Lauterbach zieht Triage-Gesetzentwurf in bisheriger Form zurück

Das berich­tet am 9.5. spie​gel​.de:

»Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat streng gefass­te gesetz­li­che Kriterien für die soge­nann­te Triage in Aussicht gestellt, also für die Priorisierung von Patienten bei zu knap­pen Kapazitäten. Mit Blick auf einen Abbruch der Behandlung bei Patientinnen und Patienten mit gerin­ge­ren Überlebenschancen sag­te der SPD-Politiker am Montag, eine sol­che »Ex-Post-Triage« sei ethisch nicht vertretbar…

Zuvor hat­ten ver­schie­de­ne Medien über einen Entwurf des BMG berich­tet, in dem die »Ex-Post-Triage« vor­ge­se­hen war. Verschiedene Interessenverbände waren dar­auf­hin Sturm gelau­fen aus Angst vor einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Der Entwurf befin­det sich aller­dings der­zeit in der Ressortabstimmung und ist auf einem neu­en Stand, wie ein Sprecher des BMG mit­teil­te. Der Entwurf soll zeit­nah von den Ampelfraktionen als Gesetz in den Bundestag ein­ge­bracht werden…«

Siehe Pandemiebedingte Triage: Planen Lauterbach und Buschmann Legalisierung von Totschlag?

18 Antworten auf „Lauterbach zieht Triage-Gesetzentwurf in bisheriger Form zurück“

  1. Lauterbach legt Gesetzentwurf zur Triage vor – schar­fe Kritik vom grü­nen Koalitionspartner
    9 Mai 2022 

    Gesundheitsminister Lauterbach stößt mit sei­nem über­ar­bei­te­ten Gesetzesvorschlag zu künf­ti­gen pan­de­mie­be­ding­ten Triage-Regelungen bei den Grünen auf schar­fe Kritik.
    Die Pläne sei­en "juri­stisch hoch­um­strit­ten", da sie "ver­mut­lich als Totschlag" zu wer­ten sein könn­ten, so die behin­der­ten­po­li­ti­sche Sprecherin der Partei. 

    Das Bundesverfassungsgericht for­der­te im ver­gan­ge­nen Dezember den Deutschen Bundestag auf, "unver­züg­lich" Vorkehrungen zum "Schutz Behinderter im Fall einer pan­de­mie­be­ding­ten Triage" zu treffen.
    Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen hat­ten eine dem­entspre­chen­de Verfassungsbeschwerde eingereicht.
    SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun zu die­sem kon­tro­vers dis­ku­tier­ten Thema einen neu­en Gesetzesentwurf vorgelegt.
    So soll laut Informationen des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus dem Entwurf hin­sicht­lich einer Triage-Situation hervorgehen:

    "Bei knap­pen Kapazitäten wäh­rend einer Pandemie soll es künf­tig recht­lich auch mög­lich sein, die inten­siv­me­di­zi­ni­sche Behandlung eines Menschen zugun­sten eines Patienten oder einer Patientin mit einer höhe­ren Überlebenschance abzubrechen."

    Diese Empfehlung einer "Ex-post-Triage" wird vom Koalitionspartner nun scharf kri­ti­siert. Corinna Rüffer, behin­der­ten­po­li­ti­sche Sprecherin der Grünen, kommentierte:

    "Mit die­sem Gesetz kommt der Staat sei­ner beson­de­ren Schutzpflicht nicht nach.
    Behinderte Menschen lau­fen nach wie vor Gefahr, auf­grund ihrer Behinderung von einer inten­siv­me­di­zi­ni­schen Behandlung aus­ge­schlos­sen zu werden."

    Die Ex-post-Triage ist dadurch gekenn­zeich­net, dass "bei einer nicht aus­rei­chen­den Anzahl inten­siv­me­di­zi­ni­scher Beatmungsplätze ein Patient extu­biert wird, um den frei­wer­den­den Platz einem ande­ren inten­siv­pflich­ti­gen Patienten zur Verfügung zu stellen".

