Vor wenigen Tagen hat der Bundestag nach gewissenhafter Beratung im Schweinsgalopp Änderungen des Infektionsschutzgesetzes durchgepeitscht. Unisono haben die Bundesländer gequengelt, das Gesetz aber durchgewunken. Nun merken sie, daß es Murks ist und vor allem ihre Allmacht nicht mehr vollständig abdeckt. Am 25.3. ist auf swr.de zu lesen:
»AUCH BW-MINISTER LUCHA BETEILIGT
Fünf Gesundheitsminister fordern Verlängerung der Corona-Übergangsregeln
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) will vom Bund mehr Zeit, um Corona-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen aufrechtzuerhalten. Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und dem Saarland sprach sich Lucha für eine längere Übergangsfrist des neuen Infektionsschutzgesetzes von mindestens vier Wochen aus.
"Das ermöglicht den Ländern, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig sind", sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur…
"Die Fallzahlen sind bundesweit so hoch wie noch nie und das Gesundheitswesen weiterhin stark belastet", so NRW-Gesundheitsminister Laumann. Der Bund müsse das Infektionsschutzgesetz nachbessern. "Auf der aktuellen Rechtsgrundlage können wir Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht schnell genug und rechtssicher umsetzen", so der NRW-Minister…«
Siehe dazu Lucha: Coronavirus wie das Grippevirus einstufen.
Ich mag Mannes Humor, ohne ihn (den Witz und Manne) verstanden zu haben! Einige nennen ihn wohl schon 'Panne-Manne' – das würde mir aber nie in den Sinn kommen. Panne-Manne ‑tze…
Wenn die Landesparlamente nicht mitspielen wollen (Scheiß Demokratie!) rennt man eben zum Bund und bettelt dort um Verlängerung der "Übergangsregelung". Hauptsache, man muss sein Spielzeug (=Folterwerkzeug) nicht aus der Hand geben und kann die Leute weiter knechten.
Ich lese das nicht mehr, aber was soll "der Bund" da "nachbessern" können?
@FS: Der Bund soll die Übergangsfrist verlängern, damit man bockige Landesparlamente nicht um Erlaubnis fragen muss, um die Maßnahmen über den 2. April hinaus zu verlängern. Denn für die Festlegung eines Hotspots braucht es eben die Zustimmung des Landtags. In anderen Bundesländern wie Sachsen wollte der aber dabei nicht mitspielen.
@ King Nothing
Danke für die Antwort. Meine Frage zielte darauf, dass das "der Bund" doch auch nur in Gestalt des Parlaments machen könnte. Oder ist das Gesetz wieder so lupenrein rechtsstaatlich formuliert, dass das Bundesregime die "Übergangsfristen" nach Gusto verlängern kann? Wenn ja, in welchen Verantwortungsbreich fiele das?
Übrigens wäre der Unterschied zwischen einer Verlängerung der "Übergangsfrist" und der Geltung der gesetzlichen Regelung noch ein anderer. Denn ein Hotspot kann dem Gesetz zufolge nur ein Stadtteil, eine Stadt oder ein Landkreis sein. Kein Landesparlament kann ein ganzes Land unter die jetzt gültigen Faschoregeln stellen. Nur in den ausgewiesenen "Hotspots" wäre das möglich, vorausgesetzt, die Landesparlamente fassen die Beschlüsse. Oder ist auch das wieder so lupenreich rechtsstaatlich formuliert, dass alles möglich bleibt – und noch mehr?
@FS: Sie haben Recht. Zur Verlängerung der „Übergangsfrist“ müsste man erneut das IfSG ändern. Das geht nur mit Zustimmung des Bundestages. Der scheint da aber williger zu sein als einige Landesparlamente. Trotzdem dürfte das auch rein zeitlich nun unrealistisch knapp werden.
In Bezug auf die Hotspot Regel ist im Gesetz von einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ die Rede. Ob das ein ganzes Bundesland sein kann, ist strittig. Mecklenburg-Vorpommern wird es aber trotzdem wagen und das ganze Bundesland zum Hotspot erklären.
SPD, Linke und Grüne machen ganz MV zum Corona-Hotspot
https://www.corodok.de/spd-linke-gruene/