation, der Weltgesundheitsversammlung (WHA), zur Abstimmung vorgelegt,
wie America Out Loud
https://www.americaoutloud.com/biden-handing-over-u-s-sovereignty-to-who/
berichtet.
https://tkp.at/2022/05/08/neue-vertragsaenderungen-sollen-who-zur-globalistischen-weltregierung-machen/
aus
https://twitter.com/punktpreradovic/status/1523296259700047875?cxt=HHwWhoDS8ZP46qMqAAAA
@Neue Vertragsänderungen… Ich habe dazu hier etwas geschrieben: https://www.corodok.de/anschlussverwendung-christian-drosten/#comment-134940.
Wieder einmal wird bei tkp schlampig zitiert bzw. interpretiert. Wenn die USA in ihrem Antrag schreiben, er werde unterstützt von "Mitgliedsstaaten der Europäischen Union", dann läßt sich daraus nicht ableiten, daß sie alle ihn begrüßen.
Spekulativ, denn das steht nirgends, ist auch: "Also, wenn es einen neuen Impfstoff gibt, dann ordnet die WHO Impfpflicht an. Vermutlich gibt es dann mindestens zweimal im Jahr eine neue Impfung."
Wie in meinem Kommentar erwähnt, halte ich die Vorhaben für gefährlich und zu bekämpfen. Das Gerede von der WHO als "globalistischer Weltregierung" (was immer das sein mag) und die Verbindung zum "Great Reset" (macht sich immer gut) ist für mich wenig überzeugend.
Dr. Norbert Häring
Frankfurter Behörden verhängen willkürliche Seuchenmaßnahmen und äußern sich nicht dazu
Ergänzt und Standesamt, Bochum und Leserbrief
7. – 8. 05. 2022
In Hessen gilt seit 29. März die Corona-Basisschutzverordnung, die nur noch für Verkehrsmittel und Gesundheitseinrichtungen eine Maskenpflicht vorsieht.
Trotzdem verlangen das Frankfurter Bürgeramt und andere städtische Einrichtungen von allen, die Zutritt wollen oder haben müssen, dass sie sich maskieren.
Eine Rechtsgrundlage für dieses seuchenpolitische Agieren der Stadt fehlt.
Anfragen dazu werden nicht beantwortet.
Man muss sich in Frankfurt weiterhin wie zu tiefsten Pandemiezeiten morgens um sieben auf der Webseite einloggen, damit man (hoffentlich) einen Termin beim Bürgeramt bekommt. Meiner war um 7:30 Uhr. Mir wurde eingeschärft, dass ich ohne mich mit einem medizinischen Mund-Nasenschutz zu maskieren, das Gebäude nicht betreten dürfe.
Außerdem solle ich keinesfalls mehr als fünf Minuten vor meinem Termin erscheinen, damit im Außenbereich und im Haus keine zu großen Menschenansammlungen entstehen.
Den gleichen Termin und die gleiche Aufforderung hatten offenbar etwa 50 weitere Personen bekommen, sodass sich sieben Minuten vor der Öffnung der Türen des Zentralen Bürgeramts um 7:30 Uhr eine Schlange von annährend 100 Metern gebildet hatte. Für Passanten war kaum noch ein Durchkommen.
Am Eingang standen tatsächlich zwei Damen Wache und ließen mich nicht durch ohne dass ich eine Maske aufzog. Sie beriefen sich dafür auf das Hausrecht.
Zweierlei Recht
Hinter den Plexiglasscheiben der Anmeldung für die Terminfreischaltung ging es lockerer zu. Ein Mitarbeiter hatte keine Maske auf, drei trugen sie auf Halbmast mit freier Nase. Der städtische Angestellte zu dessen Schalter ich schließlich aufgerufen wurde, trug keine Maske. Er teilte mir auf Anfrage mit, dass er keine Maske tragen müsse, solange sie hinter der (großen) Plexiglasscheibe säße, aber eine aufziehen müsse, wenn sie aufstehe. Er zeigt durchaus Verständnis für mein Unverständnis, denn vor mir stand ein Stehschild mit dem Hinweis, dass Gesundheit vorgehe, ich deshalb auf dieser Seite der Scheibe eine Maske tragen müsse und man dafür um Verständnis bitte. Leider habe ich kein Verständnis für dummes und willkürliches Staatshandeln ohne Rechtsgrundlage. Er teilte mir außerdem mit, dass diese Hausregeln der Amtsleiter Bürgeramt, Statistik und Wahlen erlassen habe.
Wer diese amtsleitende Person ist, konnte ich auf der Seite des Bürgeramts, Statistik und Wahlen nicht finden. Im Impressum für die Statistik findet man Oliver Becker als verantwortlichen Leiter. Ins Amt gebracht wurde Becker vom für das Bürgeramt zuständigen Dezernenten Jan Schneider (CDU), einem ehemaligen Landtagsabgeordneten.
Keine rechtliche Basis
In der Hessischen Corona-Basisschutzverordnung vom 29. März gibt es keine Verpflichtung zum Maskentragen in Innenräumen mehr. Ausnahmen sind nur Gesundheitseinrichtungen und Verkehrsmittel. Auf den Netzseiten des Bürgerbüros wird man unter „Corona-Maßnahmen“ auf diese Verordnung verwiesen und bekommt zum Stichwort Maskenpflicht genau dies mitgeteilt.
Bei der ausschließlich elektronischen Terminvergabe (Computerbesitz und ‑kenntnisse sind jetzt offenbar verpflichtend), wird man abweichend davon jedoch darauf hingewiesen, dass man im Bürgeramt, das weder Gesundheitseinrichtung noch Verkehrsmittel ist, eine Maske zu tragen habe. Entsprechende Hinweise stehen auch am Eingang des Bürgeramts.
Per Hausrecht anzuordnen, dass Bürger sich maskieren müssen, ist ein Willkürakt ohne rechtliche Basis. Ein Einzelhändler darf das, weil jeder frei ist, seinen Laden zu betreten oder es zu lassen. Aber eine Behörde betritt man auf Basis hoheitlicher Vorgaben. Man hat keine Wahl. Behörden dürften aufgrund ihrer hoheitlichen Befugnisse ohne Rechtsgrundlage nichts tun. Das ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und eine Despotie.
Genau aus diesem Grund, wegen fehlender Zuständigkeit für Seuchenschutzmaßnahmen und fehlender Rechztsgrundlage für eine Maskenpflicht, hat das Verwaltungsgericht Gießen gerade die von der Universität Marburg per willkürlicher Allgemeinverfügung verhängte Maskenpflicht für unrechtmäßig erklärt.
Offenbar verlassen sich Becker und Schneider darauf, dass Menschen, die einen neuen Personalausweis oder Pass brauchen, schon nicht vorher den Klageweg beschreiten werden, um den nötigen Behördengang unmaskiert erledigen zu können. Ein flexibler Umgang mit dem Recht hat sich ja in Corona-Zeiten eingebürgert, bei Behörden wie bei vielen Gerichten. Vor allem die Verwaltungsgerichte sind notorisch für ihre staatstragenden Urteile.
Ich hätte ja im Haus die Maske abziehen und die Türwächterinnen die Polizei holen lassen können, um mich zu entfernen, verbunden mit der Drohung, sie wegen Nötigung anzuzeigen. Aber ich brauche ja einen neuen Pass, in diesen verrückten Zeiten sogar besonders nötig.
Keine Antwort auf Anfragen
Meine Fragen an die Pressestelle der Stadt nach der Rechtsgrundlage der Maskenpflicht im Bürgeramt und nach einer Begründung für die unterschiedlichen seuchenpolitischen Regeln für Menschen auf gegenüberliegenden Seiten der Plexiglasscheiben im Amt wurde nicht beantwortet. Auch eine Protestmail als Bürger an die Bürgerberatung der Stadt erbrachte nur die Antwort: „Wir haben Ihre Nachricht an das entsprechende Fachamt weitergeleitet und hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.“
Es gibt Schlimmeres
Mir ist klar, dass das, was das Bürgeramt Frankfurt da treibt, eher harmlos ist, im Vergleich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und den Schikanen für nicht Geimpfte oder nicht Geboosterte, die es gab, und im Verkehrswesen noch gibt.
Aber ich möchte mit meinen bescheidenen publizistischen Mitteln dazu beitragen, dass diejenigen, die sich zynisch darauf verlassen, dass die Bürger den Rechtsweg gegen ihre Willkür nicht sinnvoll beschreiten können, sich wenigsten öffentlich verantworten und vielleicht sogar schämen müssen.
Fortsetzung (8.5.)
Eine böse Überraschung erleben auch Brautpaare, die sich in Frankfurt standesamtlich trauen lassen. Auf der Netzseite des Amtes ist hinsichtlich des Ablaufs von Trauungen nichts vermerkt, was vom Üblichen abweichen würde. Aber wenn der Termin näher rückt, bekommen sie einen Brief, in dem ihnen detailliert mitgeteilt wird, wie wenige Zuschauer bei der Trauung dabei sein dürfen, dass Kameraleute und Übersetzer hierauf angerechnet werden, dass alle Masken tragen müssen und noch viele Vorschriften dieser Art mehr. Das Brautpaar selbst darf immerhin der maskierten Standesamtsperson hinter der Plexiglasschreibe das Jawort maskenfrei zu Protokoll geben.
