Masken: Aktuelle Warnungen und Rückrufe

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»Wichtiger Hinweis: Hier wer­den nur bereits von Behörden bean­stan­de­te Masken auf­ge­führt. Es bedeu­tet NICHT, dass Masken die nicht auf­ge­führt sind, auto­ma­tisch in Ordnung sind!«

9 Antworten auf „Masken: Aktuelle Warnungen und Rückrufe“

  1. Das ist doch wie­der nur mal wie­der ein Beweis mehr, dass der Maskenwahn völ­lig ohne Evidenz daher kommt. Nicht nur, dass die mei­sten Masken über­haupt nie­man­den vor Corona-Viren schüt­zen, son­dern sie scha­den sogar defi­ni­tiv; das trifft auf alle Masken, ob aus Textil- oder Fasermaterial gefer­tigt, mehr oder weni­ger zu. Manche son­dern Farbgifte, ande­re Flusen ab, die ein­ge­at­met werden.
    Die Erhöhung des Atemwiderstands trifft auf alle zu, den CO2- Rückatmungseffekt bewir­ken vor allem die hoch­ver­dich­te­ten zer­ti­fi­zier­ten Masken. Für Asthmatiker oder älte­re Leute eine deut­li­che Gesundheitsgefährdung!

  2. Wenn der Mangel "nur" in einer unzu­rei­chen­den Wirkung besteht, mag das für die Anwendungsfälle kri­tisch sein, wofür die Masken ursprüng­lich gedacht waren. Bei der Anwendung als befoh­le­ner Maulkorb für die Bevölkerung spielt das aber kei­ne Rolle, son­dern da soll nur eine mög­lichst schi­ka­nö­se Einschränkung der Atmung erfol­gen. Durch den Gestank der zumeist chi­ne­si­schen Maulkörbe hat­te ich noch nie Zweifel, dass sie gesund­heit­lich unbe­denk­lich sind.
    Wegen der teils hohen Preise für die in Bayern in gro­ßer Menge erfor­der­li­chen FFP2-Maulkörbe wer­den die­se ja oft als Zugabe bei Bestellungen bei­gelegt oder die Leute kau­fen das, was sie bekom­men kön­nen – da man ja sonst nicht mehr ÖPNV fah­ren darf und nicht mehr Einkaufen darf. In den ande­ren Bundesländern genü­gen ja (noch) die OP-Lappen vorm Gesicht. Mittlerweile wer­den bei uns in der Stadt die Bürger von den Kontrolleuren schon belangt, wenn sie sehen, dass sich der FFP2-Maulkorb nicht rhyth­misch ans Gesicht zieht, son­dern zur leich­te­ren Atmung so ange­legt wird, dass man am Maulkorb vor­bei atmen kann.

  3. Spätestesn wenn eine medi­zi­ni­sche Maske ein zwei­tes Mal benutzt wird, ist sie schäd­lich für den Träger.

    Jeder kennt das: ein öfter zer­knit­ter­tes und geknautsch­tes Papiertaschentuch zer­fällt mit der Zeit. Das geschiet mit jedem Fasermaterial so. Je öfter also so eine medi­zi­ni­sche Maske ver­wen­det wird, umso mehr Faserbruchstücke wer­den abge­ge­ben und dann ein­ge­at­met. Das kann gra­vie­ren­de Folgen haben. Asbestose, ick hör Dir trapp­sen (Asbestose wird nicht nur von Asbest aus­ge­löst. Die Krankheit ent­steht durch Einatmen von spit­zen Partikeln, die sich in die Lungenbläschen boh­ren. Entscheidend ist zuerst ein­mal nicht Material son­dern Formfaktor.).

    Die Bundesregierung erzwingt gezielt und breit­flä­chig Erkankungen in der Bevölkerung.

    (Die Maskenhersteller wer­den sich übri­gens wohl absi­chern, indem sie dar­auf hin­wei­sen, dass jede Maske nur ein­mal ver­wen­det wer­den darf. Aber wer kann das bei dem aktu­el­len Maskenzwang so machen, wie der bestim­mung­ge­mä­ße Gebrauch verlangt?)

  4. Vom "bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch" kann beim befoh­le­nen stun­den­lan­gen Tragen im Büro und beim Zugfahren ganz sicher kei­ne Rede mehr sein. FFP2/3 sind nicht zum Tragen aus Spaß durch gesun­de Menschen im Alltag bestimmt!

  5. Bei gmx​.de ist heu­te zu lesen:

    "Das Drogerie-Unternehmen Rossmann ruft eine Charge von FFP2-Masken zurück. Betroffen sind Masken der Marke "alta­phar­ma" mit der Chargen-Nummer LOT 2020F50. Der Rückruf erfol­ge aus "vor­beu­gen­dem Verbraucherschutz", wie das Unternehmen bereits vor eini­gen Tagen mitteilte.

    Bei den betrof­fe­nen Masken sei­en nicht alle Anforderungen an per­sön­li­che Schutzausrüstung erfüllt. Insbesondere in ölhal­ti­ger Umgebung wür­den sie kei­nen aus­rei­chen­den Schutz bie­ten – also etwa bei Arbeiten an geöl­ten Motoren oder Getrieben.

    Kunden kön­nen die Schutzmasken zurück­ge­ben und bekom­men den Kaufpreis erstat­tet. Zunächst hat­ten meh­re­re Medien über den Rückruf berichtet."

    Was soll die­ser sinn­freie Hinweis zur Nichterfüllung als PSA? Kein gewerb­li­cher Anwender kauft die Masken bei Rossmann. Einzig der Pöbel, dem die fast flä­chen­decken­de Maulkorbpflicht auf­er­legt wur­de, ist auf die­se Verkäufe im Einzelhandel ange­wie­sen, um damit wenig­stens Verkehrsmittel, Lebensmittelkäufe und in vie­len Fällen den Arbeitsplatz legal betre­ten zu können.

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