Liebe Sportschützen,

ab sofort gel­ten auf dem Schießgelände 2G+-Regeln. Das bedeu­tet Einlass nur mit

    • Impfnachweis plus zer­ti­fi­zier­tem nega­ti­vem Schnelltest
    • Nachweis einer Genesung plus zer­ti­fi­zier­tem nega­ti­vem Schnelltest
    • Booster-Nachweis – in dem Fall ist kein Test erforderlich

Statt einem Test von einem Testzentrum kann auch ein Schnelltest mit­ge­bracht und vor Ort unter Aufsicht gemacht wer­den.«
ssvl​.de