Diesen Screenshot von der Suchseite der Deutschen Nationalbibliothek erstellte Dr. Kühbacher am 15.9.23 . Führt man die gleiche Suche dort heute aus, sind die Angaben bis auf eine identisch:
Interessant ist das im Zusammenhang damit, daß Kühbacher der DNB mittelbare Falschbeurkundung vorwirft.
Irrtum?
Auf den ersten Blick scheint hier ein Irrtum (oder gar eine Fälschung?) bei Kühbacher vorzuliegen. Sämtliche Fundstellen, die mit dem Suchbegriff der ID der fraglichen Dissertationsschrift auf web.archive.org zu finden sind, weisen das Jahr 2001 aus.
Wie kommt es zu der Angabe „[2003]“? Die eckigen Klammern haben übrigens eine eigene juristische Bedeutung, auf die hier nicht eingegangen werden soll. Die DNB liefert zu jedem Titel Zusatzinformationen in maschinell verarbeitbaren Formaten, die vermutlich auch die Grundlage für die Darstellung auf der Webseite sind:
BIBFRAME
Blicken wir zunächst auf die letzte Art. Als am 1.10.2020 zum ersten Mal die Dissertation von der DNB vermeldet wurde, war in dem entsprechenden Dokument tatsächlich zu lesen:
<bf:provisionActivityStatement>Frankfurt am Main; 2001</bf:provisionActivityStatement>
Das entspricht der heutigen Darstellung. Irritierend, aber hier nicht weiter verfolgt, ist die Tatsache, daß es eine solche Datei bereits am 22.7.2020 gab, also lange vor der Veröffentlichung bei der DNB.
Am 28.11.21, als die Drosten-Dissertation nach langer Zeit durch einen Prozeß von Kühbacher (s. hier) erneut diskutiert wurde, war in den entsprechenden Daten zu lesen:
<bf:provisionActivityStatement>Frankfurt am Main; [2003]</bf:provisionActivityStatement>
Das ist genau die Information aus dem Screenshot von Kühbacher. Am 20.1.22 hatte die Datendatei immer noch diesen Inhalt. Dies ist der letzte Datenstand von web.archive.org. In der aktuell von der DNB zur Verfügung gestellten Version fehlt die Angabe ganz.
Man kann zunächst nur rätseln, warum über eine geraume Zeit in den Datendateien und vermutlich in den darauf basierenden Webseiten mit 2003 ein halbwegs plausibles Erscheinungsdatum der Dissertation angegeben wurde, um dann – der Zeitpunkt ist ungewiß – zu einer mit Sicherheit falschen Jahreszahl zurückzukehren. Ein wohlwollender Ansatz könnte eine seitdem leicht veränderte Struktur der Datei berücksichtigen. Auch sie erklärt aber nicht, wie die falsche Jahreszahl 2001 auf die Seite gelangt.
MARC21-XML
Das alternative Format zeigt eine ähnliche Änderungsgeschichte. Am 22.7.20 gibt es diesen Eintrag:
<datafield tag="264" ind1=" " ind2="1">
<subfield code="a">Frankfurt am Main</subfield>
<subfield code="c">2001</subfield>
</datafield>
Er korrespondiert mit der heutigen Datierung. Am 2.12.21 wird korrigiert:
<datafield tag="264" ind1=" " ind2="1">
<subfield code="a">Frankfurt am Main</subfield>
<subfield code="c">[2003]</subfield>
</datafield>
RDF (Turtle)
Hier ist in allen verfügbaren Versionen die Rede von
<https://d-nb.info/1213667046> dcterms:issued "2001";
isbd:P1053 "122 Seiten";...
