Das berichtet am 9.5. spiegel.de:
»Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat streng gefasste gesetzliche Kriterien für die sogenannte Triage in Aussicht gestellt, also für die Priorisierung von Patienten bei zu knappen Kapazitäten. Mit Blick auf einen Abbruch der Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit geringeren Überlebenschancen sagte der SPD-Politiker am Montag, eine solche »Ex-Post-Triage« sei ethisch nicht vertretbar…
Zuvor hatten verschiedene Medien über einen Entwurf des BMG berichtet, in dem die »Ex-Post-Triage« vorgesehen war. Verschiedene Interessenverbände waren daraufhin Sturm gelaufen aus Angst vor einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Der Entwurf befindet sich allerdings derzeit in der Ressortabstimmung und ist auf einem neuen Stand, wie ein Sprecher des BMG mitteilte. Der Entwurf soll zeitnah von den Ampelfraktionen als Gesetz in den Bundestag eingebracht werden…«
Siehe Pandemiebedingte Triage: Planen Lauterbach und Buschmann Legalisierung von Totschlag?
Wundert Sie hier noch irgendwas? Mich wundert gar nichts mehr.
Deutschland hat mit solchen Politikern fertig!
Ooops … he did it again.
Aber warum müssen wir davon aus dem Spiegel erfahren und nicht bei Markus Lanz?
Lauterbach legt Gesetzentwurf zur Triage vor – scharfe Kritik vom grünen Koalitionspartner
9 Mai 2022
Gesundheitsminister Lauterbach stößt mit seinem überarbeiteten Gesetzesvorschlag zu künftigen pandemiebedingten Triage-Regelungen bei den Grünen auf scharfe Kritik.
Die Pläne seien "juristisch hochumstritten", da sie "vermutlich als Totschlag" zu werten sein könnten, so die behindertenpolitische Sprecherin der Partei.
Das Bundesverfassungsgericht forderte im vergangenen Dezember den Deutschen Bundestag auf, "unverzüglich" Vorkehrungen zum "Schutz Behinderter im Fall einer pandemiebedingten Triage" zu treffen.
Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen hatten eine dementsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht.
SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun zu diesem kontrovers diskutierten Thema einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt.
So soll laut Informationen des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus dem Entwurf hinsichtlich einer Triage-Situation hervorgehen:
"Bei knappen Kapazitäten während einer Pandemie soll es künftig rechtlich auch möglich sein, die intensivmedizinische Behandlung eines Menschen zugunsten eines Patienten oder einer Patientin mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen."
Diese Empfehlung einer "Ex-post-Triage" wird vom Koalitionspartner nun scharf kritisiert. Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, kommentierte:
"Mit diesem Gesetz kommt der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach.
Behinderte Menschen laufen nach wie vor Gefahr, aufgrund ihrer Behinderung von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen zu werden."
Die Ex-post-Triage ist dadurch gekennzeichnet, dass "bei einer nicht ausreichenden Anzahl intensivmedizinischer Beatmungsplätze ein Patient extubiert wird, um den freiwerdenden Platz einem anderen intensivpflichtigen Patienten zur Verfügung zu stellen".
Der überarbeitete Entwurf der Triage-Regelung sei "enttäuschend" und bleibe hinter dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück, so das RND in einem aktuellen Artikel.
Grundsätzlich darf nach der von Lauterbach erarbeiteten "Formulierungshilfe" für die Koalitionsfraktionen bei der "Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus" niemand aus "Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden", heißt es beim RND.
Die Ex-post-Triage soll nach dem Gesetzesvorschlag allerdings künftig nur dann zulässig sein, wenn "drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte oder Fachärztinnen die Entscheidung einvernehmlich treffen".
Wörtlich heißt es dazu in dem Entwurf:
"Bei bereits zugeteilten pandemiebedingt nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist eine Zuteilungsentscheidung (…) von drei mehrjährigen intensivmedizinisch erfahrenen praktizierenden (…) Fachärzten mit der Zusatzausbildung Intensivmedizin einvernehmlich zu treffen, die den Patienten (…) unabhängig voneinander begutachtet haben."
