Mädchen nach "Impfung" vermutlich an Herzmuskelentzündung verstorben. "Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden."

Diese Meinung ver­tritt laut bay​reu​ther​-tag​blatt​.de die Oberstaatsanwältin nach einer Obduktion:

»… Schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung sol­len zu dem Tod des Mädchens am 17. November 2021 geführt haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat ermit­telt. Das sind die aktu­el­len Ergebnisse.

Das Landratsamt Bayreuth schweigt zu dem Vorfall: Zu Ergebnissen der Obduktion „kann auf­grund der ärzt­li­chen Schweigepflicht kei­ne Auskunft gege­ben wer­den“, erklär­te das Gesundheitsamt im November 2021. Das Paul-Ehrlich-Institut, das mög­li­che Impfschäden unter­sucht, kann eben­falls kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Aussagen geben…

Zunächst hat­te die Polizei in Bayreuth ermit­telt. Mittlerweile liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Nun gibt es erste Erkenntnisse, wie Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke auf Nachfrage des bt. Fest steht, dass kein Ermittlungsverfahren ein­ge­lei­tet wird.

Die Mutter hat­te zunächst den Verdacht, dass die Corona-Impfung falsch ver­ab­reicht wur­de. Die Staatsanwaltschaft ermit­tel­te des­halb, ob der Impfstoff intra­ve­nös gespritzt wur­de – und nicht in den Muskel. „Es gibt kei­nen Anhaltspunkt für eine ver­se­hent­lich intra­ve­nö­se Impfung. Diese Impfung kann man so nicht ver­se­hent­lich set­zen. Die Blutgefäße wären dafür viel zu klein“, erläu­tert Gabriels-Gorsolke…

Mehrere Möglichkeiten der Todesursache: Lungenentzündung oder Nebenwirkung

Die Suche nach der Todesursache ging wei­ter. Dabei ent­deck­te der Mediziner eine Herzerkrankung. Der Mutter war die­se vor der Behandlung und der Impfung in einem Krankenhaus nicht bekannt, sagt Gabriels-Gorsolke.

Laut dem Gutachten des Rechtsmediziners gebe es meh­re­re Möglichkeiten für den Tod des jun­gen Mädchens. Eine Lungenentzündung könn­te im Zusammenhang mit der Herzmuskelentzündung ursäch­lich sein. Abschließend ist das aller­dings nicht bewie­sen, denn die Ermittlungen wur­den ein­ge­stellt, da kein Fehlverhalten fest­ge­stellt wurde.

Eine zwei­te Möglichkeit sieht der Rechtsmediziner im Zusammenhang mit der Corona-Impfung: Es gibt nach Gabriels-Gorsolkes Ausführungen die sehr sel­te­ne Nebenwirkung einer Herzmuskelentzündung. „Es ist eine bekann­te – aber sehr sel­te­ne Nebenwirkung.“ Auch die­se Vermutung ist abschlie­ßend nicht bewie­sen, betont die Oberstaatsanwältin.

Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein soll­te, wer­de kein Verfahren eröff­net. „Es ist eine bekann­te – sehr sel­te­ne – Nebenwirkung.“ Da die­se Nebenwirkung bekannt sei, kön­ne auch hier nie­mand recht­lich zur Verantwortung gezo­gen wer­den…«

Update: Siehe Nun doch: "STIKO emp­fiehlt Aspiration bei COVID-19-Impfung als Vorsichtsmaßnahme".

21 Antworten auf „Mädchen nach "Impfung" vermutlich an Herzmuskelentzündung verstorben. "Da diese Nebenwirkung bekannt sei, könne auch hier niemand rechtlich zur Verantwortung gezogen werden."“

  1. Wieder aus mei­nem Dunstkreis:
    Junge sport­li­che Frau mit Myokarditis weni­ge Tage nach dem 3. Schuss im KH.
    Das Personal woll­te dem Hinweis auf die Impfung nicht nachgehen.
    Sie lebt, noch.

  2. Zitat:
    Auch wenn die Corona-Impfung Schuld an dem Tod des Mädchens sein soll­te, wer­de kein Verfahren eröff­net. „Es ist eine bekann­te – sehr sel­te­ne – Nebenwirkung.“ Da die­se Nebenwirkung bekannt sei, kön­ne auch hier nie­mand recht­lich zur Verantwortung gezo­gen werden…«

    Damit hat die Oberstaatsanwältin das Todesurteil für die Impfpflicht gesprochen!

    ODER?

    1. „Es gibt kei­nen Anhaltspunkt für eine ver­se­hent­lich intra­ve­nö­se Impfung. Diese Impfung kann man so nicht ver­se­hent­lich set­zen. Die Blutgefäße wären dafür viel zu klein“, erläu­tert Gabriels-Gorsolke…

      Mittlerweile emp­fiehlt die sti­ko aspi­ra­ti­on. Insofern zeigt sich mal wie­der das auch die Staatsanwaltschaft kei­ne medi­zi­ni­schen kennt­nis­se hat bzw. die­se von fach­leu­ten nicht ein­holt. Vielleicht hät­te man Wodarg den alten Aluhut kon­sul­tie­ren sol­len. Er hat­te die­se Möglichkeit vor 6 Monaten erwähnt…

      https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​1​3​1​9​1​5​/​S​T​I​K​O​-​e​m​p​f​i​e​h​l​t​-​A​s​p​i​r​a​t​i​o​n​-​b​e​i​-​C​O​V​I​D​-​1​9​-​I​m​p​f​u​n​g​-​a​l​s​-​V​o​r​s​i​c​h​t​s​m​a​s​s​n​a​hme

      1. Die Staatsanwalt wird nun sicher­lich ihr bis­he­ri­ges Ermittlungsergebnis neu bewer­ten und mit Hochdruck nach mög­li­chen Tatverdächtigen suchen. 

        Ironie off.

    2. Sehe ich auch so. Niemand kann gezwun­gen wer­den, sein eige­nes poten­ti­el­les Todesurteil zu unter­schrei­ben. Und die Unterschrift braucht es ja wohl immer noch.

    3. So sehe ich das auch. Auch wenn die Nebenwirkungen im Verhältnis zu allen Impfungen gering sind, sind sie vor­han­den. Daher soll­te auch jeder sel­ber ent­schei­den, ob er will oder nicht. Und dies ohne Androhungen von Berufsverboten, Bußgelder oder ande­ren Dingen.

  3. Schöne Scheiße. Ist die Nebenwirkung unbe­kannt, ist die Impfung nicht schuld. Ist die Nebenwirkung bekannt… sie­he oben im Text.

    1. Ist die Nebenwirkung nicht bekannt, steht sie nicht im Aufklärungsbogen und der Haftungsfreistellung mit den per Unterschrift zur Kenntnis genom­me­nen und akzep­tier­ten Risiken. Es fand kei­ne Straftat statt. Die Staatsanwaltschaft ist nicht zuständig.
      Die zitier­te Studie ist von Mitte letz­ten Jahres. StIKo braucht halt Zeit bis die sich auf Empfehlungen einigt.

  4. Führende deut­sche Ärztevertreter ermah­nen die Bundestagsfraktionen, im Falle einer all­ge­mei­nen Impfpflicht im Herbst auf Umsetzbarkeit, Rechtssicherheit und Verständlichkeit zu ach­ten. "Unabhängig davon, ab wel­cher Altersgruppe eine Impfpflicht ein­ge­führt wer­den soll­te, muss die von der Politik getrof­fe­ne Entscheidung rechts­si­cher und gut begrün­det sein. Sie darf kei­ne Unklarheiten in der Anwendung auf­wei­sen", sagt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der "Rheinischen Post". "Die prak­ti­sche Umsetzung einer Impfpflicht ist im Falle der Einführung zu beden­ken", sagt Gassen. "Wenn sich der Bundestag dazu ent­schließt, eine Impfpflicht gesetz­lich vor­zu­schrei­ben, soll­te eine sol­che Vorgabe ver­fas­sungs­recht­lich gut geprüft, in der Öffentlichkeit ver­ständ­lich kom­mu­ni­ziert und in ihren Konsequenzen im Detail zu Ende gedacht sein", sagt auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, der "Rheinischen Post". 

    https://www.n‑tv.de/panorama/22–28-Tausende-Menschen-protestieren-erneut-gegen-Corona-Politik–article21626512.html

  5. Wie kann eine schwe­re Nebenwirkung, die der­art sel­ten ist, daß sie nicht zum Verbot des Medikaments führt, eigent­lich so schnell "bekannt" werden?

  6. Find ich schon inter­es­sant von unse­rer Judikativen, dass, sofern man einen Beipackzettel mit Nebenwirkungen erstellt, sogar Ärzte Kunstfehler bege­hen dürf­ten und dies nicht geahn­det wür­de, da ja Nebenwirkungen bekannt sei­en. Ist ärzt­li­che Unfähigkeit jetzt auch schon in der Nebenwirkungsliste ent­hal­ten oder wie kann es sein, dass man ärzt­li­che Kunstfehler bege­hen darf, die wegen ganz ande­rer Nebenwirkungen nicht geahn­det wer­den? Kommt mir reich­lich merk­wür­dig vor, denn damit könn­te man sogar fahr­läs­si­ge oder vor­sätz­li­che Körperverletzung durch­win­ken. "Hast ja gewusst, dass die Impfung Nebenwirkungen hat und heu­te hat der Arzt halt mal dane­ben­ge­sto­chen…" So auf die Art?

  7. Das ist die Definition für einen rechts­frei­en Raum. Man steht, wenn es schief geht, auf ver­lo­re­nen Posten, denn die staat­li­chen Gewalten und die Pharmaindustrie haben sich ver­bün­det. Ich hof­fe, das spricht her­um. Diese soge­nann­ten Impfstoffe sind abzu­leh­nen. Uns muss man das nicht mehr erzäh­len, aber jeder, der sich jetzt schwört, die näch­ste vor­ge­se­he­ne Spritze abzu­leh­nen, ver­leiht uns mehr Gewicht.

  8. »Die Suche nach der Todesursache ging wei­ter. Dabei ent­deck­te der Mediziner eine Herzerkrankung. Der Mutter war die­se vor der Behandlung und der Impfung in einem Krankenhaus nicht bekannt, sagt Gabriels-Gorsolke.«
    Wenn eine vor­her nicht bekann­te und beschwer­de­freie Herzerkrankung zusam­men mit einer Impfung solch dra­ma­ti­sche Konsequenzen haben kann, dann ist es Aufgabe des Impfarztes, die­se Möglichkeit vor der Impfung abzu­klä­ren und auszuschließen.

    1. Die Herzerkrankung kann von der Impfung her­rüh­ren, muss also zum Zeitpunkt der Impfung nicht bestan­den haben. Unabhängig davon ist die Aussage der Staatsanwaltschaft ein Skandal.

  9. Nichts beweist erschrecken­der die bru­ta­le Verantwortungslosigkeit der Corona-Terrorpolitik als Entscheidungen wie die­se, im Todesfall nach Spritze kein Ermittlungsverfahren ein­zu­lei­ten, weil das Opfer qua­si sel­ber schuld sei.

  10. Muss eine lebens­ge­fähr­li­che oder töd­li­che Erkrankung mit Covid19 im Verhältnis zur Zahl der posi­tiv auf das Virus Gestesteten nicht eben­falls als "sel­te­ne Nebenwirkung" ange­se­hen werden?
    Und war­um kann sich "Vater Staat" da nicht auch dar­auf beschrän­ken, auf das Risiko auf­merk­sam zu machen?

  11. Es wur­de ja schon von Politikern ver­laut­bart, wir sei­en im Krieg. ("Nous som­mes en guer­re.") Leute, die dann in so einem Krieg tot­ge­spritzt wer­den, sind Gefallene und dann soll man sie auch ehren und behan­deln wie Gefallene, oder nicht? Gab es nicht mal Werbespots, wo die auf Kriegsveteran mach­ten und erzähl­ten, wie sie her­um­lun­ger­ten und Chips fraßen?

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