    Der über­ar­bei­te­te Entwurf der Triage-Regelung sei "ent­täu­schend" und blei­be hin­ter dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück, so das RND in einem aktu­el­len Artikel.
    Grundsätzlich darf nach der von Lauterbach erar­bei­te­ten "Formulierungshilfe" für die Koalitionsfraktionen bei der "Zuteilung von pan­de­mie­be­dingt nicht aus­rei­chen­den über­le­bens­wich­ti­gen, inten­siv­me­di­zi­ni­schen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus" nie­mand aus "Gründen der Rasse oder wegen der eth­ni­schen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexu­el­len Identität benach­tei­ligt wer­den", heißt es beim RND.

    Die Ex-post-Triage soll nach dem Gesetzesvorschlag aller­dings künf­tig nur dann zuläs­sig sein, wenn "drei inten­siv­me­di­zi­nisch erfah­re­ne Fachärzte oder Fachärztinnen die Entscheidung ein­ver­nehm­lich treffen".
    Wörtlich heißt es dazu in dem Entwurf:

    "Bei bereits zuge­teil­ten pan­de­mie­be­dingt nicht aus­rei­chend vor­han­de­nen über­le­bens­wich­ti­gen inten­siv­me­di­zi­ni­schen Behandlungskapazitäten ist eine Zuteilungsentscheidung (…) von drei mehr­jäh­ri­gen inten­siv­me­di­zi­nisch erfah­re­nen prak­ti­zie­ren­den (…) Fachärzten mit der Zusatzausbildung Intensivmedizin ein­ver­nehm­lich zu tref­fen, die den Patienten (…) unab­hän­gig von­ein­an­der begut­ach­tet haben."

    Rüffer sprach von einem "trau­ri­gen Höhepunkt" in der Triage-Diskussion und prä­zi­sier­te ihre Kritik an Lauterbachs Plänen:

    "Das hie­ße, Schwerkranke müss­ten im Krankenhaus per­ma­nent mit der Angst leben, dass die medi­zi­nisch not­wen­di­gen lebens­er­hal­ten­den Maßnahmen zugun­sten einer ande­ren Person been­det wird."

    Laut Rüffer sei­en die beab­sich­tig­ten Pläne auch "juri­stisch hoch­um­strit­ten", da die Ex-post-Triage "ver­mut­lich als Totschlag zu wer­ten wäre".
    Die Entscheidungsregelung eines "Sechs-Augen-Prinzips", auf das sich Minister Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) laut dem Entwurf geei­nigt hät­ten, mache "einen sol­chen Tabubruch nicht bes­ser", so die Behindertensprecherin der Grünen gegen­über dem RND.
    Eine wei­te­re Kritik an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wie auch an das Bundesministerium für Justiz (BMJ) lau­tet, dass von Anfang an Betroffene, also Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungen, an dem Prozess hät­ten betei­ligt wer­den müssen.
    Dem war nicht so.
    Rüffer for­dert daher:

    "Es muss sicher­ge­stellt sein, dass das Parlament unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Recht und Ethik eine Regelung erar­bei­tet und beschließt, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und Menschen mit Behinderung aus­rei­chend Schutz bietet."

    "Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Behinderte bei Triage-Entscheidungen bes­ser zu schüt­zen, wird durch die Übertragung der Entscheidung an drei Privatpersonen kei­nes­falls erfüllt", erklär­te der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gegen­über der Nachrichtenagentur AFP.

    Der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein, Prozessvertreter der neun Kläger vom Dezember 2021, zeig­te sich laut dem Berliner Tagesspiegel "erschüt­tert" über die poli­ti­sche Umsetzung aus den Ministerien von Lauterbach und Justizminister Buschmann.
    Die nun bekannt gewor­de­nen Pläne sei­en "eine Karikatur des Schutzes vor Benachteiligung, um den es in der Verfassungsbeschwerde ging".
    Zudem irri­tie­re, dass der Entwurf dem­nach "auf recht eigen­wil­li­ge Weise" regeln soll, dass bezug­neh­mend auf die bei den mei­sten Strafrechtlern ver­pön­te "Ex-post-Triage"-Entscheidung künf­tig nur sol­che Juristen beru­fen wer­den, die "eine Minderheitenmeinung des Fachs ver­tre­ten und die Ex-Post-Triage für zuläs­sig hal­ten, heißt es im Artikel. 

