Manipuliert die Nationalbibliothek Eintrag zu Drosten-Dissertation?

Diesen Screenshot von der Suchseite der Deutschen Nationalbibliothek erstell­te Dr. Kühbacher am 15.9.23 . Führt man die glei­che Suche dort heu­te aus, sind die Angaben bis auf eine identisch:

Interessant ist das im Zusammenhang damit, daß Kühbacher der DNB mit­tel­ba­re Falschbeurkundung vorwirft.

Irrtum?

Auf den ersten Blick scheint hier ein Irrtum (oder gar eine Fälschung?) bei Kühbacher vor­zu­lie­gen. Sämtliche Fundstellen, die mit dem Suchbegriff der ID der frag­li­chen Dissertationsschrift auf web​.archi​ve​.org zu fin­den sind, wei­sen das Jahr 2001 aus.

Wie kommt es zu der Angabe „[2003]“? Die ecki­gen Klammern haben übri­gens eine eige­ne juri­sti­sche Bedeutung, auf die hier nicht ein­ge­gan­gen wer­den soll. Die DNB lie­fert zu jedem Titel Zusatzinformationen in maschi­nell ver­ar­beit­ba­ren Formaten, die ver­mut­lich auch die Grundlage für die Darstellung auf der Webseite sind:

BIBFRAME

Blicken wir zunächst auf die letz­te Art. Als am 1.10.2020 zum ersten Mal die Dissertation von der DNB ver­mel­det wur­de, war in dem ent­spre­chen­den Dokument tat­säch­lich zu lesen:

<bf:provisionActivityStatement>Frankfurt am Main; 2001</bf:provisionActivityStatement>

Das ent­spricht der heu­ti­gen Darstellung. Irritierend, aber hier nicht wei­ter ver­folgt, ist die Tatsache, daß es eine sol­che Datei bereits am 22.7.2020 gab, also lan­ge vor der Veröffentlichung bei der DNB.

Am 28.11.21, als die Drosten-Dissertation nach lan­ger Zeit durch einen Prozeß von Kühbacher (s. hier) erneut dis­ku­tiert wur­de, war in den ent­spre­chen­den Daten zu lesen:

<bf:provisionActivityStatement>Frankfurt am Main; [2003]</bf:provisionActivityStatement>

Das ist genau die Information aus dem Screenshot von Kühbacher. Am 20.1.22 hat­te die Datendatei immer noch die­sen Inhalt. Dies ist der letz­te Datenstand von web​.archi​ve​.org. In der aktu­ell von der DNB zur Verfügung gestell­ten Version fehlt die Angabe ganz.

Man kann zunächst nur rät­seln, war­um über eine gerau­me Zeit in den Datendateien und ver­mut­lich in den dar­auf basie­ren­den Webseiten mit 2003 ein halb­wegs plau­si­bles Erscheinungsdatum der Dissertation ange­ge­ben wur­de, um dann – der Zeitpunkt ist unge­wiß – zu einer mit Sicherheit fal­schen Jahreszahl zurück­zu­keh­ren. Ein wohl­wol­len­der Ansatz könn­te eine seit­dem leicht ver­än­der­te Struktur der Datei berück­sich­ti­gen. Auch sie erklärt aber nicht, wie die fal­sche Jahreszahl 2001 auf die Seite gelangt.

MARC21-XML

Das alter­na­ti­ve Format zeigt eine ähn­li­che Änderungsgeschichte. Am 22.7.20 gibt es die­sen Eintrag:

  <datafield tag="264" ind1=" " ind2="1">
      <subfield code="a">Frankfurt am Main</subfield>
      <subfield code="c">2001</subfield>
    </datafield>

Er kor­re­spon­diert mit der heu­ti­gen Datierung. Am 2.12.21 wird korrigiert:

    <datafield tag="264" ind1=" " ind2="1">
      <subfield code="a">Frankfurt am Main</subfield>
      <subfield code="c">[2003]</subfield>
    </datafield>

RDF (Turtle)

Hier ist in allen ver­füg­ba­ren Versionen die Rede von

<https://d-nb.info/1213667046> dcterms:issued "2001";
  isbd:P1053 "122 Seiten";...>

Alles also in Ordnung

Oder? In der ent­spre­chen­den Datei gibt es einen wei­te­ren Passus:

<... owl:sameAs http://hub.culturegraph.org/resource/DNB-1213667046>

Öffnet man die­sen Link, gelangt man zu die­ser Anzeige:

Soweit ent­spricht dies der aktu­el­len Angabe auf der Webseite der DNB mit dem Erscheinungsjahr 2001. Merkwürdig mutet der „Inhalt“ an, dazu gleich mehr. Interessanter ist die­ser Link:

Hier näm­lich wer­den die „Ergebnisse der Clustersuche für (DE-101)1213667046“ ange­zeigt. Überraschend fin­det man neben den oben gezeig­ten Daten zur ID 1213667046 noch sol­che zu einer wei­te­ren ID (zu der es auf der Webseite aber kei­ne Entsprechung gibt):

Inhalt: Inhaltsverzeichnis

Die Einträge sind fast iden­tisch. Bei bei­den wird zutref­fend der Inhalt der Publikation als „Inhaltsverzeichnis“ benannt. Denn nichts ande­res wird von der DNB ange­zeigt. Doch wäh­rend man im ersten Fall über den Link zu einem drei­sei­ti­gen Inhaltsverzeichnis gelangt, das auf der Hauptseite unter „Weiterführende Informationen“ gezeigt wird (https://d‑nb.info/1213667046/04), fin­den wir beim zwei­ten eben­falls die­se Seiten, aber zusätz­lich ein in einer völ­lig ande­ren Schrift und in einem ande­ren Layout gehal­te­nen Deckblatt (http://​scans​.hebis​.de/​4​6​/​5​0​/​7​8​/​4​6​5​0​7​8​6​4​_​t​o​c​.​pdf):

Noch ver­blüf­fen­der ist für eine Dissertation, die wahl­wei­se 2001 oder 2003 ver­öf­fent­licht wor­den sein soll, daß bei­de Dokumente im Juli bzw. Juni 2020 gescannt wur­den. Für das erste ist zu lesen:

und für das zweite:

Es wird Zeit, die Unregelmäßigkeiten nicht nur bei der Goethe-Universität, son­dern auch der Deutschen Nationalbibliothek auf­zu­klä­ren. Tatsache ist: Erstmals im Jahr 2020 wur­de die Arbeit an bei­den Stellen notiert und war mona­te­lang für die Öffentlichkeit nicht ein­seh­bar. Ein Erscheinungsjahr 2001 ist mit Sicherheit falsch. In der inzwi­schen vor­lie­gen­den Arbeit fin­det sich eine dubio­se „Ehrenwörtliche Erklärung“ mit dem Datum „Hamburg, im April 2003“. Zu den stän­dig wech­seln­den Erklärungen der Goethe-Uni sie­he u.a. https://​www​.coro​dok​.de/​d​r​o​s​t​e​n​-​d​i​s​s​e​r​t​a​t​i​o​n​-​z​u​s​a​m​m​e​n​f​a​s​s​u​ng/ und https://​www​.coro​dok​.de/​d​r​o​s​t​e​n​-​d​i​s​s​e​r​t​a​t​i​o​n​-​d​e​m​e​n​ti/.

Es gibt sicher wich­ti­ge­re Umstände der Corona-Politik auf­zu­klä­ren. Wenn es aber bei dem Hauptmotor sämt­li­cher "Maßnahmen", der kei­ne Habilitation vor­wei­sen kann – wofür in der Regel eine Doktorarbeit eine Voraussetzung ist –, zu gra­vie­ren­den Unregelmäßigkeiten bei der Dissertation kommt und er nicht nur von sei­ner Hochschule, hier ist Frau Ciesek die für Nichtaufklärung Zuständige, son­dern auch von der Deutschen Nationalbibliothek gedeckt wird, dann ist eini­ges im Argen.


