Masken-Attest ohne Untersuchung.
Kölner „Querdenken“-Ärztin hat ihre Approbation zurück

Man wird sich anse­hen müs­sen, was von den Unterstellungen im Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 12.2. übrig blei­ben wird, ein Erfolg ist die Abwendung des Berufsverbots allemal.

»Köln – Die Bezirksregierung Köln hat den Approbationsentzug bei der Ehrenfelder Ärztin wie­der auf­ge­ho­ben. Ein Gericht hat­te signa­li­siert, es wür­de andern­falls zugun­sten der Ärztin urteilen.

Bei einem Test des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat­te die Allgemeinmedizinerin im Dezember 2020 ein Masken-Attest ohne medi­zi­ni­sche Untersuchung aus­ge­stellt und die Existenz von krank­ma­chen­den Viren geleug­net. Die Ärztin war damals als Rednerin in der Querdenken-Bewegung aktiv.

Rund ein Dutzend Atteste der Ärztin fie­len zudem in Schulen auf. Sie ent­spra­chen nicht den Formalien für ein Attest gegen die Maskenpflicht, weil bei­spiels­wei­se eine medi­zi­ni­sche Begründung fehl­te. Im Herbst letz­ten Jahres ent­zog die Bezirksregierung ihr die Approbation, die Ärztin reich­te Klage ein.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Den Entzug der Approbation hebt die Bezirksregierung nun wie­der auf. „Wir hat­ten vor allem den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Fokus“, sagt Thomas Kaspari von der Approbationsbehörde. Dies sei zula­sten der Berufsfreiheit der Ärztin gegan­gen. Der Entzug der Approbation kom­me schließ­lich einem Berufsverbot gleich – dafür bräuch­te man schwer­wie­gen­de­re Beweise als Atteste, „mit denen man in der Schule eh nichts anfan­gen kann“.

Es ist das erste appro­ba­ti­ons­recht­li­che Verfahren der Bezirksregierung gegen Ärzte, die im Zusammenhang mit Corona auf­fäl­lig wur­den. „Mit die­ser kor­ri­gier­ten Sichtweise wer­den wir die Verfügung zurück­neh­men“, sagt Kaspari. „Der Approbationsentzug wird aufgehoben.“

Gegen die Ehrenfelder Ärztin läuft auch ein Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Ausstellens unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse. Vor wei­te­ren appro­ba­ti­ons­recht­li­chen Schritten wer­de die Behörde die straf­recht­li­chen Ermittlungen abwar­ten, so die Bezirksregierung.«
ksta​.de (12.2.)

9 Antworten auf „Masken-Attest ohne Untersuchung.
Kölner „Querdenken“-Ärztin hat ihre Approbation zurück“

  1. Ich fin­de ja die Regierungen im Moment "auf­fäl­lig", wäh­rend die Ärztin sich in mei­nen Augen völ­lig kor­rekt ver­hal­ten hat.

    Aber so sieht das halt jeder anders.

  2. Mein Kind kann nicht zur Schule kom­men, weil es Tripper hat.
    Dies wäre den Lehrern lieber?
    Grundsätzlich geht es nie­man­den etwas an, bei wel­chem Arzt ich war, weil dar­über schon Rückschlüsse auf die Erkrankung mög­lich sind.

  3. Dass seit zwei Jahren die Gesundheitsämter
    Menschen nur auf der Grundlage eines umstrit­te­nen posi­ti­ven PCR-Tests o h n e ärzt­li­che Untersuchung als Krankheitsverdächtige in straf­be­wehr­te Quarantäne schicken dür­fen, geht aber recht­lich in Ordnung…?

  4. wäre viel­leicht die beste Lösung, aber das ist sehr kompliziert. 

    Der Kanzler steht wegen Wirecard und CumEx unter Verdacht und hat sei­ne Approbation bekom­men, und Schäuble soll 100.000 DM im Bar unter­schla­gen und er hat­te nicht nur Approbation für den Posten des Finanzministers bekom­men, aber er hat­te auch vol­les Vertrauen von Fr. Merkel, als Finanzminister ?!.
    (akac)

  5. Als ich oben gele­sen hat­te „Bei einem Test des „Kölner Stadt Anzeiger“…“ gab es bei mir eine Assoziation zum „Völkischen Beobachter“.

    Ich ver­ste­he Menschen nicht, die Geld für eine Zeitung bezah­len, bei der einem beim Lesen über sol­che „Überprüfungen“nichts ande­res als Hetze und Diffamierung in den Sinn kommt.

  6. Ob jemand die Maske auf­set­zen soll,
    also ob er sie gesund­heit­lich ver­trägt, das geht aber selt­sa­mer­wei­se ohne vor­he­ri­ge Untersuchung.

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