    Die Autorin des Tagesspiegel kon­sta­tiert: "Weshalb sich der Gesundheitsminister, ein Professor der Medizin, einen juri­stisch umstrit­te­nen Passus, der zudem mit dem ärzt­li­chen Berufsethos bricht, in den eige­nen Gesetzentwurf dik­tie­ren ließ, blieb gestern offen."

    Das Sinnbild von Anstand, Moral und Empathie.

    Solche Typen hat man frü­her auf dem Schulhof vermoppt

      1. Der Artikel ist vom 09.05.2022
        Und ich fin­de, er zeigt wun­der­bar auf, was für Typen (Lauterbach /Mediziner! und Buschmann/Jurist!) da rumspringen.

        Wie wär`s mit mehr Beatmungsgeräten?

        Wir haben ja auch Millionen für Impfstoffe.

        Aber das scheint in deren Gedankenwelt nicht vorzukommen

        1. Beatmunsgeräte wur­den doch auch genug ein­ge­kauft. Was fehlt ist das Personal. Letztens wur­de hier ein guter Text ver­öfent­licht, der auf­zeig­te, wes­halb inva­si­ve Beatmung vie­len Patienten scha­det (e).

          Was fehlt sind gute Vorsorge- und "Erste-Hilfe"-Programme. Daran besteht hier­zu­lan­de bei den Verantwortlichen aber anschei­nend kei­ner­lei Interesse. Dabei könn­te man von ande­ren Ländern so viel ler­nen. Angeblich sind die Verantwortlichen doch soooooooooooo besorgt um jedes ein­zel­ne Leben? Aber außer Impfen und bei schwe­rem Verlauf Beatmen fällt denen nichts ein. Eine Schande ist das.

  2. Sogar den Gesetzgebungsprozess mit sei­nem gesam­ten Apparat nutzt Lauterbach zu Propagandazwecken. Respekt ! Ein unsen­ti­men­ta­les, rein tak­ti­sches Verhältnis zu den Institutionen des Rechtsstaats. 1933 soll man ja nicht sagen, nen­nen wir es also feind­li­che Übernahme der Demokratie.

      1. Steht doch eigent­lich schon da. 1933 leg­ten die Nazi einen Schalter um, und dann war Faschismus, KZ, Holocaust. Nein, 1933 began­nen sie die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen Schritt für Schritt umzu­ge­stal­ten, indem sie z.B. Gesetze änder­ten, die spä­ter zur Etablierung faschi­stis­her Strukturen führ­ten. Sie konn­ten bei­spiels­wei­se SD, Gestapo, RSHA etc. nicht über Nacht ein­füh­ren. Polizeigesetze muß­ten geän­dert wer­den, Bund-Länder-Beziehungen wur­den geän­dert, Leute muß­ten aus Ämtern ent­fernt wer­den. Dazu wur­den jede Menge Gesetze und Verordnungen erlas­sen. Teilweise in den alten über­nom­me­nen Gremien. Nur war das Ziel nun die Abschaffung die­ser Gremien selbst. Juristen wie z.B. Heinz Best arbei­te­ten inner­halb des Justizsystems an der (erfolg­rei­chen) Abschaffung des Rechtsstaates (nach 1945 auch noch wei­ter). Lauterbach arbei­tet inner­halb eines demo­kra­ti­schen Beteiligugs-Systems unter Nutzung des­sel­ben an der Abschaffung des­sel­ben. Das Gesetzesvorhaben ist ein Teil davon. Ein Gesetz soll­te eigent­lich ein wich­ti­ges gesell­schaft­li­ches Problem lösen. Dieses exi­stiert im vor­lie­gen­den Fall nicht. Das Gesetzgebungsverfahren wird für ande­re Zwecke (Einführung einer neu­en poli­ti­schen Herrschaftsform als digi­ta­le Gesundheitsdiktatur) miß­braucht. Das ist die Parallele zu 1933.

        1. @my nano: Da ist etwas dran, nur – Gesetzgebungsverfahren haben fast immer ande­re Ziele als der Name des Gesetzes nahe­legt. Der Abbau demo­kra­ti­scher Rechte beginnt nicht mit Corona und Lauterbach, son­dern hat eine lan­ge Tradition in der BRD, die sicher auch damit zu tun hat, daß die­ser Staat zu nicht uner­heb­li­chen Teilen von alten Nazis mit auf­ge­baut wurde. 

          Allerdings ver­fü­gen bür­ger­li­che Staaten über ein gro­ßes Repertoire von Herrschaftsformen, zum Faschismus grei­fen sie, wie alle histo­ri­schen Erfahrungen zei­gen, dann, wenn ihre Macht anders nicht auf­recht­erhal­ten wer­den kann. Davon kann heu­te kei­ne Rede sein, sie fah­ren sehr gut mit dem Anschein demo­kra­ti­scher Strukturen. Das Modell ist ziem­lich ange­kratzt, des­halb ist die Gefahr faschi­sti­scher Entwicklungen durch­aus vor­han­den. Es wäre aller­dings fatal, stets "Faschismus" zu rufen, wenn demo­kra­ti­sche Rechte ange­ta­stet wer­den. Das war 2020 falsch und bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes, auch wenn die­se Rufe damals schon laut wur­den. Für mich ist der häu­fi­ge Verweis auf 1933 eine Verharmlosung des Faschismus und zugleich eine gefähr­li­che Geringschätzung noch vor­han­de­ner Möglichkeiten poli­ti­scher Betätigung. Damit will ich nicht sagen, daß alles in Butter wäre. Wir müs­sen wei­ter wach­sam bleiben.

      2. Gute Frage.

        Historiker ⚑ könn­ten schon jetzt mit Vergleichen begin­nen. Die Gesetzgebung in allen EU-Staaten, auch unter Einbeziehung der Vorgaben von den poli­ti­schen Kommissaren der EU und Begleiterscheinungen wie die Spaltung der Gesellschaft und Propaganda soll­ten erfasst, bewer­tet und mit der Zeit um 1933 ver­gli­chen wer­den. Verordnungen als Hebel zur Umgehung der Verfassungen und Parlamente wären sicher­lich Indikatoren für ein ähn­li­ches Vorgehen. Die Rolle von Führern (damals wie heu­te) könn­te man leicht auf­zei­gen. Der Einfluss durch Konzerne als Machtinstrument und die Personen dahin­ter darf auf kei­nen Fall igno­riert wer­den. Auch Begriffe wie "Ermächtigung" und poli­ti­sche Ideologien als Vorwand wür­de ich betrach­ten. Schließlich dür­fen Personen, deren Namen, Rollen und Netzwerke nicht fehlen.

        1. @Peter Pan: Was Sie beschrei­ben, ist moder­ner Kapitalismus und hat nur inso­fern mit Faschismus zu tun, als die­ser das auch in zuge­spitz­ter und ter­ro­ri­sti­scher Form ist. Das Geschickte ist doch, daß man heu­te offi­zi­ell legal und par­la­men­ta­risch vor­geht. Das war noch bei der Machtübertragung an die Nazis durch die bür­ger­li­chen Parteien in Deutschland so, aber dann nicht mehr erforderlich.

          1. Ob man über­haupt die Verfassung per Verordnungen (!) legal außer Kraft set­zen kann, mag ich als Naturwissenschaftler bezwei­feln. Das wird Juristen viel­leicht nicht beein­drucken, weil die über jeg­li­chem Ansatz der Wahrheitsfindung erha­ben sind, wie man ihn in den Naturwissenschaften fin­det. Man erkennt das sehr schön an den Urteilen. Während ich mir Sachverhalte immer wie­der aus ver­schie­de­nen Perspektiven wie­der­holt anschaue, ver­kün­det das Bundesverfassungsgericht, dass eine (1) Modellrechnung zur Rechtfertigung aller Maßnahmen der Regierung aus­reicht. Selbst Grundrechte wie die kör­per­li­che Unversehrtheit gel­ten nichts mehr.

  3. Mit dem Schwachsinn hält Lauterbach die Lüge von der angeb­li­chen Überbelastung des Gesundheitswesens durch SARS-CoV‑2 auf­recht. Er ter­ro­ri­siert die Bürger des Landes, von denen vie­le durch Aktionen wie die­se Angst bekommen.

    1. Genau das mein­te ich. Er benutzt ein Gesetzgebungsverfahren zu Propagandazwecken. Er schafft eine Fiktion und läßt sie dadurch spä­ter Wirklichkeit wer­den. Das ist hier noch ein­mal genau­er beschrieben:

      https://​www​.blau​topf​.net/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​/​i​t​e​m​/​3​6​9​-​d​i​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​i​d​e​o​l​o​g​i​e​-​i​s​t​-​e​i​n​-​v​o​r​w​a​n​d​-​f​u​e​r​-​e​i​n​e​-​t​o​t​a​l​i​t​a​e​r​e​-​f​u​e​h​r​u​n​g​?​h​i​g​h​l​i​g​h​t​=​W​y​J​i​a​W​x​o​Z​X​J​h​b​iJd

      Obwohl in der Tragweite natür­lich wesent­lich grö­ßer, funk­tio­nier­ten die Rassegesetze der Nazis vom prin­zi­pi­el­len Mechanismus her genau­so. Sie schu­fen eine Fiktion (die Rasse) und lie­ßen sie dann Wirklichkeit wer­den (indem Leben und Tod davon abhin­gen und das gesell­schaft­li­che Leben drum her­um orga­ni­siert wurde).
      Selbst nach Zusammenbruch des gan­zen Systems wirkt das noch wei­ter (z.B. euge­ni­sche Hungermorde in Anstalten bis Ende der Vierziger, recht­li­che Behandlung von Sinti und Roma in den fol­gen­den Jahrzehnten etc.)

  4. Rückschluss dar­aus:
    Sobald die Triage qua­si ent­ta­bui­siert und als "Sachzwang" in vie­len Notlagen als alter­na­tiv­los hin­ge­nom­men wür­de, könn­te KaLauer wei­ter an der Schraube zur Verknappung der Ressourcen, sprich der medi­zi­ni­schen Versorgung drehen.

  5. Traut die­sem Typen nicht! Der gibt nicht auf und wird es nun anders­her­um ver­su­chen, zumal er ja nun weiß, dass sein Spießgeselle Froschmaul Buschmann bereit ist, mitzumachen.
    In den Ausnahmefällen, die kei­ne Rolle bei der Beurteilung in der Triage spie­len dür­fen, fehlt ein ganz wich­ti­ger Punkt: IMPFSTATUS!! 

    Denn wie ich die links­kri­mi­nel­le Denke ken­ne, wird es dann hei­ßen: Ungeimpfte haben gene­rell eine schlech­te­re Prognose als Geimpfte und müs­sen daher ihren Intensivplatz immer aufgeben!

    So treibt man dann wie­der ein paar mehr an die Nadel!

    Denkt an mei­ne Worte!

    1. @Justin Theim: Wenn die Worte auch etwas wirr sind. Wenn ein SPD-Pharma-Lobbyist und ein FDP-Minister das wei­ter­ma­chen, was ein CDU-Pharma-Lobyyist gestar­tet hat, dann ist das "links­kri­mi­nell"? Abgesehen davon, daß "Froschmaul" nicht gera­de ein Argument ist.

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