Das alles wohlgemerkt zu einer Zeit, zu der führende politische Mitglieder des „Team Vorsicht“ schon lange wieder Fotos von maskenfreien Bierzeltgelagen posten, die Restaurants voll mit maskenlosen Leuten sind und in den Clubs wieder getanzt wird. Die Amtsleitung des Standesamts, die solche Regeln erlässt und solche Briefe an Brautpaare schreibt, wäre sicherlich für die Leitung eines Straßenbauamts besser prädestiniert. Und die zuständige Dezernentin, für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, Annette Rinn (FDP) sollte sich vielleicht fragen, ob sie noch in der richtigen Partei ist. Die Brautleute, die mir besagten Brief weiterleiteten, schrieben jedenfalls, sie hätten sich daraufhin ernsthaft überlegt, die Sache abzublasen und im Ausland zu heiraten.
Sie wissen, was sie tun (und verbergen es)
Es gibt zwei typische Arten, wie die Kommunalregierungen das Ungesetzliche des Tuns, das sie für richtig befunden haben, zu verbergen suchen. In Frankfurt wurde der Weg gewählt, auf den Netzseiten der Stadt und der Ämter lediglich auf die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hinzuweisen und die eigenen, dazu im Widerspruch stehenden Regeln erst und lediglich denen mitzuteilen, die einen Besuchstermin ergattert haben.
In Bochum wurde offenbar der zweite Weg gewählt. Dort wurde auf die Corona-Verordnung des Landes NRW verwiesen und zusätzlich darauf, dass man sich eigene Restriktionen ausgedacht habe, die dort nicht erwähnt sind (Webarchiv). Der Kontrast wurde offenbar als störend empfunden, sodass der prominente Verweis auf die Corona-Verordnung des Landes entfernt und durch den Hinweis auf die in den örtlichen Ämtern weiterhin geltende 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht ersetzt wurde. In Bochum ist es eine rotgrüne Koalition, die der Meinung ist, dass man keine Rechtsgrundlage für sein hoheitliches Handeln braucht, wenn man das vermeintlich Richtige tut.
Ein Leserbrief bringt es auf den Punkt
Viola Weber hat folgenden Leserbrief an die Reinbeker Ortspresse „Der Reinbeker“ geschrieben:
Erinnern Sie sich noch, als in den 90er Jahren (in manchen Gemeinden auch später), das „Einwohnermeldeamt“ zum „Bürgerbüro“ wurde? Als man versuchte, den Amtsschimmel zu ersetzen durch Kundenorientierung? Damals entstanden Verwaltungs-Zentren mit erweiterten Öffnungs- und verkürzten Wartezeiten. Dort waren Mitarbeiter, die einem persönlich und zuvorkommend bei den vielfältigen Anliegen zu helfen versuchten, in einem Großraumbüro, ohne Trennung durch Glas- oder Plexiglasscheiben. Mit der Abschaffung des Amtsschimmels ist es so eine Sache, aber immerhin fühlte man sich damals einigermaßen willkommen.
Ein schöner Traum aus heutiger Sicht. Denn was haben wir heute? Das Rathaus darf „ohne Termin nicht betreten“ werden, Eingangskontrollen, Maskenpflicht (obwohl im Supermarkt längst gefallen!). Meine Anliegen seien „möglichst online, telefonisch oder schriftlich zu erledigen“, das erfahre ich auf der Homepage der Stadt Reinbek. Wenn nicht, kann ich mir einen Termin online buchen (ich erhalte ihn frühestens in einem Monat!). Auch für einen Besuch im Fundbüro, um einen verlorenen Schlüssel abzuholen, benötige ich einen Termin. Im Sozialamt gibt es gar keine Termine mehr vor Ort. Ein Syrer erzählte, daß er nur noch telefonisch mit dem Amt Verbindung aufnehmen kann. Und das bei teils großen Sprachbarrieren. Wenn ich das Rathaus (mit Termin!) betrete ist von der damals erwünschten „Willkommenskultur“ und „Wohlfühl-Athmosphäre“ nichts mehr zu spüren. Jeder Besucher wird überprüft, es liegen keine Zeitungen mehr aus, man begegnet allenfalls maskierten Mitarbeitern im Treppenhaus, aber keinem Nachbarn mehr (denn der hat ja den Termin in einem Monat). Es ist wie früher in meiner Kindheit, wo ich bei jedem Behörden-Besuch ein mulmiges Gefühl in der Magengegend hatte.