Rüffer sprach von einem "traurigen Höhepunkt" in der Triage-Diskussion und präzisierte ihre Kritik an Lauterbachs Plänen:
"Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet wird."
Laut Rüffer seien die beabsichtigten Pläne auch "juristisch hochumstritten", da die Ex-post-Triage "vermutlich als Totschlag zu werten wäre".
Die Entscheidungsregelung eines "Sechs-Augen-Prinzips", auf das sich Minister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) laut dem Entwurf geeinigt hätten, mache "einen solchen Tabubruch nicht besser", so die Behindertensprecherin der Grünen gegenüber dem RND.
Eine weitere Kritik an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wie auch an das Bundesministerium für Justiz (BMJ) lautet, dass von Anfang an Betroffene, also Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungen, an dem Prozess hätten beteiligt werden müssen.
Dem war nicht so.
Rüffer fordert daher:
"Es muss sichergestellt sein, dass das Parlament unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Recht und Ethik eine Regelung erarbeitet und beschließt, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und Menschen mit Behinderung ausreichend Schutz bietet."
"Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Behinderte bei Triage-Entscheidungen besser zu schützen, wird durch die Übertragung der Entscheidung an drei Privatpersonen keinesfalls erfüllt", erklärte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein, Prozessvertreter der neun Kläger vom Dezember 2021, zeigte sich laut dem Berliner Tagesspiegel "erschüttert" über die politische Umsetzung aus den Ministerien von Lauterbach und Justizminister Buschmann.
Die nun bekannt gewordenen Pläne seien "eine Karikatur des Schutzes vor Benachteiligung, um den es in der Verfassungsbeschwerde ging".
Zudem irritiere, dass der Entwurf demnach "auf recht eigenwillige Weise" regeln soll, dass bezugnehmend auf die bei den meisten Strafrechtlern verpönte "Ex-post-Triage"-Entscheidung künftig nur solche Juristen berufen werden, die "eine Minderheitenmeinung des Fachs vertreten und die Ex-Post-Triage für zulässig halten, heißt es im Artikel.
Die Autorin des Tagesspiegel konstatiert: "Weshalb sich der Gesundheitsminister, ein Professor der Medizin, einen juristisch umstrittenen Passus, der zudem mit dem ärztlichen Berufsethos bricht, in den eigenen Gesetzentwurf diktieren ließ, blieb gestern offen."
Das Sinnbild von Anstand, Moral und Empathie.
Solche Typen hat man früher auf dem Schulhof vermoppt
@Petra Steingen: Der Artikel ist veraltet und bezieht sich auf den ursprünglichen Entwurf.
Der Artikel ist vom 09.05.2022
Und ich finde, er zeigt wunderbar auf, was für Typen (Lauterbach /Mediziner! und Buschmann/Jurist!) da rumspringen.
Wie wär`s mit mehr Beatmungsgeräten?
Wir haben ja auch Millionen für Impfstoffe.
Aber das scheint in deren Gedankenwelt nicht vorzukommen
Beatmunsgeräte wurden doch auch genug eingekauft. Was fehlt ist das Personal. Letztens wurde hier ein guter Text veröfentlicht, der aufzeigte, weshalb invasive Beatmung vielen Patienten schadet (e).
Was fehlt sind gute Vorsorge- und "Erste-Hilfe"-Programme. Daran besteht hierzulande bei den Verantwortlichen aber anscheinend keinerlei Interesse. Dabei könnte man von anderen Ländern so viel lernen. Angeblich sind die Verantwortlichen doch soooooooooooo besorgt um jedes einzelne Leben? Aber außer Impfen und bei schwerem Verlauf Beatmen fällt denen nichts ein. Eine Schande ist das.
Sogar den Gesetzgebungsprozess mit seinem gesamten Apparat nutzt Lauterbach zu Propagandazwecken. Respekt ! Ein unsentimentales, rein taktisches Verhältnis zu den Institutionen des Rechtsstaats. 1933 soll man ja nicht sagen, nennen wir es also feindliche Übernahme der Demokratie.
