7 Antworten auf „Lügner und Claqueure“

  1. Es ist schon lan­ge so, aber ganz bestimmt ab Merkel als Kanzlerin.
    Politiker wer­den nicht nach Fähigkeiten, son­dern nach Erpressbarkeit instal­liert. Darauf kön­nen sich die Verbrecher-Marionetten ganz sicher ver­las­sen. Je mehr Betrug und Lüge, desto höher der Posten. Siehe Lauterbach und Konsorten.

  2. “mоdRNA, incor­rect­ly named mRNA, harms or kills. There is no pan­de­mic, the­re is COVAX, a crime against huma­ni­ty and a medi­cal crime.” 

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    Gutachten zur Impfpflicht 

    03.12.2021—Baden-Württemberg

    Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich schon früh für eine all­ge­mei­ne Impfpflicht aus­ge­spro­chen und damit eine Debatte ange­sto­ßen. Die Ausgestaltung einer all­ge­mei­nen Impfplicht gegen COVID 19 wirft eini­ge recht­li­che Fragen auf. Das Staatsministerium hat daher ein ver­fas­sungs­recht­li­ches Gutachten zur Frage der Zulässigkeit und den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 in Auftrag gegeben. 

    Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine all­ge­mei­ne Impfpflicht ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­sig ein­ge­führt wer­den kann. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hier­für beim Bund. 

    Gutachterliche Stellungnahme zu Zulässigkeit und Möglichkeiten der Ausgestaltung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 – Korrigierte Fassung vom 12. Dezember 2021 (Seite 67) (PDF)

    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​d​e​/​s​e​r​v​i​c​e​/​a​l​l​e​-​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​m​e​l​d​u​n​g​/​p​i​d​/​g​u​t​a​c​h​t​e​n​-​z​u​r​-​i​m​p​f​p​f​l​i​cht

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    OPPENLÄNDER
    Rechtsanwälte 

    oppen​laen​der​.de

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    [ 12.12.2021 · Korrigierte Fassung vom 12. Dezember 2021 · Gutachten ] 

    Oppenländer Rechtsanwälte · Ge/ig 002520–21· 2810174v2 · 

    Gutachterliche Stellungnahme zu Zulässigkeit und Möglichkeiten der Ausgestaltung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg

    Ausgangssituation

    Bei unse­rer Prüfung sind wir von fol­gen­der Ausgangssituation ausgegangen: 

    I. Entwicklung der Impfkampagne in Deutschland Frühzeitig nach dem welt­wei­ten Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 war klar, dass die Verfügbarkeit wirk­sa­mer Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus der ent­schei­den­de Faktor („game changer“1) für eine nach­hal­ti­ge Eindämmung der Pandemie sein wird. Umso höher ist es zu bewer­ten, dass es gelun­gen ist, inner­halb weni­ger Monate welt­weit siche­re und wirk­sa­me Impfstoffe gegen COVID-19 zu ent­wickeln und dass nach Durchlaufen eines umfas­sen­den Zulassungsverfahrens gleich meh­re­re Impfstoffe für den Einsatz in der Europäischen Union (bedingt) zuge­las­sen wer­den konn­ten. Seit dem offi­zi­el­len Impfstart in Deutschland am 27.12.2020 kön­nen sich alle Bürgerinnen und Bürger kosten­los gegen eine COVID-19-Erkrankung imp­fen lassen. 

    Hierzu ste­hen der­zeit vier COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung: 

    — Comirnaty (BioNTech Manufacturing GmbH), zuge­las­sen am 21.12.2020 (EU/1/20/1528)

    — Spikevax (Moderna Biotech Spain, S.L.), zuge­las­sen am 06.01.2021 (EU/1/20/1507)

    — Vaxzevria (AstraZeneca AB, Schweden), zuge­las­sen am 29.01.2021 (EU/1/21/1529) und 

    — Janssen (Janssen-Cilag International NV), zuge­las­sen am 11.03.2021 (EU/1/20/1525)

    (…)

    Verfassungsmäßigkeit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19

    1. Die Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht gegen COVID-19 lässt sich mit höher­ran­gi­gem Recht in Einklang brin­gen. Mit einer all­ge­mei­nen Impfpflicht sind Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte der Regelungsadressaten ver­bun­den, ins­be­son­de­re Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit), Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Religionsfreiheit) und ggf. Art. 6 Abs. 2 GG (Elternrecht). Diese Eingriffe las­sen sich jedoch ver­fas­sungs­recht­lich rechtfertigen. 