Ich hoffe sehr, daß bald wieder menschliche Nähe und Kundenorientierung im Reinbeker Rathaus Einzug halten werden. Doch ich bleibe skeptisch, denn allem Anschein nach versucht man, persönliche Begegnungen mit der angeblich so notwendigen „Digitalisierung“ zukünftig komplett zu verhindern. Es scheint als habe man die Corona-Krise genutzt, um einen Wandel rückwärts zu vollziehen. Ein Gefühl der bedrückenden Anonymität und des Ausgeliefertsein, das man als Gesellschaft längst überwunden zu haben glaubte, wird wieder zur Realität. Schöne neue Rathaus-Welt. Die Atmosphäre im Reinbeker Rathaus ist noch nie wirklich angenehm gewesen, doch gab es in der Vergangenheit zumindest erfolgreiche Versuche, die „Amtsgänge“ für die Menschen zu erleichtern. Jetzt aber bewegen wir uns rückwärts und sollten wachsam bleiben. Es sind wir Menschen, die die Zukunft und auch „unsere“ Verwaltungen gestalten. Und es ist an uns der Vereinsamung und Vereinzelung der Menschen etwas entgegenzusetzen.
https://norberthaering.de/new/frankfurt-maskenpflicht/
@Dr. Norbert Häring
Ich erlebe das Gleiche hier bei der Stadtverwaltung und den dazugehörigen kulturellen Einrichtungen: Maskenpflicht gemäß Hausrecht.
Meiner Meinung nach hilft nur,
– die Sache in die Öffentlichkeit zu zerren mit dem Hinweis, dass dies DISKRIMINIERUNG ist (den Begriff hören sie dort nicht gerne)
– vor die Gerichte zu ziehen
– Hausrecht-Läden per Aufklebern oder Bewertungen bei Google etc. deutlich zu markieren, damit jeder sieht, was dort für ein Unrecht geschieht.
Es darf nicht sein, dass trotz Grundgesetz wahllos Menschen aufgrund eines "Hausrechts" ausgeschlossen werden können. Dann sind wir nämlich morgen so weit, dass wir Blonde oder Leute mit Glatze auch draußen stehen lassen. Ein seuchenschutzrechtliches Argument kann man sich da sicherlich auch aus den Fingern saugern, wäre aber nicht einmal nötig, denn per Hausrecht kann man ja angeblich machen, was man will, also warum nicht einfach aus der Stadtverwaltung alle Glatzenträger ausschließen?
Hieran sieht man doch, wie krank die ganze Sache ist und was das für ein Fass ist, auch was es für die Zukunft für eine Gefährdung darstellt. Ich halte die Hausrecht-Sache nicht für eine Lappalie, sondern für enorm besorgniserregend.
"Per Hausrecht anzuordnen, dass Bürger sich maskieren müssen, ist ein Willkürakt ohne rechtliche Basis. Ein Einzelhändler darf das, weil jeder frei ist, seinen Laden zu betreten oder es zu lassen."
Auch der Einzelhändler ist dazu nicht berechtigt:
https://punkt-preradovic.com/masken-hausrecht-gibt-es-nicht-mit-marcel-luthe/
Kann ich nur unterstützen:
https://gettr.com/post/p1711q595d9
Nach "Solidarität" für mich jetzt schon das Unwort des Jahres:
Hausrecht!
@King Nothing
Ich hatte übrigens als Retourekutsche wegen dem Hass an Ungeimpften vor einem Jahr mal spaßeshalber versucht, bei Ebay Kleinanzeigen nur an Ungeimpfte zu verkaufen, weil ich auch mein Hausrecht nutzen wollte. Ich wurde innerhalb von 2 Tagen gesperrt und bin es bis heute.
Ebenfalls wurde letzte Woche mein Account bei trustpilot gelöscht, mit dem Hinweis, dass ich dort gegen die Regeln verstoßen würde (ich habe sehr ausführliche Bewertungen über Hermes & Co. abgegeben, alles eigene Erfahrungen). Vermutlich stehe ich mittelerweile auf irgendeiner Liste. Von wegen also Hausrecht und Meinungsfreiheit. Das Hausrecht sowie die Meinungsfreiheit gelten immer nur für die Machthabenden, habe ich den Eindruck.
Das Konstrukt "Hausrecht" ist meiner Ansicht nach ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die Menschenwürde. Es ist menschenunwürdig, Menschen aufgrund von Hausrecht den Pass, den Bibliotheksbesuch usw. zu versagen.
@Getriebesand: Natürlich ist die herrschende Meinung immer die Meinung der Herrschenden. Und die meisten Menschen haben kein Problem mit Meinungsfreiheit, da sie frei davon sind, eine eigene Meinung zu haben. Als Papagei lebt es sich natürlich leichter. 😉
Darauf eine Marlboro!
"Schießen nur mit 3 G" ?? Richtig müßte es heißen "Schießen nur mit G 3". 😉