@my nano: Was war 1933 vergleichbar mit diesem Gesetzgebungsverfahren??
Steht doch eigentlich schon da. 1933 legten die Nazi einen Schalter um, und dann war Faschismus, KZ, Holocaust. Nein, 1933 begannen sie die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen Schritt für Schritt umzugestalten, indem sie z.B. Gesetze änderten, die später zur Etablierung faschistisher Strukturen führten. Sie konnten beispielsweise SD, Gestapo, RSHA etc. nicht über Nacht einführen. Polizeigesetze mußten geändert werden, Bund-Länder-Beziehungen wurden geändert, Leute mußten aus Ämtern entfernt werden. Dazu wurden jede Menge Gesetze und Verordnungen erlassen. Teilweise in den alten übernommenen Gremien. Nur war das Ziel nun die Abschaffung dieser Gremien selbst. Juristen wie z.B. Heinz Best arbeiteten innerhalb des Justizsystems an der (erfolgreichen) Abschaffung des Rechtsstaates (nach 1945 auch noch weiter). Lauterbach arbeitet innerhalb eines demokratischen Beteiligugs-Systems unter Nutzung desselben an der Abschaffung desselben. Das Gesetzesvorhaben ist ein Teil davon. Ein Gesetz sollte eigentlich ein wichtiges gesellschaftliches Problem lösen. Dieses existiert im vorliegenden Fall nicht. Das Gesetzgebungsverfahren wird für andere Zwecke (Einführung einer neuen politischen Herrschaftsform als digitale Gesundheitsdiktatur) mißbraucht. Das ist die Parallele zu 1933.
@my nano: Da ist etwas dran, nur – Gesetzgebungsverfahren haben fast immer andere Ziele als der Name des Gesetzes nahelegt. Der Abbau demokratischer Rechte beginnt nicht mit Corona und Lauterbach, sondern hat eine lange Tradition in der BRD, die sicher auch damit zu tun hat, daß dieser Staat zu nicht unerheblichen Teilen von alten Nazis mit aufgebaut wurde.
Allerdings verfügen bürgerliche Staaten über ein großes Repertoire von Herrschaftsformen, zum Faschismus greifen sie, wie alle historischen Erfahrungen zeigen, dann, wenn ihre Macht anders nicht aufrechterhalten werden kann. Davon kann heute keine Rede sein, sie fahren sehr gut mit dem Anschein demokratischer Strukturen. Das Modell ist ziemlich angekratzt, deshalb ist die Gefahr faschistischer Entwicklungen durchaus vorhanden. Es wäre allerdings fatal, stets "Faschismus" zu rufen, wenn demokratische Rechte angetastet werden. Das war 2020 falsch und bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes, auch wenn diese Rufe damals schon laut wurden. Für mich ist der häufige Verweis auf 1933 eine Verharmlosung des Faschismus und zugleich eine gefährliche Geringschätzung noch vorhandener Möglichkeiten politischer Betätigung. Damit will ich nicht sagen, daß alles in Butter wäre. Wir müssen weiter wachsam bleiben.
Gute Frage.
Historiker ⚑ könnten schon jetzt mit Vergleichen beginnen. Die Gesetzgebung in allen EU-Staaten, auch unter Einbeziehung der Vorgaben von den politischen Kommissaren der EU und Begleiterscheinungen wie die Spaltung der Gesellschaft und Propaganda sollten erfasst, bewertet und mit der Zeit um 1933 verglichen werden. Verordnungen als Hebel zur Umgehung der Verfassungen und Parlamente wären sicherlich Indikatoren für ein ähnliches Vorgehen. Die Rolle von Führern (damals wie heute) könnte man leicht aufzeigen. Der Einfluss durch Konzerne als Machtinstrument und die Personen dahinter darf auf keinen Fall ignoriert werden. Auch Begriffe wie "Ermächtigung" und politische Ideologien als Vorwand würde ich betrachten. Schließlich dürfen Personen, deren Namen, Rollen und Netzwerke nicht fehlen.
@Peter Pan: Was Sie beschreiben, ist moderner Kapitalismus und hat nur insofern mit Faschismus zu tun, als dieser das auch in zugespitzter und terroristischer Form ist. Das Geschickte ist doch, daß man heute offiziell legal und parlamentarisch vorgeht. Das war noch bei der Machtübertragung an die Nazis durch die bürgerlichen Parteien in Deutschland so, aber dann nicht mehr erforderlich.
Ob man überhaupt die Verfassung per Verordnungen (!) legal außer Kraft setzen kann, mag ich als Naturwissenschaftler bezweifeln. Das wird Juristen vielleicht nicht beeindrucken, weil die über jeglichem Ansatz der Wahrheitsfindung erhaben sind, wie man ihn in den Naturwissenschaften findet. Man erkennt das sehr schön an den Urteilen. Während ich mir Sachverhalte immer wieder aus verschiedenen Perspektiven wiederholt anschaue, verkündet das Bundesverfassungsgericht, dass eine (1) Modellrechnung zur Rechtfertigung aller Maßnahmen der Regierung ausreicht. Selbst Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit gelten nichts mehr.
Mit dem Schwachsinn hält Lauterbach die Lüge von der angeblichen Überbelastung des Gesundheitswesens durch SARS-CoV‑2 aufrecht. Er terrorisiert die Bürger des Landes, von denen viele durch Aktionen wie diese Angst bekommen.
Genau das meinte ich. Er benutzt ein Gesetzgebungsverfahren zu Propagandazwecken. Er schafft eine Fiktion und läßt sie dadurch später Wirklichkeit werden. Das ist hier noch einmal genauer beschrieben:
https://www.blautopf.net/index.php/item/369-die-gesundheitsideologie-ist-ein-vorwand-fuer-eine-totalitaere-fuehrung?highlight=WyJiaWxoZXJhbiJd
Obwohl in der Tragweite natürlich wesentlich größer, funktionierten die Rassegesetze der Nazis vom prinzipiellen Mechanismus her genauso. Sie schufen eine Fiktion (die Rasse) und ließen sie dann Wirklichkeit werden (indem Leben und Tod davon abhingen und das gesellschaftliche Leben drum herum organisiert wurde).
Selbst nach Zusammenbruch des ganzen Systems wirkt das noch weiter (z.B. eugenische Hungermorde in Anstalten bis Ende der Vierziger, rechtliche Behandlung von Sinti und Roma in den folgenden Jahrzehnten etc.)
Rückschluss daraus:
Sobald die Triage quasi enttabuisiert und als "Sachzwang" in vielen Notlagen als alternativlos hingenommen würde, könnte KaLauer weiter an der Schraube zur Verknappung der Ressourcen, sprich der medizinischen Versorgung drehen.
Traut diesem Typen nicht! Der gibt nicht auf und wird es nun andersherum versuchen, zumal er ja nun weiß, dass sein Spießgeselle Froschmaul Buschmann bereit ist, mitzumachen.
In den Ausnahmefällen, die keine Rolle bei der Beurteilung in der Triage spielen dürfen, fehlt ein ganz wichtiger Punkt: IMPFSTATUS!!
Denn wie ich die linkskriminelle Denke kenne, wird es dann heißen: Ungeimpfte haben generell eine schlechtere Prognose als Geimpfte und müssen daher ihren Intensivplatz immer aufgeben!
So treibt man dann wieder ein paar mehr an die Nadel!
Denkt an meine Worte!
@Justin Theim: Wenn die Worte auch etwas wirr sind. Wenn ein SPD-Pharma-Lobbyist und ein FDP-Minister das weitermachen, was ein CDU-Pharma-Lobyyist gestartet hat, dann ist das "linkskriminell"? Abgesehen davon, daß "Froschmaul" nicht gerade ein Argument ist.