>
Alles also in Ordnung
Oder? In der entsprechenden Datei gibt es einen weiteren Passus:
<...
owl:sameAs http://hub.culturegraph.org/resource/DNB-1213667046>
Öffnet man diesen Link, gelangt man zu dieser Anzeige:
Soweit entspricht dies der aktuellen Angabe auf der Webseite der DNB mit dem Erscheinungsjahr 2001. Merkwürdig mutet der „Inhalt“ an, dazu gleich mehr. Interessanter ist dieser Link:
Hier nämlich werden die „Ergebnisse der Clustersuche für (DE-101)1213667046“ angezeigt. Überraschend findet man neben den oben gezeigten Daten zur ID 1213667046 noch solche zu einer weiteren ID (zu der es auf der Webseite aber keine Entsprechung gibt):
Inhalt: Inhaltsverzeichnis
Die Einträge sind fast identisch. Bei beiden wird zutreffend der Inhalt der Publikation als „Inhaltsverzeichnis“ benannt. Denn nichts anderes wird von der DNB angezeigt. Doch während man im ersten Fall über den Link zu einem dreiseitigen Inhaltsverzeichnis gelangt, das auf der Hauptseite unter „Weiterführende Informationen“ gezeigt wird (https://d‑nb.info/1213667046/04), finden wir beim zweiten ebenfalls diese Seiten, aber zusätzlich ein in einer völlig anderen Schrift und in einem anderen Layout gehaltenen Deckblatt (http://scans.hebis.de/46/50/78/46507864_toc.pdf):
Noch verblüffender ist für eine Dissertation, die wahlweise 2001 oder 2003 veröffentlicht worden sein soll, daß beide Dokumente im Juli bzw. Juni 2020 gescannt wurden. Für das erste ist zu lesen:
und für das zweite:
Es wird Zeit, die Unregelmäßigkeiten nicht nur bei der Goethe-Universität, sondern auch der Deutschen Nationalbibliothek aufzuklären. Tatsache ist: Erstmals im Jahr 2020 wurde die Arbeit an beiden Stellen notiert und war monatelang für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Ein Erscheinungsjahr 2001 ist mit Sicherheit falsch. In der inzwischen vorliegenden Arbeit findet sich eine dubiose „Ehrenwörtliche Erklärung“ mit dem Datum „Hamburg, im April 2003“. Zu den ständig wechselnden Erklärungen der Goethe-Uni siehe u.a. https://www.corodok.de/drosten-dissertation-zusammenfassung/ und https://www.corodok.de/drosten-dissertation-dementi/.
Es gibt sicher wichtigere Umstände der Corona-Politik aufzuklären. Wenn es aber bei dem Hauptmotor sämtlicher "Maßnahmen", der keine Habilitation vorweisen kann – wofür in der Regel eine Doktorarbeit eine Voraussetzung ist –, zu gravierenden Unregelmäßigkeiten bei der Dissertation kommt und er nicht nur von seiner Hochschule, hier ist Frau Ciesek die für Nichtaufklärung Zuständige, sondern auch von der Deutschen Nationalbibliothek gedeckt wird, dann ist einiges im Argen.
Siehe auch https://www.corodok.de/ruege-fuer-cheatgpt/#comment-194235
Etwas ist faul im Staate Dänemark.
Ach was. Selbst Werke von Karl-Marx werden heutzutage gefälscht. Das hat System und Tradition. Geschichtsfälschung ist nichts Neues! MFG
Mal angenommen ich wäre der Hauptmotor, hätte tatsächlich eine Doktorarbeit und jemand würde behaupten ich hätte so etwas gar nicht. Wozu bräuchte ich in dieser Situation meine Universität, die Deutsche Nationalbibliothek oder so jemand wie Frau Ciesek? Ich würde in den Keller gehen, meine Doktorarbeit aus dem Schrank holen und entsprechend vorweisen. Oder eine Kopie einer PDF-Datei von meinem Computer auf einen Stick ziehen und entsprechend verschicken. Dann wäre bei mir schnellstens alles geklärt. Stattdessen wird nach dieser Doktorarbeit wie nach einer Stecknadel im Heuhaufen gesucht und vom Hauptmotor hört man in dieser Angelegenheit am allerwenigsten. Schon komisch. Dr. Osten betont doch immer, wie wenig Ahnung alle Anderen von der Materie haben. Der Nachweis seiner Ahnung fehlt aber definitiv auch. Bin gespannt wie es in dieser Sache weitergeht.
Nun, sowas mag schon auch mal verloren gehen, durch Umzug oder fehlendes Backup. Und auch Schlamperei von der Uni muss noch keine böse Absicht sein. Aber Geschmäckle hat's mindestens schon. Und wer statt der Arbeit eine Leiche im Keller hat, ist natürlich besonders gut dirigierbar oder manipulierend.
Das ist richtig, Milo. Drosten hat ja nicht in der Schreibmaschinenzeit seine Doktorarbeit geschrieben (angeblich). Jeder normale Mensch hebt doch solche wichtigen Arbeiten auf, weil man auch einen gewissen Stolz darauf hat. Und man hat ein Backup. Und ausgerechnet der eitle Fatzke Drosten hat seine Doktorarbeit weder Griffbereit im Regal, noch auf der Festplatte? Da lach ich mir doch den Arsch ab.
Es gab so viele Unregelmäßigkeiten, dass man nur den Schluss kommen kann, dass es sie nicht gibt. Man wollte sich auch schon hinter Urheberrechten verstecken und auf den Zeitpunkt 70 Jahre nach Drostens Tod warten.
Herr Drosten war vor 25 Jahren noch sehr jung, und schnell. 2001 gab es noch nicht das ubiquitäre Internet, die Dissertationen mußten in Papierform an der Universität registriert werden. Fälschung, Urheberrechtsgutverletzungen waren schwer nachweisbar. Herr Drosten hat wesentliche Teile seiner Dissertation aus dem Labormanual von Hofmann-La-Roche über die PCR Methode – neuheitsschädlich – abgeschrieben, nach Prüfungsbescheid des Deutschen Patentamt, wie nachzulesen im öffentlichen Patentregister des DPMA. Herr Drosten hatte einen entsprechenden Patentanmeldeantrag über Teile seiner Dissertation gestellt. damit ist es nicht verwunderlich, daß die Dissertation nicht auffindbar ist, einen Wasserschaden in der Bibliothek vorliegt etc, und die Frau Ciesek Clusterkopfschmerzen hat, die arme Frau. Herr Drosten ist ein rechtpolitisch wichtiges Element in der BRD, genau wie Herr Karl Lauterbach mit seiner angeblichen Harvard-Medical-School Kariere (ohne E.C.F.M.G !!! als Ausländischer Arzt) in den USA, alles Betrug und Rechtsgutverletzung, die andere Personen und Bevölkerung maßregeln. Unfaßbar dieser Herr Lauterbach – ohne E.C.F.M.G. (!!) und dann diese Lügereien, die nur jemand kennt, der das US-System kennt. Ohne E.C.F.M.G. (USA) darf rechtlich keine Person mit nicht-USA-ärztlicher Zulassung in den USA ärztlich tätig werden. Bestes Beispiel war Dr Wilhelm Reich, der sich beharrlich weigerte, in den USA seine ärztliche Zulassung mit E.C.F.M.G. – Prüfung / Examen zu absolvieren, genau wie Karl Lauerbach.
@Hamburg: Ich glaube nicht, daß man Drosten bei seiner Dissertation Fälschung oder Urheberrechtsverletzungen vorwerfen kann. Ich kann den Inhalt fachlich nicht beurteilen, aber Leute, die das können, halten den Text für eine solide Laborarbeit. Der Vorwurf, daß er aus dem Labormanual von Hofmann-La-Roche abgeschrieben hätte, ist mir neu. Das Problem ist ein anderes. Jenseits der Qualität der Arbeit hat Drosten sie einfach nicht vorschriftsgemäß eingereicht, und zwar weder als Einzelband noch als Zeitschriftensammlung. Er und die Universität haben so ziemlich gegen alle Bestimmungen verstoßen, die für wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere Promotionen, gelten. Mit aberwitzigen Verrenkungen versucht die Uni, dies zu vertuschen. Die Nationalbibliothek, die klammheimlich im Jahr 2020 die Arbeit in ihren Katalog aufgenommen hat und sie falsch auf das Jahr 2001 datiert, spielt dieses Spiel mit.
Welche Regeln der E.C.F.M.G. (https://www.ecfmg.org/) galten damals für Lauterbach?
@aa Schön, etwas wieder von Ihnen zu lesen 🙂
Irgendwas stimmt nicht mit der Verlinkung auf den Kommentar.
Ich habe den Link noch mal eingefügt.
https://www.corodok.de/ruege-fuer-cheatgpt/#comment-194235
@Pusteblume: Danke! Korrigiert.
Wenn es sich bei der Dissertation um eine Arbeit handelt, für die man einen Doktortitel verdient, wäre es mir persönlich egal, ob diese fristgerecht veröffentlicht wurde oder nicht. Und Drosten seinen Titel womöglich deswegen zu Unrecht trägt.
Aber ich kann die Dissertation rein fachlich nicht beurteilen. Halte Drosten aber trotzdem für einen Blender. Einen Scheinriesen. So wie es sich bei den Fernsehköchen auch nicht unbedingt um die besten ihrer Zunft handelt. Sondern um jene, die vor einer Kamera halt irgendwie ganz gut rüberkommen. Und ich glaube, so ähnlich war das auch mit den sogenannten „Experten“ während der „Pandemie“. Drosten eingeschlossen.
Ich finde den Unterschied schon sehr wichtig, denn 20 Jahre später kann einfach keiner mehr mit Sicherheit sagen, ob das, was da in der Nationalbibliothek steht, dem entspricht, was Drosten 2001 verteidigt hat.
Rund ums Drostens Dissertation gibt es so viele Unregelmäßigkeiten, dass ich da einen Vergleich zur Wirtschaftskriminalität ziehen möchte. Wenn es so viele Unregelmäßigkeiten in der Buchführung gibt, dann beißen sich die Ermittler daran fest, weil sie von vorsätzlichem Betrug ausgehen und damit in der Regel richtig liegen. Und so ist es auch mit Drostens Dissertation und den ganzen Widersprüchlichkeiten, die Sie bereits vor drei Jahren im Corona-Ausschuss vortrugen. Für mich gilt dieser Mann als überführt und er wird nur von den Mächtigen geschützt, weil die selber ihre Haut retten wollen.
@Johannes Schumann: das bedauerliche ist, daß weder in diesem Forum, noch sonstige "Plagiatssachverständigen", insbesondere der Philologe Priv Doz Dr Weber aus Salzburg den geringsten Sachverstand über das inhaltliche Thema der Dorsten-Dissertation haben, um eine PCR-HBV-HIV begründete Beurteilung abgeben zu können. Dafür muß die beurteilende Person Naturwissenschaftler sein, und nicht Germanist, Jurist oder Soziologe, der Buchstaben und Satzstellungen zwischen unterschiedlichen Veröffentlichungen vergleichen kann.
