»Maskenbefreiungsattest: Bahnbrechende Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes
Das Bayerische Oberstes Landesgericht [sic] hat mit Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der Coronakrise in strafrechtlicher Hinsicht geleistet. Die von Rechtsanwalt Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.
Das von der Angeklagten im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle vorgelegte Attest enthält nach den Urteilsgründen keine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand der Angeklagten. Dies gilt unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E‑Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.
Nach den Urteilsgründen kommt es aus Sicht der Angeklagten für die Richtigkeit eines Maskenbefreiungsattestes ausschließlich darauf an, ob die geschilderten Symptome tatsächlich vorliegen. Dies wurde vorliegend von einem weiteren Arzt attestiert. Entgegen den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft ist aber ein Attest bereits nicht dann unrichtig, wenn vorher keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat.
Darüber hinaus stellen die Urteilsgründe mit bemerkenswerter Klarheit fest, dass das Berufungsgericht einen Beweisantrag der Generalstaatsanwaltschaft zur amtsärztlichen Untersuchung zu Recht nicht nachgegangen ist.
Eine solche Untersuchung ist nach Ansicht des höchsten bayerischen Strafgerichtes von vornherein nicht geeignet, den Gesundheitszustand der Angeklagten rückwirkend zum Tatzeitpunkt sicher festzustellen und daraus den Schluss zu ziehen, dass die Angeklagte die von ihr vorgetragenen Beschwerden damals tatsächlich nicht hatte.
„Bereits die Unterlassung einer vorherigen körperlichen Untersuchung wurde in einer Vielzahl von Verfahren seitens der vertretenden Staatsanwaltschaften als strafbare Handlung gewertet.
Dieser Rechtsansicht hat das höchste bayerische Strafgericht jedoch mit aller Deutlichkeit widersprochen, was angesichts der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für den Arbeitgeber auch nur konsequent ist. Das Urteil dürfte enorme Auswirkungen für die noch offenen mindestens 500 Verfahren vor den bayerischen Gerichten haben.
Das Urteil stellt meines Erachtens auch einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Justiz dar, die sich zuletzt einiger Kritik ausgesetzt sah. Auch das Bundesverfassungsgericht blieb bekanntlich nach seinen jüngsten Beschlüssen mit Bezug zur Corona Krise davon nicht verschont,“ erläutert RA Bögelein.«
boegelein-axmann.com
Genau so stellt man sich als Historiker Dokumente vor, die das volle Vertrauen des Regimes in neuartige "Impf"-Stoffe belegen sollen.
Nahezu alles ist geschwärzt, dafür wird eigens festgehalten, dass "Langzeiteffekte" – also Nebenwirkungen – unbekannt seien, der Hersteller hierfür aber von der Haftung befreit werde.
https://www.nzz.ch/schweiz/bund-veroeffentlicht-impfstoffvertraege-doch-viel-ist-geschwaerzt-ld.1696335
Da sieht man mal wieder wie wichtig es ist, dass es Menschen gibt, die für ihr Recht kämpfen.
Ja, es ist wichtig zu kämpfen, ABER
die Beklagte gewann in ALLEN drei Instanzen.
Es war die Generalstaatsanwaltschaft, die
hier in die 2. und 3. Instanz gegangen ist.
Jetzt ist es eine Entscheidung mit Leitwirkung,
nicht nur für Bayern.
Freude für die Angeklagte!
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Wird die Generalstaatsanwaltschaft auch genauso "engagiert" bei z.B. dem
Verdacht der Patientengefährdung durch modRNA Impfungen vorgehen?
Ja, das sollte auch allen Ärzten helfen, die Atteste ausgestellt haben.
Es wachen gerade einige auf.
Ja das ist ja nett. Haben die doch was gelesen und sind in media res gegangen? Es ist doch klar, sag ich doch schon die ganze Zeit. Sie selbst sind auch in diesem System gefangen, wenn Sie nicht endlich ihre verdammte Pflicht tun, nämlich unser Grundgesetz verteidigen.
Der Spruch aus Garmisch war ja schon wieder einer zu viel. – Zieht Euch die Socken hoch liebe Staatsanwälte und Richter. Sonst haben wir keine Chance! – Die "Sprechungen" von Karlsruhe sind ja beängstigend. Mantramäßig das IFSG xxxx, Aushebelung der Eigentumsrechts – Zweckentfremdungssatzung hat und in 2 Jahren schon 25.000 Verlust gebracht. Toll! Danke! Das ist Planungssicherheit im Alter. Recht auf Unversehrheit des Körpers – kannst Dir ja nen neuen Job suchen. Wohnungsbetretungsverbot aufgehoben, jeder darf rein? Ärzte verfolgen. Recht beugen, falsche Tatsachen unterschieben, manipulieren bis zum Knast. Wow. Bin sehr begeistert. – Maskenpflicht – nicht atmen dürfen Verordnung! Wie krank im Kopf sind Sie denn????? Gehts noch?? Aber eines ist ganz sicher. Auch SIE werden sterben. Und ich wünsche den Verursachern bereits heute die Pest an den Hals. Vielleicht werden Sie ja noch von einem CIA, MI5/6, Mossard Spezialisten befragt …
Der DLF hatte gerade gegen 18:12h (5.8.2022) über die Gerichtsentscheidung
zu der Ärztin berichtet die ca. 300 Patienten ein Maskenatest ausgestellt hat.
corodok berichtete gestern: https://www.corodok.de/aerztin-maskenateste-gitter
Der DLF nannte alle 300 Patienten Coronaleugner
und nicht Masken-Wirksamkeits-Anzweifler o.ä.
Welchen bewiesenen Nutzen haben Maskenpflicht?
Siehe Positivem-Fall Lauterbach!
Wer mag möge sich beim DLF Beschweren oder als Betroffener
juristisch dagegen vorgehen.
Wenn schon, denn schon:
Es fehlt das zweite "sic" .…!
Und ein drittes . . .!
Noch mehr .…?
Die Justiz ist ein staatliches Organ und damit nicht unabhängig. Etwaige Vertrauensfragen richtigen Sie bitte an den Staat.