    2. Mit der Einführung einer all­ge­mei­nen Impfpflicht ver­folgt der Normgeber das legi­ti­me Ziel, die Gesundheit und das Leben sei­ner Bürgerinnen und Bürger durch das Hinwirken auf eine hin­rei­chen­de Grundimmunisierung der Bevölkerung zu schüt­zen. Der Staat kommt damit sei­nen ihm aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erwach­sen­den Schutzpflichten nach. Daneben ver­folgt der Normgeber das Ziel der Sicherung der Funktionsfähigkeit der öffent­li­chen Gesundheitsversorgung sowie das Fernziel einer bes­se­ren Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte. (…) 

    Die Regelung all­ge­mei­ner Impfpflichten gegen COVID-19 ist dem Kompetenztitel des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zuzu­ord­nen. Demnach ver­fügt der Bund über eine kon­kur­rie­ren­de Gesetzgebungskompetenz. Er kann des­halb eine all­ge­mei­ne Impfpflicht gegen COVID-19 durch ein Bundesgesetz regeln. (…) 

    Die Weigerung einer impf­pflich­ti­gen Person, sich gegen COVID-19 imp­fen zu las­sen, kann als Ordnungswidrigkeit aus­ge­stal­tet und durch Verhängung von Bußgeldern auch spür­bar sank­tio­niert werden. (…) 

    Ebenfalls in einem COVID-19-Impfgesetz zu regeln sind Übergangsfristen für das Inkrafttreten der Impfpflicht. Diese müs­sen so bemes­sen sein, dass alle impf­pflich­ti­gen Personen bis zum Inkrafttreten der Impfpflicht einen voll­stän­di­gen Impfschutz erlan­gen können. 

    Übergangsfristen müss­ten zudem für Personen defi­niert wer­den, die erst wäh­rend der Geltung einer Impfpflicht „impf­pflich­tig wer­den“ (z. B. Kinder, für die bis­lang noch kein Impfstoff zuge­las­sen ist bzw. Jugendliche mit Vollendung des 18. Lebensjahres). (…) 

    https://​www​.baden​-wuert​tem​berg​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​r​e​d​a​k​t​i​o​n​/​d​a​t​e​i​e​n​/​P​D​F​/​C​o​r​o​n​a​i​n​f​o​s​/​2​1​1​2​1​2​_​G​u​t​a​c​h​t​e​r​l​i​c​h​e​_​S​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​_​z​u​_​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​e​n​_​K​o​r​r​i​g​i​e​r​t​e​_​F​a​s​s​u​n​g​_​S​e​i​t​e​6​7​.​pdf

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    “mоdRNA, fälsch­li­cher­wei­se als mRNA bezeich­net, schä­digt oder tötet. Es gibt kei­ne Pandemie, es gibt COVAX, ein Menschheitsverbrechen und glo­ba­les Medizinverbrechen.”

  3. Hätte die Ärzte sich nicht selbst vor lau­ter Gier, Korruption, Blödheit und blin­dem Gehorsam vor den Karren des Corona-Regimes span­nen las­sen, wür­den sie die­sem Arztdarsteller und des­sen Gefolge aus dem Politbüro eine media­le Watsche geben, die bis zu den US-ame­ri­ka­ni­schen gei­stes­kran­ken, super­kri­mi­nel­len Strippenziehern schal­len würde.

    1. @Peter Pan: Weil es Ihr Lieblingspunkt ist, wie kom­men Sie dar­auf daß die Strippenzieher in den USA gei­stes­krän­ker und noch super­kri­mi­nel­ler wären als die in der BRD? Geisteskrankheiten wären im übri­gen mit­un­ter zu behan­deln, das wirt­schaft­li­che Agieren im Kapitalismus hin­ge­gen nicht.

      1. Ich habe nie die Dachschänden der Strippenzieher in den USA und in der BRD mit­ein­an­der verglichen.

        Was die Dachschäden hüben wie drü­ben betrifft, glau­be ich nicht, dass die erfolg­reich behan­delt wer­den können.

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