@Johannes Schumann: wenn überhaupt jemand Interesse an einer inhaltlich sachlichen Überprüfung der Dorsten-Dissertation gehabt hätte, und nicht diesen hier abgebildeten sinnentleerten Diskussionen, hätte es die rechtliche Möglichkeit mit der Strafanzeige von Herrn Drosten gegen die angeblichen Verleumder in Brandenburg (aus Berlin kommend) gegeben. Herr Drosten hatte sich hier auf ganz dünnes Eis begeben, da diese drei angeschuldigten Personen eine negative Feststellungsklage vor einem örtlich zuständigen LG hätten betreiben können als Aktivlegitimierte. Sie hätten in diesem Verfahren alle Tatsachen und Beweise mit Beweisanträgen vorbringen können (zB zurückgewiesene Patentanmeldung), aber das haben nicht einmal der Corona-Ausschuß unter Dr Füllmich oder V Fischer, Rechtsanwälte, kognitiv erfaßt. Alles nur Wohnzimmer-Plagiats-Experten, mit medialer Geltungssucht, nicht nur Corona-Ausschuß…
@Hamburg: Ich schlage vor, mal abzuwarten, was der Prozeß gegen die "Zeltplatz-Beleidiger" so ergibt. "Inhaltlich sachlich" wurde der Text der angeblichen Dissertation überprüft. Es gibt darin unrichtige Angaben zur Abgabe der Arbeit und darüber, ob es sich um eine Monographie oder eine Artikelsammlung handelt. Plagiate oder inhaltliche Fälschungen hat niemand gefunden. In jedem Fall falsch sind die Angaben der Goethe-Uni und der Nationalbibliothek.
@aa: Plagiate konnte auch niemand finden, da es keinen Sachverständigen für PCR-HBV-HIV gab, sondern nur Buchstaben-Zeichen vergleichende Philologen.…
@Hamburg: Die Logik ist bestechend. Weil keine Sachverständigen die Arbeit geprüft haben, muß es wohl Plagiate geben. Glauben Sie es oder nicht, ich kenne Leute vom Fach, die inhaltlich an dem Text nichts auszusetzen haben und allenfalls bestreiten, daß die Erkenntnisse einer Promotion würdig sind.
@aa: Sie haben es nicht wahrgenommen, und können es kognitiv auch nicht wahrnehmen. Das DPMA, eine amtliche Prüfstelle aufweisend unparteiische Sachverständige über den Inhalt der Drosten-Dissertation, hat die Übereinstimmung von Teilen der Dissertation mit den Roche-Monografien festgestellt, und nicht irgendwelche Hansel, die Sie ansprechen.
@aa: Übereinstimmungen zwischen Dissertation und Roche-Manual bedeutet Urheberrechtsverletzung, und nicht Kavaliersdelikt, wie maßgebliche " Medienexperten" behaupten. Dies hätten die Anwälte im Beleidigungsverfahren der 3 Angeschuldigten vor dem Urheberrechtsgericht in Berlin feststellen lassen können (StPO §154e), sind aber genau wie Sie damit überfordert.
@Hamburg: Ein letzter Versuch. Drosten hat 2001 ein Patent angemeldet mit dem Titel "REAL-TIME DETECTION OF DNA AMPLIFICATION PRODUCTS". Die Anmeldung mußte er nach Einsprüchen zurücknehmen. Mit seiner Dissertation hat das nichts zu tun. Oder was lesen Sie dort, was Anwälte, andere "Hansel" und ich nicht sehen?
@aa: einfach mal dem Teil Material& Methoden aus der Drosten-Dissertation mit der DPMA Entgegenhaltung aus dem Roche Manual vergleichen.…Urheberrechtsgutverletzung (UrhG §1, §2 Absatz 1 Nr 7, PatG §3 Absatz 1, StGB §263, §267 Absatz 1 iVm Promotionsordnung der Goethe Universität)
Viel rätselhafter ist für mich, warum bis heute niemand den Leiter des Instituts für Virologie, Berater der EU Kommission, Stundenlanger Podcast Schwurbler nach "unserer eigenen Verschwörungstheorie" gefragt hat, geschweige denn, warum er angeblich mit 16 Patienten so unglaublich überfordert war (email Austausch auf englisch Anfang 2020), von allen Medien in D. gefeiert wurde und vor allem warum er bis heute seinen Heldenstatus erhalten konnte.
Habe gerade noch einmal im Suchergebnis der Deutschen Nationalbibliothek nachgeschaut. Unabhängig vom behaupteten Erscheinungsdatum bleibt es doch dabei, dass die Dissertation erst 2020 ihren Weg in die Nationalbibliothek gefunden hat.
