corodok ist seit dem 1.4.23 Geschichte. (Nicht ganz)
Siehe auch von Illa: Artur, Thomas und icke.
Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
Zitate aus dem Internet haben als Abrufdatum das des Beitrags.
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Es ist schon lange so, aber ganz bestimmt ab Merkel als Kanzlerin.
Politiker werden nicht nach Fähigkeiten, sondern nach Erpressbarkeit installiert. Darauf können sich die Verbrecher-Marionetten ganz sicher verlassen. Je mehr Betrug und Lüge, desto höher der Posten. Siehe Lauterbach und Konsorten.
“mоdRNA, incorrectly named mRNA, harms or kills. There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime.”
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Gutachten zur Impfpflicht
03.12.2021—Baden-Württemberg
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich schon früh für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen und damit eine Debatte angestoßen. Die Ausgestaltung einer allgemeinen Impfplicht gegen COVID 19 wirft einige rechtliche Fragen auf. Das Staatsministerium hat daher ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage der Zulässigkeit und den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 in Auftrag gegeben.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig eingeführt werden kann. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hierfür beim Bund.
Gutachterliche Stellungnahme zu Zulässigkeit und Möglichkeiten der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 – Korrigierte Fassung vom 12. Dezember 2021 (Seite 67) (PDF)
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/gutachten-zur-impfpflicht
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OPPENLÄNDER
Rechtsanwälte
oppenlaender.de
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[ 12.12.2021 · Korrigierte Fassung vom 12. Dezember 2021 · Gutachten ]
Oppenländer Rechtsanwälte · Ge/ig 002520–21· 2810174v2 ·
Gutachterliche Stellungnahme zu Zulässigkeit und Möglichkeiten der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg
Ausgangssituation
Bei unserer Prüfung sind wir von folgender Ausgangssituation ausgegangen:
I. Entwicklung der Impfkampagne in Deutschland Frühzeitig nach dem weltweiten Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 war klar, dass die Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus der entscheidende Faktor („game changer“1) für eine nachhaltige Eindämmung der Pandemie sein wird. Umso höher ist es zu bewerten, dass es gelungen ist, innerhalb weniger Monate weltweit sichere und wirksame Impfstoffe gegen COVID-19 zu entwickeln und dass nach Durchlaufen eines umfassenden Zulassungsverfahrens gleich mehrere Impfstoffe für den Einsatz in der Europäischen Union (bedingt) zugelassen werden konnten. Seit dem offiziellen Impfstart in Deutschland am 27.12.2020 können sich alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos gegen eine COVID-19-Erkrankung impfen lassen.
Hierzu stehen derzeit vier COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung:
— Comirnaty (BioNTech Manufacturing GmbH), zugelassen am 21.12.2020 (EU/1/20/1528)
— Spikevax (Moderna Biotech Spain, S.L.), zugelassen am 06.01.2021 (EU/1/20/1507)
— Vaxzevria (AstraZeneca AB, Schweden), zugelassen am 29.01.2021 (EU/1/21/1529) und
— Janssen (Janssen-Cilag International NV), zugelassen am 11.03.2021 (EU/1/20/1525)
(…)
Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19
1. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 lässt sich mit höherrangigem Recht in Einklang bringen. Mit einer allgemeinen Impfpflicht sind Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte der Regelungsadressaten verbunden, insbesondere Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Religionsfreiheit) und ggf. Art. 6 Abs. 2 GG (Elternrecht). Diese Eingriffe lassen sich jedoch verfassungsrechtlich rechtfertigen.
2. Mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht verfolgt der Normgeber das legitime Ziel, die Gesundheit und das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger durch das Hinwirken auf eine hinreichende Grundimmunisierung der Bevölkerung zu schützen. Der Staat kommt damit seinen ihm aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erwachsenden Schutzpflichten nach. Daneben verfolgt der Normgeber das Ziel der Sicherung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung sowie das Fernziel einer besseren Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte. (…)
Die Regelung allgemeiner Impfpflichten gegen COVID-19 ist dem Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zuzuordnen. Demnach verfügt der Bund über eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Er kann deshalb eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 durch ein Bundesgesetz regeln. (…)
Die Weigerung einer impfpflichtigen Person, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, kann als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet und durch Verhängung von Bußgeldern auch spürbar sanktioniert werden. (…)
Ebenfalls in einem COVID-19-Impfgesetz zu regeln sind Übergangsfristen für das Inkrafttreten der Impfpflicht. Diese müssen so bemessen sein, dass alle impfpflichtigen Personen bis zum Inkrafttreten der Impfpflicht einen vollständigen Impfschutz erlangen können.
Übergangsfristen müssten zudem für Personen definiert werden, die erst während der Geltung einer Impfpflicht „impfpflichtig werden“ (z. B. Kinder, für die bislang noch kein Impfstoff zugelassen ist bzw. Jugendliche mit Vollendung des 18. Lebensjahres). (…)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211212_Gutachterliche_Stellungnahme_zu_Impfpflichten_Korrigierte_Fassung_Seite67.pdf
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“mоdRNA, fälschlicherweise als mRNA bezeichnet, schädigt oder tötet. Es gibt keine Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und globales Medizinverbrechen.”
Hätte die Ärzte sich nicht selbst vor lauter Gier, Korruption, Blödheit und blindem Gehorsam vor den Karren des Corona-Regimes spannen lassen, würden sie diesem Arztdarsteller und dessen Gefolge aus dem Politbüro eine mediale Watsche geben, die bis zu den US-amerikanischen geisteskranken, superkriminellen Strippenziehern schallen würde.
@Peter Pan: Weil es Ihr Lieblingspunkt ist, wie kommen Sie darauf daß die Strippenzieher in den USA geisteskränker und noch superkrimineller wären als die in der BRD? Geisteskrankheiten wären im übrigen mitunter zu behandeln, das wirtschaftliche Agieren im Kapitalismus hingegen nicht.
Ich habe nie die Dachschänden der Strippenzieher in den USA und in der BRD miteinander verglichen.
Was die Dachschäden hüben wie drüben betrifft, glaube ich nicht, dass die erfolgreich behandelt werden können.
Immer wieder bestürzend.
In der Tat.
Nochmal.
Die haben keinen Dachschaden.
Die folgen einer Agenda!