Lockerungs-Wirrwarr auch in NRW: Läden auf/zu mit/ohne Test

»… Die ab Freitag gel­ten­de aktua­li­sier­te Corona-Schutzverordnung wird drei Stufen von Inzidenzwerten ent­hal­ten, die unter­schied­li­che Öffnungsschritte für die Kommunen vor­se­hen: Stufe 1 bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerech­net auf 100.000 Einwohner bin­nen sie­ben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100. Für eini­ge Angebote mit über­re­gio­na­lem Einzugsbereich – etwa Freizeitparks – kommt es auch auf die lan­des­wei­te Inzidenz an. Für beson­ders infek­ti­ons­ge­fähr­de­te Veranstaltungen ist zudem ein frü­hest­mög­li­ches Öffnungsdatum vor­ge­schrie­ben: Ab 1. September dür­fen Clubs und Diskotheken wie­der mit einem geneh­mig­ten Konzept öff­nen, wenn die Inzidenz lan­des­weit unter 35 liegt.

In Kommunen mit einer sta­bi­len Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wird Einkaufen im gesam­ten Einzelhandel ohne vor­he­ri­gen nega­ti­ven Corona-Test wie­der mög­lich. Voraussetzung ist, dass der Wert in den jewei­li­gen Gebieten fünf Werktage unter 100 liegt. Ab dem über­näch­sten Tag kann dann die Öffnung grei­fen. Umgekehrt gilt: Wenn ein Kreis oder eine Stadt drei Tage über einem Grenzwert liegt, gilt ab dem über­näch­sten Tag wie­der die höhe­re Stufe.

Bei Stufe 3 bleibt es bei Außengastronomie mit Tests. In Stufe 2 gilt: außen ohne Test, drin­nen mit. Bereits bei einer Inzidenz von sta­bil unter 100 gilt laut Gesundheitsministerium ab Freitag außen 1,50 Meter Abstand zwi­schen den Tischen; bei einer Inzidenz unter 50 auch innen 1,50 Meter Abstand.

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der jewei­li­gen Kommune sta­bil unter 50, darf wie­der in Fitnessstudios trai­niert wer­den. Auch alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dür­fen dann mit Test und Personenbegrenzung wie­der öff­nen. Wenn die lan­des­wei­te Inzidenz unter 50 sinkt, dür­fen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wie­der öffnen.

Im Kulturbereich sind Veranstaltungen drau­ßen bei einer Inzidenz in den jewei­li­gen Kreisen und kreis­frei­en Städten zwi­schen 100 und 50 mit bis zu 500 Personen erlaubt. Zu Konzerten, Theater, Oper und auch in Kinos kön­nen bis zu 250 Personen mit nega­ti­vem Testergebnis zuge­las­sen wer­den. Sinkt die Inzidenz unter 50, dann sind bis zu 500 Personen erlaubt…«
rp​-online​.de (28.5.)

So geht es mun­ter weiter.

7 Antworten auf „Lockerungs-Wirrwarr auch in NRW: Läden auf/zu mit/ohne Test“

  1. Mal davon abge­se­hen, dass die gesam­te neue NRW-Corona-Sch***-VO für den Allerwertesten ist: Konzerte kön­nen noch nicht mal im Freien sicher geplant wer­den und selbst da besteht Testpflicht.
    Als Veranstalter wer­de ich letz­te­re ent­we­der nicht umset­zen, oder die Konzerte gar nicht durch­füh­ren. Wieder ein­mal wird es der Kulturbranche extra schwer gemacht, ist halt nicht systemrelevant.

    1. @Georg: Die Kulturbranche könn­te zur Abwechslung auch mal krea­tiv dage­gen pro­te­stie­ren, anstatt Abweichler aus­zu­gren­zen, die sich nicht mit Auftritten vor Testzenten begnü­gen in der Hoffnung, dass die Politik viel­leicht im Jahr 2023 ver­nünf­ti­ge Rahmenbedingungen schafft, die Veranstaltungen plan­bar machen.

  2. Warum mer­ken eigent­lich nur weni­ge, dass die­se Verordnung auch kei­ne wesent­li­chen Erleichterungen bringt?

    Bei einer Inzidenz unter "35" ist Schluss! Weitere Maßnahmen, wenn zum Beispiel wie im letz­ten Sommer die Inzidenz unter "10" fällt, sind dort gar nicht mehr vor­ge­se­hen. Und man plant die hier ent­hal­te­nen Maßnahmen bereits bis in den Herbst, also an die Bundestagswahlen her­an. Heißt im Klartext, man wird alles dar­an set­zen, die Inzidenz mit der dro­hen­den vier­ten "Urlaubs- oder Sommer"-Welle hoch­zu­hal­ten. Auf das alles so blei­be, wie es ist.

    Es wird wie­der vie­le geben, die sich über sol­che "Erleichterungen" freu­en und dabei in Wirklichkeit nach Strich und Faden nur wei­ter­hin ver­arscht und vor­ge­führt wer­den. Und die­se Idioten wer­den zum Dank dafür dann auch noch die Regierungsidioten wiederwählen.

  3. Kann man die­se hirn­ris­si­gen Verordnungen nicht noch etwas kom­pli­zier­ter gestal­ten. Je kom­pli­zier­ter, desto weni­ger wird auch dein Freund und Helfer die­sen Schwachsinn ver­ste­hen. Zum Beispiel könn­te man auch noch neben den Inzidenzen die Windstärke zu einem wich­ti­gen Kriterium machen. Und das alles vom Wochentag abhän­gig machen. Also Inzidenz unter 100 bei star­kem Wind ist Außengastronomie erlaubt, aber aber nur Montags und Donnerstags. Es sei denn, es han­delt sichg um Feiertage. Dann ist die Mondphase aus­schlag­ge­bend. Bei abneh­men­den Mond könn­ten Öffnungsperspektiven bestehen.

  4. Nach der alten CoronaSchVO wäre in NRW in Kreisen oder Städten mit sta­bi­ler "Inzidenz" unter 50 so man­ches mög­lich gewe­sen: z.B. Kontaktsport (dazu zählt auch Tanzen) unter frei­em Himmel ohne Personenbegrenzung, ohne Testnachweis, ohne Namenslisten. Am 21. Mai kam Münster als wohl erste Stadt in NRW in den Genuss der U50-Lockerungen. Da hät­te man sich doch glatt mal drau­ßen mit net­ten Menschen zum Tanz(sport) tref­fen kön­nen. Aber nur eine Woche lang, denn seit dem 28. Mai gilt die neue VO. Pünktlich zu den sin­ken­den "Infektionszahlen" heißt es nun selbst bei "Inzidenz" unter 35 Personenbegrenzung, Test- und Dokumentationspflicht. Das Wirrwar der neu­en VO soll ganz offen­sicht­lich vor allem ver­schlei­ern, dass die Lockerungen kei­ne sind, son­dern im Gegenteil Verschärfungen und die so inbrün­stig gepre­dig­ten "Inzidenzen" nichts wei­ter als eine Möhre, die man uns Eseln bestän­dig vor die Nase hal­ten kann.

  5. Man merkt auch hier wie­der, Einkaufen ist viel unge­fähr­li­cher als Trainieren oder Saunieren.

    Knast ist eben doch noch viel zu gut für die­se Verbrecherbande.

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