Ich will mal so sagen: Als ich meine Dissertation fertig gestellt habe, war der krönende Abschluss die Veröffentichung, auf die ich stolz wie Bolle war und natürlich habe ich auch kontrolliert, ob die Veröffentlichung geklappt hat. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man die Veröffentlichung in der Nationalbibliothek vergessen kann.
Ich habe als Student eine zeitlang eine Studentenzeitschrift herausgegeben. Außerhalb unseres Fachbereiches eigentlich kaum von Interesse. Dennoch hat die Nationalbibliothek hartnäckig im angestrebten Veröffentlichungsrhythmus unserer Reihe nach neuen Ausgaben nachgefragt. Man kann eine Veröffentlichung in der Nationalbibliothek wirklich nicht vergessen!
Die Dissertation von Christian Drosten war bis zum Sommer 2020 an keiner Bibliothek katalogisiert:
https://transition-news.org/promotionsschrift-von-prof-christian-drosten-war-bis-zum-sommer-2020-an-keiner
Und diese Tatsache versucht man bis heute zu vertuschen:
https://transition-news.org/grosste-deutsche-nachrichtenagentur-verweigert-veroffentlichung-der-causa
@aa: ad KARL LAUTERBACH, hochstapelei: ohne ECFMG-Zulasssung keine ärztliche Tätigkeit in den USA für Ärzte, die an Universitäten ihre ärztliche Zulassung in einem anderen Land als den USA erworben haben. Herr Karl Kauterbach hat seine ärztliche "Approbation" in DE in 2010 erworben. Er war damit rechtlich ausgeschlossen vom Zugang zu den beiden ECFMG-Examen in den USA +Teofel-Test zur Gleichschaltung seiner deutschen AUsbildung mit der US-Amerikanischen Ausbildung ("Anerkennungsprüfung" + TOEFEL-Englisch-Test) bevor er Zugang seiner angeblichen – ärztlichen – Fellowship 1992–1993 in den USA hatte. Das gilt auch für US-Amerikaner, die an Universitäten ausserhalb der USA ihre medizinsiche Ausbildung erworben haben. Diesse Personen haben die Möglichkeit, wie Karl Lauterbach – als technisches Hilfspersonal in den USA tätig zu werrden, nicht aber als Arzt.
aa@: ad CHRISTIAN DROSTEN: hier können Sie die entgegenhaltungen des DPMA über die Patentanmeldung von Herrn CD über das Thema seiner Dissertation entmehmen.
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=101501218&CURSOR=1
@Hamburg: Danke! Zu KL bin ich unsicher. Ich habe seine Angaben so gelesen, daß er über entsprechende Prüfungen in den USA seine Zulassung als Arzt erhalten hat, nicht über eine Anerkennung einer deutschen Zulassung, die ja, wie richtig erwähnt, erst später erfolgte. Da kann ich mich aber irren.
Zu CD: Daß er mit diesem Patenantrag nicht durchgekommen ist, war mir bekannt. Was beweist das für seine Doktorarbeit?
@aa: ad CD Patentantrag: eine unabhängige staatliche Behörde hat seine Patentanmeldung auf Neuheitsschädlichkeit geprüft, und festgestellt, daß sein Methodenteil aus anderen Urheberrechten abgeschrieben ist, ohne dies kenntlich zu machen, und darüber hin aus für sein eigenes, handwerkliches höchstpersönliches Geistesgut gegenüber der Prüfungskommission und der urheberrechtlichen Öffentlichkeit (UrhG §15 Abs 3) ausgibt, insofern als Patentanmeldung und Dissertation materiell-rechtlich hochgradig ähnlich sind..
@Hamburg: Halten wir doch einfach fest, daß wir hier nicht einig sind.
@aa: ad CD Patentantrag: siehe Erklärung oben
@aa: das DPMA vertritt seine amtliche Rechtsposition, und Sie vertreten Ihre Rechtsposition.…Ich bin nicht das Patentamt.…