Siehe auch https://​www​.coro​dok​.de/​r​u​e​g​e​-​f​u​e​r​-​c​h​e​a​t​g​p​t​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​9​4​235

30 Antworten auf „Manipuliert die Nationalbibliothek Eintrag zu Drosten-Dissertation?“

  1. Ach was. Selbst Werke von Karl-Marx wer­den heut­zu­ta­ge gefälscht. Das hat System und Tradition. Geschichtsfälschung ist nichts Neues! MFG

  2. Mal ange­nom­men ich wäre der Hauptmotor, hät­te tat­säch­lich eine Doktorarbeit und jemand wür­de behaup­ten ich hät­te so etwas gar nicht. Wozu bräuch­te ich in die­ser Situation mei­ne Universität, die Deutsche Nationalbibliothek oder so jemand wie Frau Ciesek? Ich wür­de in den Keller gehen, mei­ne Doktorarbeit aus dem Schrank holen und ent­spre­chend vor­wei­sen. Oder eine Kopie einer PDF-Datei von mei­nem Computer auf einen Stick zie­hen und ent­spre­chend ver­schicken. Dann wäre bei mir schnell­stens alles geklärt. Stattdessen wird nach die­ser Doktorarbeit wie nach einer Stecknadel im Heuhaufen gesucht und vom Hauptmotor hört man in die­ser Angelegenheit am aller­we­nig­sten. Schon komisch. Dr. Osten betont doch immer, wie wenig Ahnung alle Anderen von der Materie haben. Der Nachweis sei­ner Ahnung fehlt aber defi­ni­tiv auch. Bin gespannt wie es in die­ser Sache weitergeht.

    1. Nun, sowas mag schon auch mal ver­lo­ren gehen, durch Umzug oder feh­len­des Backup. Und auch Schlamperei von der Uni muss noch kei­ne böse Absicht sein. Aber Geschmäckle hat's min­de­stens schon. Und wer statt der Arbeit eine Leiche im Keller hat, ist natür­lich beson­ders gut diri­gier­bar oder manipulierend.

    2. Das ist rich­tig, Milo. Drosten hat ja nicht in der Schreibmaschinenzeit sei­ne Doktorarbeit geschrie­ben (angeb­lich). Jeder nor­ma­le Mensch hebt doch sol­che wich­ti­gen Arbeiten auf, weil man auch einen gewis­sen Stolz dar­auf hat. Und man hat ein Backup. Und aus­ge­rech­net der eit­le Fatzke Drosten hat sei­ne Doktorarbeit weder Griffbereit im Regal, noch auf der Festplatte? Da lach ich mir doch den Arsch ab.

      Es gab so vie­le Unregelmäßigkeiten, dass man nur den Schluss kom­men kann, dass es sie nicht gibt. Man woll­te sich auch schon hin­ter Urheberrechten ver­stecken und auf den Zeitpunkt 70 Jahre nach Drostens Tod warten.

  3. Herr Drosten war vor 25 Jahren noch sehr jung, und schnell. 2001 gab es noch nicht das ubi­qui­tä­re Internet, die Dissertationen muß­ten in Papierform an der Universität regi­striert wer­den. Fälschung, Urheberrechtsgutverletzungen waren schwer nach­weis­bar. Herr Drosten hat wesent­li­che Teile sei­ner Dissertation aus dem Labormanual von Hofmann-La-Roche über die PCR Methode – neu­heits­schäd­lich – abge­schrie­ben, nach Prüfungsbescheid des Deutschen Patentamt, wie nach­zu­le­sen im öffent­li­chen Patentregister des DPMA. Herr Drosten hat­te einen ent­spre­chen­den Patentanmeldeantrag über Teile sei­ner Dissertation gestellt. damit ist es nicht ver­wun­der­lich, daß die Dissertation nicht auf­find­bar ist, einen Wasserschaden in der Bibliothek vor­liegt etc, und die Frau Ciesek Clusterkopfschmerzen hat, die arme Frau. Herr Drosten ist ein recht­po­li­tisch wich­ti­ges Element in der BRD, genau wie Herr Karl Lauterbach mit sei­ner angeb­li­chen Harvard-Medical-School Kariere (ohne E.C.F.M.G !!! als Ausländischer Arzt) in den USA, alles Betrug und Rechtsgutverletzung, die ande­re Personen und Bevölkerung maß­re­geln. Unfaßbar die­ser Herr Lauterbach – ohne E.C.F.M.G. (!!) und dann die­se Lügereien, die nur jemand kennt, der das US-System kennt. Ohne E.C.F.M.G. (USA) darf recht­lich kei­ne Person mit nicht-USA-ärzt­li­cher Zulassung in den USA ärzt­lich tätig wer­den. Bestes Beispiel war Dr Wilhelm Reich, der sich beharr­lich wei­ger­te, in den USA sei­ne ärzt­li­che Zulassung mit E.C.F.M.G. – Prüfung / Examen zu absol­vie­ren, genau wie Karl Lauerbach.

    1. @Hamburg: Ich glau­be nicht, daß man Drosten bei sei­ner Dissertation Fälschung oder Urheberrechtsverletzungen vor­wer­fen kann. Ich kann den Inhalt fach­lich nicht beur­tei­len, aber Leute, die das kön­nen, hal­ten den Text für eine soli­de Laborarbeit. Der Vorwurf, daß er aus dem Labormanual von Hofmann-La-Roche abge­schrie­ben hät­te, ist mir neu. Das Problem ist ein ande­res. Jenseits der Qualität der Arbeit hat Drosten sie ein­fach nicht vor­schrifts­ge­mäß ein­ge­reicht, und zwar weder als Einzelband noch als Zeitschriftensammlung. Er und die Universität haben so ziem­lich gegen alle Bestimmungen ver­sto­ßen, die für wis­sen­schaft­li­che Arbeiten, ins­be­son­de­re Promotionen, gel­ten. Mit aber­wit­zi­gen Verrenkungen ver­sucht die Uni, dies zu ver­tu­schen. Die Nationalbibliothek, die klamm­heim­lich im Jahr 2020 die Arbeit in ihren Katalog auf­ge­nom­men hat und sie falsch auf das Jahr 2001 datiert, spielt die­ses Spiel mit.
      Welche Regeln der E.C.F.M.G. (https://​www​.ecfmg​.org/) gal­ten damals für Lauterbach?

  4. Wenn es sich bei der Dissertation um eine Arbeit han­delt, für die man einen Doktortitel ver­dient, wäre es mir per­sön­lich egal, ob die­se frist­ge­recht ver­öf­fent­licht wur­de oder nicht. Und Drosten sei­nen Titel womög­lich des­we­gen zu Unrecht trägt.

    Aber ich kann die Dissertation rein fach­lich nicht beur­tei­len. Halte Drosten aber trotz­dem für einen Blender. Einen Scheinriesen. So wie es sich bei den Fernsehköchen auch nicht unbe­dingt um die besten ihrer Zunft han­delt. Sondern um jene, die vor einer Kamera halt irgend­wie ganz gut rüber­kom­men. Und ich glau­be, so ähn­lich war das auch mit den soge­nann­ten „Experten“ wäh­rend der „Pandemie“. Drosten eingeschlossen.

    1. Ich fin­de den Unterschied schon sehr wich­tig, denn 20 Jahre spä­ter kann ein­fach kei­ner mehr mit Sicherheit sagen, ob das, was da in der Nationalbibliothek steht, dem ent­spricht, was Drosten 2001 ver­tei­digt hat.

  5. Rund ums Drostens Dissertation gibt es so vie­le Unregelmäßigkeiten, dass ich da einen Vergleich zur Wirtschaftskriminalität zie­hen möch­te. Wenn es so vie­le Unregelmäßigkeiten in der Buchführung gibt, dann bei­ßen sich die Ermittler dar­an fest, weil sie von vor­sätz­li­chem Betrug aus­ge­hen und damit in der Regel rich­tig lie­gen. Und so ist es auch mit Drostens Dissertation und den gan­zen Widersprüchlichkeiten, die Sie bereits vor drei Jahren im Corona-Ausschuss vor­tru­gen. Für mich gilt die­ser Mann als über­führt und er wird nur von den Mächtigen geschützt, weil die sel­ber ihre Haut ret­ten wollen.

    1. @Johannes Schumann: das bedau­er­li­che ist, daß weder in die­sem Forum, noch son­sti­ge "Plagiatssachverständigen", ins­be­son­de­re der Philologe Priv Doz Dr Weber aus Salzburg den gering­sten Sachverstand über das inhalt­li­che Thema der Dorsten-Dissertation haben, um eine PCR-HBV-HIV begrün­de­te Beurteilung abge­ben zu kön­nen. Dafür muß die beur­tei­len­de Person Naturwissenschaftler sein, und nicht Germanist, Jurist oder Soziologe, der Buchstaben und Satzstellungen zwi­schen unter­schied­li­chen Veröffentlichungen ver­glei­chen kann.

    2. @Johannes Schumann: wenn über­haupt jemand Interesse an einer inhalt­lich sach­li­chen Überprüfung der Dorsten-Dissertation gehabt hät­te, und nicht die­sen hier abge­bil­de­ten sinn­ent­leer­ten Diskussionen, hät­te es die recht­li­che Möglichkeit mit der Strafanzeige von Herrn Drosten gegen die angeb­li­chen Verleumder in Brandenburg (aus Berlin kom­mend) gege­ben. Herr Drosten hat­te sich hier auf ganz dün­nes Eis bege­ben, da die­se drei ange­schul­dig­ten Personen eine nega­ti­ve Feststellungsklage vor einem ört­lich zustän­di­gen LG hät­ten betrei­ben kön­nen als Aktivlegitimierte. Sie hät­ten in die­sem Verfahren alle Tatsachen und Beweise mit Beweisanträgen vor­brin­gen kön­nen (zB zurück­ge­wie­se­ne Patentanmeldung), aber das haben nicht ein­mal der Corona-Ausschuß unter Dr Füllmich oder V Fischer, Rechtsanwälte, kogni­tiv erfaßt. Alles nur Wohnzimmer-Plagiats-Experten, mit media­ler Geltungssucht, nicht nur Corona-Ausschuß…

      1. @Hamburg: Ich schla­ge vor, mal abzu­war­ten, was der Prozeß gegen die "Zeltplatz-Beleidiger" so ergibt. "Inhaltlich sach­lich" wur­de der Text der angeb­li­chen Dissertation über­prüft. Es gibt dar­in unrich­ti­ge Angaben zur Abgabe der Arbeit und dar­über, ob es sich um eine Monographie oder eine Artikelsammlung han­delt. Plagiate oder inhalt­li­che Fälschungen hat nie­mand gefun­den. In jedem Fall falsch sind die Angaben der Goethe-Uni und der Nationalbibliothek.

        1. @aa: Plagiate konn­te auch nie­mand fin­den, da es kei­nen Sachverständigen für PCR-HBV-HIV gab, son­dern nur Buchstaben-Zeichen ver­glei­chen­de Philologen.…

          1. @Hamburg: Die Logik ist bestechend. Weil kei­ne Sachverständigen die Arbeit geprüft haben, muß es wohl Plagiate geben. Glauben Sie es oder nicht, ich ken­ne Leute vom Fach, die inhalt­lich an dem Text nichts aus­zu­set­zen haben und allen­falls bestrei­ten, daß die Erkenntnisse einer Promotion wür­dig sind.

            1. @aa: Sie haben es nicht wahr­ge­nom­men, und kön­nen es kogni­tiv auch nicht wahr­neh­men. Das DPMA, eine amt­li­che Prüfstelle auf­wei­send unpar­tei­ische Sachverständige über den Inhalt der Drosten-Dissertation, hat die Übereinstimmung von Teilen der Dissertation mit den Roche-Monografien fest­ge­stellt, und nicht irgend­wel­che Hansel, die Sie ansprechen.

              1. @aa: Übereinstimmungen zwi­schen Dissertation und Roche-Manual bedeu­tet Urheberrechtsverletzung, und nicht Kavaliersdelikt, wie maß­geb­li­che " Medienexperten" behaup­ten. Dies hät­ten die Anwälte im Beleidigungsverfahren der 3 Angeschuldigten vor dem Urheberrechtsgericht in Berlin fest­stel­len las­sen kön­nen (StPO §154e), sind aber genau wie Sie damit überfordert.

                  1. @aa: ein­fach mal dem Teil Material& Methoden aus der Drosten-Dissertation mit der DPMA Entgegenhaltung aus dem Roche Manual vergleichen.…Urheberrechtsgutverletzung (UrhG §1, §2 Absatz 1 Nr 7, PatG §3 Absatz 1, StGB §263, §267 Absatz 1 iVm Promotionsordnung der Goethe Universität)

  6. Viel rät­sel­haf­ter ist für mich, war­um bis heu­te nie­mand den Leiter des Instituts für Virologie, Berater der EU Kommission, Stundenlanger Podcast Schwurbler nach "unse­rer eige­nen Verschwörungstheorie" gefragt hat, geschwei­ge denn, war­um er angeb­lich mit 16 Patienten so unglaub­lich über­for­dert war (email Austausch auf eng­lisch Anfang 2020), von allen Medien in D. gefei­ert wur­de und vor allem war­um er bis heu­te sei­nen Heldenstatus erhal­ten konnte.

  7. Habe gera­de noch ein­mal im Suchergebnis der Deutschen Nationalbibliothek nach­ge­schaut. Unabhängig vom behaup­te­ten Erscheinungsdatum bleibt es doch dabei, dass die Dissertation erst 2020 ihren Weg in die Nationalbibliothek gefun­den hat.
    Ich will mal so sagen: Als ich mei­ne Dissertation fer­tig gestellt habe, war der krö­nen­de Abschluss die Veröffentichung, auf die ich stolz wie Bolle war und natür­lich habe ich auch kon­trol­liert, ob die Veröffentlichung geklappt hat. Ich kann mir beim besten Willen nicht vor­stel­len, dass man die Veröffentlichung in der Nationalbibliothek ver­ges­sen kann.
    Ich habe als Student eine zeit­lang eine Studentenzeitschrift her­aus­ge­ge­ben. Außerhalb unse­res Fachbereiches eigent­lich kaum von Interesse. Dennoch hat die Nationalbibliothek hart­näckig im ange­streb­ten Veröffentlichungsrhythmus unse­rer Reihe nach neu­en Ausgaben nach­ge­fragt. Man kann eine Veröffentlichung in der Nationalbibliothek wirk­lich nicht vergessen!

  8. @aa: ad KARL LAUTERBACH, hoch­sta­pe­lei: ohne ECFMG-Zulasssung kei­ne ärzt­li­che Tätigkeit in den USA für Ärzte, die an Universitäten ihre ärzt­li­che Zulassung in einem ande­ren Land als den USA erwor­ben haben. Herr Karl Kauterbach hat sei­ne ärzt­li­che "Approbation" in DE in 2010 erwor­ben. Er war damit recht­lich aus­ge­schlos­sen vom Zugang zu den bei­den ECFMG-Examen in den USA +Teofel-Test zur Gleichschaltung sei­ner deut­schen AUsbildung mit der US-Amerikanischen Ausbildung ("Anerkennungsprüfung" + TOEFEL-Englisch-Test) bevor er Zugang sei­ner angeb­li­chen – ärzt­li­chen – Fellowship 1992–1993 in den USA hat­te. Das gilt auch für US-Amerikaner, die an Universitäten ausser­halb der USA ihre medi­zin­si­che Ausbildung erwor­ben haben. Diesse Personen haben die Möglichkeit, wie Karl Lauterbach – als tech­ni­sches Hilfspersonal in den USA tätig zu werr­den, nicht aber als Arzt.
    aa@: ad CHRISTIAN DROSTEN: hier kön­nen Sie die ent­ge­gen­hal­tun­gen des DPMA über die Patentanmeldung von Herrn CD über das Thema sei­ner Dissertation entmehmen.
    https://​regi​ster​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​p​a​t​/​r​e​g​i​s​t​e​r​?​A​K​Z​=​1​0​1​5​0​1​2​1​8​&​C​U​R​S​O​R=1

    1. @Hamburg: Danke! Zu KL bin ich unsi­cher. Ich habe sei­ne Angaben so gele­sen, daß er über ent­spre­chen­de Prüfungen in den USA sei­ne Zulassung als Arzt erhal­ten hat, nicht über eine Anerkennung einer deut­schen Zulassung, die ja, wie rich­tig erwähnt, erst spä­ter erfolg­te. Da kann ich mich aber irren.
      Zu CD: Daß er mit die­sem Patenantrag nicht durch­ge­kom­men ist, war mir bekannt. Was beweist das für sei­ne Doktorarbeit?

      1. @aa: ad CD Patentantrag: eine unab­hän­gi­ge staat­li­che Behörde hat sei­ne Patentanmeldung auf Neuheitsschädlichkeit geprüft, und fest­ge­stellt, daß sein Methodenteil aus ande­ren Urheberrechten abge­schrie­ben ist, ohne dies kennt­lich zu machen, und dar­über hin aus für sein eige­nes, hand­werk­li­ches höchst­per­sön­li­ches Geistesgut gegen­über der Prüfungskommission und der urhe­ber­recht­li­chen Öffentlichkeit (UrhG §15 Abs 3) aus­gibt, inso­fern als Patentanmeldung und Dissertation mate­ri­ell-recht­lich hoch­gra­dig ähn­lich sind..

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert