Leichen sind Geschäftsgeheimnis

In Uniklinikum München kün­digt Mitarbeiterin wegen kri­ti­schen Videos wur­de das Video gezeigt, über das bild​.de am 3.12. berich­tet. Dort wird ein Arbeitsrechtler so zitiert:

»Die frist­lo­se Kündigung ist laut des Arbeitsrechtlers Thomas Etzel juri­stisch in Ordnung. „Das Drehen am Arbeitsplatz in der Einrichtung, die vom Freistaat betrie­ben wird, und das Verbreiten von Geschäftsgeheimnissen – Anzahl der Leichen und Todesursache – stellt eine erheb­li­che Pflichtverletzung dar.“ 

Die öffent­li­che, teil­wei­se sehr emo­tio­na­le, Kritik an der Coronapolitik des Freistaates – ihrem Arbeitgeber also – wie­ge schwer. „Das Veröffentlichen betriebs­in­ter­ner Bereiche und Geheimnisse ver­schärft ihre Situation arbeits­recht­lich. Das ist eine erheb­li­che Verletzung des Vertrauensbereiches.“ Natürlich kön­ne sie gegen die Kündigung kla­gen. „Das wird aber schwer. Sie hat es herausgefordert."«

Politische Kündigungen wer­den stets for­mal anders begrün­det. Man erin­ne­re sich an die Kassiererin, der man als Gewerkschaftsaktivistin den Garaus machen woll­te wegen eines Pfandbons. Es gibt gan­ze Kanzleien, die sich mit der "Kündigung Unkündbarer" beschäf­ti­gen. Ich hat­te selbst fast drei Jahre lang das Vergnügen, mich gegen sol­che AnwältInnen weh­ren zu müs­sen. Mein Arbeitgeber hat­te einen Vorwand gesucht, um mich als unkünd­ba­ren Betriebsrat loszuwerden.

Daß es um Politik geht, sagt der Jurist ganz unver­blümt. "Kritik an der Coronapolitik des Freistaates" darf es nicht geben.

9 Antworten auf „Leichen sind Geschäftsgeheimnis“

  1. Diese Aussage des Arbeitsrechtlers ist m.M.n. recht­lich unhaltbar.
    Schließlich wur­den weder die Namen der toten Menschen genannt, noch deren Diagnosen. Es wur­de ins Verhältnis gesetzt, wer von den toten Menschen an oder mit dem Fake-"C" und wer sonst noch auf ande­re Weise gestor­ben war.
    Es wur­den weder die Namen der toten Menschen genannt, noch die Kühkammern mit den toten Menschen geöffnet.

  2. Wie ist dann das Drehen auf Intensivstationen und Darstellen von nack­ten und nicht ganz schlan­ken ver­ka­bel­ten Körpern bedau­erns­wer­ter und dazu noch hilf­lo­ser Patienten zu bewer­ten? Solche Filmchen wer­den in regel­mä­ßi­gen Abständen in den Nachrichten der „noch amtie­ren­den“ Medien gezeigt, um nur ja die Panik hoch­zu­hal­ten. Wird damit gegen nichts ver­sto­ßen? Ich emp­fin­de dies immer als sehr würdelos.

    1. der Hauptgrund war­um, ich nicht mehr fern sehe für Nach richten.
      Bilder mani­pu­lie­ren. viel mehr, als gele­se­nes oder Gehörtes.
      Dazu kommt noch Musik, dra­ma­ti­sche Tonlage… das geht auch im Radio,
      das mich zuvor oft beglei­tet hat durch stil­le Tage,
      Stille muss man auch aus­hal­ten kön­nen, irgend­wann wer­de ich das auch noch ler­nen ohne zu lei­den und mich womög­lich viel bes­ser füh­len . hof­fe ich.

  3. Das ist juri­stisch seit Jahrzehnten der Stand der Rechtssprechung. Das geht sogar so weit dass der Staat (die Rechtspflege) kri­mi­nel­le Handlungen, bei­spiels­wei­se schwe­re Gewaltdelikte zum Nachteil des Arbeitnehmers kei­ner Strafverfolgung unter­zieht und kei­ner­lei Beweiserhebung durch­führt, ein­ge­brach­te Beweismittel sogar ablehnt und mit Strafverfolgung hin­sicht­lich Fälschung der­sel­ben dro­hen lässt. Das ist defi­ni­tiv kein Scherz. Auch wenn das noch nicht die Regel sein soll­te, es ist die Realität. Wenn das bis Mitte der Neunziger Ausnahmefälle gewe­sen sein mögen, so glau­be ich das Heute schon lan­ge nicht mehr. Wenn RA Füllmich davon spricht dass das Rechtswesen in Deutschland nichts mehr ist als ein "rau­chen­der Trümmerhaufen" so kann ich das nur per­sön­lich genau so bestä­ti­gen. Es wun­dert mich hier manch­mal, bei allem Pessimismus, wie "blau­äu­gig" man­che Leute immer noch sind.
    Wer z.B. der Pflegekraft zuge­hört hat, wird ver­stan­den haben dass sie kei­ne Alternative gese­hen hat.
    Ich habe es hier schon­mal erwähnt. Die Gesundheitsbranche will die Festverträge auf­ge­löst sehen – sonst nichts. Das Ziel eines Unternehmens ist das posi­ti­ve Betriebsergebnis. Ist das so schwer zu verstehen?
    Die Gerichte über­neh­men z.T. die PR-Slogans der Unternehmen 1:1 um Urteilsbegründungen und der­glei­chen auf­zu­set­zen. Zum Beispiel "Fachkräftemangel" und Anderes. Leute, wacht end­lich mal auf!

    1. nach­ge­reicht:

      Habe gera­de das Gefühl in mei­nem Thema zu sein. Nun denn.

      Die Frau um die es da die­ser Tage ging, impo­nier­te mir weil sie nicht war­te­te bis sie nur noch ein Häufchen Elend ist, son­dern zwar etwas ver­früht, dafür aber mit einem gewal­ti­gen "Bums" die Tür zu den Kriminellen zuge­schla­gen hat. Es wäre anders ver­mut­lich genau so gekommen.

      Nochmal zurück zum Arbeitsverhältnis, weil da fehlt noch was sehr wich­ti­ges. Auch eine erfolg­rei­che Beweisaufnahme, die sogar zu einem Urteil zu Gunsten des Arbeitnehmers führt, stellt einen Kündigungsgrund dar.
      Derzeit fin­det die Rechtsprechung aller­dings nicht zu Gunsten der Arbeitnehmer statt. Corona ist ledig­lich die gesell­schaft­li­che Verbreiterung eines Problemes, dass ich per­sön­lich seit 2000 als gra­vie­rend wahr­neh­me und ausser­or­dent­lich hart erfah­ren muss­te. Eingangs sprach man vom "Neoliberalismus", was es defi­nitv nicht mehr ist.
      Soweit wür­de ich gehen zu behaup­ten froh sein zu kön­nen noch am Leben zu sein, wenn auch ausser­or­dent­lich stark geschä­digt. Mein Rat ist, war­tet nicht ab, denn es trifft einen nach dem Anderen – und meist Alleine! Dahinter ste­hen Programme. Und nicht in der "Theorie". Das ist Quatsch. In der Realität!

Schreibe einen Kommentar zu taspie Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert